Frage an Forumsjuristen
Liebe Forumsjuristen
Ich habe eine Frage bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung.
Sachlage:
In Biel bin ich von einer Nebenstrasse in eine Hauptstrasse gefahren. Die Hauptstrasse führt dabei unmittelbar nach der Einfahrt unter einer Eisenbahnbrücke hindurch, ist daher leicht schmaler, aber nicht eng. Da diese etwas engere Passage leicht in einer Kurve liegt, wurde dieses rund 30 Meter Teilstück mit Tempo 30 versehen. Ich aus der Nebenstrasse kommend habe mein Tempo 30 Schild unmittelbar an der Kreuzung, quasi anstelle eines "Stop" Schilds.
Unmittelbar nach der Eisenbahnbrücke, rund 2-3 Meter vor auflösung der Tempo 30 Zone wurde ich von einem Mobilen Blitzer erfasst.
Dabei bin ich, aus der Nebenstrasse kommend die Gegenfahrbahn überquehren musste, bin ich etwas beschleunigt in die Hauptstrasse gefahren, da im angehenden Berufsverkehr die Fahrmöglichkeiten gering, und somit bei Tempo 30 die Unfallgefahr garantiert gewesen wäre.
Nun hat es mich mit 53 abzüglich 7 geblitzt. Heute lag die Verzeigung im Briefkasten mit Geschwindigkeitsüberschreitung von 18.
Habe ich irgend eine Möglichkeit, aufgrund dieses Sachverhaltes eine mildere Busse zu erwirken oder sind meine Chancen gleich Null? Aus meiner sicht stand dieser Blitzer bewusst an dieser Stelle und ich hatte keine andere Wahl, als entweder 2h auf der Nebenstrasse den Berufsverkehr abzuwarten, mir in den Arsch fahren zu lassen oder aber beschleunigt auf die Hauptstrasse zu fahren. Bisher habe ich in über 10 Jahren Fahrerfahrung erst zwei kleinere Überschreitungen von je 1km/h, also quasi ein unbescholtenes Verkehrsleumund.
Ich habe eine Frage bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung.
Sachlage:
In Biel bin ich von einer Nebenstrasse in eine Hauptstrasse gefahren. Die Hauptstrasse führt dabei unmittelbar nach der Einfahrt unter einer Eisenbahnbrücke hindurch, ist daher leicht schmaler, aber nicht eng. Da diese etwas engere Passage leicht in einer Kurve liegt, wurde dieses rund 30 Meter Teilstück mit Tempo 30 versehen. Ich aus der Nebenstrasse kommend habe mein Tempo 30 Schild unmittelbar an der Kreuzung, quasi anstelle eines "Stop" Schilds.
Unmittelbar nach der Eisenbahnbrücke, rund 2-3 Meter vor auflösung der Tempo 30 Zone wurde ich von einem Mobilen Blitzer erfasst.
Dabei bin ich, aus der Nebenstrasse kommend die Gegenfahrbahn überquehren musste, bin ich etwas beschleunigt in die Hauptstrasse gefahren, da im angehenden Berufsverkehr die Fahrmöglichkeiten gering, und somit bei Tempo 30 die Unfallgefahr garantiert gewesen wäre.
Nun hat es mich mit 53 abzüglich 7 geblitzt. Heute lag die Verzeigung im Briefkasten mit Geschwindigkeitsüberschreitung von 18.
Habe ich irgend eine Möglichkeit, aufgrund dieses Sachverhaltes eine mildere Busse zu erwirken oder sind meine Chancen gleich Null? Aus meiner sicht stand dieser Blitzer bewusst an dieser Stelle und ich hatte keine andere Wahl, als entweder 2h auf der Nebenstrasse den Berufsverkehr abzuwarten, mir in den Arsch fahren zu lassen oder aber beschleunigt auf die Hauptstrasse zu fahren. Bisher habe ich in über 10 Jahren Fahrerfahrung erst zwei kleinere Überschreitungen von je 1km/h, also quasi ein unbescholtenes Verkehrsleumund.
Gemäss Astra werden bei einer mobilen Messstation 7 statt 5 Kmh Toleranz abgezogen. Das würde also heissen 53 - 7 = 46 kmh.
Das liegt aber trotzdem im Bereich von 16-20kmh Überschreitung innerorts die zu einer Verzeigung führt. Deine Chancen dagegen vorzugehen erachte ich als seeehr seeeehr tief.
Das liegt aber trotzdem im Bereich von 16-20kmh Überschreitung innerorts die zu einer Verzeigung führt. Deine Chancen dagegen vorzugehen erachte ich als seeehr seeeehr tief.
Q.E.DAsmodeus hat geschrieben:Ich bin ehrlich. Ich hatte ein schlechtes Gefühl mit der neuen Führung. Ich habe befürchtet, dass der Ruf von Streller, Frei und Wicky noch schlimmer ruiniert würde als es damals bei Yakin geschehen ist.
Beliebte Spieler ohne Ahnung in den Vorstand hiefen und gleichzeitig das komplette Prinzip des Vereins umkrempeln? Da kann ja nur der goldene Lack abblättern und Rost zum Vorschein kommen.
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Hatte dieses Jahr einen ähnlichen Fall. Im 50er-Bereich 20 km/h zu schnell, d.h. Ausweisentzug um 1 km/h "verpasst", 2 Jahre Bewährung, CHF 650 Busse, CHF 100 Verfahrenskosten und CHF 220 Administrativverfahrenskosten.Delgado hat geschrieben:Wieso Ordnugnsbuse von 350.-? Eine Verzeigung wird an den Richter gehen. Es geht um 30 Tagessätze, nur der Ausweisenzug kann er als Verwarnung aussprechen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Wie kommst du darauf, dass es eine Ordnungsbusse sein wird?
