Besoffener Beifahrer: Folgen?
- örjan berg
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Besoffener Beifahrer: Folgen?
An unserem Weihnachtsessen gestern gab es eine intensive Diskussion über folgendes Thema:
Der Autofahrer ist dicht und der Beifahrer ebenso (sagen wir mal 1 Promill). Nun kommen die beiden in eine Polizeikontrolle. Der Fahrer gibt seinen Ausweis ab, und der Beifahrer?
Wir hatten schliesslich bei 8 Personen etwa 6 verschiedene Meinungen, wobei ich den Standpunkt vertrat, dass es dann nicht nur einen, sondern zwei neue Fussgänger gibt.
Der Autofahrer ist dicht und der Beifahrer ebenso (sagen wir mal 1 Promill). Nun kommen die beiden in eine Polizeikontrolle. Der Fahrer gibt seinen Ausweis ab, und der Beifahrer?
Wir hatten schliesslich bei 8 Personen etwa 6 verschiedene Meinungen, wobei ich den Standpunkt vertrat, dass es dann nicht nur einen, sondern zwei neue Fussgänger gibt.
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Lüüter singe, immer lüüter singe, bis dr FCB s goal gschosse het!!:)
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- chickens**t
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hab leider auch nur so "halbwissen" vom hörensagen...
kommt auf die jeweiligen Promillewerte an: wenn der Fahrer 1,5 Promille hat und der Beifahrer hat mehr, gibt nur der Fahrer den Ausweis ab. Wenn der Beifahrer weniger hat, eben beide...
Ein Freund von mir hatte mal eben als Beifahrer einen Unfall und hatte mehr Promille als der Fahrer und musste deswegen den Lappen nicht abgeben... war jedenfalls vor ca 15 Jahren so...
kommt auf die jeweiligen Promillewerte an: wenn der Fahrer 1,5 Promille hat und der Beifahrer hat mehr, gibt nur der Fahrer den Ausweis ab. Wenn der Beifahrer weniger hat, eben beide...
Ein Freund von mir hatte mal eben als Beifahrer einen Unfall und hatte mehr Promille als der Fahrer und musste deswegen den Lappen nicht abgeben... war jedenfalls vor ca 15 Jahren so...
Normalerweise wird der Beifahrer nicht bestraft, falls der Lenker alkoholisiert ist. Anders sieht es aus, wenn der Beifahrer den Lenker zum Trinken animiert hat oder wenn der Beifahrer der Halter des Fahrzeugs ist (Art. 2 Abs. 3 VRV). Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt und der Beifahrer wusste vom alkoholisierten Zustand des Fahrzeugführers, kann es zu Versicherungskürzungen kommen. Es besteht höchstens Gefahr, dass beim Beifahrer eine Alkohol- oder Drogensucht nachgewiesen wird, weshalb ihm das Billet entzogen werden könnte. Also - solange der Betrunkene Beifahrer nicht randaliert, kann man dem Fahrzeugführer - sofern er nüchtern ist, nicht das Billet wegnehmen. Wenn beide besoffen sind ist nur der Lenker dran.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Gruss
Nemesis
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- Dome
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mir wurde mehrmals von verschiedenen Personen übereinstimmend gesagt, aber nie schriftlich belegt, dass wenn der Fahrer nüchten ist, und der Beifahrer betrunken, darf der Beifahrer nicht vorne sitzen.
aber ob das stimmt und wies mit der eigentlichen Frage aussieht würde mich auch interessieren.
aber ob das stimmt und wies mit der eigentlichen Frage aussieht würde mich auch interessieren.
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Stimmt nicht!Dome hat geschrieben:mir wurde mehrmals von verschiedenen Personen übereinstimmend gesagt, aber nie schriftlich belegt, dass wenn der Fahrer nüchten ist, und der Beifahrer betrunken, darf der Beifahrer nicht vorne sitzen.
aber ob das stimmt und wies mit der eigentlichen Frage aussieht würde mich auch interessieren.
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- Domingo
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Habe ich auch so in Erinnerung, aber keinen Beleg dafür!Agent Orange hat geschrieben:Wenn der Beifahrer weiss, das der Fahrer Alkohol getrunken hat, und trotzdem mitfährt, so ist auch er sein Ausweis los! Er müsste ihn am Fahren hindern! Anders ist es z.B. bei Autostoppern, die ja nicht wissen können was der Fahrer getrunken hat!
