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Preise verbindlich oder nicht?
Verfasst: 27.01.2009, 15:47
von Corpsegrinder
Forumsjuristen aufgepasst!
Sind Preise in Onlineshops verbindlich oder nicht?
Folgender Sachverhalt: Ich habe kürzlich auf exlibris.ch ein bisschen herum gesurft und plötzlich ist mir eine DVD aufgefallen, die nur 90 Rappen kostet. Da habe ich sofort zugeschlagen und noch zwei weitere Filme drauf gepackt, damit ich die 15.- überschreite und keine Extrakosten für den Versand auf mich zukommen. Nun wurden die beiden anderen DVDs, die beide um die 12.- kosteten, geliefert und beim Artikel für 90 Rappen kam eine Meldung, dass sich die Lieferung verzögert. Natürlich ahnte ich dort bereits, was da noch kommen wird: Der Artikel ist nicht mehr lieferbar. Die gleiche DVD habe ich heute übrigens in einer exlibris-Filiale für 26.90 gesehen.
Dass dieser Preis ein Fehler von exlibris war, ist offensichtlich. Doch im Grunde gehörte dieser Artikel zur kompletten Bestellung von drei DVDs, die jetzt nur halb zustande gekommen ist (2 DVDs da, der eigentliche Kaufgrund nicht). Kann ich da reklamieren und darauf beharren, dass sie mir diese DVD zum angegebenen Preis aushändigen sollen? Schliesslich müsste hier ein Kaufvertrag entstanden sein, den exlibris jetzt bricht und mich auf den zwei "Füll"-DVDs sitzen lässt. Eine der beiden DVDs habe ich übrigens noch nicht bezahlt.
Bin auf eure Meinungen gespannt.
Verfasst: 27.01.2009, 15:54
von Gone to Mac
lueg mol was in de AGB stoht betreffend nicht lieferbar und preise
Verfasst: 27.01.2009, 15:57
von Asselerade
gibt es nicht noch eine klausel, dass bei offensichtlichem irrtum der preis oder der vertrag nichtig ist?
ich meinte, wenn ein auto (sagen wir mal salopp) mit 3 fr angeschlagen ist, in wirklichkeit aber 30'000 kostet, dann kann man von einem versehen ausgehen und dann ist der vertrag nichtig.
deine 90 Rappen erscheinen mir ein wenig wie diese klausel..
aber kennst mich ja, weit entfernt von jura!
Verfasst: 27.01.2009, 15:58
von hakuna
90 Rappe für en DVD isch en offesichtliche Fehler d.h. du wirdsch kuum chance ha... wär diä DVD 5.-- (odr so gsi) wärs evtl. gange
Verfasst: 27.01.2009, 16:00
von Corpsegrinder
Ja, diese Spastis scheinen sich gut abgesichert zu haben:
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Trotzdem eigentlich "unterschti". Zwar dachte ich schon, dass die das nicht für 90 Rappen liefern, aber ohne diese DVD hätte ich den Rest gar nicht bestellt...
Verfasst: 27.01.2009, 16:06
von Gone to Mac
tja nächst mol zerst läse... die wüsse scho wiso sie das mache und denn hän sie jo e gwünngschäft gmacht...
Verfasst: 27.01.2009, 16:13
von Corpsegrinder
Wer liest um Himmels Willen das Kleingedruckte?!

