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Mietfrage
Verfasst: 14.11.2012, 15:39
von LiveForever
Liebes Forum
Ich lebe seit gut einem Jahr in einer Altbauwohnung. Als es kalt wurde, habe ich die Heizung aufdrehen wollen. Dabei ist der Heizungsknopf abgefallen (ohne grosse Kraftaufwendung notabene). Er war sehr alt und schon ziemlich im Eimer. Ich habe daraufhin der Verwaltung angerufen, welche einen Monteur geschickt hat, um den Alten zu ersetzen. Er hat gesagt, dass dies völlig normal sei bei so alten Heizungen, die Knöpfe werden über die Jahre "morsch".
Das überraschende ist, dass die Verwaltung mir die Reaparatur über 140.- in Rechnung gestellt hat, mit der Begründung, dass kleinere Unterhaltsarbeiten Sache des Mieters wären.
Ist das korrekt so? Ich finde es ziemlich frech, dass ich in eine alte Wohnung einziehe, etwas Altes kaputt geht und ich das jetzt zahlen soll!!
Im Netz finde ich das:
Wo die Grenze des „kleinen Unterhalts“ liegt, ist umstritten. Eine weit verbreitete Faustregel besagt, dass Kosten für die Instandstellung bis maximal 150 Franken im Einzelfall als „kleiner Unterhalt“ gelten. Im Kanton Zürich ergingen hingegen zwei Gerichtsurteile, welche nur Reparaturen zum „kleinen Unterhalt“ zählen, die handwerklich normal begabte Mieterinnen und Mieter selbst ausführen können1. Nicht zum kleinen Unterhalt gehören zum Beispiel das Auswechseln von technischen und mechanischen Einrichtungen, wie von Schaltern, Herdplatten oder von Rollladengurten, da diese Ausbesserungen nicht vom Durchschnittsmieterin persönlich ausgeführt werden können. Ebenfalls gehören nicht dazu Reparaturen an technischen Geräten und Einrichtungen mit Gefährdungspotential, da diese ein erhebliches Gefährdungspotential für Mensch und Mietobjekt in sich birgt
So einen Heizungsknopf kann ich als nicht-Heimwerker doch nicht selber austauschen oder?
Was soll man da tun? Halt Faust im Sack machen und zahlen oder ist es gerechtfertigt hier Einsprache zu erheben?

Verfasst: 14.11.2012, 16:05
von Jason_Cortez
wenn ich dich wäre würde ich einen grossen kessel kaufen, diesen vor gebrauch ausspülen und dann die zähne putzen, ca. 3-4 mal hintereinander.
anschliessend gehst du zur verwaltung und flüsterst dem für deine wohnung zuständigen mitarbeiter das wort "telefon" ins ohr.
Verfasst: 14.11.2012, 16:16
von Simplex
Jason_Cortez hat geschrieben:wenn ich dich wäre würde ich einen grossen kessel kaufen, diesen vor gebrauch ausspülen und dann die zähne putzen, ca. 3-4 mal hintereinander.
anschliessend gehst du zur verwaltung und flüsterst dem für deine wohnung zuständigen mitarbeiter das wort "telefon" ins ohr.

Verfasst: 14.11.2012, 16:21
von LiveForever
Jason_Cortez hat geschrieben:wenn ich dich wäre würde ich einen grossen kessel kaufen, diesen vor gebrauch ausspülen und dann die zähne putzen, ca. 3-4 mal hintereinander.
anschliessend gehst du zur verwaltung und flüsterst dem für deine wohnung zuständigen mitarbeiter das wort "telefon" ins ohr.
bist du bekifft?
Falls dies eine etwas umständliche Umschreibung dafür war, dass ich den Sachbearbeiter anrufen soll: Ja dies werde ich tun, ich möchte aber die Sachlage trotzdem vorher klären. Ich weiss nicht ob das Ersetzen eines Thermostatkopfs einem normal ungeschickten Menschen wie mir zugetraut werden kann.

Verfasst: 14.11.2012, 16:21
von Blutengel
Ich habe keine Ahnung wo die Grenze liegt. Aber es ist so, dass Kleinreperaturen von Mietern übernommen werden müssen. Sollte das mit der selbstständigen Reperatur stimmen, ist dein Fall sicher keine Kleinreperatur. Ich hätte als Vermieter keine Freude, wenn die Mieter selber an der Heizung rumfummeln. Habe mal eine Zeit lang Hauswart gemacht. Die Heizungssachen wurden immer vom Vermieter übernommen. Frag am Besten beim Mieterverband nach.