Du wirst von Deinem Wohnkanton noch ein Schreiben erhalten, auf welchem Du Dich zur Situation äussern kannst. Ich würde darauf aber nicht allzu viel Hoffnung setzen, auch wenn sich die Radar-Situation bei Dir ziemlich fies anhört. Ich habe darauf nach Rücksprache bei der Rechtschutzversicherung verzichtet.
LIEBER ZWEITER ALS ZÜRCHER!
Ok, dann kann ich es also gleich sein lassen, die Rechtsschutzversicherung anzurufen wegen dem. Danke für die "Erfahrungswerte".Asmodeus hat geschrieben:Gemäss Astra werden bei einer mobilen Messstation 7 statt 5 Kmh Toleranz abgezogen. Das würde also heissen 53 - 7 = 46 kmh.
Das liegt aber trotzdem im Bereich von 16-20kmh Überschreitung innerorts die zu einer Verzeigung führt. Deine Chancen dagegen vorzugehen erachte ich als seeehr seeeehr tief.
Auf Basis von Was wird eigentlich der Tagessatz berechnet?The Moose hat geschrieben:Hatte dieses Jahr einen ähnlichen Fall. Im 50er-Bereich 20 km/h zu schnell, d.h. Ausweisentzug um 1 km/h "verpasst", 2 Jahre Bewährung, CHF 650 Busse, CHF 100 Verfahrenskosten und CHF 220 Administrativverfahrenskosten.
Du wirst von Deinem Wohnkanton noch ein Schreiben erhalten, auf welchem Du Dich zur Situation äussern kannst. Ich würde darauf aber nicht allzu viel Hoffnung setzen, auch wenn sich die Radar-Situation bei Dir ziemlich fies anhört. Ich habe darauf nach Rücksprache bei der Rechtschutzversicherung verzichtet.
Wir der an der aktuellen Situation angepasst, oder wird auf den letzten Lohnausweis auf den Steuern abgestütz?
Seit der letzten Steuererklährung hat sich die Situation nämlich grafierend geändert.
- heisser drnoo
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ind karibik flüchte und dört neume untertauche und s problem isch glöst 
wenni du wär würdi no e paar date abfrooge:
- name vom zueständige polizist wos grät bedient het
- d bewilligung (uswiis) das er das radargrät döff benutze --> isch jo möglich daser das nit het, dene...
- alter vom radargrät
- datum vo de letschte priefig vom radargrät (isches überhaupt no zuegloh??) --> wenn nit gsehts ganze au wieder anders us

wenni du wär würdi no e paar date abfrooge:
- name vom zueständige polizist wos grät bedient het
- d bewilligung (uswiis) das er das radargrät döff benutze --> isch jo möglich daser das nit het, dene...
- alter vom radargrät
- datum vo de letschte priefig vom radargrät (isches überhaupt no zuegloh??) --> wenn nit gsehts ganze au wieder anders us
Fuessball ufem Rase und Emotione uf de Räng isch das wo zellt!
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Bei einer Überschreitung von 16-20 km/h wird die Busse vom Richter festgelegt. Da ist nichts mit Tagessätzen oder Einkommenabhängig. Das kommt so weit ich weiss erst bei einem Raserdelikt zum tragen und dafür hättest Du mit über 70 km/h durch die 30er Zone brettern müssen.Delgado hat geschrieben:Auf Basis von Was wird eigentlich der Tagessatz berechnet?
Wir der an der aktuellen Situation angepasst, oder wird auf den letzten Lohnausweis auf den Steuern abgestütz?
Seit der letzten Steuererklährung hat sich die Situation nämlich grafierend geändert.
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Ok, da bin ich erstmals beruhigt, ob zu Recht, werde ich wohl sehen, wenn der Bussbescheid vom Richter im Haus ist.The Moose hat geschrieben:Bei einer Überschreitung von 16-20 km/h wird die Busse vom Richter festgelegt. Da ist nichts mit Tagessätzen oder Einkommenabhängig. Das kommt so weit ich weiss erst bei einem Raserdelikt zum tragen und dafür hättest Du mit über 70 km/h durch die 30er Zone brettern müssen.
Ich hoffe mal, das es nicht Straferhöhend bewerted wird, dass ich nicht angeschnallt war.

Und alles nur, damit ich mir bei der nächstgelegenen Tanke ein Zvieri holen konnte. Verdammt, wird das ein teures "zvieri".

Wenn sie es bemerken dürfte es zumindest nochmal 60 Flocken zusätzlich kosten. Ja ein sehr teures Zvieri.Delgado hat geschrieben:Ich hoffe mal, das es nicht Straferhöhend bewerted wird, dass ich nicht angeschnallt war.![]()
Q.E.DAsmodeus hat geschrieben:Ich bin ehrlich. Ich hatte ein schlechtes Gefühl mit der neuen Führung. Ich habe befürchtet, dass der Ruf von Streller, Frei und Wicky noch schlimmer ruiniert würde als es damals bei Yakin geschehen ist.
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Ich bin übers Weekend in eine neue Wohnung gezogen. Da ich die Festnetznr des Vormieters nicht eruieren konnte, muss für die Installation des Internet/TV ein Techniker vorbei kommen. Der Termin war (kundenfreundlich wie immer) zwischen 8-17 Uhr angesetzt. Der Techniker würde auf jeden Fall 15min vorher anrufen, um zu sehen ob ich zuhause bin, falls nicht würde ich einen Schlüssel legen. Die Türglocke ist (noch) nicht angeschrieben. Dies war die ursprüngliche Abmachung.
