Preise verbindlich oder nicht?
- Corpsegrinder
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Preise verbindlich oder nicht?
Forumsjuristen aufgepasst!
Sind Preise in Onlineshops verbindlich oder nicht?
Folgender Sachverhalt: Ich habe kürzlich auf exlibris.ch ein bisschen herum gesurft und plötzlich ist mir eine DVD aufgefallen, die nur 90 Rappen kostet. Da habe ich sofort zugeschlagen und noch zwei weitere Filme drauf gepackt, damit ich die 15.- überschreite und keine Extrakosten für den Versand auf mich zukommen. Nun wurden die beiden anderen DVDs, die beide um die 12.- kosteten, geliefert und beim Artikel für 90 Rappen kam eine Meldung, dass sich die Lieferung verzögert. Natürlich ahnte ich dort bereits, was da noch kommen wird: Der Artikel ist nicht mehr lieferbar. Die gleiche DVD habe ich heute übrigens in einer exlibris-Filiale für 26.90 gesehen.
Dass dieser Preis ein Fehler von exlibris war, ist offensichtlich. Doch im Grunde gehörte dieser Artikel zur kompletten Bestellung von drei DVDs, die jetzt nur halb zustande gekommen ist (2 DVDs da, der eigentliche Kaufgrund nicht). Kann ich da reklamieren und darauf beharren, dass sie mir diese DVD zum angegebenen Preis aushändigen sollen? Schliesslich müsste hier ein Kaufvertrag entstanden sein, den exlibris jetzt bricht und mich auf den zwei "Füll"-DVDs sitzen lässt. Eine der beiden DVDs habe ich übrigens noch nicht bezahlt.
Bin auf eure Meinungen gespannt.
Sind Preise in Onlineshops verbindlich oder nicht?
Folgender Sachverhalt: Ich habe kürzlich auf exlibris.ch ein bisschen herum gesurft und plötzlich ist mir eine DVD aufgefallen, die nur 90 Rappen kostet. Da habe ich sofort zugeschlagen und noch zwei weitere Filme drauf gepackt, damit ich die 15.- überschreite und keine Extrakosten für den Versand auf mich zukommen. Nun wurden die beiden anderen DVDs, die beide um die 12.- kosteten, geliefert und beim Artikel für 90 Rappen kam eine Meldung, dass sich die Lieferung verzögert. Natürlich ahnte ich dort bereits, was da noch kommen wird: Der Artikel ist nicht mehr lieferbar. Die gleiche DVD habe ich heute übrigens in einer exlibris-Filiale für 26.90 gesehen.
Dass dieser Preis ein Fehler von exlibris war, ist offensichtlich. Doch im Grunde gehörte dieser Artikel zur kompletten Bestellung von drei DVDs, die jetzt nur halb zustande gekommen ist (2 DVDs da, der eigentliche Kaufgrund nicht). Kann ich da reklamieren und darauf beharren, dass sie mir diese DVD zum angegebenen Preis aushändigen sollen? Schliesslich müsste hier ein Kaufvertrag entstanden sein, den exlibris jetzt bricht und mich auf den zwei "Füll"-DVDs sitzen lässt. Eine der beiden DVDs habe ich übrigens noch nicht bezahlt.
Bin auf eure Meinungen gespannt.
- Gone to Mac
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- Asselerade
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gibt es nicht noch eine klausel, dass bei offensichtlichem irrtum der preis oder der vertrag nichtig ist?
ich meinte, wenn ein auto (sagen wir mal salopp) mit 3 fr angeschlagen ist, in wirklichkeit aber 30'000 kostet, dann kann man von einem versehen ausgehen und dann ist der vertrag nichtig.
deine 90 Rappen erscheinen mir ein wenig wie diese klausel..
aber kennst mich ja, weit entfernt von jura!
ich meinte, wenn ein auto (sagen wir mal salopp) mit 3 fr angeschlagen ist, in wirklichkeit aber 30'000 kostet, dann kann man von einem versehen ausgehen und dann ist der vertrag nichtig.
deine 90 Rappen erscheinen mir ein wenig wie diese klausel..
aber kennst mich ja, weit entfernt von jura!
Einige gingen hinter die Theke und stellten weitere Bratwürste auf den Grill und reichten sie den hungrigen Fans
- Corpsegrinder
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Ja, diese Spastis scheinen sich gut abgesichert zu haben:
Lieferung:
Wir liefern portofrei in der gesamten Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Lieferung beschränkt sich auf Lieferadresse innerhalb der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein.
Lieferungen erfolgen nur an Endkunden. Mengenbeschränkungen behalten wir uns vor.
Die Artikel des 'Best of' Katalogs (Artikel die Sie in der Suchausgabe unter "unsere Empfehlung" finden) halten wir alle an Lager, sofern es sich dabei nicht um Vorveröffentlichungen handelt.