Verfasst: 14.11.2012, 16:27
von canon
Jason_Cortez hat geschrieben:wenn ich dich wäre würde ich einen grossen kessel kaufen, diesen vor gebrauch ausspülen und dann die zähne putzen, ca. 3-4 mal hintereinander.
anschliessend gehst du zur verwaltung und flüsterst dem für deine wohnung zuständigen mitarbeiter das wort "telefon" ins ohr.
mhhhhmmmmmmmmmmmmm... hesch dini täg?
Verfasst: 14.11.2012, 18:35
von Somnium
LiveForever hat geschrieben:Liebes Forum
Ich lebe seit gut einem Jahr in einer Altbauwohnung. Als es kalt wurde, habe ich die Heizung aufdrehen wollen. Dabei ist der Heizungsknopf abgefallen (ohne grosse Kraftaufwendung notabene). Er war sehr alt und schon ziemlich im Eimer. Ich habe daraufhin der Verwaltung angerufen, welche einen Monteur geschickt hat, um den Alten zu ersetzen. Er hat gesagt, dass dies völlig normal sei bei so alten Heizungen, die Knöpfe werden über die Jahre "morsch".
Das überraschende ist, dass die Verwaltung mir die Reaparatur über 140.- in Rechnung gestellt hat, mit der Begründung, dass kleinere Unterhaltsarbeiten Sache des Mieters wären.
Ist das korrekt so? Ich finde es ziemlich frech, dass ich in eine alte Wohnung einziehe, etwas Altes kaputt geht und ich das jetzt zahlen soll!!
Im Netz finde ich das:
Wo die Grenze des „kleinen Unterhalts“ liegt, ist umstritten. Eine weit verbreitete Faustregel besagt, dass Kosten für die Instandstellung bis maximal 150 Franken im Einzelfall als „kleiner Unterhalt“ gelten. Im Kanton Zürich ergingen hingegen zwei Gerichtsurteile, welche nur Reparaturen zum „kleinen Unterhalt“ zählen, die handwerklich normal begabte Mieterinnen und Mieter selbst ausführen können1. Nicht zum kleinen Unterhalt gehören zum Beispiel das Auswechseln von technischen und mechanischen Einrichtungen, wie von Schaltern, Herdplatten oder von Rollladengurten, da diese Ausbesserungen nicht vom Durchschnittsmieterin persönlich ausgeführt werden können. Ebenfalls gehören nicht dazu Reparaturen an technischen Geräten und Einrichtungen mit Gefährdungspotential, da diese ein erhebliches Gefährdungspotential für Mensch und Mietobjekt in sich birgt
So einen Heizungsknopf kann ich als nicht-Heimwerker doch nicht selber austauschen oder?
Was soll man da tun? Halt Faust im Sack machen und zahlen oder ist es gerechtfertigt hier Einsprache zu erheben?
ziemlich arschlochige Verwaltung. Immo BS?
und du hättest das Teil selber Austauschen können.
Verfasst: 14.11.2012, 18:57
von Patzer
Jason_Cortez hat geschrieben:wenn ich dich wäre würde ich einen grossen kessel kaufen, diesen vor gebrauch ausspülen und dann die zähne putzen, ca. 3-4 mal hintereinander.
anschliessend gehst du zur verwaltung und flüsterst dem für deine wohnung zuständigen mitarbeiter das wort "telefon" ins ohr.
interessant, und dann?
Verfasst: 14.11.2012, 19:09
von Joker59
Somnium hat geschrieben:ziemlich arschlochige Verwaltung. Immo BS?
ich tippe mal spontan auf strafin immobilien

Verfasst: 14.11.2012, 19:34
von Rhykurve
bei mir wurde das letztes jahr anstandslos bezahlt.. ich meinte dieser betrag, von wegen "kleinigkeiten" liegt bei um die 100 CHF. Diese Teile haben ja auch eine gewisse lebensdauer (wie alles), die wird wohl abgelaufen sein. Ich würde grundsätzlich darauf beharren, dass sie das zu bezahlen haben
Aber je nach vermieter, mietzins, abmachung ist das halt anders. Kenne einige leute die für 6 - 700 franken ne wohnung haben - halt mit dem deal dass nix daran gemacht wird; alles in mieterverantwortung
Verfasst: 14.11.2012, 19:39
von rhybrugg
Somnium hat geschrieben:ziemlich arschlochige Verwaltung. Immo BS?
und du hättest das Teil selber Austauschen können.
