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Mietrecht
Verfasst: 30.10.2007, 20:54
von Spirit of St. Jakob
Anbei eine Frage zum Thema Mietrecht mit der Hoffnung auf eine Antwort:
Ich habe heute Abend durch einen Infozettel an der Eingangstüre zur Wohnsiedlung zur Kenntnis genommen, dass sie übermorgen (also keine zwei Tage!!) den ganzen Tag Zutritt zu meiner Wohnung haben müssen, um in der Küche bei der Waschmaschine einen Abzugsventilator zu montieren. Wäre ich heute mit dem Velo zur Arbeit gefahren, hätte ich den Zettel nicht einmal gesehen. Nun arbeite ich Nachts und möchte eigentlich den ganzen Tag schlafen und nicht irgendwelchen Handwerkern Zutritt zu meiner Wohnung gewähren. Wie sieht das aus, muss ich das so kurzfristig wirklich akzeptieren (sonst hätte ich evtl. den Diensplan anpassen lassen können)? Oder kann ich verlangen, dass sie den Abzug zu einem späteren Termin einbauen. Es ist schliesslich kein Notfall wie z.B. ein Rohrbruch oder so. Das Ganze läuft seit zwei Jahren ohne diesen Abzug wunderbar, anscheinend haben sie ihn damals bei der Renovation vergessen einzubauen und jetzt muss es so schnellschnell eingebaut werden.
Besten Dank für eure Antworten.
Verfasst: 30.10.2007, 22:00
von Kawa
muss ich das so kurzfristig wirklich akzeptieren
Nein, musst du nicht ...
Verfasst: 30.10.2007, 22:28
von Spirit of St. Jakob
Kawa hat geschrieben:Nein, musst du nicht ...
Danke. Hast du eine offizielle Quelle oder ist das einfach so logisch?

Verfasst: 30.10.2007, 22:30
von Kawa
Bin besoffen und habe keine Lust das rauszusuchen, aber es IST so .....
Verfasst: 30.10.2007, 22:32
von Spirit of St. Jakob
Kawa hat geschrieben:Bin besoffen und habe keine Lust das rauszusuchen, aber es IST so .....
Du auch? Ich habe gerade einen anständgen Brief an die Verwaltung verfasst, wahrscheinlich muss ich ihn morgen nochmals durchlesen.

Verfasst: 30.10.2007, 22:38
von Kawa
Manchmal ist's gut so einen Brief einfach abzuschicken, manchmal nicht

Solltest einfach nicht unbedingt der Typ sein der im Suff mit A... loch argumentiert ....
Verfasst: 30.10.2007, 22:57
von Spirit of St. Jakob
Kawa hat geschrieben:
Solltest einfach nicht unbedingt der Typ sein der im Suff mit A... loch argumentiert ....
Nene, Briefe schrieben gehört zu den wenigen Sachen, die ich wirklich kann!

Verfasst: 30.10.2007, 23:19
von schnauz
3 tage vorher muss angemeldet werden wenn der vermieter in die wohnung will !
.
Verfasst: 30.10.2007, 23:25
von Admin
...und dann wartet man den ganzen Tag und es kommt niemand vorbei. Neulich so erlebt für den Einbau eines Wasserzählers.
Verfasst: 30.10.2007, 23:42
von Quattro
Angelo hat geschrieben:...und dann wartet man den ganzen Tag und es kommt niemand vorbei. Neulich so erlebt für den Einbau eines Wasserzählers.
gar ein racheakt eines forumteilnehmers für gelöschte beiträge oder geschlossene threads?
Verfasst: 30.10.2007, 23:42
von Rankhof
die Voranzeige muss "genügend" im Voraus sein. Da gibts keine fixen Zahlen. Vorabend ist in aller Regel zu knapp, eine Woche genügt in aller Regel dagegen. Dazwischen ists schwierig. Ich würde jetzt sagen 2 Tage ist zwar knapp, aber gerade noch i.O. Da die Mechs ja das gleich im ganzen Haus machen, wäre es ja auch extrem blöd, die müssten wegen dir extra noch kommen.
Ich an deiner Stelle würde also lieber die Faust im Sack machen, sonst, wenns blöd rauskommt, zahlst du einfach drauf.
Verfasst: 30.10.2007, 23:53
von Admin
Quattro hat geschrieben:gar ein racheakt eines forumteilnehmers für gelöschte beiträge oder geschlossene threads?
Witzig...

