An Forumsjuristen: Wohnungsabgabe, Schlussabrechnung, Abnahmeprotokoll

Der Rest...
Benutzeravatar
Malko
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 601
Registriert: 25.02.2005, 09:32
Wohnort: Basel-Stadt

An Forumsjuristen: Wohnungsabgabe, Schlussabrechnung, Abnahmeprotokoll

Beitrag von Malko »

Vor 3 Monaten haben wir die Wohnung abgegeben. Meine Frau hat unterschrieben, leider. Jetzt erhalten wir eine Schlussabrechnung für mehre Tausend Franken, davon Malerarbeiten für 5166 Fr. unser Anteil für 3 Jahre ist 3228.- Meine Frau behauptet aber das Sachen im Protokoll nach ihrer Unterschrift ergänzt wurden. Z. B. es hat bei den Wänden über all ein Häkchen bei Zustand: schlecht.
Da noch für Wärme und NK pauschal 2400 verlangt wurde, habe ich eine detailierte Abrechnung verlangt und nochmal eine Kopie des Protokolls ;)

Wenige Tage später erhalte ich eine vordatierte Schätzung der Malerarbeiten (5500.-) ohne weiten Abgaben. Man muss ja nicht erwähnen, dass wir diesen vorher nie erhalten haben! Interessant aber! In Abnahmeprotokoll wurde nochmals was verändert! Das kann ich beweisen, da ich ja zwei verschiede Versionen habe. Es wurde bei einem Abschmitt ein Kreuz hinzugefügt, wo bemerkt wird, dass der bisherige Vermieter sich verpflichtet die Kosten aller mit einem Stern verzeichneten Punkte zu über nehmen. Es steht auch, dass diese Vereinbarung eine Schuldanerkennung im Sinne eines Rechtöffungstitels ist.
Die Sterne waren zwar auf der ersten Kopie angebracht, wurden aber nach meiner Frau nachträglich hinzugefügt. Auch auf der Fotokopie sieht man, dass ein andere Stift verwendet wurde.

Ihn werde auf jeden Fall mit dem Mietschutz reden, möchte aber trotzdem eine 2. Meinung.

Wie soll ich weiter gehen?
Ist eine nachträgliche Veränderung des Abnahmeprotokolls (nach Unterschrift) eine strafbare Handlung? Kann ich die Verwaltung anzeichen? Was würde das bringen?
Darf ich die Nachmieter über dieses Verhalten informieren?
Darf ich den Namen der Verwaltung im Forum veröffentlichen, damit andere FCB Fans in Basel gewarnt sind?

Dangge
M.
© by SAS

Bobadischa

Beitrag von Bobadischa »

Was habt ihr denn mit der Wohnung gemacht wenn die komplett neu gestrichen werden muss? Habt ihr dort drin geraucht? Normalerweise werden doch Malerarbeiten die "normal" sind vom Vermieter übernommen beim Ausziehen, oder?

Benutzeravatar
Malko
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 601
Registriert: 25.02.2005, 09:32
Wohnort: Basel-Stadt

Beitrag von Malko »

Bobadischa hat geschrieben:Was habt ihr denn mit der Wohnung gemacht wenn die komplett neu gestrichen werden muss? Habt ihr dort drin geraucht? Normalerweise werden doch Malerarbeiten die "normal" sind vom Vermieter übernommen beim Ausziehen, oder?
Nein, nicht geraucht. Ausser ein paar Dübellöcher, normale Abnutzung. Es sah gut aus! Sie stellen eine Rechnung für 3 Arbeiter 3 Tage á 9h! Es wurde keine Firma angestellt, es waren "ihre" Arbeiter.
© by SAS

Bobadischa

Beitrag von Bobadischa »

Klingt für mich schon sehr komisch. Normalerweise bezahlt der Vermieter gewisse Sachen selber. Das letzte mal bei meinem Umzug nach 5 Jahren miete hat der vermieter die Wohnung neu gestrichen und den Laminatboden abgeschliffen und neu versiegelt. Alles auf seine Kosten - gewisse Dinge gehören einfach zu "normaler Abnutzung" und die werden im Normalfall vom Vermieter bezahlt.