Ich hab nun heute morgen bei Cablex angerufen, dass ich Homeoffice mache. Der Techniker solle mich anrufen, dass ich die Türe öffnen könne. Ich habe nun aber gesehen, dass der Techniker bereits im Verlauf des Morgens ohne mich anzurufen hier war und eine Notiz hinterlassen hat, dass kein Schlüssel lag. Er ist also unverrichteter Dinge wieder gegangen. Ich habe nun Cablex angerufen und sie haben mir mitgeteilt, dass der Techniker sehr wohl angerufen habe und dass jetzt eben Aussage gegen Aussage stehe. Ich habe ihnen angeboten, einen Screenshot meines Telefons zu schicken, aber "das könne man ja fälschen". Einen "Beweis" beim Techniker einholen mache man nicht. Ich solle jetzt eben Sunrise anrufen und einen neuen Auftrag generieren lassen. Der unverrichtete Auftrag heute morgen koste mich eine Pauschale von CHF 150 und der neue ebenfalls nochmal CHF 150.
Ich bin fast die Wände hoch gegangen ab dieser Dreistigkeit. Ich sehe nicht ein, dass ich diese 150 für heute bezahlen muss? Ich war den ganzen Morgen vor Ort und erreichbar. Nur weil der Typ sagt er habe mich angerufen, was er schlicht NICHT gemacht hat, soll ich nun für die Faulheit/Inkompetenz des Technikers bezahlen müssen?! Was kann ich in so einem Fall unternehmen? Ich habe der Frau am Telefon meine Meinung gehustet und werde später heute noch mit ihrem Vorgsetzten sprechen. Ich hoffe der/die kennt den Begriffe "Dienstleistung" und "Kunde" etwas besser...
Total kostet mich das nun CHF 340 (CHF40 "Umzugsgebühr" von Sunrise), nur dass mein Internet und TV am neuen Ort läuft!
Nachtrag: Die Chefin meint, ich solle es doch "mit einem eingeschriebenen Brief an die Sunrise-Geschäftsleitung" versuchen, sie könne nichts mehr machen, der auftrag sei im System schon durch. Jaaaajaaaa.... Müsste ich wahrscheinlich nicht auch wieder hunderte Franken an Kündigungsgebühren zahlen (Vertrag läuft noch bis Juli 2016) würde ich direkt alles künden. Sowas von unter aller Sau. Nie wieder Sunrise!
Ich hab nun heute morgen bei Cablex angerufen, dass ich Homeoffice mache. Der Techniker solle mich anrufen, dass ich die Türe öffnen könne. Ich habe nun aber gesehen, dass der Techniker bereits im Verlauf des Morgens ohne mich anzurufen hier war und eine Notiz hinterlassen hat, dass kein Schlüssel lag. Er ist also unverrichteter Dinge wieder gegangen. Ich habe nun Cablex angerufen und sie haben mir mitgeteilt, dass der Techniker sehr wohl angerufen habe und dass jetzt eben Aussage gegen Aussage stehe. Ich habe ihnen angeboten, einen Screenshot meines Telefons zu schicken, aber "das könne man ja fälschen". Einen "Beweis" beim Techniker einholen mache man nicht. Ich solle jetzt eben Sunrise anrufen und einen neuen Auftrag generieren lassen. Der unverrichtete Auftrag heute morgen koste mich eine Pauschale von CHF 150 und der neue ebenfalls nochmal CHF 150.
Ich bin fast die Wände hoch gegangen ab dieser Dreistigkeit. Ich sehe nicht ein, dass ich diese 150 für heute bezahlen muss? Ich war den ganzen Morgen vor Ort und erreichbar. Nur weil der Typ sagt er habe mich angerufen, was er schlicht NICHT gemacht hat, soll ich nun für die Faulheit/Inkompetenz des Technikers bezahlen müssen?! Was kann ich in so einem Fall unternehmen? Ich habe der Frau am Telefon meine Meinung gehustet und werde später heute noch mit ihrem Vorgsetzten sprechen. Ich hoffe der/die kennt den Begriffe "Dienstleistung" und "Kunde" etwas besser...
Total kostet mich das nun CHF 340 (CHF40 "Umzugsgebühr" von Sunrise), nur dass mein Internet und TV am neuen Ort läuft!
Nachtrag: Die Chefin meint, ich solle es doch "mit einem eingeschriebenen Brief an die Sunrise-Geschäftsleitung" versuchen, sie könne nichts mehr machen, der auftrag sei im System schon durch. Jaaaajaaaa.... Müsste ich wahrscheinlich nicht auch wieder hunderte Franken an Kündigungsgebühren zahlen (Vertrag läuft noch bis Juli 2016) würde ich direkt alles künden. Sowas von unter aller Sau. Nie wieder Sunrise!
And you wanna break our walls down
And you wanna destroy
Well you go to hell!!!
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was du schilderst kenne ich nur zu gut aus meinem Job. allerdings von der anderen Seite als der deinen.
Zahlungsaufträge wie sie die Sunrise so schön nennt, kann man immer stornieren (ausser die haben ein recht behindertes System).
