Es wird immer schlimmer in der Schweiz...
Du verstehst die Bedenken hinter dem Ablehnen der Initiative nicht. Jeder der dagegen gestummen hat, würde dir diese Frage klar und eindeutig mit Nein beantworten, so wie das auch jeder hier im Forum tun wird. Wobei ich vermute dass ist dir sehr wohl bewusst und die Frage dient eher als Polemik..Blutengel hat geschrieben: Frage:
Würdest Du Deine Kinder in die Obhut einer Person geben, die sich in der Freizeit Sexzenen und Nacktbildern von Kinder ansieht und sich evtl. dazu einen von der Palme wedelt?
Es sind einfach verschiedene Ansätze. Während du lieber 95% zu hart bestrafst, damit 5% nicht rückfällig werden (% sind natürlich frei erfunden, darfst dir richtigen Zahlen denken), sehen andere es halt so, dass man 95% so bestraft wie es moderne gesellschaftliche Aspekte verlangen und bei den 5% sollten die Richter/Psychiater etc. aufgrund ihrere Einschätzung so handeln, dass ein Rückfallrisiko klein gehalten wird. Und genau darum sollen Richter einen gewissen Spielraum haben und anhand der Situation entscheiden können.
Ein 28 jährige Kindergärtenlehrer der wegen Sex mit einer 15 Jährigen verurteilt wurde, darf von mir aus nachher wieder Kindergartenlehrer sein. Ein 28 jähriger Kindergartenlehrer der sich an 6-7 Jährigen vergriffen hat sicher nicht.
Diese Aktion war strafbar und daher selber schuld. Das sollte man als Lehrlingsbetreuer eigentlich wissen.Fulehung hat geschrieben:Wegen einer sexuellen Handlung mit einer Abhängigen im Alter von 16-18 Jahren.
Auf deine Frage antworte ich selbstverständlich mit einem Nein. Nur geht es den Initianten ja gar nicht darum, was heute ein Trainer/Betreuer am Computer treibt, sondern was er vor x Jahren getrieben hat.
Ja so sehe ich das. Schliesslich wurden alle 100% verurteilt und da lasse ich nicht einen Richter oder Psychiater darüber urteilen ob er wieder im beruf mit Kindern arbeiten kann. Es ist ja nicht so, dass diese Leute mit der Annahme der Iniatitive noch mehr bestraft werden wie Du mit deinen 95% sugestiert. Sie dürfen einfach nicht mehr in diesem Beruf oder dergleichen arbeiten. Ich sehe nicht ein, was daran so schlimm sein soll. Bei jedem dieser 100% besteht ein gewisses Rückfallrisiko. Pädophile stehen auf Kinder und das wird eigentlich immer so bleiben. Eine sexuelle Ausrichtung kann man nicht wegtherapieren. Also muss ich mögliche Opfer schützen und verbiete deshalb ALLEN den Umgang mit potentiellen Opfern.team17 hat geschrieben:Du verstehst die Bedenken hinter dem Ablehnen der Initiative nicht. Jeder der dagegen gestummen hat, würde dir diese Frage klar und eindeutig mit Nein beantworten, so wie das auch jeder hier im Forum tun wird. Wobei ich vermute dass ist dir sehr wohl bewusst und die Frage dient eher als Polemik..
Es sind einfach verschiedene Ansätze. Während du lieber 95% zu hart bestrafst, damit 5% nicht rückfällig werden (% sind natürlich frei erfunden, darfst dir richtigen Zahlen denken), sehen andere es halt so, dass man 95% so bestraft wie es moderne gesellschaftliche Aspekte verlangen und bei den 5% sollten die Richter/Psychiater etc. aufgrund ihrere Einschätzung so handeln, dass ein Rückfallrisiko klein gehalten wird. Und genau darum sollen Richter einen gewissen Spielraum haben und anhand der Situation entscheiden können.
Ein 28 jährige Kindergärtenlehrer der wegen Sex mit einer 15 Jährigen verurteilt wurde, darf von mir aus nachher wieder Kindergartenlehrer sein. Ein 28 jähriger Kindergartenlehrer der sich an 6-7 Jährigen vergriffen hat sicher nicht.
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Und deswegen soll man nie mehr Lehrlinge ausbilden und auch nie mehr in einem Verein mithelfen dürfen? Also ich vermisse den gesunden Menschenverstand bei den Initianten.Blutengel hat geschrieben:Diese Aktion war strafbar und daher selber schuld. Das sollte man als Lehrlingsbetreuer eigentlich wissen.
