Frage an Forumsjuristen
Danke für die Antworten.
@MMM: Deine Antwort macht Sinn.
Hinzu kommt noch, dass er gefunden hat, dass wenn er die Vereinbarung nicht unterschriebt, erhält er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einfach ein schlechtes Zeugnis, da er nicht kooperativ war.
X. will einfach wenn möglich einem Prozess aus dem Weg gehen, da zu umständlich und nervenaufreibend. Auf der anderen Seite wird er vom Chef gepusht und schikaniert, dass ordentliche Arbeit nicht mehr möglich ist.
@MMM: Deine Antwort macht Sinn.
Hinzu kommt noch, dass er gefunden hat, dass wenn er die Vereinbarung nicht unterschriebt, erhält er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einfach ein schlechtes Zeugnis, da er nicht kooperativ war.
X. will einfach wenn möglich einem Prozess aus dem Weg gehen, da zu umständlich und nervenaufreibend. Auf der anderen Seite wird er vom Chef gepusht und schikaniert, dass ordentliche Arbeit nicht mehr möglich ist.
S kunnt scho guet 

si sölle ihn doch freistelle. är het denn zit zum e neue job sueche und wenn är gli e job findet, mues d buude nüme so lang zahle!Nakata hat geschrieben:Danke für die Antworten.
@MMM: Deine Antwort macht Sinn.
Hinzu kommt noch, dass er gefunden hat, dass wenn er die Vereinbarung nicht unterschriebt, erhält er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einfach ein schlechtes Zeugnis, da er nicht kooperativ war.
X. will einfach wenn möglich einem Prozess aus dem Weg gehen, da zu umständlich und nervenaufreibend. Auf der anderen Seite wird er vom Chef gepusht und schikaniert, dass ordentliche Arbeit nicht mehr möglich ist.
so, das spiel geht weiter... ich habe rechnungsbetrag inkl. verzugszinsen bezahlt. nun habe ich einen Kontoauszug erhalten, wo sie mich bitten, den restbetrag von 107 franken zu begleichen. sie berufen sich dabei auf art. 103 or.Patzer hat geschrieben:folgender sachverhalt:
ich bestelle jeweils nespressokapseln via nespresso shop. liefern lasse ich mir die aber ins geschäft. jetzt ist mir anscheinend eine rechnung über gut 130 franken untergegangen. habe aber nie eine mahnung bekommen.
gestern habe ich einen brief einer inkassofirma im briefkasten, sofort zahlen, in einem ton geschrieben wie von einer russeninkassotruppe... rechnungbetrag 130 + 60 bearbeitungsbebühr + 30 sonstige gebühr + ein paar franken verzugszins. unter dem strich rund 100 franken mehr als der rechnungsbetrag.
ich habe gesehen, dass diese inkassorechnung noch an meine alte wohnadresse gesendet wurde und von hand die korrekte adresse auf dem briefumschlag vermerkt wurde.
wahrscheinlich wurden die mahnungen von nespresso von der post nicht nachgesendet und da ich die ware jeweils ins geschäft liefern lasse, ist mir natürlich nicht aufgefallen, dass als rechnungsadresse noch meine alte adresse bei nespresso hinterlegt ist.
wie sieht das rechtlich aus? ist nespresso nicht verpflichtet, die korrekte rechnungsadresse abzuklären, wenn sie postretouren haben? muss die scheiss zeche zahlen???
mühsame sache

wie würden die experten nun verfahren?
http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a103.html
Gemäss OR Art. 103 muss du selber zahlen, wenn du im Verzug bist. Da du noch einen Restbetrag hast (wieso eigentlich?) sind sie im Recht. Ausser du kannst nachweisen, dass es nicht dein Verschulden ist, dass du im Verzug geraten bist.
Bei Fehlern bitte mich korrigieren, Angaben ohne Gewähr.
Gemäss OR Art. 103 muss du selber zahlen, wenn du im Verzug bist. Da du noch einen Restbetrag hast (wieso eigentlich?) sind sie im Recht. Ausser du kannst nachweisen, dass es nicht dein Verschulden ist, dass du im Verzug geraten bist.
Bei Fehlern bitte mich korrigieren, Angaben ohne Gewähr.