Es hat hier sicher im Forum ein paar Spezialisten zu dem Thema - aber 3 Tage sollen 3 Leute eine Wohnung streichen? In der Zeit hätte man ein 4 Stöckiges Haus gestrichen. Das klingt schon mal komisch.

Benutzeravatar
Sharky
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6812
Registriert: 27.12.2004, 01:16
Wohnort: Koh Samui

Beitrag von Sharky »

Das ist wirklich sehr mysteriös...allein schon, dass der Vermieter "eigene" Leute zum Malen schickt und dafür so einen hohen Betrag verlangt. Ist natürlich gut für die Buchhaltung...

Normale Abnutzung wie Nägel, Dübel und kleinere Hicke sind normal. Und bei 5 Jahren fällt das ziemlich sicher auf dem Vermieter, oder nur einen Teil davon für dem Mieter. Aber sicher nicht der komplette Betrag.

Habt ihr den Vermieter betreffend den nachträglich geänderten Punkte auf der Liste angesprochen?

Sieht nach einem Privaten Vermieter aus...Hände weg von Privaten oder nur mit einem sattelfesten Vetrag in welchem alles genaustens Angegeben ist.

Unbedingt zum Mieterschutz, der wird euch schon genau sagen, was Sache ist.
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar :):cool::)

https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

Benutzeravatar
Terry26
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 236
Registriert: 05.12.2007, 14:24

Beitrag von Terry26 »

Das klingt fast so, als möchte der Vermieter die ganzen Kosten auf Euch abwälzen .... so oder so musst Du Dich nur prozentual an den Kosten beteiligen.

Hier eine kleine Liste:

http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/lebensdauertabelle.pdf

Benutzeravatar
Laufi
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3098
Registriert: 21.10.2011, 13:58
Wohnort: Basel-City

Raucherwohnung

Beitrag von Laufi »

Kann ich do kurz e kleini Zwüschefroog mache, bitte. Ich rauch in de Stube und bi aber scho länger wie 8 Joor in däre Wohnig, ohni das g'striche worde isch in däre Zyt!
Muess ich bim Usszug no öbis an d'Malerrechnung zahle (weil sie z.B e spezielle Raucherahstrich bruuche, wo meh jo unter 8Joor Mietdauer garantiert zahle muess), oder isch das den abg'lofe!?
Und wenn ich jetzt vo mir uss striiche loh will, wieviel muess den d'Verwaltig drah zahle?

Merci für d'Info
Alles für BS

Fulehung
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1749
Registriert: 06.12.2004, 20:56

Beitrag von Fulehung »

Malko hat geschrieben:Vor 3 Monaten haben wir die Wohnung abgegeben. Meine Frau hat unterschrieben, leider. Jetzt erhalten wir eine Schlussabrechnung für mehre Tausend Franken, davon Malerarbeiten für 5166 Fr. unser Anteil für 3 Jahre ist 3228.- Meine Frau behauptet aber das Sachen im Protokoll nach ihrer Unterschrift ergänzt wurden. Z. B. es hat bei den Wänden über all ein Häkchen bei Zustand: schlecht.
Von einem Wohnungsprotokoll werden doch zwei Exemplare gemacht. Mieter und Vermieter unterschreiben beide Exemplare und dann erhält jede Seite von ihnen ein Exemplar. Und zwar ein Original und keine Kopie. Entsprechend können nicht später noch Ergänzungen angebracht werden.

