25 % Prozent Nachtzuschlag umgehen mit tieferem Grundlohn

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Sisko
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25 % Prozent Nachtzuschlag umgehen mit tieferem Grundlohn

Beitrag von Sisko »

Hallo zusammen, es gibt Branchen in denen gemäss Arbeitsgesetz bei dauernden Nachtarbeit ein Nachtzuschlag von 25 Prozent höherer Entlöhung festgelegt ist.

Ist es einem Arbeitgeber erlaubt für die Personen der Nachtschicht einen tieferen Grundlohn anzubieten als jenen der Tagschicht mit der Argumentation man habe ja noch die Nachtzulage. Somit erhält der Mitarbeiter mit gleicher Erfahrung und Ausbildung in der Tagschicht mehr Grundlohn als der andere in der Nachtschicht

Gehe ich Recht in der Annahme dass im Gesetz zwar die 25% stehen, jedoch jeder Chef frei ist, den Grundlohn jedes Arbeitnehmers frei festzulegen solange dieser über dem Mindestlohn im GAV ist?

Stax
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Beitrag von Stax »

Das dürfte gegen das Gleichbehandlungsgebot verstossen und zudem eine Umgehung des Arbeitsgesetzes darstellen, das eben diesen Zuschlag vorsieht. Man müsste aber eine gewisse Systematik nachweisen können. Oder den Verdacht einfach mal dem Arbeitsinspektorat stecken...

Falls die schlechter Bezahlte eine Frau ist und der besser verdienende ein Mann, wäre es noch ein Verstoss gegen das Gleichstellungsgesetz.

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THOR29
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Beitrag von THOR29 »

Durch das eh kaine in ere Firma glyychvyyl verdient, sygs wäge Qualifikatione, wie lang meh scho im Betrieb isch, wie alt meh isch usw. ,wirds schwer das noochezwyyse.
Oder ha ich das in dym Fall richtig verstande? Dr Chef het vo Afsng aa dr tieferi Lohn mit em Nachtzueschlag begründet?
R. I. P. TILIKUM
Boycott Seaworld & Loro Parque


 

Sisko
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Beitrag von Sisko »

Ja es gibt Mitarbeiter in der Tagschicht und Mitarbeiter in der Nachtschicht (Bäckerei). Beim Lohngespräch wurde (halt nur mündlich) argumentiert, dein Grundlohn ist (so tief), da du ja noch die Nachtschicht hast. Ich kenne den Fall nicht im Detail, aber denke ja es gibt Mitarbeiter in der Tagschicht mit gleicher Qualifikation, Alter die dadurch einen höheren Grundlohn haben. Aber eben ich gehe davon aus, der Chef ist frei im definieren des Grundlohns.

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Black Squad
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Beitrag von Black Squad »

Wie das gesetzlich bzw. gemäss GAV aussieht, weiss ich nicht. Aber ethisch ist es sicher höchst fragwürdig. Der Nachtzuschlag soll ja die besonderen Umstände der Nachtarbeit abgelten. Ich denke da gibt es eine Beratungsstelle, wie Gewerkschaft oder sonstige Arbeitnehmer-Beratungen, die weiterhelfen können.

Mindl
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Beitrag von Mindl »

Gesetzlich sind nur 10% nachtzuschlag ab 23:00, ausser es steht was anderes im GAV.
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