Ernesto hat geschrieben:An der Spitze des FCB steht übrigens ein Jurist, kein Sozialarbeiter.
Beim Lesen der AGB erhält man aber den Eindruck, dass sie von einem Webstübler verfasst wurden.
Beispiel:
Stadionzutritt
...
Das Sicherheitspersonal und / oder die Polizei ist berechtigt, Personen - auch mit Einsatz von technischen Hilfsmitteln - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und oder Drogeneinfluss oder wegen dem Mitfuhren von Waffen oder von (feuer-) gefährIichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheitsdienst und,/’oder die Polizei ist berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.
Was die Bullerei darf und was nicht, ergibt sich aus dem Bullengesetz, der Bullenverordnung und eventuell noch Spezialgesetzen (z. B. Holligan-Konkordat), aber sicher nicht aus den AGB eines Vereins (sorry, einer AG).
Etwa die selbe Qualität wie die obige „Bestimmung“ hat der ganze Wisch.
dasto hat geschrieben:Rechtlich ist dieser handel nicht verboten, aber wenn in den AGBs steht, dass dies nicht erlaubt ist, gehe ich davon aus reicht dies um solche Ticktes zu sperren.
In den AGB kann man Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitätetn etc. regeln, aber sicher nicht bestimmen, was der neue Besitzer mit seinem Eigentum zu tun hat. Schon vor der Revision des OR, welche für den Käufer schlechte Konditionen in den AGB ausschalten soll, waren ähnliche Bestimmungen, z. B. von der Firma Meikroschrott bezüglich Weiterverkauf von Software oder der Aufdruck „mit dem Öffnen des Pakets akzeptiert der Käufer die AGB“ unwirksam. Das Eigentum geht mit dem Kauf an den Käufer über, und der kann frei darüber verfügen. Einschränkungen der Nutzung müssten vertraglich festgelegt werden, sofern dies überhaupt zulässig ist. Die AGB reichen nicht.
Mindl hat geschrieben:bim kauf vo dä ticket seisch du bisch ihverstande mit dä AGBs... währdet d AGBs vo dir broche, cha dä verkäufer dä handel als ungültig erkläre.
Ja, sofern die Bestimmung in den AGB zulässig war. Und „dä handel als ungültig erkläre“ bedeutet: Der Käufer gibt die Ware zurück, im Gegenzug gibt der Verkäufer das Geld zurück.
canon hat geschrieben:Wär das rächtlich überhaupt zuelässig, wenn dr fcb tickets wo über ebay, ricardo, etc. verkauft wärde z sperre?
Das wäre Betrug im Sinne von Art. 146 StGB.
Das Ganze hat wohl nur den Zweck, Hosenscheisser vom Tickethandel abzuhalten. Das Einzige, was der FCB wirklich tun kann, ist die Benutzerkonten von Händlern sperren, allerdings ohne unberechtigt Geld einzuziehen.
Von einem Verein wie dem FCB könnte man etwas Schlaueres erwarten als diese AGB, z. B. eine Auktion auf FCB.ch. Das Prinzip wäre das Selbe wie bei Ricardo, einfach vom FCB organisiert. Solange es Tickets hat, kann man sie zum offerierten Preis reservieren, und falls alle in einer bestimmten Kategorie weg sind, kann in 5er oder 10er-Schritten erhöht werden. 5 Tage vor dem ersten Spiel ist Schluss, dann sind die Preise gemacht und die Tickethändler sind weg.
Ludwig van hat geschrieben:chancen, in der muttenzerkurve ohne saisonkarte tickets zu ergattern, vorhanden?
Ja, an Meisterschaftsspielen gibt es ein Kontingent für Offizielle (Trainer, Schiris), welche gratis ans Spiel können. In der CL werden diese Tickets verkauft. Morgen früh zuschlagen.
Ja, an Meisterschaftsspielen gibt es ein Kontingent für Offizielle (Trainer, Schiris), welche gratis ans Spiel können. In der CL werden diese Tickets verkauft. Morgen früh zuschlagen.
macau hat geschrieben:Beim Lesen der AGB erhält man aber den Eindruck, dass sie von einem Webstübler verfasst wurden.
Beispiel:
Stadionzutritt
...
Das Sicherheitspersonal und / oder die Polizei ist berechtigt, Personen - auch mit Einsatz von technischen Hilfsmitteln - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und oder Drogeneinfluss oder wegen dem Mitfuhren von Waffen oder von (feuer-) gefährIichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheitsdienst und,/’oder die Polizei ist berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.
Was die Bullerei darf und was nicht, ergibt sich aus dem Bullengesetz, der Bullenverordnung und eventuell noch Spezialgesetzen (z. B. Holligan-Konkordat), aber sicher nicht aus den AGB eines Vereins (sorry, einer AG).