Verfasst: 27.01.2009, 16:14
von hakuna
blah, fehler passiere nun mol! En Firma wie Ex-Libris könnt sich sowas absichlich z mache nie leischte!
Verfasst: 27.01.2009, 16:14
von macau
Corpsegrinder hat geschrieben:Trotzdem eigentlich "unterschti". Zwar dachte ich schon, dass die das nicht für 90 Rappen liefern, aber ohne diese DVD hätte ich den Rest gar nicht bestellt...
Du kannst denen schreiben, dass du mit diesem Lockvogelangebot, welches nur zum Kauf von normaler Ware animieren soll, nichrt einverstanden bist.
Stell sie vor die Wahl, entweder die DVD, die ja erhältlich ist, für 90 Rappen zu liefern oder die anderen 2 zurückzunehmen.
Verfasst: 27.01.2009, 16:15
von Corpsegrinder
Mhm... die anderen zwei habe ich leider schon ausgepackt. Damit scheint das ja schon mal nicht mehr möglich, nicht wahr?
Aber schreiben werde ich denen wahrscheinlich schon. Vielleicht kommen sie mir dann noch mit der Rechnung entgegen.
Verfasst: 27.01.2009, 16:21
von Mayor
Corpsegrinder hat geschrieben:Mhm... die anderen zwei habe ich leider schon ausgepackt. Damit scheint das ja schon mal nicht mehr möglich, nicht wahr?
Aber schreiben werde ich denen wahrscheinlich schon. Vielleicht kommen sie mir dann noch mit der Rechnung entgegen.
Corpse, sig mr nidd bös. Dini Rächnig isch jez halt nidd uffgange und bisch "dryygloffe". Isch e offesichtliche Fähler vo Ex Libris und zueallem ahne hän sie sich au abgsicheret. Vodämhär, schlucks und
gib Rueh 
Verfasst: 27.01.2009, 16:27
von macau
Mayor hat geschrieben:Corpse, sig mr nidd bös. Dini Rächnig isch jez halt nidd uffgange und bisch "dryygloffe". Isch e offesichtliche Fähler vo Ex Libris und zueallem ahne hän sie sich au abgsicheret. Vodämhär, schlucks und
gib Rueh
Es ist eben nicht ein offensichtlicher Fehler, sonst hätte Ex Libris das im Lieferschein resp. im folgenden Brief geschrieben. Dort steht aber "nicht mehr lieferbar", was heisst, dass es die DVD für 90 Rappen gab. Auf diese Korrespondenz kann Ex Libris behaftet werden, da nützt auch ein nachträglicher Verweis auf die AGB nichts mehr.
Verfasst: 27.01.2009, 16:29
von guybrush
Abgesehen vom Kleingedruckten:
OR Art. 23 bis 25 beachten.
Art. 23
Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss
in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.
Nun das Angebot unterliegt wohl einem wesentlichen Irrtum. CHF 0.90 anstatt 26.90
Art. 24
1 Der Irrtum ist namentlich in folgenden Fällen ein wesentlicher:
...
3. wenn der Irrende eine Leistung von erheblich grösserem
Umfange versprochen hat oder eine Gegenleistung von erheblich
geringerem Umfange sich hat versprechen lassen, als es
sein Wille war;
Dein Fall liegt da wohl ein bisschen komplizierter. Dass du die DVD für 0.90 nicht bekommst steht ausser Frage. Ob du jedoch den restliche Vertrag erfüllen musst, weiss ich nicht.
Ich würde mal mit Ex Libris in Kontakt treten und sie darum bitten, die Ware zurücksenden zu dürfen.
Edit: Der Beitrag von Macau hat eine gewisse Logik. Aber jetzt mal abgesehen davon, dass Ex Libris gewissermassen zugegeben hat, dass es kein Irrtum ist: Wenn es ein Irrtum wäre und alles nach treu und glauben abgelaufen ist, Ist dann der Vertrag als ganzes ungültig?
Verfasst: 27.01.2009, 16:33
von SubComandante
Görpsel, nicht so herumschatten hier, damminonemol

