Repression im Schweizer Fussball

Alles über Fussball, ausser FCB.
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DonCorleone
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Beitrag von DonCorleone »

Kawa hat geschrieben: Dass er Typ so ein armer Schlucker ist war ja nicht im voraus bekannt .....
Immer diese randständigen Sozialschmarotzer welche den ganzen Tag in Fussballforen rumschreiben...ts ts ts :p

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

DonCorleone hat geschrieben:Immer diese randständigen Sozialschmarotzer welche den ganzen Tag in Fussballforen rumschreiben...ts ts ts :p
Genau, sollen es wie ich machen und das während der sehr gut bezahlten Arbeit tun :p

schiller
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Beitrag von schiller »

Schon wieder was aus St. Gallen. Unglaublich, was dort abgeht. Da kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln, mit ihnen will ich nun wirklich nicht tauschen...

http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ostschweiz/tb-os/art120094,2897993

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

schiller hat geschrieben:Schon wieder was aus St. Gallen. Unglaublich, was dort abgeht. Da kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln, mit ihnen will ich nun wirklich nicht tauschen...

http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ostsc ... 94,2897993
Was soll daran schlimm sein ?

Da wurden massive Sachbeschädigungen von SG-Fans am Wiler Stadion begangen und man trifft in der nächsten Nacht um 4 Uhr morgens 2 SG-Fans (notabene noch einer mit einem 2-jähr. Stadionverbot) vor diesem Stadion an.
Logisch, dass diese verdächtigt und darum genau kontrolliert wurden. Um 9 Uhr waren sie ja schon wieder auf freiem Fuss.

PS: dass die privaten Wiler Bewacher ev. über's Ziel hinausschossen ist nicht der Fehler der Polizei ...

Vasil Levski
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Beitrag von Vasil Levski »

2 Monate Handy einbehalten... hahaha... voll fräch, aber St.Galler Polizei isch scho e luschtigs Volk....

grüsse an Nur So, dem "Zugfahrer..." :D
S.P.Q.R.

Fulehung
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Beitrag von Fulehung »

«Blick» verletzt Privatsphäre von FCZ-Fan

Mit ihrer Berichterstattung über den Anhänger des FC Zürich, der sich in Rom mit einer Petarde verletzt hatte, haben«Blick» und «Blick.ch» den Betroffenen in unzulässiger Art und Weise an den Pranger gestellt. Der Presserat heisst deshalb die Beschwerde eines Lesers teilweise gut.

Unter dem Titel «Petarden-Trottel» veröffentlichten «Blick» und «Blick.ch» im November 2011 eine Artikel-Serie über den 25-jährigen Mann, dem vor dem Euro-League-Spiel FCZ gegen Lazio Rom eine Petarde in der Hand explodierte. Dabei wurden ihm drei Finger abgerissen. Die Berichte waren gespickt mit Einzelheiten aus dem Privat- und Berufsleben des Betroffenen, die dessen Identifizierung ermöglichten und ihn so an den Pranger stellten. Damit bedienten die «Blick»-Redaktionen bloss die öffentliche Neugier, die nicht mit dem öffentlichem Interesse an einer Berichterstattung verwechselt werden darf. Nach Auffassung des Presserates unverhältnismässig war zudem auch die Art und Weise der «Blick»-Recherchen im Umfeld des Betroffenen.

Der Beschwerdeführer kritisierte zudem die Bezeichnung «Petarden-Trottel» als menschenunwürdig. In diesem Punkt weist der Presserat die Beschwerde ab. Die Bezeichnung sei für den Betroffenen zwar hart, sie bewege sich aber innerhalb des weit zu definierenden Rahmens der Kommentarfreiheit.

SCHWEIZER PRESSERAT
http://www.presseportal.ch/de/pm/100018 ... rteien-x-c

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Hennes&Mauritz
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Beitrag von Hennes&Mauritz »

In der Dienstags Ausgabe der bz Basel ein sehr guter Artikel zu den Vorkommnissen in Zürich am Samstag...

fixi
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Beitrag von fixi »

Hennes&Mauritz hat geschrieben:In der Dienstags Ausgabe der bz Basel ein sehr guter Artikel zu den Vorkommnissen in Zürich am Samstag...
hast evtl. einen link?
Nordstern Basel
[SIGPIC][/SIGPIC]

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macau
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Beitrag von macau »

Hennes&Mauritz hat geschrieben:In der Dienstags Ausgabe der bz Basel ein sehr guter Artikel zu den Vorkommnissen in Zürich am Samstag...
In der bz habe ich das gesehen:

Vor dem Hochrisikospiel durfte nur Leichtbier ausgeschenkt werden

Das Spiel GC gegen FC Basel vom Samstag wurde von den Verantwortlichen der Stadt Zürich als Hochrisikospiel eingestuft. Mit der Konsequenz, dass die Fussballfans ihr eigenes Bier mitbrachten

Alkohol habe das Bier schon, sagt die Serviceangestellte hinter dem Selbstbedienungstresen im Bayerischen Hof beim Letzigrund. «Zwar nicht viel.» Aber wenn man zwei davon trinke, dann passe das schon, ergänzt sie lachend.