Etwa die selbe Qualität wie die obige „Bestimmung“ hat der ganze Wisch.
In den AGB kann man Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitätetn etc. regeln, aber sicher nicht bestimmen, was der neue Besitzer mit seinem Eigentum zu tun hat. Schon vor der Revision des OR, welche für den Käufer schlechte Konditionen in den AGB ausschalten soll, waren ähnliche Bestimmungen, z. B. von der Firma Meikroschrott bezüglich Weiterverkauf von Software oder der Aufdruck „mit dem Öffnen des Pakets akzeptiert der Käufer die AGB“ unwirksam. Das Eigentum geht mit dem Kauf an den Käufer über, und der kann frei darüber verfügen. Einschränkungen der Nutzung müssten vertraglich festgelegt werden, sofern dies überhaupt zulässig ist. Die AGB reichen nicht.
Ja, sofern die Bestimmung in den AGB zulässig war. Und „dä handel als ungültig erkläre“ bedeutet: Der Käufer gibt die Ware zurück, im Gegenzug gibt der Verkäufer das Geld zurück.
Das wäre Betrug im Sinne von Art. 146 StGB.
Das Ganze hat wohl nur den Zweck, Hosenscheisser vom Tickethandel abzuhalten. Das Einzige, was der FCB wirklich tun kann, ist die Benutzerkonten von Händlern sperren, allerdings ohne unberechtigt Geld einzuziehen.
Von einem Verein wie dem FCB könnte man etwas Schlaueres erwarten als diese AGB, z. B. eine Auktion auf FCB.ch. Das Prinzip wäre das Selbe wie bei Ricardo, einfach vom FCB organisiert. Solange es Tickets hat, kann man sie zum offerierten Preis reservieren, und falls alle in einer bestimmten Kategorie weg sind, kann in 5er oder 10er-Schritten erhöht werden. 5 Tage vor dem ersten Spiel ist Schluss, dann sind die Preise gemacht und die Tickethändler sind weg.
Alles klar! Merci für die Informatione.
Me hät eifach chöne sage was sach isch. dass sich dr fcb vo däne internet-ticket-verkäufer distanziert, rächtlich aber nüd gege das mache cha. die wo d tickets eh im grosse-stil verkaufe, wüsse doch ganz genau dass do nur e häise-föhn chunt vom fcb und si d tickets chöne witerhin so verkaufe! dr fcb miest do e anderi lösig finde. nid sehr profesionel vom fcb no schnäll-schnäll d agb's go abänderte...
Wirklich ganz interessant, mit welcher Vehemenz hier drin nun einige wieder mit allen rhetorischen Mitteln versuchen den sinnvollen und löblichen Versuch des FCB, gegen Schwarzhändler vorzugehen, in rechtlicher Hinsicht anzweifeln und damit indirekt diese Ticketparasiten verteidigen.
macau hat geschrieben:Was die Bullerei darf und was nicht, ergibt sich aus dem Bullengesetz, der Bullenverordnung und eventuell noch Spezialgesetzen (z. B. Holligan-Konkordat), aber sicher nicht aus den AGB eines Vereins (sorry, einer AG).
Dies gilt doch hierzulande nur für den öffentlichen Raum. Das Stadion ist sozusagen Privatgrund, auf welchem der FCB das Sagen hat. Aus diesem Grund kann doch die Polizei auch nicht im Stadion einschreiten wie andernorts. Ich hör' schon den ersten Bachel, der vom Sicherheitsdienst gründlich untersucht wird und plärrt, davon stehe nicht's in den AGB's...
macau hat geschrieben:In den AGB kann man Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitätetn etc. regeln, aber sicher nicht bestimmen, was der neue Besitzer mit seinem Eigentum zu tun hat. Schon vor der Revision des OR, welche für den Käufer schlechte Konditionen in den AGB ausschalten soll, waren ähnliche Bestimmungen, z. B. von der Firma Meikroschrott bezüglich Weiterverkauf von Software oder der Aufdruck „mit dem Öffnen des Pakets akzeptiert der Käufer die AGB“ unwirksam. Das Eigentum geht mit dem Kauf an den Käufer über, und der kann frei darüber verfügen. Einschränkungen der Nutzung müssten vertraglich festgelegt werden, sofern dies überhaupt zulässig ist. Die AGB reichen nicht.
(...)
Das wäre Betrug im Sinne von Art. 146 StGB.