Lässt sich der Arbeitgeber beraten, wird er kaum eine a.o. Kündigung aussprechen, es gibt Varianten mit geringerem Risiko (Freistellung v.a.). Aber das kann man natürlich nicht wissen. Sollte es dazu kommen, sollte Dein Kollege aber nicht zögern, gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe Schritte einzuleiten (soweit der Sachverhalt so stimmt, wie er von Dir wiedergegeben wurde).Nakata hat geschrieben:Danke für die Antworten.
@MMM: Deine Antwort macht Sinn.
Hinzu kommt noch, dass er gefunden hat, dass wenn er die Vereinbarung nicht unterschriebt, erhält er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einfach ein schlechtes Zeugnis, da er nicht kooperativ war.
X. will einfach wenn möglich einem Prozess aus dem Weg gehen, da zu umständlich und nervenaufreibend. Auf der anderen Seite wird er vom Chef gepusht und schikaniert, dass ordentliche Arbeit nicht mehr möglich ist.
Bzgl. Arbeitszeugnis: Auch da kann man mit etwas Druck regelmässig eine Verbesserung herausholen. Dem Arbeitgeber tut dies nicht besonders weh, umgekehrt kann er dadurch Aufwand vermeiden (daher ist eine entsprechende Bereitschaft häufig gegeben, ausser bei kleinen Unternehmungen mit einem dominierenden Chef, welcher sich persönlich betroffen fühlt). Es gibt diesbezüglich auch gewisse "Tricks" (Zwischenzeugnis; allfällige gute Bewertungen im Personaldossier). Der Arbeitgeber ist beweispflichtig dafür, dass unterdurchschnittliche Bewertungen in einem Arbeitszeugnis korrekt sind; will der Arbeitnehmer überdurchschnittliche Bewertungen erreichen, ist er beweisbelastet (vereinfach gesagt). Mit ein wenig Druck lässt sich nicht selten eine Verbesserung des Arbeitszeugnisses erreichen.
Art. 103 OR ist sicher nicht einschlägig, wenn schon Art. 106 OR.Patzer hat geschrieben:so, das spiel geht weiter... ich habe rechnungsbetrag inkl. verzugszinsen bezahlt. nun habe ich einen Kontoauszug erhalten, wo sie mich bitten, den restbetrag von 107 franken zu begleichen. sie berufen sich dabei auf art. 103 or.
mühsame sache
wie würden die experten nun verfahren?
Nettes Briefchen schreiben, dass (i) keine Grundlage für einen Ersatzanspruch auf Verspätungsschaden bestehe, welcher über den Verzugszins hinausgeht (der Beizug einer Inkassounternehmung sei nicht erforderlich und die dadurch verursachten Aufwendungen entsprechend selbstverschuldet). Vorbehalt: Checke mal die Vertragsbedingungen, ob eine entsprechende vertragliche Vereinbarung besteht für Zahlungsverzug. (ii) Lege zusätzlich dar, dass Du nie eine Mahnung erhalten hast und dies vom Gläubiger zu belegen wäre resp. dass Dich kein Verschulden an einem Verzug treffe und Du die Verzugszinsen nur aus Kulanz bezahlt hast.
du muesch nur dr rächnigsbetrag zahle + verzugszins! si wärde di ev. nomole aschribe, aber das chasch denn beruhigt in chübel wärfe!Patzer hat geschrieben:so, das spiel geht weiter... ich habe rechnungsbetrag inkl. verzugszinsen bezahlt. nun habe ich einen Kontoauszug erhalten, wo sie mich bitten, den restbetrag von 107 franken zu begleichen. sie berufen sich dabei auf art. 103 or.
mühsame sache
wie würden die experten nun verfahren?
@Patzer:
In der Schweiz ist jede Firma, nennen wir diese X, selber zuständig, dass der Betrag bezahlt/eingefordert wird. Wenn eine Firma den Auftrag an ein externes Unternehmen, nennen wir diese Z, vergibt um das Geld einzufordern, dann muss der Auftraggeber X das externe Unternehmen Z bezahlen. Du musst den ausstehenden Betrag plus den Verzugszins bezahlen, sonst nichts. Die, Z, werden Dir immer wieder schreiben und ihren Betrag einfordern wollen, aber locker vom Hocker oder easy-peace, ungeöffnet in den Abfalleimer damit.
PS: Ruf dort auch nicht an, die wollen Dir nur eine "humane" Abzahlungsvariante andrehen und damit dann sagen, dass dann alles für Dich erledigt ist. Wart besser ab, nach 5 Jahren ist der Betreibungsauzug wieder leer.
Noch was: Zahl pünktlich, frag ein anderes Mal wegen Ratenzahlungen usw., dann hast Du auch keinen Stress mit diesen Deppen ;-)
In der Schweiz ist jede Firma, nennen wir diese X, selber zuständig, dass der Betrag bezahlt/eingefordert wird. Wenn eine Firma den Auftrag an ein externes Unternehmen, nennen wir diese Z, vergibt um das Geld einzufordern, dann muss der Auftraggeber X das externe Unternehmen Z bezahlen. Du musst den ausstehenden Betrag plus den Verzugszins bezahlen, sonst nichts. Die, Z, werden Dir immer wieder schreiben und ihren Betrag einfordern wollen, aber locker vom Hocker oder easy-peace, ungeöffnet in den Abfalleimer damit.
PS: Ruf dort auch nicht an, die wollen Dir nur eine "humane" Abzahlungsvariante andrehen und damit dann sagen, dass dann alles für Dich erledigt ist. Wart besser ab, nach 5 Jahren ist der Betreibungsauzug wieder leer.
Noch was: Zahl pünktlich, frag ein anderes Mal wegen Ratenzahlungen usw., dann hast Du auch keinen Stress mit diesen Deppen ;-)
Brot für Brüder, Fleisch für mich.
naja, eine betreibung möchte ich nun wirklich nicht... okay, die würde dann ja mit dem rechtsvorschlag beendet sein, und dieser wär auch so ersichtlich, oder?ölkj hat geschrieben:@Patzer:
In der Schweiz ist jede Firma, nennen wir diese X, selber zuständig, dass der Betrag bezahlt/eingefordert wird. Wenn eine Firma den Auftrag an ein externes Unternehmen, nennen wir diese Z, vergibt um das Geld einzufordern, dann muss der Auftraggeber X das externe Unternehmen Z bezahlen. Du musst den ausstehenden Betrag plus den Verzugszins bezahlen, sonst nichts. Die, Z, werden Dir immer wieder schreiben und ihren Betrag einfordern wollen, aber locker vom Hocker oder easy-peace, ungeöffnet in den Abfalleimer damit.
PS: Ruf dort auch nicht an, die wollen Dir nur eine "humane" Abzahlungsvariante andrehen und damit dann sagen, dass dann alles für Dich erledigt ist. Wart besser ab, nach 5 Jahren ist der Betreibungsauzug wieder leer.
Noch was: Zahl pünktlich, frag ein anderes Mal wegen Ratenzahlungen usw., dann hast Du auch keinen Stress mit diesen Deppen ;-)
ja, die rechnung ist halt untergegangen und die mahnungen an meine alte adresse (da ich auf dem account von nespresso noch die alte adresse hatte und das habe ich nicht gemerkt, da ich mir die kapseln direkt ins büro senden lasse

Frage an Forumsjuristen
Sie wird sicher nicht ausgeliefert. Allerdings sollte sie in Zukunft nicht mehr in einen anderen Staat reisen, falls sie durch Italien international ausgeschrieben wird.cantona hat geschrieben:Amanda Knox' Freispruch wurde aufgehoben.
Wenn der Fall jetzt nochmal neu aufgerollt wird, muss sie dann zurück nach Italien? Oder wird sie da von den USA geschützt?
Gewisse Gerichtspraktiken sind einfach ... Mal schuldig, dann nicht schuldig, dann wiedr schuldig - und das mit dem gleichen Hintergrund
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13 ** #MED_10**
[/CENTER]
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Stellenabbau in einer Firma.
Wenn jemand unzählige Überstunden hat. (ca. 1000) kann man anderen Kündigen wegen Stellenabbau?
Ich denke, dass sollte nicht möglich sein. ?
Die Firma muss sich wohl irgendwelche andere Gründe suchen um zu kündigen.. Und wenn die wiederum fadenscheinig sind kann man auch die anfechten..
Wenn jemand unzählige Überstunden hat. (ca. 1000) kann man anderen Kündigen wegen Stellenabbau?
Ich denke, dass sollte nicht möglich sein. ?
Die Firma muss sich wohl irgendwelche andere Gründe suchen um zu kündigen.. Und wenn die wiederum fadenscheinig sind kann man auch die anfechten..
das ist möglich!Garfield hat geschrieben:Stellenabbau in einer Firma.