Der GC-Fan rümpft zwar die Nase, bestellt aber dennoch: «Im Stadion gibts dann ja gar nichts mehr.» Seine Begleiterin verzichtet indes auf ihr Panache. «Dann lieber gleich nur ein Citro.» Die Begegnung zwischen den Grasshoppers und dem FC Basel haben die Verantwortlichen der Stadt als «Hochrisikospiel» eingestuft. Weit um das Stadion herum darf deshalb schon anderthalb Stunden vor dem Matchbeginn in Dutzenden Restaurants und Kiosken nur Leichtbier ausgeschenkt werden. Alkohol, so die Begründung, erhöhe die Gewaltbereitschaft.

Bier von ausserhalb ist preisgünstiger

Am Hauptbahnhof hatte zuvor eine Gruppe junger Basler über diese Massnahme gelacht. Hochrisiko? Bei einem GC-Spiel? «Da kommen doch fast keine Zuschauer», frotzelte Thomas Gubler. Der Banker nahm aber dennoch einen normalen Zug, abseits der Fanströme. «In Zürich wird man wie Verbrecher empfangen, dabei sind wir nur Fans, die ein Spiel sehen wollen.» Und mit seinen Kollegen scherzt er weiter über die Zürcher.

Dass die Stadt in einem Rayon rund ums Letzigrund den Alkoholverkauf einschränke, stärke die Basler Wirtschaft, sagt ein 34-Jähriger («bitte schreib meinen Namen nicht, ich bin nur ein Fan, aber mein Chef denkt sonst, ich sei ein Hooligan»). Den Kasten Bier, den sie bis vor das Stadion mitschleppen, hätten sie nun halt bei sich gekauft. «Selber schuld, wenn ihr auf unser Geld verzichten wollt.»

Wie diese Basler Gruppe haben es unzählige andere Fans auch gemacht: Sie bringen ihre Bierdosen von ausserhalb des Rayons mit, die dann vor den Toren des Stadions liegen bleiben. Das sei ohnehin viel günstiger, meint ein GC-Supporter, der am Eingang einen Flyer für ein Fantreffen verteilt («Düstere Aussichten beim GCZ – offene Diskussion»). Andere meinen, dass die städtische Verordnung nicht viel bringe. Die Fans, die sich auskennen, wüssten sich ohnehin zu helfen, sagen sie. «Man muss halt nur planen.»

Bier gehört zum Match

Beim Schlachthof ärgert sich derweil ein Familienvater: «Ich mache doch keinen Ärger, auch wenn ich jetzt eine Stange Bier trinken würde.» Zur Einstimmung auf den Match würde dies doch dazugehören, zumal es die letzten Sonnenstrahlen an diesem Samstag zu geniessen gelte. Das Angebot einer Gruppe GC-Fans, ihnen eine Bierdose abzukaufen, lehnt er jedoch ab. «Ein Glas dazu hätte ich schon gern.»

Dass es sich an diesem Tag um ein Hochrisikospiel handelt, lässt nur das grosse Polizeiaufgebot erahnen. Wasserwerfer stehen bereit. Kastenwagen mit Einsatzkräften fahren in Stellung. Die mit dem Extrazug angereisten Basler Fans werden von Dutzenden Polizisten zum Stadion eskortiert.

Während des Spiels bleibt es ruhig. Nur bei den beiden Basler Toren werden im Gästesektor ein, zwei bengalische Feuer entzündet. Noch bevor der Stadionspeaker seine Ermahnung beendet hat, sind diese schon wieder verschwunden. Und noch während die zweite Halbzeit läuft, sammeln Kehrmaschinen die Bierdosen auf den Strassen rund ums Letzigrund ein. (og)


und in der BaZ von heute das:

FCB-Anhänger spielen Katz und Maus in Zürich

Fans meiden Extrazug zum GC-Match

Von Ralph Schindel

Zürich. Die Generalprobe für den Champions-League-Knaller gegen Bayern München ist dem FC Basel geglückt: 2:0 siegte der FCB am Samstag auswärts gegen GC. Zu reden gab aber auch das Verhalten der FCB-Anhänger: Nur wenige reisten mit dem offiziellen Extrazug an, die meisten nahmen andere Züge oder gelangten privat nach Zürich. Damit sollte der sogenannte Kessel von Altstetten umgangen werden. 2004 waren 427 Nutzer des Extrazugs von der Zürcher Polizei verhaftet und zum Teil unter schikanösen Umständen festgehalten worden. Im letzten Herbst stiegen die Anhänger schon gar nicht mehr aus, sondern fuhren direkt zurück. Für viele war deshalb klar, dass die Polizei ähnlich vorgehen wollte. «Ausweichbewegungen waren vorauszusehen», sagt Thomas Gander von der Fanarbeit Basel. Er findet diese Situation heikel. «Dies bringt noch mehr Polizeikräfte mit sich und das Risiko einer Eskalation nimmt gleichzeitig zu.»

Anhänger berichten von einem Gummischrot-Einsatz in der Bahnhofstrasse. Marco Bisa, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, bestätigt, dass ein Schuss Gummischrot abgegeben wurde. «Die FCB-Fans sind in der Stadt rumgezogen.» Dabei habe es aber keine weiteren Probleme gegeben. «Wir haben uns gut vorbereitet, es waren nicht alle Polizisten am Bahnhof Altstetten stationiert.» Von einer vereinbarten Schlägerei zwischen GC- und FCBHooligans, die wegen fehlender Polizisten beim Letzigrund-Stadion stattgefunden haben soll, weiss Bisa nichts. Auch Gander ist nichts Derartiges bekannt.

Die FCB-Anhänger wurden nach dem Spiel von der Stadtpolizei zum Bahnhof Altstetten begleitet. 300 Polizisten, Wasserwerfer und Absperrgitter begleiteten die rund 600 Anhänger. «Das ist ein unverhältnismässiger Umgang», sagt Gander und kritisiert die Grundhaltung dieser Vorgehensweise, die jeden Anhänger als potenziellen Krawallmacher behandelt. «Das kann auch Gegengewalt schüren», sagt Gander. Für Bisa ist nach dem samstäglichen Match dagegen klar: «Für uns ist es ein Erfolg, wenn eine Sportveranstaltung friedlich verläuft und Gewalt ausbleibt

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Hennes&Mauritz
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Beitrag von Hennes&Mauritz »

Voila...

Das vom Bier stammt aus der Limmattaler Zeitung. Das ist der gleiche Verbund wie die bz Basel. AZ Medien.

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macau
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Beitrag von macau »

was den Kommentar der bz (rechte Spalte im PDF im Post oben) betrifft:

Es gab am Wochenende in Zürich schon eine Medienmitteilung der Bullen:

Kloten: Drei Festnahmen nach Eishockeyspiel

Im Anschluss an das Eishockeyspiel zwischen den Kloten-Flyers und dem SC Bern konnte die Polizei am Samstagabend (10.3.2012) in Kloten Konfrontationen zwischen Anhängern der beiden Klubs verhindern. Drei Personen wurden festgenommen. Verletzt wurde niemand.

Nach Spielschluss suchten Anhänger der Kloten-Flyers in der Nähe des Stadions sowie auf dem Areal des Bahnhofs Kloten die Konfrontation mit Fans des Berner Klubs. Der Polizei gelang es durch energisches Eingreifen, eine solche zu verhindern, wobei Reizstoff eingesetzt werden musste. Zum Teil vermummte Anhänger der Kloten-Flyers bewarfen die Sicherheitskräfte beim Bahnhof massiv mit Steinen. Kantonspolizisten gelang es, drei Personen aus der Gruppe der Randalierer dingfest zu machen. Diese werden wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, Landfriedensbruchs sowie weiteren Tatbeständen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Weiter müssen sie mit einem Rayon- und schweizweiten Stadionverbot rechnen.

Bei den Verhafteten handelt es sich um drei in den Bezirken Bülach sowie Pfäffikon wohnhafte Schweizer im Alter von 19 bis 20 Jahren.

Die Kantonspolizei Zürich wurde durch Kommunalpolizisten aus Kloten, Opfikon-Glattbrugg sowie Wallisellen, Hooliganspezialisten der Berner Polizei sowie durch die Transportpolizei unterstützt. Im Stadion stand ein privater Sicherheitsdienst im Einsatz.

Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Werner Benz



Aber dass man in Altstetten verarscht wurde, hat man verschwiegen...

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macau
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Beitrag von macau »

Von:

"KKJPD-CCDJP" <info@kkjpd.ch>

An: referendum_BWIS usw.