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erwirbt man das Recht zum Eintritt ins Stadion am besagten Spieltag - und keine Ware. Diesbezüglich steht es dem FCB frei die Bestimmungen dazu nach eigenen Regeln festzulegen (sofern sie nicht diskriminierend oder rassistisch sind wie bekanntlich andernorts bei einem CL-Teilnehmer). Und Leuten, welche gegen diese Bestimmungen verstossen, den Eintritt in die privaten Räumlichkeiten (sprich das Stadion) deswegen zu verweigern.
Da an der Vereinsspitze ein Jurist steht und man sich intern seit längerer Zeit mit diesen Fragen auseinandergesetzt hat, kann man getrost davon ausgehen, dass die Sache auch juristisch stichfest ist.
Ernesto hat geschrieben:Wirklich ganz interessant, mit welcher Vehemenz hier drin nun einige wieder mit allen rhetorischen Mitteln versuchen den sinnvollen und löblichen Versuch des FCB, gegen Schwarzhändler vorzugehen, in rechtlicher Hinsicht anzweifeln und damit indirekt diese Ticketparasiten verteidigen..
Es ist tatsächlich nur ein Versuch des FCB, gegen Schwarzhändler vorzugehen, aber nicht ein sinnvoller und löblicher, weil er nichts bringt, sondern nur ein peinlicher.
Dass du mir unterstellst, dass ich Tickethändler verteidige, ist eine bodenlose Frechheit, aber das kenne ich von Hoolgan-Konkordat-Befürwortern wie dir zur Genüge. Wenn man keine Argumente hat, einfach der Gegenseite etwas unterstellen....
Ernesto hat geschrieben:
Dies gilt doch hierzulande nur für den öffentlichen Raum. Das Stadion ist sozusagen Privatgrund, auf welchem der FCB das Sagen hat.
Ja, genau. Deshalb werden Bankräuber nie erwischt, weil die Bullen nicht in die Bank dürfen.
macau hat geschrieben:Es ist tatsächlich nur ein Versuch des FCB, gegen Schwarzhändler vorzugehen, aber nicht ein sinnvoller und löblicher, weil er nichts bringt, sondern nur ein peinlicher.
Dass du mir unterstellst, dass ich Tickethändler verteidige, ist eine bodenlose Frechheit, aber das kenne ich von Hoolgan-Konkordat-Befürwortern wie dir zur Genüge. Wenn man keine Argumente hat, einfach der Gegenseite etwas unterstellen....
Ja, genau. Deshalb werden Bankräuber nie erwischt, weil die Bullen nicht in die Bank dürfen.
Saudoofi Antwort uf dr Post vom Ernesto...
Es handlet sich bim Kaufgegestand nit um Eigetum, sondern wie erwähnt e Rächt zum beträte vo Privatgrund zu dere Zyt an däm Tag. Do ka me Ischränkige mache wär das Rächt dörf wohrnä, und zwar nur Bezüger über dr offizielli Wäg. Mach di nit nass nur will de kli im Eigentumsrächt ZGB druskunnsch, bisch nit dr einzig.
Dis Bispil mit dr Bank isch au so hell, dört dörf jede ine (au nid-Kunde), dorum au Polizei. Bi mir dehei dörfe si aber nit ihne, usser si hän e triftige Grund usere Notsituation use (Nothilf, Brand, klopfe gege die verschlosseni Tür vo inne wäge Not).
D AGB vom FCB sin wie d AGB vo andere Verein vo Jurischte zämmegstellt und verhebe. Nur sälte und eher bi stümperhafte Versandkettene stöhn unwirksami Passage in de AGB dinne.
Machet euch doch nit nass wäg däm Thema. Wenn ein e Ticket über Ricardo kauft, kunnt dä trotzdäm an Match, do dr Ricardo-Verkaufer jo nid het miesse d Personalie agäh bim ofizielle Kauf.
macau hat geschrieben:Ja, an Meisterschaftsspielen gibt es ein Kontingent für Offizielle (Trainer, Schiris), welche gratis ans Spiel können. In der CL werden diese Tickets verkauft. Morgen früh zuschlagen.
hehe, morgen früh wird die fcb homepage zusammenkrachen. das ist so ziemlich sicher...
Ist doch müssig die Diskussion.
Finde es sind faire Preise, sicherlich für die Jahreskarteninhaber.
Was will der FCB gross gegen den "Schwarzmarkt" machen, habe noch kein anderes Beispiel gesehen das funktioniert hat, sei es an der WM mit Passregistrierung, Konzerte etc.
Von dem her kann man den Verantwortlichen keinen Vorwurf machen. Klar sind die abgeänderten AGB's ein wenig naiv aber zumindest der Wille war da
Nothing in life is to be feared, it is only to be understood
*13* hat geschrieben:Ist doch müssig die Diskussion.
Finde es sind faire Preise, sicherlich für die Jahreskarteninhaber.