In diesem Fall kommt es ganz auf die Kundenfreundlichkeit an. wenn mein Monteur/Chauffeur/Installateur sagt, er habe angerufen und niemand machte ihm auf, muss ich auf das Wort gehen vom Chauffeur, jedoch muss ich mich zuerst selbst versichern und dem Kunden anrufen (was Sunrise nicht getan hat, laut deiner Schilderung)
Ich glaube du hast nur die eine Option offen, der Geschäftsleitung einen Brief zu schreiben, am besten noch eine E-Mail und Telefonterror zu unternehmen. Denke dies könnte funktionieren und sie werden ihr kundenfreundliches Gesicht zeigen. Oder aber du zahlst, was ich dir jedoch nicht rate.
Keep us up to date. hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen.
Zahlungsaufträge wie sie die Sunrise so schön nennt, kann man immer stornieren (ausser die haben ein recht behindertes System).
In diesem Fall kommt es ganz auf die Kundenfreundlichkeit an. wenn mein Monteur/Chauffeur/Installateur sagt, er habe angerufen und niemand machte ihm auf, muss ich auf das Wort gehen vom Chauffeur, jedoch muss ich mich zuerst selbst versichern und dem Kunden anrufen (was Sunrise nicht getan hat, laut deiner Schilderung)
Ich glaube du hast nur die eine Option offen, der Geschäftsleitung einen Brief zu schreiben, am besten noch eine E-Mail und Telefonterror zu unternehmen. Denke dies könnte funktionieren und sie werden ihr kundenfreundliches Gesicht zeigen. Oder aber du zahlst, was ich dir jedoch nicht rate.
Keep us up to date. hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen.
EMBOLO <3
auf jeden Kessel Pure-Black Farbe 90% Rabatt und 25% Cumulus- und 20% Supercardpunkte.
After BlackFriday Deal. Schwarze Farbe. Kaufe 2 erhalte den dritten und vierten Kessel gratis.LeTinou hat geschrieben:... Wenn du 100% vor allem geschützt werden willst kannst du dich gleich nach der Geburt in den Sarg legen und auf dem Tod warten.
auf jeden Kessel Pure-Black Farbe 90% Rabatt und 25% Cumulus- und 20% Supercardpunkte.
Habe heute bei IKEA für meine Arbeitskollegen eine Runde Kaffee spendiert. Preis pro Kaffee 0.50 inkl. Zimtschnecke. Beide wollten nur den Kaffee, ich nahm eine Schnecke dazu. Die Frau an der Kasse verlangte CHF 5.50, also ein Mal CHF 0.50 für Kaffee mit Schnecke, und je CHF 2.- ohne Schnecke. Ich fragte dann (eigentlich eher scherzhaft), ob ich noch 2 Schnecken nehmen muss, um nur 0.50 zu bezahlen. Die Frau an der Kasse meinte, es wäre tatsächlich so. Ich habe ihr dann versprochen, dass ich noch 2 Schnecken holen werde, und CHF 1.50 für alles bezahlt.
Nun meine Frage: Hätte ich die Schnecken NICHT geholt, wäre es dann Diebstahl gewesen
Nun meine Frage: Hätte ich die Schnecken NICHT geholt, wäre es dann Diebstahl gewesen

Diebstahl benötigt eine Wegnahme. Etwas das dir zusteht nicht zu nehmen ist keine Wegnahme. Also kein Diebstahl. Betrug ist aber denkbar. Du sagst ja du würdest A kaufen, kaufst aber B. Also täuscht du die Kassiererin arglistig. Allerdings in diesem konkreten Fall fehlt es am Schaden für Ikea, da B ein Teil von A ist, also weniger wert. Fazit du hättest dich nicht strafbar gemacht.
Übrigens: Kaffee ist bei Ikea von Mo-Fr für Ikea-Family-Mitglieder gratis. Der Automat wo man die nötige Karte bekommt steht rechts neben dem Restauranteingang (glaublich)
Übrigens: Kaffee ist bei Ikea von Mo-Fr für Ikea-Family-Mitglieder gratis. Der Automat wo man die nötige Karte bekommt steht rechts neben dem Restauranteingang (glaublich)
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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Die wollte DICH bescheissen. Nach meiner Rechung wären das nur 4.50 gewesen:kogokg hat geschrieben:Habe heute bei IKEA für meine Arbeitskollegen eine Runde Kaffee spendiert. Preis pro Kaffee 0.50 inkl. Zimtschnecke. Beide wollten nur den Kaffee, ich nahm eine Schnecke dazu. Die Frau an der Kasse verlangte CHF 5.50, also ein Mal CHF 0.50 für Kaffee mit Schnecke, und je CHF 2.- ohne Schnecke. Ich fragte dann (eigentlich eher scherzhaft), ob ich noch 2 Schnecken nehmen muss, um nur 0.50 zu bezahlen. Die Frau an der Kasse meinte, es wäre tatsächlich so. Ich habe ihr dann versprochen, dass ich noch 2 Schnecken holen werde, und CHF 1.50 für alles bezahlt.
