Zwar DE, aber trotzdem:
http://www.bild.de/regional/stuttgart/m ... .bild.html
Eigentlich steht auf Mord eine lebenslange Haftstrafe, man sei bei dem Angeklagten aber von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen, sagte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer.
„Der Ramadan setzte ihm körperlich zu, er war dehydriert, aber es kam zu keiner Bewusstseinseintrübung.“ Er stellte aber klar: „Der Ramadan hatte nicht allein Einfluss auf seine verminderte Schuldfähigkeit. Mustafa Y. war auch psychisch und physisch instabil, litt unter Depression, Angstzuständen und Schlafstörungen.“
Hinterm Haus trafen die beiden aufeinander. Mustafa Y. (Sportschütze) schoss dem Nachbarn in die Hüfte, ein zweiter Schuss verfehlte das Opfer. Hanspeter W. wollte sich ins Haus retten. Der Nachbar kam hinterher.
Drinnen musste die Frau des Opfers mit ansehen, wie der Täter weiter auf ihren Mann schoss. Sie schloss sich ein und versuchte ihren kleinen Sohn zu schützen.
Mustafa ging nach Hause, rief die Polizei an, sagte: „Nachbar tot gemacht.“
Mustafa Y. ließ mit hochrotem Kopf über seinen Dolmetscher mitteilen: „Ich akzeptiere das Urteil. Schön.“