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre
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- Spirit of St. Jakob
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Stimmt nicht! Gilt erst, wenn der Beifahrer beginnt, den Fahrer abzulenken. Aber das kann er hinten im Auto genau so gut. Der Polizei (und allen anderen auch) ist es lieber, er fährt nur mit als selber.Dome hat geschrieben:mir wurde mehrmals von verschiedenen Personen übereinstimmend gesagt, aber nie schriftlich belegt, dass wenn der Fahrer nüchten ist, und der Beifahrer betrunken, darf der Beifahrer nicht vorne sitzen.
aber ob das stimmt und wies mit der eigentlichen Frage aussieht würde mich auch interessieren.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.
Indirekt ist es so.Dome hat geschrieben:mir wurde mehrmals von verschiedenen Personen übereinstimmend gesagt, aber nie schriftlich belegt, dass wenn der Fahrer nüchten ist, und der Beifahrer betrunken, darf der Beifahrer nicht vorne sitzen.
Du bist als Fahrer verantwortlich, dass von dir keine Gefahr ausgeht und musst eben alles zumutbare dafür tun. Wenn du nun n Besoffenen auf den Vordersitz setzt kann der irrational handeln (das weisst du ja), sprich ins Lenkrad greifen, Handbremse ziehen etc. und dann würdest du zumindest stark mithaften.
Na, sage ich doch. Kawa hat (halb)recht. Prinzipiell macht es nichts, man muss den Besoffenen nicht nach hinten setzen. Wenn er allerdings den Fahrer stört, also randaliert, ins Lenkrad greift oder so (eine Gefahr von ihm ausgeht) - dann wird es mühsam. Es ist aber NICHT so, dass der Besoffene automatisch nach hinten muss...Nemesis hat geschrieben: Also - solange der Betrunkene Beifahrer nicht randaliert, kann man dem Fahrzeugführer - sofern er nüchtern ist, nicht das Billet wegnehmen. Wenn beide besoffen sind ist nur der Lenker dran.
Gruss Nemesis
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Ob das gesetzlich verankert ist weiss ich nicht, ein Fahrlehrer kann da sicher Auskunft geben (meiner hatte jedenfalls immer das SVG im AutoDome hat geschrieben:mir wurde mehrmals von verschiedenen Personen übereinstimmend gesagt, aber nie schriftlich belegt, dass wenn der Fahrer nüchten ist, und der Beifahrer betrunken, darf der Beifahrer nicht vorne sitzen.

Em Biifahrer passiert 100% nütt, goht's no? Denn sött sich jo jede Taxichauffeur weigere e Bsoffene z'fahre. Spielt doch käi Rolle ob dr Fahrer bsoffe isch oder nid, d'Polizei ka sicher nid dr Biifahrere büsse, wohrschinlig nid emol e Alkohol tescht mache... das wär jo s'letschte.
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Wenn ich bsoffe bi und ammene Kolleg (wo nütt trunke het) frog ob är mi häi Fahrt denn spielts doch käi Rolle ob ich bsoffe bi oder nid? Und genau s'gliche wenn dr Fahrer bsoffe isch, är wird bestroft doch nid dr Bifahrer, bsoffe immene Auto sitze isch sicher nid strofbar, strofbar isch wennme s'Auto fahrt, egal wämm's Auto ghört.
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- örjan berg
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S schyynt tatsächligg einiges unklar z syy, was das problem agoht.
Grad s byyspiel vom taxi zeigt, dass wenn dr passagier dicht isch, em fahrer dr permis nit entzoge werde ka, suscht wurd amne sunntig morge frieh jo kai taxi meh umefahre, do d passagier denn doch maischtens kli alk drungge händ.
Grad s byyspiel vom taxi zeigt, dass wenn dr passagier dicht isch, em fahrer dr permis nit entzoge werde ka, suscht wurd amne sunntig morge frieh jo kai taxi meh umefahre, do d passagier denn doch maischtens kli alk drungge händ.