Wenn jemand unzählige Überstunden hat. (ca. 1000) kann man anderen Kündigen wegen Stellenabbau?
Ich denke, dass sollte nicht möglich sein. ?
Die Firma muss sich wohl irgendwelche andere Gründe suchen um zu kündigen.. Und wenn die wiederum fadenscheinig sind kann man auch die anfechten..
folgendes:
eine mitarbeiterin ist vom firmenparkplatz weggefahren und ein anderer mitarbeiter währenddessen rückwärts aus seinem parkplatz raus.
die mitarbeiterin versuchte noch auszuweichen und hupte, der andere mitarbeiter ist jedoch weitergefahren und nurn hat sie einen schaden an ihrem auto
wie sieht das mit der schuld nun aus?
hab mal irgendwo gelesen auf einem parkplatz fahren beide langsam, also hätten beide es sehen und reagieren können, darum werden die kosten geteilt?
meiner meinung nach ist der mitarbeiter der rausfuhr schuld, denn sie hat jo noch gehupt und der andere nicht reagiert
weiss da jemand wie das schuldverhältnis ist?
eine mitarbeiterin ist vom firmenparkplatz weggefahren und ein anderer mitarbeiter währenddessen rückwärts aus seinem parkplatz raus.
die mitarbeiterin versuchte noch auszuweichen und hupte, der andere mitarbeiter ist jedoch weitergefahren und nurn hat sie einen schaden an ihrem auto
wie sieht das mit der schuld nun aus?
hab mal irgendwo gelesen auf einem parkplatz fahren beide langsam, also hätten beide es sehen und reagieren können, darum werden die kosten geteilt?
meiner meinung nach ist der mitarbeiter der rausfuhr schuld, denn sie hat jo noch gehupt und der andere nicht reagiert
weiss da jemand wie das schuldverhältnis ist?
Ein EUP (Europäisches Unfallprotokoll) ausfüllen und den zuständigen Fahrzeugversicherungen zustellen. Die werden dann untereinander ausmachen wer was zahlt. Evtl. gibt es auf dem parkplatz eine Videoüberwachung. Festhalten und falls von einer Versicherung gewollt zustellen.Blade hat geschrieben:folgendes:
eine mitarbeiterin ist vom firmenparkplatz weggefahren und ein anderer mitarbeiter währenddessen rückwärts aus seinem parkplatz raus.
die mitarbeiterin versuchte noch auszuweichen und hupte, der andere mitarbeiter ist jedoch weitergefahren und nurn hat sie einen schaden an ihrem auto
wie sieht das mit der schuld nun aus?
hab mal irgendwo gelesen auf einem parkplatz fahren beide langsam, also hätten beide es sehen und reagieren können, darum werden die kosten geteilt?
meiner meinung nach ist der mitarbeiter der rausfuhr schuld, denn sie hat jo noch gehupt und der andere nicht reagiert
weiss da jemand wie das schuldverhältnis ist?
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Situation:
Meine Schwester hat ihre Wohnung gekündigt und diese Woche haben wir die Wohnung leer geräumt und geputzt. Heute gaben wir die Schlüssel zurück und der Vermieter war vor Ort um sie zu besichtigen. Dabei meinte er die Wohnung sei noch dreckig, er putzte sie selber nochmals, verlangt aber pro qm2 6 CHF. Dabei seht die Wohnung sauber aus, wie jede andere halt.
Frage: Darf er von uns 318.- (6.- x 53qm2) verlangen, nur weil es seine subjektive Meinung ist, dass die Wohnung nochmals geputzt werden soll?!
Meine Schwester hat ihre Wohnung gekündigt und diese Woche haben wir die Wohnung leer geräumt und geputzt. Heute gaben wir die Schlüssel zurück und der Vermieter war vor Ort um sie zu besichtigen. Dabei meinte er die Wohnung sei noch dreckig, er putzte sie selber nochmals, verlangt aber pro qm2 6 CHF. Dabei seht die Wohnung sauber aus, wie jede andere halt.
Frage: Darf er von uns 318.- (6.- x 53qm2) verlangen, nur weil es seine subjektive Meinung ist, dass die Wohnung nochmals geputzt werden soll?!

