
Ich lebe seit gut einem Jahr in einer Altbauwohnung. Als es kalt wurde, habe ich die Heizung aufdrehen wollen. Dabei ist der Heizungsknopf abgefallen (ohne grosse Kraftaufwendung notabene). Er war sehr alt und schon ziemlich im Eimer. Ich habe daraufhin der Verwaltung angerufen, welche einen Monteur geschickt hat, um den Alten zu ersetzen. Er hat gesagt, dass dies völlig normal sei bei so alten Heizungen, die Knöpfe werden über die Jahre "morsch".
Das überraschende ist, dass die Verwaltung mir die Reaparatur über 140.- in Rechnung gestellt hat, mit der Begründung, dass kleinere Unterhaltsarbeiten Sache des Mieters wären.
Ist das korrekt so? Ich finde es ziemlich frech, dass ich in eine alte Wohnung einziehe, etwas Altes kaputt geht und ich das jetzt zahlen soll!!

Im Netz finde ich das:
Wo die Grenze des „kleinen Unterhalts“ liegt, ist umstritten. Eine weit verbreitete Faustregel besagt, dass Kosten für die Instandstellung bis maximal 150 Franken im Einzelfall als „kleiner Unterhalt“ gelten. Im Kanton Zürich ergingen hingegen zwei Gerichtsurteile, welche nur Reparaturen zum „kleinen Unterhalt“ zählen, die handwerklich normal begabte Mieterinnen und Mieter selbst ausführen können1. Nicht zum kleinen Unterhalt gehören zum Beispiel das Auswechseln von technischen und mechanischen Einrichtungen, wie von Schaltern, Herdplatten oder von Rollladengurten, da diese Ausbesserungen nicht vom Durchschnittsmieterin persönlich ausgeführt werden können. Ebenfalls gehören nicht dazu Reparaturen an technischen Geräten und Einrichtungen mit Gefährdungspotential, da diese ein erhebliches Gefährdungspotential für Mensch und Mietobjekt in sich birgt
So einen Heizungsknopf kann ich als nicht-Heimwerker doch nicht selber austauschen oder?

Was soll man da tun? Halt Faust im Sack machen und zahlen oder ist es gerechtfertigt hier Einsprache zu erheben?