Benutzeravatar
tommasino
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2060
Registriert: 02.02.2005, 14:15
Wohnort: bern
Kontaktdaten:

Beitrag von tommasino »

Laufi hat geschrieben:Kann ich do kurz e kleini Zwüschefroog mache, bitte. Ich rauch in de Stube und bi aber scho länger wie 8 Joor in däre Wohnig, ohni das g'striche worde isch in däre Zyt!
Muess ich bim Usszug no öbis an d'Malerrechnung zahle (weil sie z.B e spezielle Raucherahstrich bruuche, wo meh jo unter 8Joor Mietdauer garantiert zahle muess), oder isch das den abg'lofe!?
Und wenn ich jetzt vo mir uss striiche loh will, wieviel muess den d'Verwaltig drah zahle?

Merci für d'Info
meines erachtens musst du zahlen, da die "abnützung" über das übliche mass hinaus geht. vielleicht kannst du mit der verwaltung aushandeln, dass du nur die kosten für den nikotin-blocker übernehmen musst, da die wohnung eh neu gestrichen werden muss.

Benutzeravatar
Malko
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 601
Registriert: 25.02.2005, 09:32
Wohnort: Basel-Stadt

Beitrag von Malko »

Fulehung hat geschrieben:Von einem Wohnungsprotokoll werden doch zwei Exemplare gemacht. Mieter und Vermieter unterschreiben beide Exemplare und dann erhält jede Seite von ihnen ein Exemplar. Und zwar ein Original und keine Kopie. Entsprechend können nicht später noch Ergänzungen angebracht werden.
Wir haben bei Abnahme keine Kopie erhalten und sie waren so doof uns jetzt 2verschiedene Versionen zukommen zu lassen, wo klar ersichtlich ist, dass etwas ergänzt wurde.

Es ist klar ersichtlich, dass hier versucht wird uns über den Tisch zu ziehen. Es handelt sich um eine Verwaltung, privat hatte ich immer gute Erfahrungen (sogar mal eine Kristallflasche erhalten nach Abgabe und es wurde alles übernommen!). Ich hab soooooooooooooooooooo nen Hals. Das versuchen Profis aus Unwissenheit anderer Profit zu schlagen.

Aber meine Fragen bleiben:

Kann ich die Verwaltung anzeigen? Was würde das bringen?
Darf ich die Nachmieter über dieses Verhalten informieren?
Darf ich den Namen der Verwaltung im Forum veröffentlichen, damit andere gewarnt sind?
© by SAS

Benutzeravatar
Laufi
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3098
Registriert: 21.10.2011, 13:58
Wohnort: Basel-City

Beitrag von Laufi »

Malko hat geschrieben:Wir haben bei Abnahme keine Kopie erhalten und sie waren so doof uns jetzt 2verschiedene Versionen zukommen zu lassen, wo klar ersichtlich ist, dass etwas ergänzt wurde.

Es ist klar ersichtlich, dass hier versucht wird uns über den Tisch zu ziehen. Es handelt sich um eine Verwaltung, privat hatte ich immer gute Erfahrungen (sogar mal eine Kristallflasche erhalten nach Abgabe und es wurde alles übernommen!). Ich hab soooooooooooooooooooo nen Hals. Das versuchen Profis aus Unwissenheit anderer Profit zu schlagen.

Aber meine Fragen bleiben:

Kann ich die Verwaltung anzeigen? Was würde das bringen?
Darf ich die Nachmieter über dieses Verhalten informieren?
Darf ich den Namen der Verwaltung im Forum veröffentlichen, damit andere gewarnt sind?
Isch viellicht e naivi Idee, aber wie wär's wenn Du mol bi de Verwaltig ahlüüdisch (viellicht öbberem mit dem Du scho positivi Erfahrige g'macht hesch, oder grad in'ere "höhere" Person) und eifach mit dene mol redisch bzw. sie zur Red stellsch!?
Und wenn's den verbal knallt kasch immerno die nächschte Schritt yhleite, oder nid!?
Alles für BS

rhybrugg
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3675
Registriert: 19.04.2011, 16:24

Beitrag von rhybrugg »

http://www.mieterverband.ch/bs_top.0.html die machen auch Beratungen (http://www.mieterverband.ch/bs_dienste.0.html) oder http://www.regierungsrat.bs.ch/staatska ... keiten.htm

Wieviel m2 Wandfläche wurden denn da gestrichen? Sind ja immerhin 81h die dir verrechnet wurden.

