Wohnungskündigung: Nachmieter

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Basilou
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Wohnungskündigung: Nachmieter

Beitrag von Basilou »

Ich brauche wieder mal einen Rat des allwissenden Forums ;) :

Ich werde am 1. September in eine neue Wohnung umziehen. Kündigung für die jetzige Wohnung schicke ich heute noch ab. Wäre damit theoretisch auf Ende Oktober, aber ich versuche natürlich, vorher eine/n Nachmieter/in zu finden. Wie das ungefähr ablaufen soll, darüber habe ich mich HIER bzw. HIER informiert.

Was ich jetzt noch wissen sollte:

- Muss ich potentiellen NachmieterInnen auch Betreibungsregisterauszug etc. abknöpfen und mit dem "Formular für MietinteressentInnen" der Verwaltung schicken, oder schicken das die Leute direkt an die Verwaltung?

- Wenn ich selber am 1. September zügle, dann ist es ja nicht realistisch, dass am gleichen Datum wieder jemand einzieht, zumal die Wohnung ja noch geputzt und von der Verwaltung abgenommen werden muss. Würde also heissen, dass ein Nachmieter z.B. 1-2 Wochen später einzieht (d.h. nicht auf Monatsanfang), falls er/sie das will. Wie wird das dann mit dem Mietzins für diesen Monat geregelt? Teilt das die Verwaltung auf? Muss ich mit dem Nachmieter selber eine Deal machen? Oder muss ich sowieso den ganzen angebrochenen Monat bezahlen?

Merci für alle schlauen Antworten! :)


Ach ja, falls jemand eine grosszügige ruhige 1½-Zimmerwohnung mitten im Gundeli sucht, bitte PN. ;)
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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

- du musst EINEN zumutbaren Nachmieter anbieten. Name, Adresse, Erreichbarkeit genügt eigentlich

- du musst dich mit dem Nachmieter einigen, ab wann er die Wohnung übernimmt. Ab diesem Datum muss er bezahlen (oder konkret: zwar musst du, solange Nachmieter und Vermieter noch keinen Vertrag ab eben diesem Datum geschlossen haben, bis Ende Oktober bezahlen, aber du kannst es ab diesem Datum vom Nachmieter zurückfordern). Freilich muss ab diesem Datum die Wohnung auch benützbar sein, es sei denn ihr macht was anderes ab. Am einfachsten wäre es einfach, Verwaltung, Nachmieter und du einigt euch und sprecht euch ab. Eine gute Verwaltung hilft da.

(wie bei den Lottozahlen: alle Angaben ohne Gewähr)
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

1. Betreibungsregisterauszug für eine Wohnung ? Musste ich noch nie vorweisen ....

2. Der Nachmieter übernimmt deine Wohung so wie sie ist, also nix mit putzen, neu malen etc.
Er übernimmt aber auch deinen Vertrag, d.h. der Vermieter kann die Miete auch nicht erhöhen.

Alle Angaben ohne Gewähr (danke Rankhof, gute Idee)

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Rankhof hat geschrieben:- du musst EINEN zumutbaren Nachmieter anbieten.
Stimmt laut Gesetz, aber je mehr desto besser ...
Einer kann abspringen (er ist ja erst ein Interessent), er kann ev. als unzumutbar bezeichnet werden etc.

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Black Squad
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Beitrag von Black Squad »

Basilou hat geschrieben:...

- Wenn ich selber am 1. September zügle, dann ist es ja nicht realistisch, dass am gleichen Datum wieder jemand einzieht, zumal die Wohnung ja noch geputzt und von der Verwaltung abgenommen werden muss. Würde also heissen, dass ein Nachmieter z.B. 1-2 Wochen später einzieht (d.h. nicht auf Monatsanfang), falls er/sie das will. Wie wird das dann mit dem Mietzins für diesen Monat geregelt? Teilt das die Verwaltung auf? Muss ich mit dem Nachmieter selber eine Deal machen? Oder muss ich sowieso den ganzen angebrochenen Monat bezahlen?

...
Was bitte kann man mit einer 1 1/2 Zimmer Wohnung anstellen damit man eine Woche zum Putzen braucht?

Aus meiner Erfahrung würde ich meinen, dass die Wohnung noch am Tag vom Auszug oder gleich am nächsten abgenommen werden kann.

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Sharky
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Beitrag von Sharky »

Kawa hat geschrieben:1. Betreibungsregisterauszug für eine Wohnung ? Musste ich noch nie vorweisen ....