Nun meine Frage: Hätte ich die Schnecken NICHT geholt, wäre es dann Diebstahl gewesen![]()
- 1x Kaffee mit Zimtschnecke 0.50
- 2x Kaffee zu je 2.00 wären 4.00
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**#AF_13 ** #MED_10**
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ha mol frog zunere buess
bi gester vom bfh via breiti gfahre mitem roller, ufem aescheplatz denn bini uf dr linke spur gfahre und e auto rächts vor mir wo ahghalte het vorem fuessgängerstreife und ich bi witter gfahre. 300 meter witter bini vo dr polizei ahghalte worde wo mir e buess gä het will ich vorem fuessgänger nit ahghalte ha. wo ich denn gfrogt ha wo öber gsi sig und bi wellem fuessgängerstreife het mir dr polizist gseit jo ich ka jo au nüt gseh ha will mir d sicht verdeckt worde isch, ich aber mit knapp 50 dure gfahre bi und nit brämsbereit gsi bi.
isch in dämfall dr buess grächtfertigt? ich mein ich ka jo nit immer ahhalte falls e tote winkel uftaucht? und us mim blickfäld hani jo gnueg gseh zum sage es isch kei gfohr bestande für die lüt, wenn die überhaupt scho ufem fuessgänger gsi sin.dr polizist seit jo sälber ich ka nüt gseh ha, seit mir aber au i bi sust zwar "offensiv" gfahre aber halt alles im rahme.
und isch e buess no afächtbar nachdem ich en akzeptiert ha? dr polizist het mir gseit entweder ich akzeptierts oder ich wird verzeigt und denn muessi mitem 3-4 fache rächne, isch jo klar dass ich denn akzeptier.
bi gester vom bfh via breiti gfahre mitem roller, ufem aescheplatz denn bini uf dr linke spur gfahre und e auto rächts vor mir wo ahghalte het vorem fuessgängerstreife und ich bi witter gfahre. 300 meter witter bini vo dr polizei ahghalte worde wo mir e buess gä het will ich vorem fuessgänger nit ahghalte ha. wo ich denn gfrogt ha wo öber gsi sig und bi wellem fuessgängerstreife het mir dr polizist gseit jo ich ka jo au nüt gseh ha will mir d sicht verdeckt worde isch, ich aber mit knapp 50 dure gfahre bi und nit brämsbereit gsi bi.
isch in dämfall dr buess grächtfertigt? ich mein ich ka jo nit immer ahhalte falls e tote winkel uftaucht? und us mim blickfäld hani jo gnueg gseh zum sage es isch kei gfohr bestande für die lüt, wenn die überhaupt scho ufem fuessgänger gsi sin.dr polizist seit jo sälber ich ka nüt gseh ha, seit mir aber au i bi sust zwar "offensiv" gfahre aber halt alles im rahme.
und isch e buess no afächtbar nachdem ich en akzeptiert ha? dr polizist het mir gseit entweder ich akzeptierts oder ich wird verzeigt und denn muessi mitem 3-4 fache rächne, isch jo klar dass ich denn akzeptier.
Carlos Varela: "Heb di Schlitte du huere Schissdrägg":D:o
Bezahlen und abhaken. Mehr kannst Du nicht tun.basler hat geschrieben:ha mol frog zunere buess
bi gester vom bfh via breiti gfahre mitem roller, ufem aescheplatz denn bini uf dr linke spur gfahre und e auto rächts vor mir wo ahghalte het vorem fuessgängerstreife und ich bi witter gfahre. 300 meter witter bini vo dr polizei ahghalte worde wo mir e buess gä het will ich vorem fuessgänger nit ahghalte ha. wo ich denn gfrogt ha wo öber gsi sig und bi wellem fuessgängerstreife het mir dr polizist gseit jo ich ka jo au nüt gseh ha will mir d sicht verdeckt worde isch, ich aber mit knapp 50 dure gfahre bi und nit brämsbereit gsi bi.
isch in dämfall dr buess grächtfertigt? ich mein ich ka jo nit immer ahhalte falls e tote winkel uftaucht? und us mim blickfäld hani jo gnueg gseh zum sage es isch kei gfohr bestande für die lüt, wenn die überhaupt scho ufem fuessgänger gsi sin.dr polizist seit jo sälber ich ka nüt gseh ha, seit mir aber au i bi sust zwar "offensiv" gfahre aber halt alles im rahme.
und isch e buess no afächtbar nachdem ich en akzeptiert ha? dr polizist het mir gseit entweder ich akzeptierts oder ich wird verzeigt und denn muessi mitem 3-4 fache rächne, isch jo klar dass ich denn akzeptier.
Die Frage ist halt. Hättest Du bremsen können, wenn ein Kind auf dem Zebrastreifen gewesen wäre, dass (nachdem das Auto angehalten hat) über die Strasse gerannt wäre?
Ich vermute der Polizist hat Dich vor Allem wegen der hohen Geschwindigkeit gebüsst und weniger wegen dem "nicht anhalten".
Ausserdem ist Ende Monat. Da muss die Stadtkasse gefüllt werden

Q.E.DAsmodeus hat geschrieben:Ich bin ehrlich. Ich hatte ein schlechtes Gefühl mit der neuen Führung. Ich habe befürchtet, dass der Ruf von Streller, Frei und Wicky noch schlimmer ruiniert würde als es damals bei Yakin geschehen ist.
Beliebte Spieler ohne Ahnung in den Vorstand hiefen und gleichzeitig das komplette Prinzip des Vereins umkrempeln? Da kann ja nur der goldene Lack abblättern und Rost zum Vorschein kommen.
ich glaub eifach däne het mi fahrstil nit passt und sin so lang hinter mir blibe bis ich ine e möglichkeit gä ha mi ahzhalte. was mi vorallem au no närvt isch dass genau 5 meter nach däre aktion e velofahrer vo links vo dr dufourstross eifach mir dr vortritt nimmt und über mini spur fahrt und nur durch e scharfs brämse und hupe vo mir nit zum unfall ko isch. dr bull denn mir dumme spruch inedruckt dass ich andere vorfahr nimm und wenn mir öber vorfahrt nimmt gang go hupe. do frogi mi aber denn au wieso ich biesst wird wo praktisch kei gfohr bestande isch und e velofahrer wo so fahrlässig vortritt mir wägnimmt eifach si glo wirdAsmodeus hat geschrieben:Bezahlen und abhaken. Mehr kannst Du nicht tun.
