Zivilschutz - Rail Check Betrug?

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Basler_Junge
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Zivilschutz - Rail Check Betrug?

Beitrag von Basler_Junge »

Wertes Forum und Forumsjuristen

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Ein Freund von mir (nein wirklich nicht ich :o ) hat vom Zivilschutz ein Aufgebot erhalten und den dazugehörigen Rail Check. Nun hat er diesen in Zugtickets getauscht wie gehabt. Da er aber nun doch mit dem Auto geht, ging er zurück an den Bahnschalter und fragte ob er diese zurücktauschen kann.

Nachdem der Herr am Bahnschalter scheinbar lange telefoniert, sagte er ihm, dass dies strafbar sei. Denn das Geld zahlt ja der Staat der SBB. Er hat natürlich kein Recht auf dieses Geld. Er werde dies dem Zivilschutz melden und diese den Fall zur Anzeige bringen. Meinem Freund tut es extrem leid, er wusste dies nicht und wollte sich nicht bereichern damit. Er dachte, möglicherweise erhält er den Railcheck zurück und kann ihn für ein anderes Mal Zivilschutz einsetzen.

Nun was meint Ihr, mit welchem Strafmass muss er hierbei rechnen? Er hat soweit ich weiss noch keine Vorstrafen.

Edit: Ist es sogar möglich, dass dies einen Strafregistereintrag zur Folge für ihn hat?

Gruess
BS_Junge

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k@rli o.
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Beitrag von k@rli o. »

eine Anzeige allein bringt noch keine Verurteilung. Sonst wäre ich von lauter Straftätern umgeben...
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Otze
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Beitrag von Otze »

Ein Betrug setzt eine Täuschung voraus, die zudem arglistig sein muss. Das ist immer dann der Fall, wenn dem Gegenüber die Täuschung nicht auffallen muss, weil man z.B. Falschangaben macht, die wahrscheinlich nicht überprüft werden oder weil man (einigermassen) raffiniert lügt. Sollte "dein Freund" klargemacht haben, dass die Rail-Checks für den Zivilschutz ausgestellt wurden, scheidet das aus.

Falls nicht, könnte man tatsächlich an einen Betrug denken. Sollten die Rail-Checks einen Wert von unter 300 CHF haben, hat "dein Freund" aber nochmal Glück gehabt: diesfalls handelte es sich wegen Geringfügigkeit nur um eine Übertretung (Art. 172ter StGB), und da es beim Versuch geblieben ist, wäre diese nicht einmal strafbar (Art. 105 Abs. 2 StGB).

Verurteilungen wegen Vergehen oder Verbrechen (z.B. Betrug über mehr als 300 CHF) führen aber immer zu einem Strafregistereintrag, das geht schneller als mancher denkt...

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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Basler_Junge hat geschrieben:Wertes Forum und Forumsjuristen

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Ein Freund von mir (nein wirklich nicht ich :o ) hat vom Zivilschutz ein Aufgebot erhalten und den dazugehörigen Rail Check. Nun hat er diesen in Zugtickets getauscht wie gehabt. Da er aber nun doch mit dem Auto geht, ging er zurück an den Bahnschalter und fragte ob er diese zurücktauschen kann.

Nachdem der Herr am Bahnschalter scheinbar lange telefoniert, sagte er ihm, dass dies strafbar sei. Denn das Geld zahlt ja der Staat der SBB. Er hat natürlich kein Recht auf dieses Geld. Er werde dies dem Zivilschutz melden und diese den Fall zur Anzeige bringen. Meinem Freund tut es extrem leid, er wusste dies nicht und wollte sich nicht bereichern damit. Er dachte, möglicherweise erhält er den Railcheck zurück und kann ihn für ein anderes Mal Zivilschutz einsetzen.

Nun was meint Ihr, mit welchem Strafmass muss er hierbei rechnen? Er hat soweit ich weiss noch keine Vorstrafen.

Edit: Ist es sogar möglich, dass dies einen Strafregistereintrag zur Folge für ihn hat?

Gruess
BS_Junge
Ich denke hier ist nicht mal eine Straftat vorhanden, da er sich ja gemäss deinen Angaben einfach mal angefragt hat. Betrug wäre es, wenn er einem Vorwand versucht hätte den Check einzutauschen. Also wenn er zB an den Schalter gegangen wäre und erzählt hätte, dass er wegen seiner schwerkranken Mutter die Reise nicht antreten kann und deshalb den Check wieder umtauschen möchte. Des Weiteren spielt auch der Betrag eine Rolle.

Reden ist manchmal die beste Medizin. Dein Kollege soll sich mit der zuständigen Stelle beim Zivilschutz melden und das mit denen besprechen.
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Basler_Junge
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Beitrag von Basler_Junge »

Es handelt sich um einen Betrag von ca. CHF 280.00 somit wird er wohl Glück gehabt haben. Er wurde am Schalter auch gefragt, wie er diese Tickets bezogen hatte und er antwortete: "mit dem Railcheck vom Zivilschutz". Also denke, da ist keine Arglist vorhanden.

Hat sich jetzt mit dem Zivilschutz in Verbindung gesetzt, die haben gemeint, es sei übertrieben und er müsse da keine Angst haben. Sie meldet sich bei ihm sobald die SBB das gemeldet hat. Denke war gut, dass er sich proaktiv gemeldet hat beim Zivilschutz und die Ausgangslage geschildert hat.

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