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Zivis fotografieren

Verfasst: 16.10.2005, 21:47
von Malko
Wieder einmal eine Frage an die Juristen unter uns.

Dafr man Zivilpolizisten fotografieren? Ich habe nach Spielende ein Gruppe von Männerns gesehen, welche mit Fotoapparat und Videokameras ausgerüstet waren. Kurz nachdem ich sie fotographiert habe, wurde ich von drei Stück umzingelt und wurde aufgefordert meine Fotos zu löschen, was ich auch unter Druck gemacht habe. Dürfen die mich das zwingen.

Hätte ich ein Foto gehabt, hätte ich dieses hier gezeigt, mache ich mich dann trafbar?



PS: geile Match gsi!!

Verfasst: 16.10.2005, 21:50
von Basic
du darfst auf öffentlichen plätzen eigentlich alles fotografieren...

Verfasst: 16.10.2005, 21:52
von pauli
hat einige gehabt, werden immer mehr. hab mir auch gedacht ob ich sie fotografieren soll, als etwa 10 stuck zusammenstanden.

Verfasst: 16.10.2005, 21:55
von Pusher
Es gilt das Recht am Bild. Die Personen auf einem Foto haben das Recht, ein Foto für sich zu beanspruchen.

Eine Ausnahme sind grosse Versammlungen wie Demos etc. aber wenns eine Gruppe von 10 Leuten sind dann haben die tatsächlich das Recht am Bild.

Wenn dus veröffentlichst, kannst du dich unter Umständen strafbar machen.

Verfasst: 16.10.2005, 21:55
von Malko
Basic hat geschrieben:du darfst auf öffentlichen plätzen eigentlich alles fotografieren...
und auch veröffentlichen?

Verfasst: 16.10.2005, 21:56
von Basic
Malko hat geschrieben:und auch veröffentlichen?
da wirds eher heikel. (missbrauch einer fernmeldeanlage :rolleyes: )

Verfasst: 16.10.2005, 21:57
von bulldog™
isch do im forum mol ussfiehrlig besproche worde ... ;)

merke: "wer sucht ... der findet!" :cool:

Verfasst: 16.10.2005, 22:00
von Rankhof
wenn das Sujet die Person ist ist die Fotografie ohne Einverständnis der Fotografierten nicht zulässig.

Wenn aber Personen als Bestandteil der gesamten Landschaft, die du aufnimmst, auf dem Foto drauf sind, dann darfst du das fotografieren.

Also: Zivis vor dem Stadion mit dem Stadion im Hintergrund: erlaubt
nur Zivis in Nahaufnahme: nicht erlaubt

egal ist, ob man die Leute erkennt oder nicht (zumindest für die Aufnahme, nicht für das Veröffentlichen), wichtig ist nur, was das Sujet ist > also hübsch Landschaften fotografieren!

Verfasst: 16.10.2005, 22:03
von Rankhof
PS: Rechtstheorie: Zwingen dürfen dich die Zivilpolizisten sowieso nicht, die Bilder zu löschen, auch die müssen dich verklagen, dass du die gemachten Bilder löschst.

Polizeipraxis: Du wirst gezwungen.

Rechtstheorie: Du zeigst sie wegen Nötigung an.

Polizeipraxis: Die Anzeige wird verschlampt und dann mangels Beweisen eingestellt, weil du die Namen der Zivis nicht kennst, da diese sie dir nicht nannten - obwohl sie müssten.

Verfasst: 16.10.2005, 23:02
von smith
Malko hat geschrieben:Wieder einmal eine Frage an die Juristen unter uns.

Dafr man Zivilpolizisten fotografieren? Ich habe nach Spielende ein Gruppe von Männerns gesehen, welche mit Fotoapparat und Videokameras ausgerüstet waren. Kurz nachdem ich sie fotographiert habe, wurde ich von drei Stück umzingelt und wurde aufgefordert meine Fotos zu löschen, was ich auch unter Druck gemacht habe. Dürfen die mich das zwingen.

Hätte ich ein Foto gehabt, hätte ich dieses hier gezeigt, mache ich mich dann trafbar?



PS: geile Match gsi!!
falls du deine speicherkarte noch nicht überschrieben hast kannst du die dateien retten! ;)

Verfasst: 16.10.2005, 23:03
von brewz_bana
hänn wahrschinli ihri schnäuz nid "schön" gmacht kah und dorum nid welle so fotografiert wärde. neggschtmoll nimmsch e bürschte mit...

Verfasst: 16.10.2005, 23:47
von Supersonic
[quote="smith"]falls du deine speicherkarte noch nicht überschrieben hast kannst du die dateien retten! ]
Wie geht das? :confused:
@Rankhof
Anwalt? :eek:

Verfasst: 16.10.2005, 23:53
von Balisto
brewz_bana hat geschrieben:hänn wahrschinli ihri schnäuz nid "schön" gmacht kah und dorum nid welle so fotografiert wärde. neggschtmoll nimmsch e bürschte mit...
Bild

Verfasst: 17.10.2005, 00:01
von Rankhof
Supersonic hat geschrieben: @Rankhof
Anwalt? :eek:
nein - aber auf dem Weg dazu, wenn alles gut geht...

Verfasst: 17.10.2005, 07:47
von Rumpelstilzchen
Basic hat geschrieben:du darfst auf öffentlichen plätzen eigentlich alles fotografieren...
das ist nicht korrekt.

Verfasst: 17.10.2005, 07:49
von Malko
[quote="smith"]falls du deine speicherkarte noch nicht überschrieben hast kannst du die dateien retten! ]

wie?? :D :D :D

Verfasst: 17.10.2005, 08:00
von Tim
Welcher Idiot fotografiert schon Schmierlappen.
Da gibt wirklich bessere Sujets.