BZW: wurde die Wohnung überhaupt gestrichen? Hatte auch mal einen Vermieter der hat zweimal für den gleichen Wasserschaden bei der Versicherung kassiert (wurde geflickt, aber noch nicht gestrichen. dann gab es nochmals einen schaden und erst dann wurde gestrichen)

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

Malko hat geschrieben: Aber meine Fragen bleiben:

Kann ich die Verwaltung anzeigen? Was würde das bringen?
Darf ich die Nachmieter über dieses Verhalten informieren?
Darf ich den Namen der Verwaltung im Forum veröffentlichen, damit andere gewarnt sind?
Wenn du sicher bist, dass das Protokoll nachträglich geändert wurde, kannst du bei der zuständigen Staatsanesaltschaft Anzeige wegen Urkundenfälschung machen (schriftlich, nicht bei der Polizei vorbeigehen). Sofern sich herausstellt, fass das Protokoll tatsächlich verändert wurde, verliert es seine Eigenschaft als Forderungsurkunde.

Du darfst grundsützlich Dritte informieren, du riskiertst aber eine Anzeige wegen übler Nachrede, falls das Verfahren wegen Urkundenfälschung eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt.

Im Forum kannst du den Namen im Zusammenhang mit der hohen Rechnung nennen.

Benutzeravatar
Rhykurve
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 270
Registriert: 11.07.2006, 00:58
Wohnort: 4057 BASEL

Beitrag von Rhykurve »

Laufi hat geschrieben:Kann ich do kurz e kleini Zwüschefroog mache, bitte. Ich rauch in de Stube und bi aber scho länger wie 8 Joor in däre Wohnig, ohni das g'striche worde isch in däre Zyt!
Muess ich bim Usszug no öbis an d'Malerrechnung zahle (weil sie z.B e spezielle Raucherahstrich bruuche, wo meh jo unter 8Joor Mietdauer garantiert zahle muess), oder isch das den abg'lofe!?
Und wenn ich jetzt vo mir uss striiche loh will, wieviel muess den d'Verwaltig drah zahle?

Merci für d'Info
wenn die wohnung nicht explizit als nichtraucher wohnung vermietet wurde, musst du nichts bezahlen. nach 10 jahren sowieso nicht mehr
Es sollte verboten werden zu Verbieten!

Benutzeravatar
Malko
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 601
Registriert: 25.02.2005, 09:32
Wohnort: Basel-Stadt

Beitrag von Malko »

macau hat geschrieben:Wenn du sicher bist, dass das Protokoll nachträglich geändert wurde, kannst du bei der zuständigen Staatsanesaltschaft Anzeige wegen Urkundenfälschung machen (schriftlich, nicht bei der Polizei vorbeigehen). Sofern sich herausstellt, fass das Protokoll tatsächlich verändert wurde, verliert es seine Eigenschaft als Forderungsurkunde.

Du darfst grundsützlich Dritte informieren, du riskiertst aber eine Anzeige wegen übler Nachrede, falls das Verfahren wegen Urkundenfälschung eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt.

Im Forum kannst du den Namen im Zusammenhang mit der hohen Rechnung nennen.
Danke!

Klar kann ich beweisen, dass es nachträglich geändert wurde. Ich habe ja 2 mal eine Fotokopie erhalten von der Verwaltung. Bei der 2. wurde ein Kreuz gemacht und eine Bemerkung hinzugefügt (alle mit * bezeichneten Ziffern).

Der Abschnitt lautet: Der bisherige Mieter/in ermächtigt den Vermieter/Verwalter, die Instandstellungsarbeiten zu veranlassen und verpflichtet zur Übernahme der entsprechenden Kosten und zur Bezahlung innert 30 Tage nach Rechnungsstellung. Diese Vereinbarung ist eine Schuldanerkennung im Sinne eines Rechtsöffungstitel.

bei der ersten Kopie des Protokolls fehlt das Kreuz und die Bemerkung!