2. Der Nachmieter übernimmt deine Wohung so wie sie ist, also nix mit putzen, neu malen etc.
Er übernimmt aber auch deinen Vertrag, d.h. der Vermieter kann die Miete auch nicht erhöhen.

Alle Angaben ohne Gewähr (danke Rankhof, gute Idee)
nicht ganz....

Klar wird normalerweise ein Betreibungsauszug verlangt.
Gestrichen und geputzt wird auch, ausser der Nachmieter möchte das nicht und gleich alles so übernehmen wie es ist.
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar :):cool::)

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Black Squad hat geschrieben:Was bitte kann man mit einer 1 1/2 Zimmer Wohnung anstellen damit man eine Woche zum Putzen braucht?
:D :D :D

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Sharky hat geschrieben:Klar wird normalerweise ein Betreibungsauszug verlangt.
Bin einfach selber bei der 7. Wohnung angelangt ohne dass je irgendein Betreibungsregisterauszug / Lohnausweis etc. verlangt wurde, dachte daher das sei auch bei Nachmietern so ...

Vielleicht sehe ich dank meinen Tattoos halt so vertrauenswürdig aus :)

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Sharky
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Beitrag von Sharky »

Kawa hat geschrieben:Bin einfach selber bei der 7. Wohnung angelangt ohne dass je irgendein Betreibungsregisterauszug / Lohnausweis etc. verlangt wurde, dachte daher das sei auch bei Nachmietern so ...

Vielleicht sehe ich dank meinen Tattoos halt so vertrauenswürdig aus :)
Also ich musste bis jetzt immer einen Betreibungsauszug vorlgen....
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar :):cool::)

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Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

Sharky hat geschrieben:Also ich musste bis jetzt immer einen Betreibungsauszug vorlgen....
dito. die ZLV verlangt sogar 2 aktuelle lohnauszüge ...
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Lemieux
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Beitrag von Lemieux »

Kawa hat geschrieben:1. Betreibungsregisterauszug für eine Wohnung ? Musste ich noch nie vorweisen ....

2. Der Nachmieter übernimmt deine Wohung so wie sie ist, also nix mit putzen, neu malen etc.
Er übernimmt aber auch deinen Vertrag, d.h. der Vermieter kann die Miete auch nicht erhöhen.

Alle Angaben ohne Gewähr (danke Rankhof, gute Idee)
Ad 1.: Betreibungsregisterauszug wird mittlerweile jede seriöse Verwaltung verlangen...
Ad. 2.: Kawa liegt richtig. Putzen und Streichen ist nur dann drinn, wenn Dein Nachmieter dies verlangt. Putzen würde ich jederzeit einwilligen, streichen nicht, denn dann machst Du unter Umständen ein schlechtes Geschäft.
Grundsätzlich ist es so, dass sich die Verwaltung aus einem Wechsel Mieter-Nachmieter komplett raushalten kann und Euch einzig einen Übernahmevertrag unter die Nase hält. Über sämtliche Mängel müsst Ihr Euch dann selbst einigen, was einige Schwierigkeiten bringen kann...

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baslerin
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Beitrag von baslerin »

ich zog vor einem Monat um.... unsere Vormieterin zog am gleichen Tag aus wie ich einzog, sie musste bis um 12uhr die Wohnung geputzt abgeben.

unsere alte Wohnung ist noch nicht vergeben, wir hatten ein paar Tage Zeit sie zu putzen.... wenn du einen Nachmieter per 1.9.07 findest könnte es sein dass du die Wohnung am gleichen Tag abgeben musst an dem du zügelst...

Betreibungsregisterauszug: muss bei jedem normalen und vernünftigen Vermieter vorgewiesen werden...
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skaranoid
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Beitrag von skaranoid »

ich bin vor drei wochen umgezogen! Habe im Netz ein inserat geschaltet und konnte schlussendlich elf Nachmieter vorweisen. Wenn die Verwaltung, heute praktisch jede, einen Betreibungsauszug verlangt, musst du dich nicht darum kümmern. Die verwaltung meldet sich dann bei den gemeldeten Nachmietern. Kläre dann mit der Verwaltung ab für wen sie sich entschieden haben und setzte dich mit dem Nachmieter in Verbindung wann er rein will und was er sonst noch wünscht! ich habe zb an einem Samstag gezügelt, am sonntag die Wohnung von oben bis unten geputzt und sie am montag mit der Verwaltung zusammen dem neuen Mieter übergeben. Hat alles wundebar geklappt! Hab es mit dem Nachmieter auch so geregelt, da er mitte juli in die Wohnung einzog, dass er dann einfach mir die Halbe Miete überwies und ich den Juli noch bezahle!
Glaube so fährst du am besten
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Lemieux hat geschrieben:Ad 1.: Betreibungsregisterauszug wird mittlerweile jede seriöse Verwaltung verlangen...
OK, hab mich belehren lassen.

