besten dank für die infos. aber......
Baslerbueb hat geschrieben:Also hier die entprechenden artikel:
MDV Art 15. Absatz 5
Militärdienstpflichtige können im Rahmen der Ausbildungsdienste der Formationen pro Jahr für höchstens sieben zusätzliche Diensttage aufgeboten werden:
a.
für Arbeiten im Kadervorkurs und Vorbereitungsarbeiten;
b.
für Entlassungsarbeiten;
c.
zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft.
Gibt bei 19 tagen wk insgesamt 26 tage.
Das ist der grundsatz....
es ging hier nie darum, zu wieviel zusätzlichen diensttagen der wehrpflichtige pro jahr aufgeboten werden kann.
Und MDV Artikel 9 Absatz 8:
Angehörige der Armee dürfen im Rahmen von Fortbildungsdiensten der Truppe zu höchstens 60 Tagen Ausbildungsdienst innerhalb zweier aufeinander folgender Jahre aufgeboten werden. Die Dienste können auch tageweise geleistet werden.
Somit sind wir bei den 30 tagen pro jahr.
das heisst aber konkret, dass 3 wiederholungskurse pro jahr möglich sind. und nichts anderes habe ich hier erwähnt. also was soll der quatsch mit dem durchschnitt ?
Alles andere sind ausnahmen und werde nicht zwingend bewilligt!
aber es kann beantragt werden. einsprache gegen die erste ablehnende verfügung und der antrag wird in der regel gut geheissen. so meine erfahrungen in sachen anträge an das vbs oder kreiskommando.
