Kann man ein Fahrzeug auch von einer anderen Person auf seinen Namen einlösen lassen oder muss man persönlich auf die MFK gehen? Die MFK hat leider richtig schlechte Öffnungszeiten, weswegen ich nicht persönlich vorbeigehen kann.
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Gibt es auf Radwegen spezielle Vortrittsregeln?
Nein. Wenn der Abstand des Radweges zur Strasse nicht grösser als 2m ist, gelten die normalen Vortrittsregelungen (egal wie breit er ist).
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Wenn ich auf einem breiten Radweg mit Mittelstreifen fahre und einer kommt aus einer kleinen Zufahrt, einem Weglein, hat er dann trotzdem Rechtsvortritt? Zum Vergleich wäre das wohl eine Autobahn mit einem Feldweg beim Auto...
Mein Radweg ist zudem gerade und abschüssig, da komme ich gut mit 25km/h, sein Weglein kurvig, das heisst er würde sowieso mit Schritttempo auf den breiten Radweg fahren.
Die Regel lautet:
"Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strasse den Vortritt gewähren."
Kenne die Situation bzw. die Stelle nicht, aber klingt schon danach, dass du Vortritt hast.