- DerPhoenix1893
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- Registriert: 27.08.2008, 13:58
Gegenfrage: hat sie irgend ein Abnahmeprotokoll unterschrieben, welches o.g. Behauptung enthält?fixi hat geschrieben:Situation:
Meine Schwester hat ihre Wohnung gekündigt und diese Woche haben wir die Wohnung leer geräumt und geputzt. Heute gaben wir die Schlüssel zurück und der Vermieter war vor Ort um sie zu besichtigen. Dabei meinte er die Wohnung sei noch dreckig, er putzte sie selber nochmals, verlangt aber pro qm2 6 CHF. Dabei seht die Wohnung sauber aus, wie jede andere halt.
Frage: Darf er von uns 318.- (6.- x 53qm2) verlangen, nur weil es seine subjektive Meinung ist, dass die Wohnung nochmals geputzt werden soll?!![]()
footbâle hat geschrieben:Luca ist ein hochanständiger und bescheidener Mensch, teamfähig und mannschaftsdienlich wie wenige andere, bringt konstant Leistung und ist bzgl. Einsatzzeit wohl sehr weit vorne im Ranking. Eine unbestrittene Teamstütze. Er hat keine Allüren und leistet sich keine Extravaganzen. Ein fairer und in jeder Hinsicht vorbildlicher Sportler.
ging mir mal ähnlich, aber nicht wegen dem Putzen: Ich habe mal eine Whg übernommen, die sah sauber aus, ich unterschrieb naiverweise das Übergabeprotokoll ohne mich pingelig umzusehen (weil die Whg ja offensichtlich in ordentlichem Zustand war) und als ich nach nicht einmal 1 Jahr ausziehen wollte, musste ich diverse Schäden bezahlen die ich nicht verursacht hatte. Ich wohnte nämlich kaum eine Nacht in meiner Whg, sondern schlief immer bei meiner Freundin.
Ich wäre froh um eine Zweitmeinung in einem in meinen Augen klaren Fall:
Mein Vermieter will mir die Plombierung des Kabelnetz-Anschlusses in Rechnung stellen. Ich benötige diesen nicht, weil ich via Swisscom TV über die Telefonleitung fernsehe. Begründung im Brief meines Vermieters: "Gemäss den Bestimmungen Ihres Mietvertrages gehen Kleinreparaturen zu Lasten des Mieters". In meinem Mietvertrag steht bezüglich Reparaturen und Instandhaltung das Übliche und nichts explizit über eine Plombierung. Ich zweifle nun an, ob eine Plombierung gleichzusetzen ist mit einer Reparatur. Schliesslich wird ja nichts im eigentlichen Sinne repariert.
Der Vermieterverband schreibt dazu auf seiner Webseite: "Für die Plombierung darf der Kabelnetzbetreiber von der Mieterschaft keine Kosten
verlangen, ausser der Vertrag mit ihm sieht eine vor. Eine allfällige Plombierungsgebühr hat grundsätzlich die Vermieterschaft zu tragen, da sie Vertragspartnerin des Kabelnetzbetreibers ist."
Weiss jemand Bescheid oder hat Erfahrung in dieser Angelegenheit? Vielen Dank
Mein Vermieter will mir die Plombierung des Kabelnetz-Anschlusses in Rechnung stellen. Ich benötige diesen nicht, weil ich via Swisscom TV über die Telefonleitung fernsehe. Begründung im Brief meines Vermieters: "Gemäss den Bestimmungen Ihres Mietvertrages gehen Kleinreparaturen zu Lasten des Mieters". In meinem Mietvertrag steht bezüglich Reparaturen und Instandhaltung das Übliche und nichts explizit über eine Plombierung. Ich zweifle nun an, ob eine Plombierung gleichzusetzen ist mit einer Reparatur. Schliesslich wird ja nichts im eigentlichen Sinne repariert.
Der Vermieterverband schreibt dazu auf seiner Webseite: "Für die Plombierung darf der Kabelnetzbetreiber von der Mieterschaft keine Kosten
verlangen, ausser der Vertrag mit ihm sieht eine vor. Eine allfällige Plombierungsgebühr hat grundsätzlich die Vermieterschaft zu tragen, da sie Vertragspartnerin des Kabelnetzbetreibers ist."
Weiss jemand Bescheid oder hat Erfahrung in dieser Angelegenheit? Vielen Dank
- PadrePio
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 4298
- Registriert: 22.10.2012, 18:34
- Wohnort: Are you serious?