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- Pibe d'oro
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Ich habe mal gehört (rotoloso hat geschrieben:Wenn ich bsoffe bi und ammene Kolleg (wo nütt trunke het) frog ob är mi häi Fahrt denn spielts doch käi Rolle ob ich bsoffe bi oder nid? Und genau s'gliche wenn dr Fahrer bsoffe isch, är wird bestroft doch nid dr Bifahrer, bsoffe immene Auto sitze isch sicher nid strofbar, strofbar isch wennme s'Auto fahrt, egal wämm's Auto ghört.


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- örjan berg
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Mich eigentlich auch, aber im Internet habe ich bis jetzt uasser das von Nemesis zitierte noch nichts gefunden.Master hat geschrieben:anstatt einfach nur von eigenen erfahrungen zu erzählen, würden mich quellen mehr interessieren...
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wäre mE schwachsinn.. da man von hinten dem fahrer zB mit den händen die sicht nehmen kann etc.. ist ja oft die frage vom "zweck einer norm", welcher hier def nutzlos wäre..Pibe d'oro hat geschrieben:Ich habe mal gehört (![]()
), dass es verboten ist, jemanden auf dem Beifahrersitz zu befördern, der mehr als 0.5 intus hat. Derjenige muss angeblich zwingend auf der Rückbank Platz nehmen. Kanns mir aber irgendwie nicht vorstellen, dass das wirklich durchgesetzt wird.
nemesis hat recht.. sagen auch alle fahrlehrer.. beifahrer kann sturzbetrunken sein.. ist dann halt so, wenn er dem fahrer ins lenkrad greift und so einen unfall provoziert, dass der fahrer problem bekommen kann, da er das risiko in kauf nimmt...
VRVMaster hat geschrieben:anstatt einfach nur von eigenen erfahrungen zu erzählen, würden mich quellen mehr interessieren...
Art. 2Abs. 3
Niemand darf ein Fahrzeug einem Führer überlassen, der nicht fahrfähig ist.
==> Wenn beide besoffen sind, du als Halter aber deinen (weniger) besoffenen Kollegen das fahren überlässt bist auch als Beifahrer am Arsch ... Gilt übrigens auch wenn du stockbesoffen bist !
SVG
Art. 31 Abs. 3
Der Führer hat dafür zu sorgen, dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert wird. Mitfahrende dürfen ihn nicht behindern oder stören.
==> Wenn dein besoffener Beifahrer dir (nüchtern) also ins Lenkrad greift bist am Arsch. Es heisst aber nirgends explizit dass besoffene nach hinten gehören, aber beim ersten Anzeichen dass der dumm tut wäre es definitiv besser ihn nach hinten zu verfrachten ...
- baslerstab
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um sämtliche zweifel auszuräumen, geht man in zug auf nummer sicher:
Zug/Baar (sda) Auf einer Kreuzung in Zug sind in der Nacht zum
Sonntag zwei Autos kollidiert. Beim Unfallverursacher ergab der
Atem-Alkoholtest einen Wert von 2,95 Promille. Sein Mitfahrer
verursachte wenig später einen Selbstunfall mit 2,01 Promille.
Beim ersten Unfall hatte der 27-jährige alkoholisierte Fahrer
einem anderen Personenwagenlenker das Vortrittsrecht nicht gewährt,
worauf es zu einem seitlich-frontalen Zusammenstoss kam. Eine
Person wurde leicht verletzt. Der Führerausweis wurde dem Lenker
laut Polizeicommuniqué auf der Stelle abgenommen.
Nur wenige Stunden später baute sein 36-jähriger Mitfahrer einen
Selbstunfall in Baar ZG. Er verlor nach einem Kreisel die Kontrolle
über sein Auto und prallte frontal gegen einen Kandelaber. Verletzt
wurde niemand.
Es entstand aber ein Sachschaden von mehreren tausend Franken.
Bei ihm wurden 2,01 Promille Alkohol gemessen. Auch ihm wurde der
Führerausweis auf der Stelle abgenommen, wie die Zuger Polizei am
Sonntag mitteilte.
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
- Back in town
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meine beifahrerin muss dies regelmässig....Back in town hat geschrieben:Der Beifahrer darf und soll besoffen sein. Ich habe noch nie erlebt, dass der Beifahrer blasen musste.
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen