Delgado hat geschrieben:Das ist nicht nur der Staat.
Du hast 14 Tage nach Zahlungsfrist die Zahlung nicht beglichen, ergo haben Sie dich gemahnt. Dass dies 5.- mehr kostet, ist irgend wo festgehalten und hätte Dir bekannt sein müssen.
Hättest du nun am 16. oder 17. bezahlt, wäre die Billag sicher kullant und hätte die 5.- erlassen (meist steht ja auch "sollte sich die Mahnung mit der zahlung überschnitten haben...).
Da du aber erst am 24. und damit 8 Tage NACH der Mahnung bezahlst, ist die Argumentation für Dich auf sehr dünnem Eis gesäht.
Ich kann mir auch nicht ganz vorstellen, dass du eine Rechnung vom 16. erst heute erhalten hast.
Der Brief ist gestern angekommen, weshalb die Billag 11 Tag braucht über die Post, bis ein Brief eintrifft ist mir auch ein Rätsel. Die Rechnung habe ich am 22. ausgestellt, wenn ich den Brief vorher erhalten hätte dann wären die 5 Franken auch miteingeflossen. Die Billag habe ich gestern versucht telephonisch zu erreichen, wobei man nicht durchkam. Auf Email-Antwort warte ich noch.
Generell sehe ich aber nicht ein, dass ich eine Mahnungsgebühr innerhalb von ca. 9 Tagen bei diesem Betrag begleichen muss. Sollen sie mir den Betrag auf die Rechnung nächsten Jahres tun.
Und bezüglich Kulanz. Ich hatte einen ähnlichen Fall bei meiner Kreditkartenfirma, wo ich angerufen hatte und ein grösserer Betrag sogar wieder rückgängig gemacht wurde, und man geändert hat, dass ich die REchnung mitte Monat erhalte, soviel zur Kundenfreundlichkeit gewisser Firmen.
Und wegen Verpflichtungen und Moralaposteln hier drin. Ich habe die Pflicht Rechnungen in Zeiten zu zahlen, nur hat die Billag auch die Pflicht mir eine REchnung und Einzahlungsschein zuzuschicken der korrekt ist und den man auch innerhalb einer vernünftigen Frist einzahlen kann. Die Nachzahlung bis 6. August mit nem falschen Einzahlungsschein ist da sicherlich nicht gegeben.
Und noch wegen Zahlungsfristen. Wenn man seine Rechnungen auf den Tag jeweils richtig zahlen will, dann ist man entweder jede Woche ein bis zweimal dran eine Einzahlung vorzunehmen, damit man eine 10 Tagesfrist einhalten kann. Würde mich wunder nehmen, wer dies so pflichten haft hier drin jeweils macht. Ich jedenfalls bin kein Buchhalter und wies in der Privatwirtschaft so läuft, habe ich am Beispiel oben dran mit der Kreditkartenfirma beschrieben.