AKW Mühleberg nur noch bis 2013 am Netz?
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Überraschendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Aus Sicherheitsgründen könnte das AKW Mühleberg schon nächstes Jahr vom Netz genommen werden. Der Grund sind Risse im Kernmantel.
Das Kernkraftwerk Mühleberg darf laut Bundesverwaltungsgericht aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis Juni 2013 betrieben werden. Für eine darüber hinausgehende Bewilligung fordern die Richter in Bern vom Energiekonzern BKW ein umfassendes Instandhaltungskonzept.
Mit seinem Urteil hat das Gericht die Beschwerde von Anwohnern des AKW in den Hauptpunkten gutgeheissen. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) der Betreiberin BKW 2009 eine unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ausgestellt hatte.
Uvek prüft weiteres Vorgehen
Das Uvek hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum AKW Mühleberg zur Kenntnis genommen. Es wird ihn nun analysieren und das weitere Vorgehen prüfen. Das teilt das Uvek nach Bekanntwerden des Urteils auf Anfrage mit. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi, die für die Aufsicht über die Schweizerischen Atomkraftwerke zuständige Bundesstelle, wollte keinen Kommentar abgeben. Ein Sprecher verwies auf Anfrage auf das Uvek.
Das Uvek erteilte 2009 der Betreiberin des AKW Mühleberg, dem bernischen Energiekonzern BKW, die unbefristete Betriebsbewilligung. Gegen diesen Entscheid richtete sich die Beschwerde von Anwohnern, die nun in den Hauptpunkten gutgeheissen worden ist.
Kein Weiterbetrieb auf Zusehen hin
Das Uvek war bisher immer davon ausgegangen, dass die Sicherheit durch die Aufsicht des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) gewährleistet sei. Die Richter in Bern haben dem nun widersprochen. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Laut dem Urteil geht es nicht an, dass ein bereits 40 Jahre bestehendes AKW einfach auf Zusehen hin weiter betrieben und dabei auf die laufende Aufsicht vertraut wird. Das Kernenergierecht verlange aus polizeilichen Gründen eine Befristung, wenn Sicherheitsaspekte ungeklärt oder Mängel nachzubessern seien.
Gewichtige Sicherheitsfragen offen
Beim AKW Mühleberg seien die offenen Sicherheitsfragen zu gewichtig, damit ihre Behebung über die Ensi gesichert werden könne. Der Zustand des Kernmantels, die offene Beurteilung der Erdbebensicherheit und die fehlende aareunabhängige Kühlmöglichkeit würden einen Betrieb höchstens bis Ende Juni 2013 zulassen.
Es müsse davon ausgegangen werden, dass für die Behebung der Mängel grosse Investitionen nötig wären. Wenn die BKW die Betriebsbewilligung über 2013 hinaus verlängern wolle, habe sie dem Uvek Gesuch mit einem umfassendem Instandhaltungskonzept einzureichen.
Darin sei darzulegen, wie sie die Mängel beheben könne, welche Investitionen damit verbunden seien und wie lange sie den Betrieb noch aufrecht erhalten wolle. Die bisherige schrittweise Nachrüstung der Anlage sei weder bezüglich Rechtssicherheit noch Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit befriedigend.
Risse im Kernmantel
Was die Sicherheitsprobleme betrifft, weist das Gericht zunächst auf den Kernmantel hin, der Risse aufweist, die mit Zugankern gesichert werden. Es sei offensichtlich und ergebe sich aus den erstellten Gutachten, dass erhebliche Zweifel an der Sicherheit des heutigen Zustandes des Kernmantels und dessen Sicherung bestünden.
Die Mängel liessen sich nicht ohne grösseren Aufwand beheben. Die Erdbebensicherheit betreffe nicht nur das AKW selber, sondern auch das Problem einer Flutwelle, falls der etwas oberhalb des AKW's liegende Wohlenseedamm breche. Auch hier seien gegenwärtig noch bedeutende Sicherheitsfragen offen.
Schliesslich sei auch die Kühlung des AKW Mühleberg zur Zeit nur ungenügend abgesichert. Die BKW betreibt das Kernkraftwerk Mühleberg seit 1972. Die Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks war ursprünglich bis am 31. Dezember 2012 befristet, vom Uvek 2009 dann aber zeitlich unbeschränkt erteilt worden.