Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Freund von mir (nein wirklich nicht ich

Nachdem der Herr am Bahnschalter scheinbar lange telefoniert, sagte er ihm, dass dies strafbar sei. Denn das Geld zahlt ja der Staat der SBB. Er hat natürlich kein Recht auf dieses Geld. Er werde dies dem Zivilschutz melden und diese den Fall zur Anzeige bringen. Meinem Freund tut es extrem leid, er wusste dies nicht und wollte sich nicht bereichern damit. Er dachte, möglicherweise erhält er den Railcheck zurück und kann ihn für ein anderes Mal Zivilschutz einsetzen.
Nun was meint Ihr, mit welchem Strafmass muss er hierbei rechnen? Er hat soweit ich weiss noch keine Vorstrafen.
Edit: Ist es sogar möglich, dass dies einen Strafregistereintrag zur Folge für ihn hat?
Gruess
BS_Junge