Austauschen ist ja kein Problem. Aber wo kriegt man dann das richtige neue Ventil her? Und welches ist das richtige... was ich damit sagen will: braucht schon etwas knowhow.
Verfasst: 14.11.2012, 19:46
von nick knatterton
Ganz einfach. Das nächste Mal noch an der Dichtung rumwürgen, damit das ganze Teil ersetzt werden muss. Dann ist klar, wer bezahlt.

Verfasst: 15.11.2012, 08:32
von Fulehung
LiveForever hat geschrieben:Liebes Forum
Ich lebe seit gut einem Jahr in einer Altbauwohnung. Als es kalt wurde, habe ich die Heizung aufdrehen wollen. Dabei ist der Heizungsknopf abgefallen (ohne grosse Kraftaufwendung notabene). Er war sehr alt und schon ziemlich im Eimer. Ich habe daraufhin der Verwaltung angerufen, welche einen Monteur geschickt hat, um den Alten zu ersetzen. Er hat gesagt, dass dies völlig normal sei bei so alten Heizungen, die Knöpfe werden über die Jahre "morsch".
Das überraschende ist, dass die Verwaltung mir die Reaparatur über 140.- in Rechnung gestellt hat, mit der Begründung, dass kleinere Unterhaltsarbeiten Sache des Mieters wären.
Ist das korrekt so? Ich finde es ziemlich frech, dass ich in eine alte Wohnung einziehe, etwas Altes kaputt geht und ich das jetzt zahlen soll!!
Ist nicht korrekt. Der Ausdruck "kleinere Unterhaltsarbeiten" meint nicht den Kostenaufwand sondern den Zeitaufwand. Meine Verwaltung hat eine solche Reparatur ohne Diskussion übernommen. Wenn dagegen z.B. im Kühlschrank ein Regal kaputt geht und das Ersatzteil je nach Marke und Design mehrere Dutzend Franken kosten kann, zahlt man das als Mieter selber, da man es ja nur mit einem Handgriff fixieren kann.
Verfasst: 15.11.2012, 08:35
von Echo
Schau doch mal im Vertrag nach...
Verfasst: 15.11.2012, 18:18
von Bartleby
Mietfrage
Verfasst: 06.06.2013, 16:20
von LiveForever
Und wieder mal ich mit einer Mietfrage (so schlecht ist mein Mietverhältnis eigentlich gar nicht, aber ich scheine aussergewöhnliche Probleme irgendwie anzuziehen).
Wir haben in der Wohnung eine Holztür mit Glasfenstern. Eines dieser Glasfenster ist leider kaputt gegangen und ich habe es ersetzen lassen. Bis hier ist die Schuldfrage ja relativ klar.
ABER: Der Glaser, welcher von der Verwaltung aufgeboten wurde, hat die Tür beschädigt. Das Glas ist jetzt repariert, aber die Farbe auf dem Holz teilweise schwer beschädigt (Farbe weg).
Auf meine Anfrage hin meinte der Glaser, dass das nicht sein Problem wäre, da er ja Glaser und nicht Maler sei. Wir müssten für den Schaden selber schauen. Scheinbar ist er auch gut mit der Verwaltung befreundet, da er dieser bereits angerufen hat. Die Verwalterin befand wiederum, dass wir den Schaden selber bezahlen müssten.
Kann das sein?? Das geht irgendwie völlig entegen meiner Rechtsauffassung...
Heisst das ich könnte jetzt eine Scheibe einschlagen und wäre aus dem Schneider, da ich ja kein Glaser bin?
Das Problem hat sich dann gelöst, weil meine Versicherung den Schaden aus Kulanz übernommen hat. Aber ist dieses Vorgehen korrekt?
Verfasst: 06.06.2013, 16:28
von Blutengel
Warum ging das Glasfenster kaputt?
