Wohnungskündigung

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DonF
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Wohnungskündigung

Beitrag von DonF »

Liebes allwissendes Forum

Aus diversen Gründen möchte ich meine jetzige Wohnung künden. Aber mir stellen sich einige Fragen:
Wenn ich nun meine jetztige Wohnung auf Ende März 2008 künde, aber in der Zwischenzeit eine neue Wohnung finde, die ich auf Anfangs Februar beziehe, ist es dann möglich früher zu verlassen?
Denn ich bin nicht wirklich spitz darauf 2 Monatsmieten zu zahlen ohne die Wohnung zu gebrauchen, denn wenn jetzt die Verwaltung einen Nachmieter finden würde auf 1. April und ich danach bemerken würde, dass ich die Wohnung bereits am 1. Februar abgeben sollte...es ist wohl ziemlich schwer einen Zwischenmieter für 2 Monate zu finden und das ganze unmöbliert (logischerweise will ich meine jetzigen Möbel in die neue Wohnung mitnehmen...)

Ich habe mir auch überlegt mit der Kündigung zu warten, aber wenn ich jetzt z.B. eine Wohnung am 15 Januar finden würde, in die ich am 1. Februar einziehe, dann ist es relativ schwierig einen Nachmieter in dieser kurzen Zeit zu finde, oder? Und dann die Ungewissheit, wie lange ich die 2. Wohnung jetzt noch zu zahlen habe, ist relativ mühsam und belastend (insbesondere für mein mageres Budget... :o )

Ich hoffe, es gibt hier einige Experten, die mir helfen könnten oder mir empfehlen könnten, was ich tun sollte...

Vielen Dank

Urlauber
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Beitrag von Urlauber »

Suche nach einem Nachmieter und du kannst sofort ausziehen

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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Bei Wohnungswechseln muss man oftmals einen Monat überschneiden. Betreffend der Miete muss man mit der Verwaltung das Gespräch suchen. Vielleicht muss der Vermieter noch Reperaturen/Renovationen machen, die auch zwei Wochen Zeit brauchen. Ich würde zuerst eine neue Wohnung suchen und dann die alte kündigen (wie bei einer Arbeitsstelle). Meistens kannst du ja auch nicht sofort einziehen. Wenn du einen Nachmieter anbietest (du musst nur einen zumutbaren Nachmieter anbieten) kannst du per sofort verreisen, der Nachmieter übernimmt dann einfach deinen Vertrag und wohnt in der Wohnung, bis er selber irgendwann auch kündet. Die Verwaltung sucht keine Nachmieter, die musst du schon selber suchen. Die Verwaltung sucht nur Neumieter.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.

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Cappucco
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Beitrag von Cappucco »

DonF hat geschrieben:Liebes allwissendes Forum

Aus diversen Gründen möchte ich meine jetzige Wohnung künden. Aber mir stellen sich einige Fragen:
Wenn ich nun meine jetztige Wohnung auf Ende März 2008 künde, aber in der Zwischenzeit eine neue Wohnung finde, die ich auf Anfangs Februar beziehe, ist es dann möglich früher zu verlassen?
Denn ich bin nicht wirklich spitz darauf 2 Monatsmieten zu zahlen ohne die Wohnung zu gebrauchen, denn wenn jetzt die Verwaltung einen Nachmieter finden würde auf 1. April und ich danach bemerken würde, dass ich die Wohnung bereits am 1. Februar abgeben sollte...es ist wohl ziemlich schwer einen Zwischenmieter für 2 Monate zu finden und das ganze unmöbliert (logischerweise will ich meine jetzigen Möbel in die neue Wohnung mitnehmen...)

Ich habe mir auch überlegt mit der Kündigung zu warten, aber wenn ich jetzt z.B. eine Wohnung am 15 Januar finden würde, in die ich am 1. Februar einziehe, dann ist es relativ schwierig einen Nachmieter in dieser kurzen Zeit zu finde, oder? Und dann die Ungewissheit, wie lange ich die 2. Wohnung jetzt noch zu zahlen habe, ist relativ mühsam und belastend (insbesondere für mein mageres Budget... :o )

Ich hoffe, es gibt hier einige Experten, die mir helfen könnten oder mir empfehlen könnten, was ich tun sollte...

Vielen Dank
Wieviele qm2 hat die Wohnung?
Was kostet sie Monatlich mit NK?
.....zimmerwohnung?
Welcher Stadt?

Eine Kollegin von mir sucht schon seit längerem eine wohnung....!

Danke
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Echo
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Registriert: 27.07.2006, 13:33

Beitrag von Echo »

Urlauber hat geschrieben:Suche nach einem Nachmieter und du kannst sofort ausziehen
Sofort ist nicht ganz richtig. Die Verwaltung darf sich schon 2-4 Wochen Zeit nehmen, die Zumutbarkeit des Nachmieters, den Du nennst, zu prüfen.

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