Verfasst: 31.10.2007, 10:33
von Spirit of St. Jakob
Rankhof hat geschrieben:die Voranzeige muss "genügend" im Voraus sein. Da gibts keine fixen Zahlen. Vorabend ist in aller Regel zu knapp, eine Woche genügt in aller Regel dagegen. Dazwischen ists schwierig. Ich würde jetzt sagen 2 Tage ist zwar knapp, aber gerade noch i.O. Da die Mechs ja das gleich im ganzen Haus machen, wäre es ja auch extrem blöd, die müssten wegen dir extra noch kommen.
Ich an deiner Stelle würde also lieber die Faust im Sack machen, sonst, wenns blöd rauskommt, zahlst du einfach drauf.
Eine Woche (5 Arbeitstage) im voraus bin ich absolut einverstanden und ich bin der Meinung, dass dies von Seiten Vermieter/Handwerker auch machbar wäre (die wissen ja den Termin sicher nicht erst seit gestern). Ich bin kein Handwerker, aber solche nicht dringlichen Aufträge sind sicher nicht so knapp terminisiert? Aber schon letztens haben sie so kurzfristig einen Termin angesetzt (Heizung entlüften) und ich konnte meine Agenda umbauen. Sicher kann man den Schlüssel beim Hauswart deponieren, aber ich habe nicht gerne unbeaufsichtigt Handwerker im Haus. Ich werde dies morgen noch einmal schlucken und mich beim Vermieter schriftlich beschweren, dass ich dies in Zukunft nur noch bei Notfällen akzeptieren werde. Ich meine, die Zeiten sind vorbei, dass in jeder Wohnung eine Hausfrau am Herd steht, die eh nichts besseres zu tun hat, als den ganzen Tag die Türe frei zu halten.
Verfasst: 31.10.2007, 13:53
von Rankhof
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Eine Woche (5 Arbeitstage) im voraus bin ich absolut einverstanden und ich bin der Meinung, dass dies von Seiten Vermieter/Handwerker auch machbar wäre (die wissen ja den Termin sicher nicht erst seit gestern). Ich bin kein Handwerker, aber solche nicht dringlichen Aufträge sind sicher nicht so knapp terminisiert? Aber schon letztens haben sie so kurzfristig einen Termin angesetzt (Heizung entlüften) und ich konnte meine Agenda umbauen. Sicher kann man den Schlüssel beim Hauswart deponieren, aber ich habe nicht gerne unbeaufsichtigt Handwerker im Haus. Ich werde dies morgen noch einmal schlucken und mich beim Vermieter schriftlich beschweren, dass ich dies in Zukunft nur noch bei Notfällen akzeptieren werde. Ich meine, die Zeiten sind vorbei, dass in jeder Wohnung eine Hausfrau am Herd steht, die eh nichts besseres zu tun hat, als den ganzen Tag die Türe frei zu halten.
Guter Plan. Dann bist du auf der sicheren Seite und kannst das nächste Mal eher auf stur schalten. Tipp: Brief einschreiben und Quittung aufbewahren!
Verfasst: 31.10.2007, 14:21
von Saisonkarte
andere frage...
Ein Kollege von mir wohnt bereits seit Jahren in einer Wohnung mit einer Katze. Hat es dazumal mit dem Vermieter mündlich vereinbart, dass dies alles in Ordnung ist und es gab auch nie irgendwelche Probleme. Der Vermieter hat aber vor etwa 1-2 Jahre gewechselt und jetzt kommt der neue und meint, dass er keine Haustiere dulde. Der Vertrag wurde so übernommen und dort steht, das Haustiere nicht erlaubt sind.
Muss er jetzt die Wohnung verlassen nur weil der (neue Vermieter) keine Haustiere duldet oder hat er mit dem Mieterverband eine kleine Chance doch noch zu bleiben.
Verfasst: 31.10.2007, 14:38
von black_panther
Wenn in der Hausordnung nichts steht (kein Verbot von Haustieren) dann darf dein Kollege die Katze behalten resp. die neue Verwaltung hat gar nix zu sagen.. war zumindest bei mir so..
Zutrittsrecht
Verfasst: 31.10.2007, 14:46
von Kawa
Der Vermieter hat in 3 Fällen ein Zutrittsrecht in deine Wohnung :
- wenn die Wohung neu vermietet werden muss
- wenn die ganze Hütte verkauft wird
- wenn es für den Unterhalt notwendig ist
Die Ankündigungsfrist ist nicht exakt definiert, es heisst einfach nur genügend im Voraus und er muss auf die Interessen des Vermieters Rücksicht nehmen.
Gemäss Gerichtspraxis werden 48 h aber als akzeptabel angesehen. In den meisten kantonalen Mustermietverträgen steht auch diese Frist drin.
Was viele auch nicht wissen : der Vermieter darf ohne schriftliche Einwilligung keinen Zweitschlüssel besitzen. Sollte er trotzdem einen haben und den gebrauchen ist das ein glasklarer Hausfriedensbruch.
@Spirit of Joggeli Ein relativ knapp datierter Infozettel an der Haustüre ist eine äusserst fragwürdige Art der Anzeige, speziell wenn man via Velokeller / Garage in die Wohnung gelangen kann ......
Verfasst: 31.10.2007, 15:02
von Saisonkarte
Saisonkarte hat geschrieben:andere frage...
Ein Kollege von mir wohnt bereits seit Jahren in einer Wohnung mit einer Katze. Hat es dazumal mit dem Vermieter mündlich vereinbart, dass dies alles in Ordnung ist und es gab auch nie irgendwelche Probleme. Der Vermieter hat aber vor etwa 1-2 Jahre gewechselt und jetzt kommt der neue und meint, dass er keine Haustiere dulde. Der Vertrag wurde so übernommen und dort steht, das Haustiere nicht erlaubt sind.
Muss er jetzt die Wohnung verlassen nur weil der (neue Vermieter) keine Haustiere duldet oder hat er mit dem Mieterverband eine kleine Chance doch noch zu bleiben.
Korrektur der Sachlage...