Wenn es das mit sich bringt nehme ich es in Kauf ja. Lieber soll sich jemand eine andere Anstellung suchen als dass es wegen eines zweifelhaftes Entscheides eines Richters bzw. eines Psychiaters ein weiteres Opfer gibt. Schliesslich sind die Konsequenzen jedem bekannt.Fulehung hat geschrieben:Und deswegen soll man nie mehr Lehrlinge ausbilden und auch nie mehr in einem Verein mithelfen dürfen? Also ich vermisse den gesunden Menschenverstand bei den Initianten.
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Übrings würden solche Leute auch anderswo ein Opfer finden. Entweder er kommt raus und man geht davon aus dass er sich in die Gesellschaft integrieren kann, klärt von mir aus von eine Psychlogen ab ob er gewisse Auflagen (Berufsverbot etc.) bekommt, oder er muss verwahrt werden. Und ob sie ganz verwahrt bleiben oder nicht entscheidet auch wieder ein Psychiater/Richter. Also müsste deiner Logik nach jeder der wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurde sowieso lebenslänglich bekommen?Blutengel hat geschrieben:ein weiteres Opfer gibt.
Denjenigen die "Nein" gestummen haben, ging es einfach darum dass es nicht zwingend ein Berufsverbot gibt. Das heisst noch lange nicht, dass es in gerechtfertigen Fällen nicht der Fall sein soll.
Ich glaube Du verwechselst hier was - mit der Iniatitive müsste er sich einfach einen neuen Beruf suchen. Er muss nicht irgend eine zusätzliche Strafe absitzen. Wenn ich in meinem Beruf scheisse baue muss ich mir auch was Anderes suchen. Ich sehe nicht wo hier das Problem liegen soll.team17 hat geschrieben:Übrings würden solche Leute auch anderswo ein Opfer finden. Entweder er kommt raus und man geht davon aus dass er sich in die Gesellschaft integrieren kann, klärt von mir aus von eine Psychlogen ab ob er gewisse Auflagen (Berufsverbot etc.) bekommt, oder er muss verwahrt werden. Und ob sie ganz verwahrt bleiben oder nicht entscheidet auch wieder ein Psychiater/Richter. Also müsste deiner Logik nach jeder der wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurde sowieso lebenslänglich bekommen?
Denjenigen die "Nein" gestummen haben, ging es einfach dass es nicht zwingend ein Berufsverbot gibt. Das heisst noch lange nicht, dass es in gerechtfertigen Fällen nicht der Fall sein soll.
Es geht darum die Unschuldigsten und die schwächsten der Menschheit zu schützen - und das sind unsere Kinder! Und wenn durch diese Iniatitve nur EIN Kind vor so einer Erfahung beschützt wurde und ein Lehrlingsbetreuer nach einem sexuellen Verhältnis mit einer minderjährigen Lehrtochter den Beruf nicht mehr ausüben kann, hat in MEINEN Augen das Ganze seinen Zweck erfüllt. Ein Kind kann nicht entscheiden, ob es durch eine Vertrauensperson sexuell Missbraucht wird - ein Lehrlingsbetreuer kann jedoch seine Sexualpartner selber bestimmen. Daher müssen wir Kinder per Gesetz schützen und nicht den willkürlichen Entscheidungen von Richtern und Psychiatern überlassen.
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- nick knatterton
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Mit 17 sind die jungen Frauen im 3. Lehrjahr, oftmals schon von Zuhause ausgezogen und mit einer Clique von Über-20-Jährigen im Ausgang unterwegs - und definitiv alles andere als Kinder. Wer wegen einer solchen Affäre nicht eine einmalige Strafe, sondern ein lebenslanges Berufsverbot für einen Handwerker etc. fordert, lebt nach den moralischen Grundwerten längst vergangener Zeiten (wobei ich mir da beim Schweizer Stimmvolk leider nicht so sicher bin.)Blutengel hat geschrieben:Ich glaube Du verwechselst hier was - mit der Iniatitive müsste er sich einfach einen neuen Beruf suchen. Er muss nicht irgendeine zusätzliche Strafe absitzen. Wenn ich in meinem Beruf scheisse baue muss ich mir auch was Anderes suchen. Ich sehe nicht wo hier das Problem liegen soll.