Die Frage ist halt. Hättest Du bremsen können, wenn ein Kind auf dem Zebrastreifen gewesen wäre, dass (nachdem das Auto angehalten hat) über die Strasse gerannt wäre?
Ich vermute der Polizist hat Dich vor Allem wegen der hohen Geschwindigkeit gebüsst und weniger wegen dem "nicht anhalten".
Ausserdem ist Ende Monat. Da muss die Stadtkasse gefüllt werden![]()

Carlos Varela: "Heb di Schlitte du huere Schissdrägg":D:o
Der Kaffee ohne Zimtschnecke kostet 2.50 in der IkeaBlutengel hat geschrieben:Die wollte DICH bescheissen. Nach meiner Rechung wären das nur 4.50 gewesen:
- 1x Kaffee mit Zimtschnecke 0.50
- 2x Kaffee zu je 2.00 wären 4.00
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
@basler
Wenn bei mehrspurigen Strecken neben dir ein Fahrzeug vor dem Fussgängerstreifen hält musst du auch anhalten weil ja Fußgänger mit Vortritt kommen und du diese sonst nicht siehst. Zudem muss man auch bei mehrspurigen Strassen vor Fussgängerstreifen immer anhalten wenns Fussgänger hat auf oder auch vor dem Streifen. Auch wenn es noch locker für dich reichen würde vor den Fußgängern du musst halten. Ausser vorher käme noch eine Fussgängerinsel die die Fußgänger noch nicht erreicht haben. Sicherheit zuerst. Dein Verhalten - da Blindflug mit 50 Sachen - war übrigens durchaus gefährlich. Was wenn die Fussgänger schon weiter gewesen wären ohne dass du es gesehen hast?
Wenn bei mehrspurigen Strecken neben dir ein Fahrzeug vor dem Fussgängerstreifen hält musst du auch anhalten weil ja Fußgänger mit Vortritt kommen und du diese sonst nicht siehst. Zudem muss man auch bei mehrspurigen Strassen vor Fussgängerstreifen immer anhalten wenns Fussgänger hat auf oder auch vor dem Streifen. Auch wenn es noch locker für dich reichen würde vor den Fußgängern du musst halten. Ausser vorher käme noch eine Fussgängerinsel die die Fußgänger noch nicht erreicht haben. Sicherheit zuerst. Dein Verhalten - da Blindflug mit 50 Sachen - war übrigens durchaus gefährlich. Was wenn die Fussgänger schon weiter gewesen wären ohne dass du es gesehen hast?
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
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allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Ach so - ich hatte a) in der IKEA noch nie einen Kaffee und b) trinke ich keinen Kaffee. Daher habe ich mich auf die Angaben von Kogokg verlassen:Rankhof hat geschrieben:Der Kaffee ohne Zimtschnecke kostet 2.50 in der Ikea

Die Frau an der Kasse verlangte CHF 5.50, also ein Mal CHF 0.50 für Kaffee mit Schnecke, und je CHF 2.- ohne Schnecke.
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Eine Busse ist IMMER mit einer Bedenkfrist verbunden. Wenn Du die Busse innerhalb der auf dem Bussenzettel aufgeführten Bedenkfrist bezahlst, ist die Sache danach ohne weitere Folgen erledigt.basler hat geschrieben:ha mol frog zunere buess
bi gester vom bfh via breiti gfahre mitem roller, ufem aescheplatz denn bini uf dr linke spur gfahre und e auto rächts vor mir wo ahghalte het vorem fuessgängerstreife und ich bi witter gfahre. 300 meter witter bini vo dr polizei ahghalte worde wo mir e buess gä het will ich vorem fuessgänger nit ahghalte ha. wo ich denn gfrogt ha wo öber gsi sig und bi wellem fuessgängerstreife het mir dr polizist gseit jo ich ka jo au nüt gseh ha will mir d sicht verdeckt worde isch, ich aber mit knapp 50 dure gfahre bi und nit brämsbereit gsi bi.
isch in dämfall dr buess grächtfertigt? ich mein ich ka jo nit immer ahhalte falls e tote winkel uftaucht? und us mim blickfäld hani jo gnueg gseh zum sage es isch kei gfohr bestande für die lüt, wenn die überhaupt scho ufem fuessgänger gsi sin.dr polizist seit jo sälber ich ka nüt gseh ha, seit mir aber au i bi sust zwar "offensiv" gfahre aber halt alles im rahme.
und isch e buess no afächtbar nachdem ich en akzeptiert ha? dr polizist het mir gseit entweder ich akzeptierts oder ich wird verzeigt und denn muessi mitem 3-4 fache rächne, isch jo klar dass ich denn akzeptier.
Du kannst die Busse gleich vor Ort ablehnen. Dann werden jedoch die kompletten Personalien aufgenommen und ein ordentliches Verfahren eingeleitet. Sprich es wird eine Verzeigung erstellt, welche dann durch das Strafbefehlsdezernant der Staatsanwalzschaft beurteilt wird. Die Höhe der Busse bleibt dann gleich hoch sein (vorausgesetzt, Du hast nicht schon mehrere Verzeigungen in solch einer Sache), jedoch kommen noch Schreibgebühren der Polizei und eine Urteilsgebühr des Strafbefehlsdezernat dazu. Ich gehe mal davon aus, dass der Polizist mit seiner Aussage dies meinte.