War aber früher (wohne jetzt seit 12 Jahren am selben Ort) definitiv nicht der Fall.
Hat halt ev. was mit der doch stark gesunkenen Zahlungsmoral in der Schweiz zu tun ;)

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Basilou
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Beitrag von Basilou »

(Lionel) Messi für eure aktive Beteiligung:

Betreibungsregisterauszug: Sind wir uns unterdessen wohl einig, dass man das braucht (musste ich auch vorlegen, als ich in ebendiese Wohnung eingezogen bin). Aber wenn sich (laut skaranoid) die Verwaltung selber darum kümmert, ist mir das natürlich recht.

Anzahl Nachmieter:
Kawa hat geschrieben:je mehr desto besser ...
Einer kann abspringen (er ist ja erst ein Interessent), er kann ev. als unzumutbar bezeichnet werden etc.
Danke, ist mir bewusst.

Abgabe/Putzen:
Black Squad hat geschrieben:Was bitte kann man mit einer 1 1/2 Zimmer Wohnung anstellen damit man eine Woche zum Putzen braucht?
Keine Angst, so schlimm sieht's nicht aus. :D
Eigentlich sogar recht harmlos. Aber nach meiner Erfahrung läppert sich schlussendlich zeitlich trotzdem einiges zusammen, so mit Dusche entkalken, Küchenabzug entfetten, Backofen putzen, Fenster putzen, etc.

Und das mit "1-2 Wochen" hab ich eigentlich nur gemeint, weil ich davon ausgegangen bin, dass der Nachmieter ebenfalls an einem Samstag einziehen will (ist halt unter der Woche jeweils schwierig, genügend Helfer zu finden).
Aus meiner Erfahrung würde ich meinen, dass die Wohnung noch am Tag vom Auszug oder gleich am nächsten abgenommen werden kann.
Am Tag vom Auszug: Ich weiss halt nicht, ob die Verwaltung am Samstag auch Abnahmen macht (aber könnte ja mal anfragen). Allerdings könnte das sowieso ziemlich stressig werden. Bis ich an diesem Tag alles draussen habe, würde der Nachmieter wohl praktisch direkt rein wollen (sagen wir mal Mittag). Und dann ist eben das Problem wegen dem Putzen. Abgesehen davon, dass ich am neuen Ort vielleicht wieder beim ausladen sein sollte (ausser ich lasse das meine Neger, äh sorry, Helfer, erledigen). Daher habe ich eben gemeint 1-2 Wochen. Aber wenn einer unter der Woche einziehen will, wäre es natürlich easy.
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Basilou
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Beitrag von Basilou »

Kawa hat geschrieben:Er übernimmt aber auch deinen Vertrag, d.h. der Vermieter kann die Miete auch nicht erhöhen.
Lemieux hat geschrieben:Ad. 2.: Kawa liegt richtig. Putzen und Streichen ist nur dann drinn, wenn Dein Nachmieter dies verlangt. Putzen würde ich jederzeit einwilligen, streichen nicht, denn dann machst Du unter Umständen ein schlechtes Geschäft.
Jungs, ich nochmals:

1. Laut dem Bewerbungsforumlar, das mir die Verwaltung zur Aushändigung an Interessenten gegeben hat, wird der Mietzins erhöht.

2. Der Hauswart hat kürzlich schnell reingeschaut und gemeint, die Wohnung müsse gestrichen werden (wird durch die Verwaltung organisiert) und der Teppich gereinigt (muss ich mich selber darum kümmern).

Ist das rechtens? :confused:



PS:
Basilou hat geschrieben:falls jemand eine grosszügige ruhige 1½-Zimmerwohnung mitten im Gundeli sucht, bitte PN. ]
Das ist sie: KLICK
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176-671
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Beitrag von 176-671 »

Basilou hat geschrieben:Jungs, ich nochmals:

1. Laut dem Bewerbungsforumlar, das mir die Verwaltung zur Aushändigung an Interessenten gegeben hat, wird der Mietzins erhöht.
Ich bin zwar auch nicht so bewandert in Sachen Nachmieter, aber meiner Meinung nach darf er den Mietzins nicht erhöhen, weil der Nachmieter ja deinen Vertrag übernimmt. Was ev. möglich wäre, dass er den Mietzins für die Zeit nach dem eigentlichen Ablauf deines Vertrages erhöht und dies gerade im Vertrag für den Nachmieter regelt. Meines Erachtens müsste die Verwaltung, wenn sie den Mietzins erhöhen will, deinen Vertrag (vorzeitig) künden und mit dem neuen Mieter einen eigenen Vertrag machen.
Basilou hat geschrieben: 2. Der Hauswart hat kürzlich schnell reingeschaut und gemeint, die Wohnung müsse gestrichen werden (wird durch die Verwaltung organisiert) und der Teppich gereinigt (muss ich mich selber darum kümmern).
Teppich musst du ziemlich sicher selber machen. Wände streichen musst du imho aber nicht. Dies stellt eine normale Abnützung dar. Es sei denn, du wohnst erst seit wenigen Monaten in der Wohnung o.ä., dann dürfte die Sachlage wohl anders sein.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Basilou hat geschrieben:1. Laut dem Bewerbungsforumlar, das mir die Verwaltung zur Aushändigung an Interessenten gegeben hat, wird der Mietzins erhöht.
Laut http://www.mieterverband.ch
Frage: Was kann ich tun, wenn die Vermieterin den Mietzins nach meinem Auszug erhöhen will? Antwort: Suchen Sie trotzdem einen Nachmieter zum jetzigen Preis. Wenn dieser die Wohnung dann nicht nimmt, weil die Vermieterin einen höheren Pries als bisher verlangt, ist das nicht Ihr Problem. In diesem Fall sind Sie von Ihren mietvertraglichen Pflichten befreit und müssen ab dem Zeitpunkt keinen Mietzins mehr bezahlen, ab dem der Nachmieter die Wohnung gemietet hätte.
Basilou hat geschrieben:2. Der Hauswart hat kürzlich schnell reingeschaut und gemeint, die Wohnung müsse gestrichen werden (wird durch die Verwaltung organisiert) und der Teppich gereinigt (muss ich mich selber darum kümmern).
In der Nordwestschweiz gilt normalerwiese besenrein (ist wörtlich zu nehmen, nur mit dem Besen drüber) und für alles andere gibts die Reinigungspauschale. Das bischen putzen würde ich sowieso machen, ist doch reiner Anstand ....
Wenn du aber einen Nachmieter hast der bereit ist die Wohnung so wie sie ist zu übernehmen musst du nichts streichen (resp. dafür bezahlen, auch die Reinigungspauschale nicht), auch dann nicht wenn der Vermieter den Nachmieter nicht nimmt (wenn er zahlungsfähig und zumutbar ist).

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Suffbrueder
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Beitrag von Suffbrueder »

Black Squad hat geschrieben:Was bitte kann man mit einer 1 1/2 Zimmer Wohnung anstellen damit man eine Woche zum Putzen braucht?

Aus meiner Erfahrung würde ich meinen, dass die Wohnung noch am Tag vom Auszug oder gleich am nächsten abgenommen werden kann.
Hast du eine Ahnung!
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Taratonga
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Beitrag von Taratonga »

Suffbrueder hat geschrieben:Hast du eine Ahnung!
wie war das nochmal mit "Bern sei eine abgefuckte Drecksstadt, überall Müll, Siff, Sprayerein etc? Da müsstest du dich sauwohl fühlen? :p

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Suffbrueder
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Beitrag von Suffbrueder »

Taratonga hat geschrieben:wie war das nochmal mit "Bern sei eine abgefuckte Drecksstadt, überall Müll, Siff, Sprayerein etc? Da müsstest du dich sauwohl fühlen? :p
Sprayereien finde ich cool :-)

Habe aber nie gesagt, dass in meiner Bude so ein Siff herrscht..Sender und empfänger, kennsch? :D
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Basilou
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Beitrag von Basilou »

Nomoll ich...

Ha unterdesse e Nochmieter gfunde. Aber d Fründin het meh Problem (jo, sie isch au am sueche, schliesslich ziehn mir jo zämme ;) ): Ihri Verwaltig isch anschinend sehr wählerisch, was Nochmieter betrifft.