Verfasst: 27.01.2009, 17:25
von Rankhof
Der gesamte Kaufvertrag ist ungültig, da offensichtlicher Irrtum (und zwar bei Ex Libirs wie aber - als Folge - auch ein Folgeirrtum bei dir, für dich war es ja wesentliche Grundlage des Kaufs, auch die beiden Billig-DVDs zu erhalten.
Du kannst die DVDs (auch wenn ausgepackt, sofern unbeschädigt) zurückschicken und das gesamte Geld zurück verlangen (plus Portokosten).
Aber wegen 24 Fr. so einen Terz machen?
Im Übrigen ist die Version "Ex Libris im Irrtum" für dich besser, denn dann ist Ex Libris schadenersatzpflichtig. Ist die DVD nicht mehr lieferbar, dann ist Ex Libris im Vorteil, weil dann du als erster Irrtum geltend machst - und dann bist du schadenersatzpflichtig (d.h. du kannst die DVDs zwar zurückschicken und bekommst das Geld zurück - aber abzüglich des Minderwerts der schon geöffneten DVDs, und Portokosten trägst du auch selbst)
Verfasst: 27.01.2009, 17:39
von Domingo
Habe beim PS3-SingStar-Singstore einen Song für einen Rappen erstanden (statt 1.50 wie glaub üblich)
Nie was gehört

Verfasst: 27.01.2009, 18:17
von Black Squad
Vergiss es einfach, ein Versuch ist es aber immer wert. Es ist nicht das erste Mal, dass so etwas vorkommt. Mir ist aber noch kein "Erfolgsfall" bekannt

Verfasst: 27.01.2009, 19:11
von tom84
schriebsch e reklamation den werde sie dir e gutschin für 10 stutz schicke. immerhind öbis und me chasch glaub nid mache.
Verfasst: 27.01.2009, 19:27
von Heavy
Corpsgrinder^, kaufsch dini CDs au im Exlibris?
(sry hamer dä nid könne verkneife)
Verfasst: 27.01.2009, 20:52
von FCB Forever
Hallo ScHaTt

Verfasst: 27.01.2009, 20:58
von Firefrog
bei online-shops kommt noch ein anderer sachverhalt, wie in den agb's beschrieben, hinzu. sogar wenn die 90 rappen kein irrturm wären, könnten sie sich darauf berufen, dass der artikel nicht mehr verfügbar ist und ex libris wäre somit fein raus.
Verfasst: 27.01.2009, 21:43
von Mendez
Das mit "nicht mehr lieferbar" chönne sie nid bringe, wenn's die DVD in de filialene git.
Vrsuechsch es emol.

Verfasst: 29.01.2009, 14:09
von Corpsegrinder
Falls jemand wissen möchte, wie die Story ausgegangen ist:
Ich habe exlibris geschrieben und mich beschwert, dass ich nur durch Zufall gesehen habe, dass der Artikel nicht mehr lieferbar sei und dass ich in einer solchen Situation eigentlich eine Infomail erwartet hätte. Dazu habe ich noch geschrieben, dass sie mir erklären sollen, was "nicht mehr lieferbar" heisst (ich habe noch nicht geschrieben, dass ich den Artikel in der Filiale gesehen habe).
Das war natürlich ein kluger Schachzug, denn sie sind mir prompt ins Messer gelaufen.

Sie meinten, dass der Artikel nicht mehr erhältlich ist und entschuldigten sich dafür. Daraufhin habe ich geschrieben, dass ich den Artikel in der Filiale gesehen habe, so dass mich die Frau vom Kundendienst angerufen hat. Sie meinte, dass sie den Artikel von zwei Lieferanten beziehen und einer dieser Lieferanten den Artikel nicht mehr liefern könne, ich könnte die DVD aber in der Filiale abholen oder sie würden ihn mir schicken. Ich fragte gleich, zu welchem Preis ich den bekommen würde, so dass sie das "abklären" musste.

5 Minuten später: Der Fehler war ein Irrtum, ich kann die DVD für 26.90 kaufen. Ich antwortete, dass ich die anderen Sachen unter diesen Umständen gar nicht bestellt hätte und fügte das wegen dem "Lockvogelangebot" hinzu. Die nette Frau, die definitiv keinen Ärger mit mir wollte, kam gleich auf die Idee, mir einen Gutschein für 10.- zu schicken, den ich sofort annahm und dann auflegte.
HA!
*winkt hierbei noch ins Parlament*