Was will der FCB gross gegen den "Schwarzmarkt" machen, habe noch kein anderes Beispiel gesehen das funktioniert hat, sei es an der WM mit Passregistrierung, Konzerte etc.
Von dem her kann man den Verantwortlichen keinen Vorwurf machen. Klar sind die abgeänderten AGB's ein wenig naiv aber zumindest der Wille war da
Gegen Schwarzmarkt hilft nur das Angebot näher an die Nachfrage zu bringen... Also entweder Preise generell rauf (oder zumindest gewisse Plätze wie im A) oder noch ausgeklügelter wären natürlich Preise, die flexibel sind und teurer werden, wenn nur noch wenige Tickets da sind, bzw. billiger, wenn der Verkauf nicht so läuft wie erwartet.
Beides hat jedoch auch wieder unerwünschte Effekte.
Ich persönlich hätte die Bukarest Karten nochmals deutlich günstiger angeboten, dafür die Schalke und Chelsea Tickets noch ne Stufe höher, da dort eh genügend Nachfrage sein wird.
Das Meiste wird aber eh als Paket weggehen, von daher spielt es nicht so eine Rolle
expertus hat geschrieben:Gegen Schwarzmarkt hilft nur das Angebot näher an die Nachfrage zu bringen... Also entweder Preise generell rauf (oder zumindest gewisse Plätze wie im A) oder noch ausgeklügelter wären natürlich Preise, die flexibel sind und teurer werden, wenn nur noch wenige Tickets da sind, bzw. billiger, wenn der Verkauf nicht so läuft wie erwartet.
Beides hat jedoch auch wieder unerwünschte Effekte.
Ich persönlich hätte die Bukarest Karten nochmals deutlich günstiger angeboten, dafür die Schalke und Chelsea Tickets noch ne Stufe höher, da dort eh genügend Nachfrage sein wird.
Das Meiste wird aber eh als Paket weggehen, von daher spielt es nicht so eine Rolle
was erwartest du wenn die Preise (flexibel) angehoben werden? Verstehe ich nicht ganz, wenn anfangs "billiger" gekaufte Tickets in den Schwarzmarkt gelangen können. Es verdienen die Händler vielleicht weniger daran und es würde mehr dem FCB bleiben ja, aber für den einzelnen wird es nicht billiger. Wie hast du dir das vorgestellt?
Kann sein das ich heute ein lange Leitung habe da ich noch immer müde bin vom WE.
Nothing in life is to be feared, it is only to be understood
*13* hat geschrieben:Ist doch müssig die Diskussion.
Finde es sind faire Preise, sicherlich für die Jahreskarteninhaber.
Was will der FCB gross gegen den "Schwarzmarkt" machen, habe noch kein anderes Beispiel gesehen das funktioniert hat, sei es an der WM mit Passregistrierung, Konzerte etc.
Von dem her kann man den Verantwortlichen keinen Vorwurf machen. Klar sind die abgeänderten AGB's ein wenig naiv aber zumindest der Wille war da
Ein bekannter von mir hat tatsächlich mal erlebt, dass ein Konzertticket nicht gültig war beim Eingang. Es war ein original, jedoch wurde es über eine Auktionsseite beschafft. Offenbar wurden die Barcodes dieser Tix beim Eingang gesperrt. Frage mich nur wie sie diese Tix lokalisieren (ausser ein Idiot stellt das Pic des Tickets auf die Seite...).
Da gibt's ganz unterschiedliche Regelungen bei andern CL-Teilnehmern. Vom Einzelkartenverkauf über zu Packages bis zu Dauerkarten, bei welchen die internationalen Spiele dazu gebucht werden können. Ein diesbezüglicher Vergleich hinkt immer auf die eine oder andere Seite. Tatsache ist jedoch, dass sich der FCB diesbezüglich (Preise, Abwicklung, Fristen, Prozedere, Transparenz, Fananliegen, Fehlerquote, etc.) schon längst in der Champions-League befindet und europaweit wohl mit jedem Verein messen könnte!
PadrePio hat geschrieben:Wie handhaben den Ticketvorverkauf eigentlich andere CL Teilnehmer? Werden die Tickets da auch zuerst nur als Pakete verkauft?
Es soll in KopenhageneinenVereun geben, der verkauft die CL-Tikets nur an Interessierte mit einem Einheimischen Namen. Sekondos kriegen auch trotz Saisonkarte keine CL tix.
Cecca80 hat geschrieben:Also für Schalke sieht es zumindest so aus als ob es von Anfang an Einzeltickets gibt, einzig die Bukarest Tickets sind schon aufgeschalten.
Also ich weiss nicht wo du hingeschaut hast, aber ich sehe im Onilne Ticketing nur Packages.