Im Prinzip ist die Haustür eine Sache des Vermieters (zB nach einem Einbruch). Hast Du den Schaden verursacht ist es Sache deiner Versicherung. Musste der Glaser den Rahmen beschädigen um das Glas zu ersetzten? Dann ist es aus meiner Sicht ebenfalls Sache deiner Versicherung, da dies zur Instandstellung gehört. Hat er sonst eine Beschädigung gemacht, zB das Glas angeschlagen, ist es eine Sache für die Versicherung des Glasers.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Verfasst: 06.06.2013, 17:15
von Mendez
Er schriebt "... eine Holztür IN der Wohnung ...".
Mietfrage
Verfasst: 06.06.2013, 17:49
von Blutengel
Mendez hat geschrieben:Er schriebt "... eine Holztür IN der Wohnung ...".
Jup - nun müsste man noch wissen ist es eine Zimmertür oder eine Wohnungstür. Da er in einem Altbau lebt ging ich bon einer Wohnungstür aus. Das "in" definiert die Tür noch nicht wirklich.
Verfasst: 06.06.2013, 17:50
von LiveForever
Das Glasfenster in der Holztüre geht auf meine Kappe. Aber dessen bin ich mir auch bewusst und streite es auch nicht ab.
Nun hat aber der Glaser beim Auswechseln des Glasfensters die Türe so beschädigt, dass nun ein Maler kommen musste, um die Türe neu zu streichen. Da kann ich doch nichts dafür? Die Beschädigung ist nicht an der Stelle, wo das Glas ist (er musste also das Holz nicht beschädigen, um die Scheibe auszuwechseln).
Ist die Türe zwischen Gang und Toilette, also IN der Wohnung drin.
Mietfrage
Verfasst: 06.06.2013, 17:53
von Blutengel
LiveForever hat geschrieben:Das Glasfenster in der Holztüre geht auf meine Kappe. Aber dessen bin ich mir auch bewusst und streite es auch nicht ab.
Nun hat aber der Glaser beim Auswechseln des Glasfensters die Türe so beschädigt, dass nun ein Maler kommen musste, um die Türe neu zu streichen. Da kann ich doch nichts dafür? Die Beschädigung ist nicht an der Stelle, wo das Glas ist (er musste also das Holz nicht beschädigen, um die Scheibe auszuwechseln).
Ist die Türe zwischen Gang und Toilette, also IN der Wohnung drin.
In diesem Fall wäre es aus meiner Sicht eine Sache, welcher der Maler übernehmen müsste.
Verfasst: 06.06.2013, 17:57
von LiveForever
Danke, das habe ich mir auch gedacht. Wie gesagt, die Sache ist geklärt (wenn auch nur dank einem netten Versicherungsangestellten meinerseits, welcher meine Meinung hier auch geteilt hat, aber unnötige Bürokratie vermeiden wollte, weil eh schon ein Schaden für mich da war). Hab mich nur gewundert, ob ich hier völlig auf dem Holzweg bin.
Verfasst: 06.06.2013, 17:57
von Joker59
LiveForever hat geschrieben:Das Glasfenster in der Holztüre geht auf meine Kappe. Aber dessen bin ich mir auch bewusst und streite es auch nicht ab.
Nun hat aber der Glaser beim Auswechseln des Glasfensters die Türe so beschädigt, dass nun ein Maler kommen musste, um die Türe neu zu streichen. Da kann ich doch nichts dafür? Die Beschädigung ist nicht an der Stelle, wo das Glas ist (er musste also das Holz nicht beschädigen, um die Scheibe auszuwechseln).
Ist die Türe zwischen Gang und Toilette, also IN der Wohnung drin.
beim nächsten ähnlichen fall vom glaser einen arbeitsrapport verlangen, auf welchem der von ihm angerichtete schaden aufgeführt ist.
wenn er fragt, wieso du einen arbeitsrapport willst, dann ihm verklickern, dass du den für die versicherung benötigst.
ps: und nein - der engel ist nicht schwer von begriff - der doch nicht.

Verfasst: 06.06.2013, 21:55
von Mendez
Schön, dass das klärt isch. Aber ich hätt gseit, dass das d'versicherig vom glaser müsst übernäh. Was isch denn das für e usred?