Innerhalb der Frist kannst Du aber, nachdem Du den Bussenzettel an Dich genommen hast, eine schriftliche Einsprache erheben. Wird darauf nicht eingegangen, wird auch hier ein ordentliches Verfahren eingeleitet.
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ich ha s tempo verringeret über dr aescheplatz... und i bi jo au grad nachem fuessgängerstreife innerhalb vo 1-2m grad zum stilldtand go wägem velofahrer. wäre die fuessgänger bereits witter gsi hätt ich sie dämfall über d motorhuube vom auto gseh und wär gnueg frieh zum stillstand ko.Rankhof hat geschrieben:@basler
Wenn bei mehrspurigen Strecken neben dir ein Fahrzeug vor dem Fussgängerstreifen hält musst du auch anhalten weil ja Fußgänger mit Vortritt kommen und du diese sonst nicht siehst. Zudem muss man auch bei mehrspurigen Strassen vor Fussgängerstreifen immer anhalten wenns Fussgänger hat auf oder auch vor dem Streifen. Auch wenn es noch locker für dich reichen würde vor den Fußgängern du musst halten. Ausser vorher käme noch eine Fussgängerinsel die die Fußgänger noch nicht erreicht haben. Sicherheit zuerst. Dein Verhalten - da Blindflug mit 50 Sachen - war übrigens durchaus gefährlich. Was wenn die Fussgänger schon weiter gewesen wären ohne dass du es gesehen hast?
Carlos Varela: "Heb di Schlitte du huere Schissdrägg":D:o
Bei digitec im September 15 ein Netbook gekauft mit Win 8.1, aber explizit als Win 10 ready (gratis Update) angepriesen. Hat während meiner Ferienreise, wofür das Ding primär gedacht war, tiptop funktioniert. Dann ging plötzlich die Internetverbindung nicht mehr. Gerätemanager zeigt an, dass die Netzwerkkarte nicht gestartet werden kann (Fehler-Code 10). Gerät eingeschickt und zurückerhalten mit Hinweis, dass das Motherboard getauscht wurde (!). Wieder in Betrieb genommen, hat funktioniert. Sogleich wieder Update auf Win 10 ausgeführt. Und unter Windows 10 funktioniert die Netzwerkkarte wieder nicht mehr (derselbe Fehler-Code 10). Versucht, Treiber zu updaten, erfolglos. Wieder eingeschickt. Zurückerhalten mit dem Hinweis, dass BIOS-Update aufgespielt und ausgiebig getestet wurde. Bei Inbetriebnahme meinerseits dasselbe Prozedere. Netzwerkkarte funktioniert solange, bis ich das Update auf Win 10 durchführe. Nun meint die Garantieabteilung bei digitec, dass Softwareprobleme nicht in der Garantie abgedeckt wären. Können die sich das wirklich so einfach machen?
Ich sollte doch ein Gerät mit der beim Verkauf angepriesenen Software (Win10) auch ohne Bastelei und Informatiker-Fachwissen in Betrieb nehmen können. Alles andere ist in meinen Augen nicht für den Verkauf geeignet und somit müsste ich doch vom Kauf zurücktreten können.
Gibt es dazu Meinungen oder Erfahrungen?
Wenn mir jemand die technische Lösung des Problems mitteilen könnte, wäre mir natürlich auch geholfen ;-)
Ich sollte doch ein Gerät mit der beim Verkauf angepriesenen Software (Win10) auch ohne Bastelei und Informatiker-Fachwissen in Betrieb nehmen können. Alles andere ist in meinen Augen nicht für den Verkauf geeignet und somit müsste ich doch vom Kauf zurücktreten können.
Gibt es dazu Meinungen oder Erfahrungen?
Wenn mir jemand die technische Lösung des Problems mitteilen könnte, wäre mir natürlich auch geholfen ;-)
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AGB:Laaaveri hat geschrieben:Bei digitec im September 15 ein Netbook gekauft mit Win 8.1, aber explizit als Win 10 ready (gratis Update) angepriesen. Hat während meiner Ferienreise, wofür das Ding primär gedacht war, tiptop funktioniert. Dann ging plötzlich die Internetverbindung nicht mehr. Gerätemanager zeigt an, dass die Netzwerkkarte nicht gestartet werden kann (Fehler-Code 10). Gerät eingeschickt und zurückerhalten mit Hinweis, dass das Motherboard getauscht wurde (!). Wieder in Betrieb genommen, hat funktioniert. Sogleich wieder Update auf Win 10 ausgeführt. Und unter Windows 10 funktioniert die Netzwerkkarte wieder nicht mehr (derselbe Fehler-Code 10). Versucht, Treiber zu updaten, erfolglos. Wieder eingeschickt. Zurückerhalten mit dem Hinweis, dass BIOS-Update aufgespielt und ausgiebig getestet wurde. Bei Inbetriebnahme meinerseits dasselbe Prozedere. Netzwerkkarte funktioniert solange, bis ich das Update auf Win 10 durchführe. Nun meint die Garantieabteilung bei digitec, dass Softwareprobleme nicht in der Garantie abgedeckt wären. Können die sich das wirklich so einfach machen?
Ich sollte doch ein Gerät mit der beim Verkauf angepriesenen Software (Win10) auch ohne Bastelei und Informatiker-Fachwissen in Betrieb nehmen können. Alles andere ist in meinen Augen nicht für den Verkauf geeignet und somit müsste ich doch vom Kauf zurücktreten können.
Gibt es dazu Meinungen oder Erfahrungen?