Betreff: Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Datum: Thu, 15. Mar 2012 15:14:35

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass das revidierte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (in deutsch und französisch) mit heutiger Post an die Staatskanzleien zur Ratifikation zugestellt wurde. Die italienische Version wird baldmöglichst nachgesandt. Alle Unterlagen sind auch auf der Homepage http://www.kkjpd.ch aufgeschaltet.

Freundliche Grüsse

Sekretariatsleitung


Mit einer Einführung im 1. Quartal 2012, wie KKS es wollte, wird wohl nichts...

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4everblackandwhite
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Beitrag von 4everblackandwhite »

Ups mein Fehler

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macau
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Beitrag von macau »

4everblackandwhite hat geschrieben:Art. 3b Durchsuchungen
1 Die Polizei kann Besucherinnen und Besucher im Rahmen von Zutrittskontrollen zu
Sportveranstaltungen oder beim Besteigen von Fantransporten bei einem konkreten Verdacht
durch Personen gleichen Geschlechts auch unter den Kleidern am ganzen Körper nach
verbotenen Gegenständen durchsuchen. Die Durchsuchungen müssen in nicht einsehbaren
Räumen erfolgen. Eigentliche Untersuchungen des Intimbereichs erfolgen unter Beizug von
medizinischem Personal.
:mad: 2 Die Behörden können private Sicherheitsunternehmen, die vom Veranstalter mit den
Zutrittskontrollen zu den Sportstätten und zu den Fantransporten beauftragt sind, ermächtigen,
Personen unabhängig von einem konkreten Verdacht über den Kleidern durch Personen
gleichen Geschlechts am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen abzutasten.
3 Der Veranstalter informiert die Besucherinnen und Besucher seiner Sportveranstaltung über
die Möglichkeit von Durchsuchungen.
Du hast zwar den richtigen Artikel zitiert, aber das falsche markiert. Aus dem Bericht der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren vom 14. Oktober 2011, Seite 22 (Anhang):

Artikel 3b (neu)

Das Bundesamt für Justiz und die Staatsanwaltschaft St. Gallen klärten im Auftrag des Runden Tisches gegen Gewalt im Sport die rechtliche Situation zu den Durchsuchungen der Matchbesucherinnen und -besucher an den Stadioneingängen ab. Die Durchsuchungen sind notwendig, um zu verhindern, dass Waffen oder pyrotechnische Gegenstände in die Stadien geschmuggelt werden. Sie werden heute in allen Stadien durch Angehörigen privater Sicherheitsunternehmen vorgenommen.
Die Experten kamen zum Schluss, dass die Angehörigen von privaten Sicherheitsunternehmen gestützt auf das Hausrecht und die Stadionordnung befugt sind, Ticket- und Effektenkontrollen vorzunehmen, Personen visuell zu kontrollieren und sie ausserhalb des Intimbereichs abzutasten. Oberflächlich über den Kleidern wird auch ein nicht gezieltes Abtasten im Intimbereich, analog dem so genannten Frisking an den Flughäfen, als statthaft erachtet. Wenn von Personen dagegen verlangt wird, dass sie sich entkleiden, um sie auch im Intimbereich abzutasten, oder wenn gar eine Untersuchung des Intimbereichs erfolgen soll, muss dies zwingend durch Polizeiangehörige gleichen Geschlechts und in nicht einsehbaren Räumen geschehen – im letztgenannten Fall unter Beizug von medizinischem Personal. Auch bereits ein gezieltes Abtasten über den Kleidern im Intimbereich ist nach Auffassung der Experten Polizeiangehörigen vorbehalten. In diesem Punkt erachten die Experten aber eine Delegation an Angehörige von privaten Sicherheitsunternehmen als zulässig, wenn diese im Rahmen eines Gesetzes im formellen Sinn erfolgt. Voraussetzung ist aber, dass die Polizei selbst im kantonalen Polizeirecht über eine genügende Rechtsgrundlage für verdachtsunabhängige Durchsuchungen von Matchbesucherinnen und -besuchern verfügt. Sie kann keine Aufgaben delegieren, die sie selbst nicht besitzt.

Mit dem neuen Artikel 3b soll im Interesse einer einheitlichen Handhabung in den Schweizer Stadien sowohl die Rechtsgrundlage für die Durchsuchung von Personen durch die Polizei als auch für die Delegation dieser Aufgabe an Angehörige privater Sicherheitsunternehmen geschaffen werden. Die Zugangskontrollen sollen in allen Schweizer Stadien weiterhin durch privates Sicherheitspersonal vorgenommen werden. Es ist deshalb sinnvoll, ihnen die Möglichkeit zu geben, Matchbesucherinnen und -besucher – wiederum durch Personen gleichen Geschlechts – auf Waffen und pyrotechnische Gegenstände zu durchsuchen. Diese werden häufig im Intimbereich versteckt, weil bekannt ist, dass hier grössere Zurückhaltung beim Abtasten geboten ist. Es ist Matchbesucherinnen und -besuchern aber im Interesse der Sicherheit zuzumuten, verdachtsfreie Kontrollen auf sich zu nehmen, sofern dies auf den Eintrittskarten entsprechend angekündigt wird und den Personen die Möglichkeit gegeben wird, sich der Kontrolle zu entziehen und dafür auf den Spielbesuch zu verzichten.