Bestellungen aus dem "Best of"-Katalog, können wir in der Regel innert 1-3 Werktagen ausliefern. Sollte einer der von Ihnen bestellten Artikel nicht an Lager sein, ist die Auslieferung der übrigen Artikel davon nicht betroffen. Fehlende Artikel werden Ihnen schnellstmöglichst und portofrei nachgeliefert.
Wir behalten uns vor, Ihre Bestellung nur insoweit auszuführen, als am Warenlager tatsächlich verfügbare Ware vorhanden ist. Gewisse Back-Programm-Produkte sind teilweise sehr schwierig zu beschaffen. Wir werden uns bemühen, diese Produkte für Sie aufzutreiben. Gelingt uns dies nicht, werden wir Ihnen dies mitteilen oder der Artikel wird nach 60 Tagen automatisch nach Benachrichtigung von Ihrer Bestellung storniert. Beachten Sie bitte die Versandfertigkeit, welche zum jeweiligen Produkt angegeben sind. Diese Erfahrungswerte können jedoch durch Rückstände variieren.
Preise:
Da wir Ihnen den immer bestmöglichen Preis unserer Produkte anbieten möchten, kann es vorkommen, dass die Preise einzelner Produkte zwischenzeitlich geändert werden können. Generell gilt: Berechnet wird der Preis, der zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung auf unserer Website gelistet ist.
Preis- und Sortimentsänderungen:
Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Irrtümliche Angaben und Druckfehler vorbehalten.
Trotzdem eigentlich "unterschti". Zwar dachte ich schon, dass die das nicht für 90 Rappen liefern, aber ohne diese DVD hätte ich den Rest gar nicht bestellt...
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Trotzdem eigentlich "unterschti". Zwar dachte ich schon, dass die das nicht für 90 Rappen liefern, aber ohne diese DVD hätte ich den Rest gar nicht bestellt...
- Gone to Mac
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- Corpsegrinder
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Du kannst denen schreiben, dass du mit diesem Lockvogelangebot, welches nur zum Kauf von normaler Ware animieren soll, nichrt einverstanden bist.Corpsegrinder hat geschrieben:Trotzdem eigentlich "unterschti". Zwar dachte ich schon, dass die das nicht für 90 Rappen liefern, aber ohne diese DVD hätte ich den Rest gar nicht bestellt...
Stell sie vor die Wahl, entweder die DVD, die ja erhältlich ist, für 90 Rappen zu liefern oder die anderen 2 zurückzunehmen.
- Corpsegrinder
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Corpse, sig mr nidd bös. Dini Rächnig isch jez halt nidd uffgange und bisch "dryygloffe". Isch e offesichtliche Fähler vo Ex Libris und zueallem ahne hän sie sich au abgsicheret. Vodämhär, schlucks und gib RuehCorpsegrinder hat geschrieben:Mhm... die anderen zwei habe ich leider schon ausgepackt. Damit scheint das ja schon mal nicht mehr möglich, nicht wahr?
Aber schreiben werde ich denen wahrscheinlich schon. Vielleicht kommen sie mir dann noch mit der Rechnung entgegen.

[SIGPIC]http://is.blick.ch/img/txt/F/z/QmFzZWwg ... 0xA_35.gif[/SIGPIC]
Es ist eben nicht ein offensichtlicher Fehler, sonst hätte Ex Libris das im Lieferschein resp. im folgenden Brief geschrieben. Dort steht aber "nicht mehr lieferbar", was heisst, dass es die DVD für 90 Rappen gab. Auf diese Korrespondenz kann Ex Libris behaftet werden, da nützt auch ein nachträglicher Verweis auf die AGB nichts mehr.Mayor hat geschrieben:Corpse, sig mr nidd bös. Dini Rächnig isch jez halt nidd uffgange und bisch "dryygloffe". Isch e offesichtliche Fähler vo Ex Libris und zueallem ahne hän sie sich au abgsicheret. Vodämhär, schlucks und gib Rueh![]()
Abgesehen vom Kleingedruckten:
OR Art. 23 bis 25 beachten.
Ich würde mal mit Ex Libris in Kontakt treten und sie darum bitten, die Ware zurücksenden zu dürfen.
Edit: Der Beitrag von Macau hat eine gewisse Logik. Aber jetzt mal abgesehen davon, dass Ex Libris gewissermassen zugegeben hat, dass es kein Irrtum ist: Wenn es ein Irrtum wäre und alles nach treu und glauben abgelaufen ist, Ist dann der Vertrag als ganzes ungültig?
OR Art. 23 bis 25 beachten.
Nun das Angebot unterliegt wohl einem wesentlichen Irrtum. CHF 0.90 anstatt 26.90Art. 23
Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss
in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.
Dein Fall liegt da wohl ein bisschen komplizierter. Dass du die DVD für 0.90 nicht bekommst steht ausser Frage. Ob du jedoch den restliche Vertrag erfüllen musst, weiss ich nicht.Art. 24
1 Der Irrtum ist namentlich in folgenden Fällen ein wesentlicher:
...