Verfasst: 17.10.2005, 08:04
von smith
Supersonic hat geschrieben:Wie geht das? :confused:
hier findest du ein tool dafür

http://www.foto-erhardt.de/foto-forum/v ... erstellung

hab so schon manches gerettet :)

Verfasst: 17.10.2005, 08:16
von SHELLibaum
Rankhof hat geschrieben:wenn das Sujet die Person ist ist die Fotografie ohne Einverständnis der Fotografierten nicht zulässig.
Der Fernsehturm von Toronto
[img]file:///c:/Dokumente%20und%20Einstellungen/Benjamin%20Gasser/Eigene%20Dateien/Toronto.bmp[/img]

Verfasst: 17.10.2005, 08:20
von Basic
Rumpelstilzchen hat geschrieben:das ist nicht korrekt.
was ist dann korrekt, solange kein ausdrückliches verbot besteht darf man doch alles fotografieren :confused:

die sache mit dem veröffentlichen ist dann eine andere sache

Verfasst: 17.10.2005, 08:31
von freestate
Pusher hat geschrieben:Es gilt das Recht am Bild. Die Personen auf einem Foto haben das Recht, ein Foto für sich zu beanspruchen.

Eine Ausnahme sind grosse Versammlungen wie Demos etc. aber wenns eine Gruppe von 10 Leuten sind dann haben die tatsächlich das Recht am Bild.

Wenn dus veröffentlichst, kannst du dich unter Umständen strafbar machen.
Haargenau.

Verfasst: 17.10.2005, 13:07
von Rankhof
Basic hat geschrieben:was ist dann korrekt, solange kein ausdrückliches verbot besteht darf man doch alles fotografieren :confused:

die sache mit dem veröffentlichen ist dann eine andere sache
es besteht aber das ausdrückliche Verbot, eine fremde Person ohne ihr Einverständnis zu fotografieren. Schon das Fotografieren reicht, eine Veröffentlichung ist nicht notwendig. Stell dir einfach vor, von Gesetzes wegen hängt bei jeder Person um den Hals ein Schild "Fotografieren verboten".

Das Verbot gründet sich auf das Recht am eigenen Bild*, das jedem Menschen zusteht. Ist ein Aspekt des Persönlichkeitsrechts, das wiederum im ZGB geregelt ist, irgendwo um Art. 28 herum, bin zu faul um genau zu suchen.

*: genauer: Als Teilgehalt der informationellen Selbstbestimmung ist es das Recht jedes Menschen, selber darüber entscheiden zu können, ob und wer und wann und welches Bild von "mir" gemacht wird oder nicht gemacht wird. Aus demselben Grund müss(t)en auch überall Hinweise angebracht sein, ob ein Ort videoüberwacht wird oder nicht - denn nur mit Hinweis ist es zulässig (die Person weiss, dass sie gefilmt werden kann und indem sie nicht weggeht, willigt sie in die Aufnahme ein)

Verfasst: 17.10.2005, 13:11
von rayparlour
Ich bi au e Zivi

Verfasst: 17.10.2005, 13:12
von Basic
und wie differenziert man dann zwischen "landschafts-" und personenfoto :rolleyes:

muss 53.79% landschaft abgebildet sein damit man nicht belangt werden kann oder was

Verfasst: 17.10.2005, 13:12
von ellesse
rayparlour hat geschrieben:Ich bi au e Zivi
Nene, du bisch bi dr Geburt uf e Kopf keit.....

Verfasst: 17.10.2005, 13:13
von Basic
rayparlour hat geschrieben:Ich bi au e Zivi
das erklärt alles...

Verfasst: 17.10.2005, 13:13
von Keano
nochmal zu einem anderen punkt: wenn ich das richtig verstanden habe, können die einen nicht dazu zwingen, die fotos zu löschen? falls doch, kriegt man sie für nötigung an den arsch? xD

Verfasst: 17.10.2005, 13:14
von rayparlour
fma79 hat geschrieben:Nene, du bisch bi dr Geburt uf e Kopf keit.....
Stimmt 1000000000000000000 Zeichhhhhhhhhhhhhe

Verfasst: 17.10.2005, 13:36
von Rankhof
Keano hat geschrieben:nochmal zu einem anderen punkt: wenn ich das richtig verstanden habe, können die einen nicht dazu zwingen, die fotos zu löschen? falls doch, kriegt man sie für nötigung an den arsch? xD
jein... es kommt drauf an, was man unter Zwingen versteht.

Wird Gewalt angedroht oder angewendet, dann ist das illegal. Sagen Sie, sonst nehmen wir Sie mit auf den Posten, dann ist das wohl zulässig. Aber auch auf dem Posten dürfen Sie die Bilder nicht löschen. Dann besteht jedoch eine gewisse Möglichkeit, dass die Speicherkarte konfisziert wird. Das ist unter gewissen Umständen zulässig. Aber auch dagegen gibts Rechtsmittel.

Nur, das alles ist schöne Rechtstheorie. In der Praxis kommst du gegen die Polizei wegen solcher Lappalien nicht an. Dir fehlen schlicht die Beweise oder die Polizei (bei der du ja die Polizei anzeigen musst) nutzt Verfahrenstricks.

Also bist du gut beraten, die Bilder zu löschen.

Verfasst: 17.10.2005, 13:40
von Basic
Rankhof hat geschrieben: Also bist du gut beraten, die Bilder zu löschen.
widerstand :D

ne im ernst, dafür hätte ich den stolz nicht mein material zu löschen. nur schon um diesen zivi's eins auszuwischen...