Und jetzt kommt die Pointe:

Im Entwurf stand:

Art. 3b Durchsuchungen

1 Die Polizei kann Besucherinnen und Besucher im Rahmen der Zutrittskontrollen bei Fussball- und Eishockeyspielen unabhängig von einem konkreten Verdacht durch Personen gleichen Geschlechts auch im Intimbereich nach verbotenen Gegenständen durchsuchen.

jetzt steht drin:

Art. 3b Durchsuchungen

1 Die Polizei kann Besucherinnen und Besucher im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Sportveranstaltungen oder beim Besteigen von Fantransporten bei einem konkreten Verdacht durch Personen gleichen Geschlechts auch unter den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen durchsuchen. Die Durchsuchungen müssen in nicht einsehbaren Räumen erfolgen. Eigentliche Untersuchungen des Intimbereichs erfolgen unter Beizug von medizinischem Personal.

Gemäss neuem Art. 3b dürfen die Bullen NUR bei einem konkreten Verdacht Personen durchsuchen. In Abs. 2 steht aber immer noch:

2 Die Behörden können private Sicherheitsunternehmen, die vom Veranstalter mit den Zutrittskontrollen zu den Sportstätten und zu den Fantransporten beauftragt sind, ermächtigen, Personen unabhängig von einem konkreten Verdacht über den Kleidern durch Personen gleichen Geschlechts am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen abzutasten.


Der ganze Artikel 3b wurde gemäss Bericht lediglich zugefügt, um die Kompetenz, unabhängig von einem konkreten Verdacht Personen zu durchsuchen, an Dritte zu delegieren. Da aber diese Kompetenz in Abs. 1 gestrichen wurde, kann sie nicht delegiert werden.

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Laufi
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Beitrag von Laufi »

macau hat geschrieben:Und jetzt kommt die Pointe....
...Der ganze Artikel 3b wurde gemäss Bericht lediglich zugefügt, um die Kompetenz, unabhängig von einem konkreten Verdacht Personen zu durchsuchen, an Dritte zu delegieren. Da aber diese Kompetenz in Abs. 1 gestrichen wurde, kann sie nicht delegiert werden.
Ja wat den nu :confused: !???
Egal, wer mir ans Hösli goht bekunnt e Penalty...Punggt :p ;) -genau!!
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macau
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Beitrag von macau »

Laufi hat geschrieben:Ja wat den nu :confused: !???
Egal, wer mir ans Hösli goht bekunnt e Penalty...Punggt :p ;) -genau!!
Zum einen kann diese Bestimmung aus diesem Grund mit einer Beschwerde gegen die Änderung des Konkordats angefochten werden.

Zum anderen gilt Art. 198 StBG:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a198.html

Du kannst also neben dem Penalty verteilen noch eine Anzeige machen.

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Admin
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Beitrag von Admin »

Wieder mal reine Geldverschwendung...als ob Fans mit Stadionverbot das grösste Problem sind...
© Berner Zeitung; 20.03.2012; Seite 2tt

Pilotprojekt in der Arena: Neues Kontrollsystem gegen Hooligans

Sicherheit bei Fussballspielen Eine neue elektronische Zutrittskontrolle soll verhindern, dass Hooligans ins Thuner Stadion gelangen. Am Sonntag fanden die ersten Tests im Rahmen eines Pilotprojekts statt. Beim Heimspiel gegen GC am 21. April soll das System erstmals im Ernstfall getestet werden.

Die Verantwortlichen von FC Thun und Arena machen vorwärts in Sachen Sicherheit: Am Sonntagvormittag testeten sie gemeinsam mit dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) eine neue elektronische Zutrittskontrolle. Diese soll verhindern, dass im Informationssystem Hoogan registrierte Personen ins Stadion gelangen. Hoogan wird vom Fedpol betrieben und enthält Daten von Fans, die sich bei Sportveranstaltungen gewalttätig verhalten haben. Erfasst sind etwa Stadionverbote, Ausreisebeschränkungen oder Rayonverbote. «Durch den Abgleich eines amtlichen Ausweises mit Hoogan soll die Sicherheit bei Sportanlässen erhöht werden», erklärt Fedpol-Sprecher Stefan Kunfermann.