Froog: Dörfe die das? Ha so im Hinterkopf, dass "zuemuetbar" hauptsächlich heisst, me muess zahligsfähig si. Und villcht nid grad Trumpete- oder Schlagzügspieler oder Löiezüchter (in der Wohnig) ;) . Oder dörf d Verwaltig tatsächlich willkürlich potentielli Nochmieter ablähne (konkreti Bispil: Rollstuehlfahrer; Studände "will die immer so schnäll wieder ussziehn")?
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Ablehnen darf sie natürlich immer aber du musst dann keine Miete mehr bezahlen :)
Grundsätzlich gilt zahlungsfähig (max. 1/3 des Einkommens = Miete) und zumutbar. Als zumutbar hat das BG sogar schon einen Asylbewerber erklärt, obwohl da keineswegs sicher ist wie lange er bleibt (resp. bleiben darf).
Auch Gründe wie Ausländer, unv. Paare etc. sind nicht erlaubt.
Als zahlungsfähig gilt er, wenn sein Betreibungsregisterauszug höchstens vereinzelte Einträge aufweist, die nicht auf Zahlungsschwierigkeiten oder eine mangelhafte Zahlungsmoral schliessen lassen. Zudem darf der Mietzins nicht mehr als einen Drittel seines Haushalteinkommens ausmachen. Zumutbar sind im Prinzip alle Mieter, durch die nicht zum Vornherein Störungen der Mitbewohner zu erwarten sind.

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Basilou
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Beitrag von Basilou »

*eigenen Thread reload* ;)

Diesmal geht es aber nicht um einen Nachmieter, sondern um das Kündigungsdatum: Ist bei einer Kündigung meinerseits grundsätzlich das Datum des Poststempels oder das Datum des Eintreffens bei der Verwaltung massgebend?

Und wenn zwei Personen den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen wohl auch beide die Kündigung unterschrieben, oder?

Merci!
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The Moose
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Beitrag von The Moose »

Scheint mir ein kurzes Vergnügen gewesen zu sein, mit der gemeinsamen Wohnung...

Bin der Meinung dass der Tag des Poststempels gilt. Zudem würde ich die Kündigung per Einschreiben schicken, dann ist sie am nächsten Tag sowieso da.
LIEBER ZWEITER ALS ZÜRCHER!

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Joker59
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Beitrag von Joker59 »

sogar zfuul zemm sälbr google? :eek:

Lemieux
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Beitrag von Lemieux »

Basilou hat geschrieben:*eigenen Thread reload* ;)

Diesmal geht es aber nicht um einen Nachmieter, sondern um das Kündigungsdatum: Ist bei einer Kündigung meinerseits grundsätzlich das Datum des Poststempels oder das Datum des Eintreffens bei der Verwaltung massgebend?

Und wenn zwei Personen den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen wohl auch beide die Kündigung unterschrieben, oder?

Merci!
Es gilt das sogenannte Zugangsprinzip, d.h. die Kündigung gilt dann als zugestellt, wenn die Kündigung im Machtbereich des Empfängers eingetroffen ist. Bei Einschreibebriefen ist dies dann der Fall, wenn der gelbe Zettel im Postfach oder Briefkasten liegt.

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Basilou
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Beitrag von Basilou »

The Moose hat geschrieben:Scheint mir ein kurzes Vergnügen gewesen zu sein, mit der gemeinsamen Wohnung...
Tja, shit happens...
Ist aber hier nicht das Thema. ;)
Joker59 hat geschrieben:sogar zfuul zemm sälbr google? :eek:
Nei, grad kei Zit gha. :o
Lemieux hat geschrieben:Es gilt das sogenannte Zugangsprinzip, d.h. die Kündigung gilt dann als zugestellt, wenn die Kündigung im Machtbereich des Empfängers eingetroffen ist. Bei Einschreibebriefen ist dies dann der Fall, wenn der gelbe Zettel im Postfach oder Briefkasten liegt.
Da nun aber (nehme ich an) meine Ex auch unterschreiben müsste, kann ich's heute nicht mehr abschicken. Und morgen muss es eingetroffen sein, da nachher Wochenende. Also werde ich den Brief wohl oder übel morgen eigenhändig zur Verwaltung tragen.
Gut, es gäbe natürlich noch die Möglichkeit, die Kündigung um einen Monat zu verschieben und halt einen Nachmieter für den geplanten Auszugstermin zu finden. Schau'n mer mal...
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Beitrag von Kawa »

Basilou hat geschrieben:*eigenen Thread reload* ;)

Diesmal geht es aber nicht um einen Nachmieter, sondern um das Kündigungsdatum: Ist bei einer Kündigung meinerseits grundsätzlich das Datum des Poststempels oder das Datum des Eintreffens bei der Verwaltung massgebend?

Und wenn zwei Personen den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen wohl auch beide die Kündigung unterschrieben, oder?

Merci!
1. Datum des Empfangs, bei erfolgloser Zustellung eines Einschreibens der nächste Arbeitstag
2 Beide

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Basilou hat geschrieben:Also werde ich den Brief wohl oder übel morgen eigenhändig zur Verwaltung tragen.
Empfang schriftlich mit Datum bestätigen lassen, am besten auf eine Kopie.

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