3. wenn der Irrende eine Leistung von erheblich grösserem
Umfange versprochen hat oder eine Gegenleistung von erheblich
geringerem Umfange sich hat versprechen lassen, als es
sein Wille war;
Ich würde mal mit Ex Libris in Kontakt treten und sie darum bitten, die Ware zurücksenden zu dürfen.
Edit: Der Beitrag von Macau hat eine gewisse Logik. Aber jetzt mal abgesehen davon, dass Ex Libris gewissermassen zugegeben hat, dass es kein Irrtum ist: Wenn es ein Irrtum wäre und alles nach treu und glauben abgelaufen ist, Ist dann der Vertrag als ganzes ungültig?
Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.
Benjamin Franklin (1706-1790)
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Der gesamte Kaufvertrag ist ungültig, da offensichtlicher Irrtum (und zwar bei Ex Libirs wie aber - als Folge - auch ein Folgeirrtum bei dir, für dich war es ja wesentliche Grundlage des Kaufs, auch die beiden Billig-DVDs zu erhalten.
Du kannst die DVDs (auch wenn ausgepackt, sofern unbeschädigt) zurückschicken und das gesamte Geld zurück verlangen (plus Portokosten).
Aber wegen 24 Fr. so einen Terz machen?
Im Übrigen ist die Version "Ex Libris im Irrtum" für dich besser, denn dann ist Ex Libris schadenersatzpflichtig. Ist die DVD nicht mehr lieferbar, dann ist Ex Libris im Vorteil, weil dann du als erster Irrtum geltend machst - und dann bist du schadenersatzpflichtig (d.h. du kannst die DVDs zwar zurückschicken und bekommst das Geld zurück - aber abzüglich des Minderwerts der schon geöffneten DVDs, und Portokosten trägst du auch selbst)
Du kannst die DVDs (auch wenn ausgepackt, sofern unbeschädigt) zurückschicken und das gesamte Geld zurück verlangen (plus Portokosten).
Aber wegen 24 Fr. so einen Terz machen?
Im Übrigen ist die Version "Ex Libris im Irrtum" für dich besser, denn dann ist Ex Libris schadenersatzpflichtig. Ist die DVD nicht mehr lieferbar, dann ist Ex Libris im Vorteil, weil dann du als erster Irrtum geltend machst - und dann bist du schadenersatzpflichtig (d.h. du kannst die DVDs zwar zurückschicken und bekommst das Geld zurück - aber abzüglich des Minderwerts der schon geöffneten DVDs, und Portokosten trägst du auch selbst)
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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- Corpsegrinder
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Falls jemand wissen möchte, wie die Story ausgegangen ist:
Ich habe exlibris geschrieben und mich beschwert, dass ich nur durch Zufall gesehen habe, dass der Artikel nicht mehr lieferbar sei und dass ich in einer solchen Situation eigentlich eine Infomail erwartet hätte. Dazu habe ich noch geschrieben, dass sie mir erklären sollen, was "nicht mehr lieferbar" heisst (ich habe noch nicht geschrieben, dass ich den Artikel in der Filiale gesehen habe).
Das war natürlich ein kluger Schachzug, denn sie sind mir prompt ins Messer gelaufen.
Sie meinten, dass der Artikel nicht mehr erhältlich ist und entschuldigten sich dafür. Daraufhin habe ich geschrieben, dass ich den Artikel in der Filiale gesehen habe, so dass mich die Frau vom Kundendienst angerufen hat. Sie meinte, dass sie den Artikel von zwei Lieferanten beziehen und einer dieser Lieferanten den Artikel nicht mehr liefern könne, ich könnte die DVD aber in der Filiale abholen oder sie würden ihn mir schicken. Ich fragte gleich, zu welchem Preis ich den bekommen würde, so dass sie das "abklären" musste.
5 Minuten später: Der Fehler war ein Irrtum, ich kann die DVD für 26.90 kaufen. Ich antwortete, dass ich die anderen Sachen unter diesen Umständen gar nicht bestellt hätte und fügte das wegen dem "Lockvogelangebot" hinzu. Die nette Frau, die definitiv keinen Ärger mit mir wollte, kam gleich auf die Idee, mir einen Gutschein für 10.- zu schicken, den ich sofort annahm und dann auflegte.
HA!
*winkt hierbei noch ins Parlament*
Ich habe exlibris geschrieben und mich beschwert, dass ich nur durch Zufall gesehen habe, dass der Artikel nicht mehr lieferbar sei und dass ich in einer solchen Situation eigentlich eine Infomail erwartet hätte. Dazu habe ich noch geschrieben, dass sie mir erklären sollen, was "nicht mehr lieferbar" heisst (ich habe noch nicht geschrieben, dass ich den Artikel in der Filiale gesehen habe).
Das war natürlich ein kluger Schachzug, denn sie sind mir prompt ins Messer gelaufen.


HA!

*winkt hierbei noch ins Parlament*