Was räts Du mir? Anzeige erstatten oder zuerst mit dem Verwalter verhandeln?
© by SAS

Benutzeravatar
Laufi
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3098
Registriert: 21.10.2011, 13:58
Wohnort: Basel-City

Beitrag von Laufi »

Rhykurve hat geschrieben:wenn die wohnung nicht explizit als nichtraucher wohnung vermietet wurde, musst du nichts bezahlen. nach 10 jahren sowieso nicht mehr
Super, danke für d'Antwort! :)
Alles für BS

Benutzeravatar
Tee
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1252
Registriert: 15.03.2007, 09:58
Wohnort: Lalaland

Beitrag von Tee »

Perfekte Kassensturz-Story. Imageschädigender kriegt mans einfacher nicht hin.
Sali zämme.

Benutzeravatar
tommasino
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2060
Registriert: 02.02.2005, 14:15
Wohnort: bern
Kontaktdaten:

Beitrag von tommasino »

Rhykurve hat geschrieben:wenn die wohnung nicht explizit als nichtraucher wohnung vermietet wurde, musst du nichts bezahlen. nach 10 jahren sowieso nicht mehr
bin mir da nicht sooo sicher...
http://www.arealis.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/pdf/SVA_Schadensersatzpflicht.pdf

Benutzeravatar
Laufi
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3098
Registriert: 21.10.2011, 13:58
Wohnort: Basel-City

Beitrag von Laufi »

tommasino hat geschrieben:bin mir da nicht sooo sicher...
http://www.arealis.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/pdf/SVA_Schadensersatzpflicht.pdf
Ich bi ebe scho sicher länger wie 9,0 Joor in de Wohnig (ziemlig sicher sogar länger wie 10, muess z'erscht noocheluege), d.H d'Läbensduur vo de Tapete isch sowieso abg'lofe, ob Raucher oder Nichtraucher spielt dene kei Rolle meh...so han ich's uff jede Fall verstande! (aber au Dir no Merci für d'Antworte ;) )
Alles für BS

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

Malko hat geschrieben: Klar kann ich beweisen, dass es nachträglich geändert wurde. Ich habe ja 2 mal eine Fotokopie erhalten von der Verwaltung. Bei der 2. wurde ein Kreuz gemacht und eine Bemerkung hinzugefügt (alle mit * bezeichneten Ziffern).

Der Abschnitt lautet: Der bisherige Mieter/in ermächtigt den Vermieter/Verwalter, die Instandstellungsarbeiten zu veranlassen und verpflichtet zur Übernahme der entsprechenden Kosten und zur Bezahlung innert 30 Tage nach Rechnungsstellung. Diese Vereinbarung ist eine Schuldanerkennung im Sinne eines Rechtsöffungstitel.

bei der ersten Kopie des Protokolls fehlt das Kreuz und die Bemerkung!

Was räts Du mir? Anzeige erstatten oder zuerst mit dem Verwalter verhandeln?
Ich würde zwei Dinge tun:

1. Dem Vermieter eingeschrieben mitteilen, dass du die Forderung nicht anerkennst (ohne grosse Begründung)

2. Strafanzeige machen und Beweise beilegen

Wenn du den Vermieter vorwarnst, kann er noch Unterlagen vernichten und alles als ein Versehen darstellen.

Benutzeravatar
Voyager
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2706
Registriert: 21.12.2004, 13:31
Wohnort: überall

Beitrag von Voyager »

Rauchen in der Wohnung ist mE ein absolutes No-Go, also hört auf zu jammern wenn die Kosten auf euch abgewälzt werden :p

Benutzeravatar
nooq
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 211
Registriert: 14.07.2011, 08:45

Beitrag von nooq »

Der Ansatz der Lösung deines Problems ist einfach:

Mieterschlichtungsstelle anrufen und den Fall schildern. Darauf hinweisen, dass du Verdacht auf Betrug hast. Eventuell hast du noch einen Rechtsschutz bei deiner Haftpflicht inklusive. Falls ja, diese auch aktivieren!