habe es tatsächlich fertig gebracht falsch zu schreiben

Verfasst: 31.10.2007, 15:04
von Kawa
black_panther hat geschrieben:Wenn in der Hausordnung nichts steht (kein Verbot von Haustieren) dann darf dein Kollege die Katze behalten resp. die neue Verwaltung hat gar nix zu sagen.. war zumindest bei mir so..
Sogar wenn im Mietvertrag ausdrücklich Heimtiere verboten sind, das aber über Jahre hinweg stillschweigend geduldet und gewusst wurde ist alles in Ordnung ....
PS : Heimtiere heisst das korrekt, Haustiere sind Nutztiere wie Milchkühe
Der Unterschied ist rechtlich wichtig bei zBsp. Hasenhaltung (zum essen oder als Spieltier für die Kinder) ....
Verfasst: 31.10.2007, 15:06
von Goofy
Kawa hat geschrieben:Der Unterschied ist rechtlich wichtig bei zBsp. Hasenhaltung (zum essen oder als Spieltier für die Kinder) ....
Und wie sieht das aus, wenn man die Spieltiere der Kinder später als Sonntagsbraten auftischt?
Verfasst: 31.10.2007, 15:13
von Kawa
Verfasst: 31.10.2007, 16:05
von k@rli o.
Goofy hat geschrieben:Und wie sieht das aus, wenn man die Spieltiere der Kinder später als Sonntagsbraten auftischt?
kannte mal einen Metzger, der am Wochende gerne mal ab und zu in der Badewanne ein-zwei Meerschweinchen zubereitete...

Verfasst: 31.10.2007, 16:37
von Spirit of St. Jakob
Danke euch!

Verfasst: 30.05.2014, 11:26
von Keule
Hätte da auch eine Frage zum Mietrecht:
Wir wohnen nun seit gut einem Jahr in einem Mehrfamilienhaus und der Nachbar über uns beschwerte sich kürzlich über Zigarettenrauch und Telephongespräche auf unserem Balkon
Bin ja eigentlich ziemlich sicher, dass uns da nicht viel vorzuwerfen ist, aber wäre dankbar, wenn sich jemand mit entsprechender Erfahrung dazu äussern könnte.
Verfasst: 30.05.2014, 11:49
von unwichtig
Keule hat geschrieben:Hätte da auch eine Frage zum Mietrecht:
Wir wohnen nun seit gut einem Jahr in einem Mehrfamilienhaus und der Nachbar über uns beschwerte sich kürzlich über Zigarettenrauch und Telephongespräche auf unserem Balkon
Bin ja eigentlich ziemlich sicher, dass uns da nicht viel vorzuwerfen ist, aber wäre dankbar, wenn sich jemand mit entsprechender Erfahrung dazu äussern könnte.
haha, meine Nachbarin beschwert sich auch immer lautstark wenn ich draussen rauche: knallt die Türe zu und geht fluchend rein