Wenn mir jemand die technische Lösung des Problems mitteilen könnte, wäre mir natürlich auch geholfen ;-)
Die Informationen über Produkte werden im Onlineshop möglichst kundenfreundlich zusammengestellt, sind aber nicht verbindlich. Die Angaben des Herstellers (z.B. Herstellergarantie) sind massgebend, sofern diese in der Schweiz gültig sind.
Was steht denn beim Hersteller zum Thema?
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
Du meinst, ob da auch steht, dass das Gerät Win 10 ready sei?
Moment, muss nachsehen...
Edit: Da steht nichts von Win 10. Du meinst, daran könnten Sie festmachen, dass das mit "Win 10 ready" halt ein Irrtum war?
Aus den AGBs von ASUS:
Diese Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die Hardware des Produktes. Die mitgelieferte Software ist von der Garantie ausgeschlossen. ASUS garantiert insbesondere nicht den unterbrechungs- und fehlerfreien Ablauf der Software. Technischen Kundendienst für die vor installierte Software des Produktes erbringt ASUS nur soweit dies die ordnungsgemäße Funktionsweise der Hardware betrifft. Bei anderen Softwareproblemen mit der Software empfehlen wir I hnen, die Bedienungsanleitungen, die ASUS - Kundendienstwebseite und/oder andere Online - Quellen zurate zu ziehen. Unterstützung für Software von Drittanbietern erhalten Sie möglicherweise vom jeweiligen Händler.
Moment, muss nachsehen...
Edit: Da steht nichts von Win 10. Du meinst, daran könnten Sie festmachen, dass das mit "Win 10 ready" halt ein Irrtum war?
Aus den AGBs von ASUS:
Diese Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die Hardware des Produktes. Die mitgelieferte Software ist von der Garantie ausgeschlossen. ASUS garantiert insbesondere nicht den unterbrechungs- und fehlerfreien Ablauf der Software. Technischen Kundendienst für die vor installierte Software des Produktes erbringt ASUS nur soweit dies die ordnungsgemäße Funktionsweise der Hardware betrifft. Bei anderen Softwareproblemen mit der Software empfehlen wir I hnen, die Bedienungsanleitungen, die ASUS - Kundendienstwebseite und/oder andere Online - Quellen zurate zu ziehen. Unterstützung für Software von Drittanbietern erhalten Sie möglicherweise vom jeweiligen Händler.
Nicht bezahlen. Einschreiben. Sie wollen dir was in Rechnung stellen, dann müssen Sie ja wohl auch beweisen, dass sie ihren Teil erfüllt haben.LiveForever hat geschrieben:Ich bin übers Weekend in eine neue Wohnung gezogen. Da ich die Festnetznr des Vormieters nicht eruieren konnte, muss für die Installation des Internet/TV ein Techniker vorbei kommen. Der Termin war (kundenfreundlich wie immer) zwischen 8-17 Uhr angesetzt. Der Techniker würde auf jeden Fall 15min vorher anrufen, um zu sehen ob ich zuhause bin, falls nicht würde ich einen Schlüssel legen. Die Türglocke ist (noch) nicht angeschrieben. Dies war die ursprüngliche Abmachung.
Ich hab nun heute morgen bei Cablex angerufen, dass ich Homeoffice mache. Der Techniker solle mich anrufen, dass ich die Türe öffnen könne. Ich habe nun aber gesehen, dass der Techniker bereits im Verlauf des Morgens ohne mich anzurufen hier war und eine Notiz hinterlassen hat, dass kein Schlüssel lag. Er ist also unverrichteter Dinge wieder gegangen. Ich habe nun Cablex angerufen und sie haben mir mitgeteilt, dass der Techniker sehr wohl angerufen habe und dass jetzt eben Aussage gegen Aussage stehe. Ich habe ihnen angeboten, einen Screenshot meines Telefons zu schicken, aber "das könne man ja fälschen". Einen "Beweis" beim Techniker einholen mache man nicht. Ich solle jetzt eben Sunrise anrufen und einen neuen Auftrag generieren lassen. Der unverrichtete Auftrag heute morgen koste mich eine Pauschale von CHF 150 und der neue ebenfalls nochmal CHF 150.
Ich bin fast die Wände hoch gegangen ab dieser Dreistigkeit. Ich sehe nicht ein, dass ich diese 150 für heute bezahlen muss? Ich war den ganzen Morgen vor Ort und erreichbar. Nur weil der Typ sagt er habe mich angerufen, was er schlicht NICHT gemacht hat, soll ich nun für die Faulheit/Inkompetenz des Technikers bezahlen müssen?! Was kann ich in so einem Fall unternehmen? Ich habe der Frau am Telefon meine Meinung gehustet und werde später heute noch mit ihrem Vorgsetzten sprechen. Ich hoffe der/die kennt den Begriffe "Dienstleistung" und "Kunde" etwas besser...
Total kostet mich das nun CHF 340 (CHF40 "Umzugsgebühr" von Sunrise), nur dass mein Internet und TV am neuen Ort läuft!
Nachtrag: Die Chefin meint, ich solle es doch "mit einem eingeschriebenen Brief an die Sunrise-Geschäftsleitung" versuchen, sie könne nichts mehr machen, der auftrag sei im System schon durch. Jaaaajaaaa.... Müsste ich wahrscheinlich nicht auch wieder hunderte Franken an Kündigungsgebühren zahlen (Vertrag läuft noch bis Juli 2016) würde ich direkt alles künden. Sowas von unter aller Sau. Nie wieder Sunrise!