Es geht darum die Unschuldigsten und die schwächsten der Menschheit zu schützen - und das sind unsere Kinder! Und wenn durch diese Iniatitve nur EIN Kind vor so einer Erfahung beschützt wurde und ein Lehrlingsbetreuer nach einem sexuellen Verhältnis mit einer minderjährigen Lehrtochter den Beruf nicht mehr ausüben kann, hat in MEINEN Augen das Ganze seinen Zweck erfüllt. Ein Kind kann nicht entscheiden, ob es durch eine Vertrauensperson sexuell Missbraucht wird - ein Lehrlingsbetreuer kann dies jedoch schon. Daher müssen wir sie per Gesetz schützen und nicht den willkürlichen Entscheidungen von Richtern und Psychiatern überlassen.
Punk 1:Fulehung hat geschrieben:Mit 17 sind die jungen Frauen im 3. Lehrjahr, oftmals schon von Zuhause ausgezogen und mit einer Clique von Über-20-Jährigen im Ausgang unterwegs - und definitiv alles andere als Kinder. Wer wegen einer solchen Affäre nicht eine einmalige Strafe, sondern ein lebenslanges Berufsverbot für einen Handwerker etc. fordert, lebt nach den moralischen Grundwerten längst vergangener Zeiten (wobei ich mir da beim Schweizer Stimmvolk leider nicht so sicher bin.)
Ist es kein Berufsverbot für Handwerker. Ist das so schwer zu kapieren? Er kann nach wie vor als Handwerker arbeiten, darf jedoch keine Lehrlinger mehr betreuen.
Punkt 2:
Das ist deine Ansicht. Meiner Ansicht nach hat ein Mensch längst vergangene moralische Grundwerte wenn er nicht bereits ist, alles zu tun um unsere Kinder zu schützen.
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Kommt in einer kleinen Schreinerei etc. aber so ziemlich auf selbe raus. Ich stell ja sicher als KMU-Chef einen an, der sich nicht mal halbtags um den Lehrling kümmern darf.Blutengel hat geschrieben:Punk 1:
Ist es kein Berufsverbot für Handwerker. Ist das so schwer zu kapieren? Er kann nach wie vor als Handwerker arbeiten, darf jedoch keine Lehrlinger mehr betreuen.
Punkt 2:
Das ist deine Ansicht. Meiner Ansicht nach hat ein Mensch längst vergangene moralische Grundwerte wenn er nicht bereits ist, alles zu tun um unsere Kinder zu schützen.
P.S. Fordere doch gleich "Kein Sex vor der Ehe", da Unverheiratete mindestens bis 30 mit Kindern gleichzusetzen sind.
Ich verwechsle eben überhaupt nichts. Du sagst man kann den Richtern und Psychiatern nicht trauen, dass sie entscheiden können wer ein Berufsverbot bekommt und wer nicht, darum muss es ja zwingend bei allen der Fall sein. Also müsste man ihnen konsequenterweise auch nicht trauen können, wenn sie verwahren müssten und wen Sie nach der normalen Gefägnisstrafe wieder rauslassen. Also um zu verhindern dass nur 1 falscher wieder aus dem Gefägniss kommt, anstatt dass er verwahrt wurde, müsste man alle lebenslänglich einsperren. Wir wollen ja sicher sein dass keiner Rückfällig werden könnte..Blutengel hat geschrieben:Ich glaube Du verwechselst hier was - mit der Iniatitive müsste er sich einfach einen neuen Beruf suchen. Er muss nicht irgend eine zusätzliche Strafe absitzen. Wenn ich in meinem Beruf scheisse baue muss ich mir auch was Anderes suchen. Ich sehe nicht wo hier das Problem liegen soll.
Klar ist die Frage "Berufsverbot oder kein Berufsverbot" nicht das gleiche wie die Frage ob "Lebenslänglich oder nicht". Aber das Prinzip ist das gleiche.
Das Gesetz macht ja die klare Abstufung:
Unter 16 und Altersunterschied grösser 3 Jahre. Diese Abstufung widerspricht ja nicht der Definition von Wikipedia sondern definiert diese genauer:
Natürlich ist ein/e Mädchen/Frau mit 15 Jahren und 364 Tagen genauso Geschlechtsreif/Unreif wie einen Tag später am 16 Geburtstag. Aber irgendwo muss die Linie gezogen werden. Gemäss Wiki gibt es ja diese 2 Spitzen (5-6 / 10-12) welche DEUTCHLICH unter 16 liegen, speziell wenn man bedenkt, wieviel in einem Teenagerleben in einem Jahr passiert. Somit wäre für mich hier die Definition gezogen.
Einfach gesagt: Wer eine unter 16-jährige anfasst und rechtskräftig verurteilt wird, der hat beruflich und privat (zumindest im Verein etc.) ein Kontaktverbot. Das schützt die Kinder in erster Linie, aber auch den Täter.
Jetzt geht es um Schutzbefohlene:
Es wird von eine Polizist erwartet, dass er durch seine Ausbildung und Erfahrung besser mit Konfliktsituationen umgeht als ein normaler Bürger. Somit wird dort mit 2 Ellen gemessen was aber durchaus erlaubt ist, denn der eine ist ein ausgebildeter Profi, der andere nicht. Somit wird der Polizist beim gleichen vergehen härter angepackt als ein Bürger.
Ein Lehrer/Lehrlingsausbilder wurde auch dafür ausgebildet, mit Lehrlingen umzugegehn. Ebenfalls wir in der Lehrlingsbetreuer/Lehrlingsausbilder Schulung dediziert auf diesen Punkt und die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen. Wenn der Lehrmeister nach einem durchzechten Firmenfest seine Lehrtochter (ich nenne es mal) "verführt", so macht er sich strafbar. Der Alkohol und die sonstigen Umstände welche zu seiner Verurteilung führen werden in einem Gerichtsprozess beleuchtet und hinterfragt. Kommt das Gericht trotzdem zum Schluss, dass der Lehrmeister seine Sorgfaltpflicht verletzt hat, wird er auch dort rechtskräftig verurteilt. Danach hat er die Konsequenzen zu tragen.
Entweder rechtzeitig aufhören zu saufen oder gehen so lange es noch keine strafbare Handlung ist. Wer beides nicht kann, wird zu recht verurteilt und darf zu recht auch nicht mehr als Lehrlingsbetreuer/meister arbeiten. Trotzdem war beim Beispiel von Fulehung (PS: War der Fulehung gut
) das Mädel schon 17. Daher fände ich da ein Berufsverbot übertrieben. Er darf keine Funktion als Lehrmeister mehr ausführen, der Kontakt zu unter 16-jährigen z.B. im Verein sollte aber kein Problem sein, da in diesem Fall ja keine krankhafte Veranlagung zur Pädophilie vorhanden ist. Und genau dieser Punkt MUSS von einem Richter im Einzelfall entschieden werden.
Zusammenfassend:
Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen unter 16 -> direktes Berufs- und Kontaktverbot für den Täter.
Missbrauch von Schutzbefohlenen über 16 Jahren -> Funktionsverbot als Lehrmeister / Lehrlingsbetreuer -> fakultatives Berufs- und Kontaktverbot für den Täter im Ermessensspielraum des Richters. Edit meint: Eventuell kann auch das Funktionsverbot "verwässert" werden, in dem man z.B. dem Lehrmeister vorschreibt, dass ein Kontakt mit dem Lehrling nur unter Aufsicht erlaubt ist. In wie fern das aber in der Praxis umsetzbar und kontrollierbar ist kann ich nicht beantworten.
Unter 16 und Altersunterschied grösser 3 Jahre. Diese Abstufung widerspricht ja nicht der Definition von Wikipedia sondern definiert diese genauer:
Natürlich ist ein/e Mädchen/Frau mit 15 Jahren und 364 Tagen genauso Geschlechtsreif/Unreif wie einen Tag später am 16 Geburtstag. Aber irgendwo muss die Linie gezogen werden. Gemäss Wiki gibt es ja diese 2 Spitzen (5-6 / 10-12) welche DEUTCHLICH unter 16 liegen, speziell wenn man bedenkt, wieviel in einem Teenagerleben in einem Jahr passiert. Somit wäre für mich hier die Definition gezogen.
Einfach gesagt: Wer eine unter 16-jährige anfasst und rechtskräftig verurteilt wird, der hat beruflich und privat (zumindest im Verein etc.) ein Kontaktverbot. Das schützt die Kinder in erster Linie, aber auch den Täter.
Jetzt geht es um Schutzbefohlene:
Es wird von eine Polizist erwartet, dass er durch seine Ausbildung und Erfahrung besser mit Konfliktsituationen umgeht als ein normaler Bürger. Somit wird dort mit 2 Ellen gemessen was aber durchaus erlaubt ist, denn der eine ist ein ausgebildeter Profi, der andere nicht. Somit wird der Polizist beim gleichen vergehen härter angepackt als ein Bürger.