Kein einheitliches Konzept

Er führt aus, dass in den Schweizer Stadien einheitliche Informations- und Organisationssysteme bei den Zutrittskontrollen fehlen. Das Zusammenspiel der Partner – Stadionbetreiber, privater Sicherheitsdienst, lokale Polizeibehörde – sei unterschiedlich organisiert, eine Vereinheitlichung der Einsatzkonzepte kaum realisierbar. «Die angestrebte Lösung muss also individuell einsetzbar sein und darf sich nicht auf ein bestimmtes Szenario ausrichten», sagt Kunfermann. Es brauche eine fix installierte Variante wie auch eine mobil einsetzbares Lese- und Anzeigegerät. In der Arena Thun wurden die beiden Varianten mit 60 ausgewählten Versuchspersonen getestet. Das heisst: Die Informationen auf amtlichen Ausweisen wie Name, Geburtsdatum und Geschlecht werden mit den Geräten gescannt und durch das Sicherheitspersonal mit den Personendaten aus dem Hoogan-System abgeglichen. Fedpol-Sprecher Kunfermann betont, dass dabei die Vorgaben des Datenschutzes eingehalten werden: «Zu keiner Zeit werden Personendaten von Fans erhoben oder gespeichert. Die Sicherheitsverantwortlichen dürfen die Daten in elektronischen Personenerkennungssystemen bearbeiten, müssen sie nach der Sportveranstaltung aber umgehend vernichten.»

Ernstfalltest bei Spiel gegen GC

Und warum führt das Fedpol den Pilotversuch gerade in Thun durch? «Der FC Thun hat sich wie der SC Bern anerboten, bei den Feldversuchen mitzumachen», sagt Stefan Kunfermann. Beim SC Bern fanden bereits 2011 Tests statt (wir berichteten). Der erste Thuner Versuch verlief laut dem Fedpol-Sprecher «sehr gut»: «Der Funktionstest der Lesegeräte war einwandfrei, die Abwicklung schnell und reibungslos.» Weitere Tests sollen nun Stärken und Schwächen der Varianten aufzeigen. Wichtig: «Für den Matchbesucher soll dadurch keine merklich erhöhte Wartezeit vor dem Zutritt zum Stadion entstehen», betont Stefan Kunfermann. Laut Reto Bloesch, Medienverantwortlicher des FC Thun, findet als Nächstes ein Test mit Matchbesuchern statt – und zwar am 21. April beim Heimspiel gegen die Zürcher Grasshoppers.

Kein konkreter Zeitplan

Schliesslich werden laut Fedpol-Sprecher Stefan Kunfermann die beteiligten Parteien in einem gemeinsamen Bericht der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren Vorschläge zur Umsetzung unterbreiten: «In diesem Bericht werden auch alle anfallenden Kosten für den Echtbetrieb aufgenommen.» Auf einen konkreten Zeitplan für das Pilotprojekt sei jedoch bewusst verzichtet worden.

Michael Gurtner

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Heavy
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Beitrag von Heavy »

Kommt für mich einem prsonalisierten Ticket, bzw einem Voucher gleich...

Naja reise ich halt an, ohne ins Stadion zu gehen.

S Tante Edit het gmeint: s giit jo au anderi Sektore.

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auslandbasler
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Beitrag von auslandbasler »

Heavy hat geschrieben:S Tante Edit het gmeint: s giit jo au anderi Sektore.
richtig, damit wären wir dann wieder bei einem durchmischten publikum ohne sektorentrennung, auch noch nett.

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Dave
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Beitrag von Dave »

vor allem, in der schweiz besteht keine ausweispflicht:

antwort bundesamt für polizei
Frage:Guten Tag
Gibt es in der Schweiz eine Ausweispflicht. D.h. muss ich eine Identitätskarte/einen Pass besitzen und ständig bei mir haben?

Antwort:
Für Schweizer Bürger besteht in der Schweiz keine Ausweispflicht. Sie sind deshalb nicht verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu haben. Wenn Sie jedoch wegen einer Straftat verdächtigt werden und sich nicht ausweisen können (z.B. Übertretung Strassenverkehrsgesetz), kann man Sie zwecks Abklärung Ihrer Identität auf einen Polizeiposten mitnehmen.
Freundliche Grüsse
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Dave hat geschrieben:vor allem, in der schweiz besteht keine ausweispflicht
Na und ?

Wenn du so zw. 16-20 bist wirst ohne Ausweis keine Zigis kaufen können, keinen harten Alk bekommen, nicht in die Disco reinkommen, der Trämlikontrolleur wird dein Kinderbillet anzweifeln etc.
Auch wenn du älter bist bekommst ohne Ausweis keine neue ID, kannst keinen Lehrfahrausweis beantragen etc.