Anzeigen können sehr schnell kostspielig werden. Entweder als Ultima Ratio oder wenn dir von der Mieterschlichtungsstelle versichert wurde, dass die Beweislage auf einen positiven Ausgang deinerseits hinweist.

EDIT: Wichtig ist, wie oben schon erwähnt, dass der Vermieter von alledem nichts mitkriegt. Erst die Lage analysieren, alles sammeln und dann die Lawine loslassen (falls möglich).

Benutzeravatar
marc.d
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 488
Registriert: 10.10.2011, 17:01
Wohnort: Münchenstein

Beitrag von marc.d »

Voyager hat geschrieben:Rauchen in der Wohnung ist mE ein absolutes No-Go, also hört auf zu jammern wenn die Kosten auf euch abgewälzt werden :p
Hast Du Dir schon mal ausgerechnet wieviel dich eine Wohnung pro Tag kostet? Bei mir sind das ~70.- ... und nun sagst Du mir man müsse sich bei -5° den Arsch abfrieren weill Rauchen in der Wohnung ein (ich hasse dieses Wort) No-Go ist? Da zahle ich lieber beim Auszug etwas ans streichen der Wohnung.

Ich geb Dir recht, jeder der in der Wohnung raucht weiss, dass die Wohnung beim Auszug neu gestrichen werden muss. Für solche Fälle hat man aber eigentlich eine Hausratsversicherung...
HEIKO VOGEL - «An guten Tagen macht er den rein»

MMM
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 392
Registriert: 08.12.2004, 10:36

Beitrag von MMM »

macau hat geschrieben:Ich würde zwei Dinge tun:

1. Dem Vermieter eingeschrieben mitteilen, dass du die Forderung nicht anerkennst (ohne grosse Begründung)

2. Strafanzeige machen und Beweise beilegen

Wenn du den Vermieter vorwarnst, kann er noch Unterlagen vernichten und alles als ein Versehen darstellen.
Das sehe ich ein wenig anders. Die erforderlichen Beweise sind bereits vorhanden und weitere kann der Vermieter ohnehin noch vernichten, wenn er dies denn wollte (es ist ja nicht so, dass die Strafverfolgungsbehörden den Vermieter aufgrund dieser Anzeige mit einer Hausdurchsuchung "überfallen" werden); ergo entfällt der von Dir genannte Vorteil.

Vorschlag zum Vorgehen an den Mieter:

Einschreiben mit der Mitteilung, dass Du die Kosten nicht zu übernehmen bereit bist, weil dafür keine Rechtsgrundlage bestehe. Daneben (!) kannst Du erwähnen, dass Du im Übrigen mit einigem Erstaunen zur Kenntnis genommen hast, dass die bereits unterschriebene Urkunde (Abnahmeprotokoll) im Nachhinein verändert wurde, was Du mit den Dir zur Verfügung stehenden Unterlagen belegen kannst, und dass Du Dir diesbezüglich sämtliche Schritte vorbehältst.
(Achtung, Du musst eine explizite Drohung einer Anzeige für den Fall, dass der Vermieter auf die Forderung besteht, vermeiden, denn sonst kommst Du in den Graubereich der Nötigung, denn die Forderung hat mit der Urkundenfälschung nur teilweise etwas zu tun).

Auf diesem Wege erhältst Du Dir die Chance, dass der Vermieter die Sache fallen lässt, ohne dass Du bereits etwas (Strafverfahren) "losgetreten" hast, dass für alle Beteiligten mühsame Folgen haben kann.