Ein Lehrer/Lehrlingsausbilder wurde auch dafür ausgebildet, mit Lehrlingen umzugegehn. Ebenfalls wir in der Lehrlingsbetreuer/Lehrlingsausbilder Schulung dediziert auf diesen Punkt und die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen. Wenn der Lehrmeister nach einem durchzechten Firmenfest seine Lehrtochter (ich nenne es mal) "verführt", so macht er sich strafbar. Der Alkohol und die sonstigen Umstände welche zu seiner Verurteilung führen werden in einem Gerichtsprozess beleuchtet und hinterfragt. Kommt das Gericht trotzdem zum Schluss, dass der Lehrmeister seine Sorgfaltpflicht verletzt hat, wird er auch dort rechtskräftig verurteilt. Danach hat er die Konsequenzen zu tragen.
Entweder rechtzeitig aufhören zu saufen oder gehen so lange es noch keine strafbare Handlung ist. Wer beides nicht kann, wird zu recht verurteilt und darf zu recht auch nicht mehr als Lehrlingsbetreuer/meister arbeiten. Trotzdem war beim Beispiel von Fulehung (PS: War der Fulehung gut

Zusammenfassend:
Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen unter 16 -> direktes Berufs- und Kontaktverbot für den Täter.
Missbrauch von Schutzbefohlenen über 16 Jahren -> Funktionsverbot als Lehrmeister / Lehrlingsbetreuer -> fakultatives Berufs- und Kontaktverbot für den Täter im Ermessensspielraum des Richters. Edit meint: Eventuell kann auch das Funktionsverbot "verwässert" werden, in dem man z.B. dem Lehrmeister vorschreibt, dass ein Kontakt mit dem Lehrling nur unter Aufsicht erlaubt ist. In wie fern das aber in der Praxis umsetzbar und kontrollierbar ist kann ich nicht beantworten.
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in der CH Kuscheljustiz bis zum Abwinken, in Brasilien wird dagegen gehalten
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Also, Du findest das gut, wenn Polizisten andere abknallen?Tycoon hat geschrieben:in der CH Kuscheljustiz bis zum Abwinken, in Brasilien wird dagegen gehalten
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dä volltrottel macht äin uf diggi hose, obwohl är genau wäiss, wie sini polizei fungzioniert. e sälte dämliche siech.Tycoon hat geschrieben:in der CH Kuscheljustiz bis zum Abwinken, in Brasilien wird dagegen gehalten
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Doch, ich habe das Video gesehen. Dann formuliere ich es anders: Du findest es okay, wenn ein bewaffneter Töffdieb von einem Polizisten hingerichtet werden kann? Wir reden von Mord oder vorsätzlicher Tötung. In der Schweiz hätte es Freiheitsentzug resp. Schwedische Gardinen gegeben für diese beiden Idioten. SVP Polemik hin oder her... Unerlaubter Waffenbesitz wird noch der kleinste Anklagepunkt sein.Tycoon hat geschrieben:falls Du das Video gesehen hast erübrigt sich Deine Frage, denn es werden nicht andere von Polizisten abgeknallt sondern ein bewaffneter Töffdieb.
in der Schweiz hätte es Luxuswhg., Betreuer und und gegeben.
was interessiert in diesem fall die schweiz? es gibt länder, da trgen die polizisten keine namensschildli. der idiot hat einfach pech gehabt. zur falschen zeit, am falschen ort scheisse gebaut.SubComandante hat geschrieben:Doch, ich habe das Video gesehen. Dann formuliere ich es anders: Du findest es okay, wenn ein bewaffneter Töffdieb von einem Polizisten hingerichtet werden kann? Wir reden von Mord oder vorsätzlicher Tötung. In der Schweiz hätte es Freiheitsentzug resp. Schwedische Gardinen gegeben für diese beiden Idioten. SVP Polemik hin oder her... Unerlaubter Waffenbesitz wird noch der kleinste Anklagepunkt sein.
ausserdem hab ich mehr bedauern mit dem bestohlenen. schlussendlich hielt man ihm eine knarre unter die nase.
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Eine etwas spezielle Rechtsauffassung...Cello hat geschrieben:was interessiert in diesem fall die schweiz? es gibt länder, da trgen die polizisten keine namensschildli. der idiot hat einfach pech gehabt. zur falschen zeit, am falschen ort scheisse gebaut.
ausserdem hab ich mehr bedauern mit dem bestohlenen. schlussendlich hielt man ihm eine knarre unter die nase.