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Dave
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Beitrag von Dave »

Kawa hat geschrieben:Na und ?

Wenn du so zw. 16-20 bist wirst ohne Ausweis keine Zigis kaufen können, keinen harten Alk bekommen, nicht in die Disco reinkommen, der Trämlikontrolleur wird dein Kinderbillet anzweifeln etc.
Auch wenn du älter bist bekommst ohne Ausweis keine neue ID, kannst keinen Lehrfahrausweis beantragen etc.
hesch mi lätz verstande, du muesch in dr schwiiz als schwiizer kei uswies derbi ha. bi däm system wo do agwendet wird dr uswies iscant (wo du nid verpflichtet bisch bi dir z'ha)
Kein einheitliches Konzept

Er führt aus, dass in den Schweizer Stadien einheitliche Informations- und Organisationssysteme bei den Zutrittskontrollen fehlen. Das Zusammenspiel der Partner – Stadionbetreiber, privater Sicherheitsdienst, lokale Polizeibehörde – sei unterschiedlich organisiert, eine Vereinheitlichung der Einsatzkonzepte kaum realisierbar. «Die angestrebte Lösung muss also individuell einsetzbar sein und darf sich nicht auf ein bestimmtes Szenario ausrichten», sagt Kunfermann. Es brauche eine fix installierte Variante wie auch eine mobil einsetzbares Lese- und Anzeigegerät. In der Arena Thun wurden die beiden Varianten mit 60 ausgewählten Versuchspersonen getestet. Das heisst: Die Informationen auf amtlichen Ausweisen wie Name, Geburtsdatum und Geschlecht werden mit den Geräten gescannt und durch das Sicherheitspersonal mit den Personendaten aus dem Hoogan-System abgeglichen. Fedpol-Sprecher Kunfermann betont, dass dabei die Vorgaben des Datenschutzes eingehalten werden: «Zu keiner Zeit werden Personendaten von Fans erhoben oder gespeichert. Die Sicherheitsverantwortlichen dürfen die Daten in elektronischen Personenerkennungssystemen bearbeiten, müssen sie nach der Sportveranstaltung aber umgehend vernichten.»
antwort bundesamt für polizei
Frage:Guten Tag
Gibt es in der Schweiz eine Ausweispflicht. D.h. muss ich eine Identitätskarte/einen Pass besitzen und ständig bei mir haben?

Antwort:
Für Schweizer Bürger besteht in der Schweiz keine Ausweispflicht. Sie sind deshalb nicht verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu haben. Wenn Sie jedoch wegen einer Straftat verdächtigt werden und sich nicht ausweisen können (z.B. Übertretung Strassenverkehrsgesetz), kann man Sie zwecks Abklärung Ihrer Identität auf einen Polizeiposten mitnehmen.
Freundliche Grüsse
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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Dave hat geschrieben:hesch mi lätz verstande, du muesch in dr schwiiz als schwiizer kei uswies derbi ha. bi däm system wo do agwendet wird dr uswies iscant (wo du nid verpflichtet bisch bi dir z'ha)



antwort bundesamt für polizei
Was Kawa wohl meinte.

Sollte so ein Gerät installiert sein und Du keinen Ausweis hast heisst es eben: "Du gommst hier ned rein". Genauso wie ein Besitzer ein Disco sagen kann, ohne Altersbestätigung geht nichts. Da kannst Du noch lange sagen in der Schweiz brauche ich keinen Ausweis dabei zu haben.

Ein Fussballspiel ist immernoch eine Veranstaltung auf Privatboden und kein Grundrecht und der Organisator kann gewisse Regeln erstellen.
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**#AF_13
** #MED_10**
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Blutengel hat geschrieben:Was Kawa wohl meinte.

Sollte so ein Gerät installiert sein und Du keinen Ausweis hast heisst es eben: "Du gommst hier ned rein". Genauso wie ein Besitzer ein Disco sagen kann, ohne Altersbestätigung geht nichts. Da kannst Du noch lange sagen in der Schweiz brauche ich keinen Ausweis dabei zu haben.