Benutzeravatar
Malko
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 601
Registriert: 25.02.2005, 09:32
Wohnort: Basel-Stadt

Beitrag von Malko »

Danke für die Antworten, spez. Macau und MMM.
Ich konnte mit einem Anwalt sprechen (Freund vom Freund). Er tendiert auch eher zur Variante von MMM. Wobei ich eigentlich die Vermieter sonrichtig die Pfanne hauen will, so eine Wut hab ich.
Ich werde mit allen Unterlagen zu ihm gehen und mal schauen.
© by SAS

rhybrugg
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3675
Registriert: 19.04.2011, 16:24

Beitrag von rhybrugg »

Malko hat geschrieben:Danke für die Antworten, spez. Macau und MMM.
Ich konnte mit einem Anwalt sprechen (Freund vom Freund). Er tendiert auch eher zur Variante von MMM. Wobei ich eigentlich die Vermieter sonrichtig die Pfanne hauen will, so eine Wut hab ich.
Ich werde mit allen Unterlagen zu ihm gehen und mal schauen.
Schön wäre es auch, wenn nicht gleich der Nächste abgezockt wird => öffentlichkeit/Anzeige/Kassensturz/Mieterschutz.

Ich weiss ist nicht dein Job die Welt von den bösen Menschen zu warnen:-)

Viel Glück.

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Malko hat geschrieben:Danke für die Antworten, spez. Macau und MMM.
Ich konnte mit einem Anwalt sprechen (Freund vom Freund). Er tendiert auch eher zur Variante von MMM. Wobei ich eigentlich die Vermieter sonrichtig die Pfanne hauen will, so eine Wut hab ich.
Ich werde mit allen Unterlagen zu ihm gehen und mal schauen.
Hör auf MMM und den Anwalt. Auch wenn es Dich in den Fingern juckt. Ein Rechtstreit kann sehr lange gehen un kostet viel Kraft. Versuch es zuerst lieber auf die "einfachere" Art.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Benutzeravatar
Malko
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 601
Registriert: 25.02.2005, 09:32
Wohnort: Basel-Stadt

Beitrag von Malko »

rhybrugg hat geschrieben:Schön wäre es auch, wenn nicht gleich der Nächste abgezockt wird => öffentlichkeit/Anzeige/Kassensturz/Mieterschutz.

Ich weiss ist nicht dein Job die Welt von den bösen Menschen zu warnen:-)

Viel Glück.
Wie kann ich warnen? Im Forum kann ich den Namen der Firma nicht angeben, sonst mache ich mich strafbar (s. oben). Wenn alles ausgestanden ist werde ich aber sicher die Nachmieter informieren.
© by SAS

plutokennedy
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 906
Registriert: 08.12.2004, 23:54

Beitrag von plutokennedy »

In der Regel werden Unstimmigkeiten/ Streitigkeiten so geregelt, dass man miteinander redet und diese aus dem Weg räumt, bzw. eine Einigung erzielt.
Ein Rechtsweg befriedigt nur die immer gleichen Forums-Querulanten.

Benutzeravatar
Laufi
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3098
Registriert: 21.10.2011, 13:58
Wohnort: Basel-City

Beitrag von Laufi »

plutokennedy hat geschrieben:In der Regel werden Unstimmigkeiten/ Streitigkeiten so geregelt, dass man miteinander redet und diese aus dem Weg räumt, bzw. eine Einigung erzielt.
Ein Rechtsweg befriedigt nur die immer gleichen Forums-Querulanten.
Rächt hesch ;) (also han ich doch nid die schlechtischti Idee kah :confused: ?!)
Isch viellicht e naivi Idee, aber wie wär's wenn Du mol bi de Verwaltig ahlüüdisch (viellicht bi öbberem wo Du scho positivi Erfahrige g'macht hesch und kennsch) und eifach mol mit dene redisch bzw. sie zur Red stellsch!?
Und wenn's den zu Unstimmigkeite kunnt kasch immerno die nächschte Schritt yhleite, oder nid!?
Alles für BS

Antworten