Das sagt der Ktipp (Plombieren ist kostenlos)
http://www.ktipp.ch/artikel/d/plombieren-ist-kostenlos/
http://www.ktipp.ch/artikel/d/plombieren-ist-kostenlos/
Ach so, meine Frage war eigentlich, ob der Mieter oder der Vermieter bezahlen muss. Die meinen, dass der Kabelnetzbetreiber gar nichts verlangen darf. Interessant... Danke dir!PadrePio hat geschrieben:Das sagt der Ktipp (Plombieren ist kostenlos)
http://www.ktipp.ch/artikel/d/plombieren-ist-kostenlos/
-
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1184
- Registriert: 07.12.2004, 16:28
- Wohnort: 4402 & Reihe Nüün
Ist das wirklich so? Ich musste bei meinem Wechsel vom Kabelnetzbetreiber zur Swisscom 100 Stutz (!) für das Plombieren von zwei Anschlüssen in der Wohnung bezahlen. Das dies in einer Eigentumswohnung passierte, ist die Frage wegen Vermieter bzw. Mieter überflüssig. Allerdings interpretiere ich diesen Bericht im K-Tipp so, als dürften Kabelnetzbetreiber für das Plombieren generell nichts verlangen.PadrePio hat geschrieben:Das sagt der Ktipp (Plombieren ist kostenlos)
http://www.ktipp.ch/artikel/d/plombieren-ist-kostenlos/

LIEBER ZWEITER ALS ZÜRCHER!
Du solltest nicht nur den Titel lesen, sondern den ganzen Text.PadrePio hat geschrieben:Das sagt der Ktipp (Plombieren ist kostenlos)
http://www.ktipp.ch/artikel/d/plombieren-ist-kostenlos/
Auf Deutsch übersetzt: In diesem konkreten Fall ist es kostenlos, weil der Vertrag keine Kostenübernahme begründet.Ktipp hat geschrieben:Diese Forderung ist allerdings nicht berechtigt. So das Fazit von Hans Ruedi Schmid, Leiter saldo-Rechtsberatung, nach Durchsicht der Unterlagen: «Im Vertrag steht nicht, dass der Kunde für das Plombieren auf*kommen muss.» Also müsse Fabienne Unger auch nichts bezahlen.
Allgemein: Wenn in einem Vertrag oder den AGB steht, dass man das Plombieren bezahlen muss, muss man zahlen, sonst nicht. Wenn der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Betreiber abgeschlossen wurde, muss der Vermieter bezahlen, ausser wenn der Vermieter eine Kostenüberwälzung an den Mieter vereinbart hat..
Dafür reicht aber nicht die allgemein übliche Erwähnung, dass Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen sind, oder? Ein Plombieren ist ja keine Reparatur. Das Plombieren müsste explizit erwähnt sein im Mietvertrag, richtig?macau hat geschrieben:Wenn der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Betreiber abgeschlossen wurde, muss der Vermieter bezahlen, ausser wenn der Vermieter eine Kostenüberwälzung an den Mieter vereinbart hat..
Das siehst du richtig. Beim Plombieren handelt es sich nicht um eine Reparatur. Vor allem kann es auch nicht selbst ausgeführt werden, wie etwa das Ersetzen einer Rollladengurte etc.Laaaveri hat geschrieben:Dafür reicht aber nicht die allgemein übliche Erwähnung, dass Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen sind, oder? Ein Plombieren ist ja keine Reparatur. Das Plombieren müsste explizit erwähnt sein im Mietvertrag, richtig?
Ich habe inzwischen mit der Verwaltung gesprochen. Weil die Erledigung und Rechnungsstellung der Plombierung etwas lange gedauert hat, war ihnen nicht bewusst, dass ich die Plombierung bereits vor Einzug gefordert hatte. Sie waren der Ansicht, dass ich es einfach irgendwann mal (also nicht bei/vor Einzug) gewünscht hätte. Deshalb würden sie es mir verrechnen. Diese Auffassung ist zwar m.E. auch nicht korrekt. Kann mir jetzt aber egal sein, weil sie mir die Rechnung nach dieser Klarstellung bezüglich des Zeitpunktes erlassen werden.macau hat geschrieben:Das siehst du richtig. Beim Plombieren handelt es sich nicht um eine Reparatur. Vor allem kann es auch nicht selbst ausgeführt werden, wie etwa das Ersetzen einer Rollladengurte etc.
Danke für eure Infos!