Ein Fussballspiel ist immernoch eine Veranstaltung auf Privatboden und kein Grundrecht und der Organisator kann gewisse Regeln erstellen.
Yep.
Hab ich das denn wirklich so unverständlich formuliert :confused:

tanner
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Beitrag von tanner »

Kawa hat geschrieben:Yep.
Hab ich das denn wirklich so unverständlich formuliert :confused:
nein
aber für ein fussballspiel zu schauen irgendwie unverständlich :cool:
naja werden richtung thunersee reisen, nur ob hool oder grufty, auf solche "spässchen" kann ich verzichten, also geniessen wir halt dann das panorame der bergen und des see's
auch wenn ich vieles an der "fankultur" nicht mehr verstehe (muss)
akzeptiere ich gewisse massregelungen nicht
denn noch sind wir/ich menschen

Prestige
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Beitrag von Prestige »

Blutengel hat geschrieben: Ein Fussballspiel ist immernoch eine Veranstaltung auf Privatboden und kein Grundrecht und der Organisator kann gewisse Regeln erstellen.
Das KKJPD beschreibt ein Fussballstadion als halböffentlicher Raum. Nur so als Gedankenanstoss

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Heavy hat geschrieben:Naja reise ich halt an, ohne ins Stadion zu gehen.
tanner hat geschrieben:naja werden richtung thunersee reisen, nur ob hool oder grufty, auf solche "spässchen" kann ich verzichten, also geniessen wir halt dann das panorame der bergen und des see's
Verstehe ich nicht so ganz.

Seid ihr denn alle in dieser Verbrecherkartei oder sympathisiert ihr so stark mit diesen Typen ???
Admin hat geschrieben:Wieder mal reine Geldverschwendung...als ob Fans mit Stadionverbot das grösste Problem sind...
Das Argument ist das vernünftigste bisher und auch für mich absolut nachvollziehbar.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Prestige hat geschrieben:Das KKJPD beschreibt ein Fussballstadion als halböffentlicher Raum. Nur so als Gedankenanstoss
Das ist genau so irrelevant wie die fehlende Ausweistragpflicht.

Der Veranstalter darf Verhaltensregeln aufstellen und Massnahmen ergreifen diese auch durchsetzen zu können. Er darf SV aussprechen und die Einhaltung dieser kontrollieren. Genauso wie er Zutrittskontrollen durchführen darf und Personen die gegen die Regeln verstossen abweisen darf.

Prestige
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Beitrag von Prestige »

Kawa hat geschrieben: Seid ihr denn alle in dieser Verbrecherkartei oder sympathisiert ihr so stark mit diesen Typen ???
hahaha ja und wir löschen die Daten und wir behalten nichts und und und! solang ich nicht dort arbeite und dies mit eigenen Augen sehe, dass alles gelöscht wird, muss ich nicht in dieses Stadion. Damit die aber nicht das Gefühl haben, dass sie mit solchen Massnahmen weniger zu tun hätten, muss ich aber trotzdem anreisen. Es geht darum, dass es nicht die gleiche Richtung annimmt wie wir es in Italien vorfinden. Wenn man ein Spiel spontan sehen möchte stundenlang mit dem Ticketkauf beschäftigt ist.


In meinen Augen ist es überhaupt nicht irrelevant.

Fulehung
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Beitrag von Fulehung »

Thun-GC: Test bei Stehplatzeingängen
Das Projekt eines neuen Kontrollsystems beim Zutritt zum Stadion, welches der FC Thun in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei fedpol durchführt, geht anlässlich des Spiels FC Thun – GC Zürich (Samstag, 21. April 2012) in eine nächste Phase. Im Pilotversuch wird beim Eintritt in die Thun Arena am 21. April 2012 nicht nur das Ticket für das Spiel, sondern auch ein amtlicher Ausweis des Ticket-Inhabers kontrolliert. Dabei findet ein automatischer Abgleich des Ausweises mit dem elektronischen Informationssystem HOOGAN statt. In HOOGAN sind Daten über Personen erfasst, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen gewalttätig verhalten haben.

Um das System unter realistischen Bedingungen zu testen, werden die Ticket- und Ausweis-Kontrollen beim Versuch anlässlich des Spiels FC Thun – GC Zürich bei den Eingängen G und F durchgeführt. Wir bitten die Zuschauer der Heimsektoren deshalb, zusätzlich zur Eintrittskarte auch einen amtlichen Ausweis (Pass, ID, CH-Führerausweis, Ausländerausweis) mitzubringen. Personen mit einem gültigen Ticket, aber ohne amtlichen Ausweis müssen mit Verzögerungen beim Zutritt ins Stadion rechnen. Die Vorgaben des Datenschutzes werden dabei eingehalten. Es werden zu keiner Zeit Personendaten von Fans erhoben oder gespeichert.

Der FC Thun und fedpol freuen sich, diesen Pilotversuch zusammen mit den Anhängern des FC Thun im Dienste der Sicherheit bei Sportanlässen durchführen zu können. Wir danken herzlich für die Unterstützung des Pilotversuchs.
(fcthun.ch)
Ist ja toll. Dann stell ich mich halt in die Revoluzzer-Reihe. :cool:

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