man wird ja wohl noch draussen rauchen dürfen? auch tel wirst du dürfen, wenn nicht nach 22h lautstark. Oder sitzt ihr den ganzen tag auf dem balkon und schreit in eurer tel? kaum
Verfasst: 30.05.2014, 11:56
von Tycoon
Keule hat geschrieben:Hätte da auch eine Frage zum Mietrecht:
Wir wohnen nun seit gut einem Jahr in einem Mehrfamilienhaus und der Nachbar über uns beschwerte sich kürzlich über Zigarettenrauch und Telephongespräche auf unserem Balkon
Bin ja eigentlich ziemlich sicher, dass uns da nicht viel vorzuwerfen ist, aber wäre dankbar, wenn sich jemand mit entsprechender Erfahrung dazu äussern könnte.
die Waschküche ist ja bekanntlich des Schweizers liebster Streitpunkt, dazu kommen nun noch die Nichtrauchertaliban, hier aus Google die Antwort dazu
http://www.20min.ch/community/dossier/g ... y/10284387
Verfasst: 30.05.2014, 12:23
von Gascht
Keule hat geschrieben:... der Nachbar über uns beschwerte sich kürzlich über Zigarettenrauch und Telephongespräche auf unserem Balkon
Ich kenne die rechtliche Situation nicht, kann aber nur bestätigen, dass das sehr lästig sein kann. Ich habe das Problem zeitweise selber, wenn ich die Fenster offen habe, stinkt meine Wohnung manchmal innert kürzester Zeit extrem nach dem Rauch vom Balkon unter mir.
Verfasst: 30.05.2014, 12:48
von Sharky
Gascht hat geschrieben:Ich kenne die rechtliche Situation nicht, kann aber nur bestätigen, dass das sehr lästig sein kann. Ich habe das Problem zeitweise selber, wenn ich die Fenster offen habe, stinkt meine Wohnung manchmal innert kürzester Zeit extrem nach dem Rauch vom Balkon unter mir.
denn mach doch e anders Fenschter uf, als grad das überem Balkon....
Verfasst: 30.05.2014, 12:49
von Keule
@Tycoon, ja Danke für den Link, den hatte ich auch schon entdeckt.
Wir sind keine Kettenraucher, hören auch nicht übermässig laut Musik oder sind sonst laut; doch manchmal hat man halt Besuch (tagsüber!) und dann wird geplappert und geraucht; nennt man wohl "Leben".
@Gascht, ich kann natürlich nachvollziehen, dass Rauch für einen Nichtraucher in den eigenen 4 Wänden unangenehm ist, vor allem, wenn er "ungebeten und unverschuldet" in das eigene kleine Reich einzieht. Dennoch finde ich es übertrieben, von seinen Nachbarn zu verlangen, das Rauchen auf seinem eigenen Balkon einzustellen. Hast Du das Problem mit dem Nachbarn immer noch oder habt Ihr das lösen können?
Verfasst: 30.05.2014, 12:54
von Sharky
Also es stimmt schon, der Rauch zieht und findet immer den Weg ins nächstgeöffnete Fenster oder Türe. Und für Nichtraucher versteh ich das schon, dass dies unangenehm ist. Aber dieser Rauch oder besser gesagt, der Gestank ist so dünn, dass sich dieser sehr schnell wieder verflüchigt. Nur kurz 3 Minuten Lüften und alles ist wieder weg. Wir haben das selber auch zuhause, wenn ich draussen rauche und oben dran ist ein Fenster offen oder sogar die Tür zur Terasse, dann zieht es rein und man schmeckt es auch, aber es ist nicht so, dass es so riecht wie wenn man drinnen geraucht hat, viel weniger. Also mit kurzem Lüften ist dieser Gestank wirklich gleich wieder weg.