RAF-Terroristin kommt frei
RAF-Terroristin kommt frei
Mohnhaupt kommt frei
Die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt kommt nach mehr als 24 Jahren im Gefängnis auf freien Fuß. Die zu lebenslanger Haft verurteilte Mohnhaupt wird auf Bewährung entlassen und darf die Justizvollzugsanstalt im bayerischen Aichach in wenigen Wochen verlassen. Das entschied am Montag das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre.
In der Begründung des OLG heißt es: "Der Senat hat entschieden, dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung zur Bewährung verantwortet werden kann." Es gebe keine Anhaltspunkte für eine "fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten".
Die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt kommt nach mehr als 24 Jahren im Gefängnis auf freien Fuß. Die zu lebenslanger Haft verurteilte Mohnhaupt wird auf Bewährung entlassen und darf die Justizvollzugsanstalt im bayerischen Aichach in wenigen Wochen verlassen. Das entschied am Montag das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre.
In der Begründung des OLG heißt es: "Der Senat hat entschieden, dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung zur Bewährung verantwortet werden kann." Es gebe keine Anhaltspunkte für eine "fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten".
- Suffbrueder
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1245
- Registriert: 07.12.2004, 17:32
- Wohnort: Basel, Budapest, Zeckenpfuhl..
Terroristen freizulassen heisse ich nicht gut. Bin laden gäbe man auch keine zweite chance. auch frau mohnhaupt hat (egal ob direkt oder indirekt) leben auf dem gewissen. Bin mit dieser entscheidung nicht einverstanden.
Where's your father, where's your father,
where's your father, referee?
You ain't got one,
cuz you're a bastard,
you're a bastard, referee!
where's your father, referee?
You ain't got one,
cuz you're a bastard,
you're a bastard, referee!
RAF mit Al Kaida zu vergleichen geht nicht ganz auf, weil sich Otto Normalverbraucher nie von der RAF bedroht fühlen musste. Zudem wurde sie ja nicht begnadigt, sondern hat den obligaten Teil ihrer Strafe abgesessen. Bei der gegebenen guten Führung und aufgrund der behördlichen Einschätzung, dass sie keine Gefahr mehr darstelle, ist nach meiner Interpretetion der Medienberichte eine Freilassung aufgrund des deutschen Rechts zwingend und somit keine Frage mehr, ob man sowas gut findet oder nicht. Anders läge der Fall bei einer Begnadigung von Christian Klar, mit der sich der Bundespräsi zur Zeit auseinandersetzt.Suffbrueder hat geschrieben:Terroristen freizulassen heisse ich nicht gut. Bin laden gäbe man auch keine zweite chance. auch frau mohnhaupt hat (egal ob direkt oder indirekt) leben auf dem gewissen. Bin mit dieser entscheidung nicht einverstanden.
(c) moulegou, 2007 - alle Rechte vorbehalten
@ "Basler Zeitung", "Blick", "20 Minuten" etc: Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet.
@ "Basler Zeitung", "Blick", "20 Minuten" etc: Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet.
Denke schon. Oder sind dir irgendwelche Massaker an der Zivilbevölkerung zu Lasten der RAF bekannt?Barty hat geschrieben:ahjä?
(c) moulegou, 2007 - alle Rechte vorbehalten
@ "Basler Zeitung", "Blick", "20 Minuten" etc: Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet.
@ "Basler Zeitung", "Blick", "20 Minuten" etc: Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet.
- Baron Zwingstein
- Neuer Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: 03.02.2005, 09:42
- Wohnort: Im Schloss
Wenn du darauf anspielst, dass Psychiater oftmals einen persönlichen Grund für ihre Berufswahl hatten, dann kann ich den Einwand mit einem gewissen Verständnis zur Kenntnis nehmen. Im Falle von Mohnhaupt sind nach meiner Auffassung jedoch keine Fachkenntnisse in forensischer Psychiatrie notwendig. Da reicht schon etwas gesunder Menschenverstand.Baron Zwingstein hat geschrieben:Die Ungefährlichkeit wird wiederum von Psychopaten attestiert, nicht?
(c) moulegou, 2007 - alle Rechte vorbehalten
@ "Basler Zeitung", "Blick", "20 Minuten" etc: Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet.
@ "Basler Zeitung", "Blick", "20 Minuten" etc: Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet.
- Supersonic
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 2608
- Registriert: 08.12.2004, 19:09
- Wohnort: Port St. Johns
Das mit de Gfohr weisch jo nit, au wen-y sälber au nit glaub das wiidr e Gfahr fyr anderi darstellt.Rey hat geschrieben:jetzt kömme wider d spezialischte do inne wo verglich mitm bin laden astelle ...![]()
d mohnhaupt wird ändi märz ihri damals festglegti mindeschthaftduuur vo 24 johr abgsässe ha und het sich ihri freiheit verdient. e hoch intelligänti frau wo in zuekunft kei gfohr me für anderi darstellt.
Allerdings han-y Mieh drmit das si sich NIE bi de Ahghörige entschuldigt het und au NIE Reue zeigt het.
ZANNI RAUS
- Baron Zwingstein
- Neuer Benutzer
- Beiträge: 28
- Registriert: 03.02.2005, 09:42
- Wohnort: Im Schloss
Nach Eurer Auffassung oder Eurer Kenntnis?moulegou hat geschrieben:Wenn du darauf anspielst, dass Psychiater oftmals einen persönlichen Grund für ihre Berufswahl hatten, dann kann ich den Einwand mit einem gewissen Verständnis zur Kenntnis nehmen. Im Falle von Mohnhaupt sind nach meiner Auffassung jedoch keine Fachkenntnisse in forensischer Psychiatrie notwendig. Da reicht schon etwas gesunder Menschenverstand.
Wie auch immer, ehrlich gesagt, ist es mir so lang wie breit, ob sie rauskommt oder nicht...
Soll sie ihren Lebensabend noch geniessen...
Dayre fye, daya fryn-dr, dayre syolw-ra ith sama
Nemo me impune lacessit

Nemo me impune lacessit
schniposa hat geschrieben:es erstaunt mich immer und ist auch mit tiefstem dank verbunden, dass sie mir ihrer intelligenz dieses forum beehren!



-
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1887
- Registriert: 06.12.2004, 21:04
Natürlich kann man das: Das Nicht-Reue-Zeigen ist wohl ein Selbstschutz und wenn Reue gezeigt würde, würde die Diskussion losgehen, ob das jetzt echte Reue ist oder nicht.maradoo hat geschrieben:die frage ist ob es ok ist jemanden frei zu lassen der keine reue zeigt...
Ausserdem hat man meines Wissens von Gesetzes wegen Anspruch auf diese vorzeitige Freilassung. Der Aspekt der Reue spielt keine Rolle...
- Supersonic
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 2608
- Registriert: 08.12.2004, 19:09
- Wohnort: Port St. Johns
Sag das de Ahghörige.Captain Sky hat geschrieben:Natürlich kann man das: Das Nicht-Reue-Zeigen ist wohl ein Selbstschutz und wenn Reue gezeigt würde, würde die Diskussion losgehen, ob das jetzt echte Reue ist oder nicht.
Ausserdem hat man meines Wissens von Gesetzes wegen Anspruch auf diese vorzeitige Freilassung. Der Aspekt der Reue spielt keine Rolle...
Y finds e Sauerei das öper entlasse wird wo e Mord kaltblietig plant het und sich aber nit emol ka entschuldige oder Reui zeige. Si het jo jetzt gnue Zyt gha.
ZANNI RAUS
-
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1887
- Registriert: 06.12.2004, 21:04
Naja, auch die Angehörigen müssen mit dem geltenden Recht in Deutschland leben. Ausserdem ist es für mich fraglich, was eine Entschuldigung genau bringen soll, ich könnte in jedem Fall darauf verzichten...Supersonic hat geschrieben:Sag das de Ahghörige.
Y finds e Sauerei das öper entlasse wird wo e Mord kaltblietig plant het und sich aber nit emol ka entschuldige oder Reui zeige. Si het jo jetzt gnue Zyt gha.
Stimmt, da war mal was. Aber wurde sie wirklich von den Linksfaschos (den Ausdruck kann man gelten lassen) oder der Polizei erschossen? Eigentlich egal von wegen kausalem Zusammenhang mit dem Überfall, der ja von der RAF ausging. Aber eine Gruppe von Bankräubern ohne politische Motivation würdest Du ja auch nicht mit der Kaida gleichsetzen. Meine Formulierung von wegen keine Gefahr für Otto Normalverbraucher war wohl nicht ganz richtig, aber der Vergleich mit Al Kaida ist in meinen Augen weitaus unzutreffender.Orgetorix hat geschrieben:keine gefahr für otto normalverbraucher?
bin mir nicht ganz sicher aber mir wär, als hätten diese linksfaschos mal bei einem banküberfall in zirü eine unschuldige frau "aus versehen" über den haufen geschossen.........![]()
(c) moulegou, 2007 - alle Rechte vorbehalten
@ "Basler Zeitung", "Blick", "20 Minuten" etc: Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet.
@ "Basler Zeitung", "Blick", "20 Minuten" etc: Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet.
würdest du filipescu aus deinem keller freilassen wen er immer noch keine reue für sein tor empfindet?Captain Sky hat geschrieben:Natürlich kann man das: Das Nicht-Reue-Zeigen ist wohl ein Selbstschutz und wenn Reue gezeigt würde, würde die Diskussion losgehen, ob das jetzt echte Reue ist oder nicht.
Ausserdem hat man meines Wissens von Gesetzes wegen Anspruch auf diese vorzeitige Freilassung. Der Aspekt der Reue spielt keine Rolle...

Basel ai Liebi!!!
so ist es. Reue spielt bei den Vollzugsverordnungen keine Rolle. Es geht hier rein nach den Paragraphen, eben dieser Vollzugsordnung. Ob es richtig ist, eine Mörderin vorzeitig freizulassen oder nicht, ist unwesentlich. Das Gesetzt sieht eine vorzeitige Freilassung vor. Ihr Leben ist eh kaputt und ob sie sich nach 24 Jahren wieder zurechtfindet in der Gesellschaft steht auf einem anderen Blatt.Captain Sky hat geschrieben:Natürlich kann man das: Das Nicht-Reue-Zeigen ist wohl ein Selbstschutz und wenn Reue gezeigt würde, würde die Diskussion losgehen, ob das jetzt echte Reue ist oder nicht.
Ausserdem hat man meines Wissens von Gesetzes wegen Anspruch auf diese vorzeitige Freilassung. Der Aspekt der Reue spielt keine Rolle...
Grundsätzlich ist es in den meisten europäischen Ländern (inkl. der Schweiz) ja so, dass ein Verurteilter, welche seine Strafe abgesessen hat oder dafür gebüsst hat, sein Leben lang den Rucksack tragen muss. Er wird für immer gebrandmarkt sein. Gewisse Berufe kann er nie mehr ausüben und in einige Länder, inkl. der USA, kann er nie mehr reisen. Das nennt man subsidiäre Strafen ohne Verurteilungen, welche oft härter sind, als die eigentliche, vom Gericht ausgesprochene Strafe. Die Charta der Menschenrechte sieht so etwas zwar nicht vor, aber die Realität ist eine andere.
ok, aber sie haben sich einzelne rausgepikt und flugzeug entführungen unterstützt, da kann man nicht davon reden, dass sie keine bedrohung sind...moulegou hat geschrieben:Denke schon. Oder sind dir irgendwelche Massaker an der Zivilbevölkerung zu Lasten der RAF bekannt?
[CENTER](c) Barty, 2009 - alle Rechte vorbehalten[/CENTER]
[CENTER]4,8,15,16,23,42[/CENTER]
[CENTER]4,8,15,16,23,42[/CENTER]
- Supersonic
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 2608
- Registriert: 08.12.2004, 19:09
- Wohnort: Port St. Johns
Hmm so könnt me immer argumentiere. E Entschuldigung machts im Nochhinein villicht nit besser, aber e biz Respäggt de Ahgörige gägenyber wär IMO doch ahbrocht.Captain Sky hat geschrieben:Ausserdem ist es für mich fraglich, was eine Entschuldigung genau bringen soll, ich könnte in jedem Fall darauf verzichten...
ZANNI RAUS
- das Orakel
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 623
- Registriert: 01.02.2005, 22:24
- Supersonic
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 2608
- Registriert: 08.12.2004, 19:09
- Wohnort: Port St. Johns
Irgendwie wird hie d Täterin als Opfer dargstellt. Das hie e Sohn si Vater und e Frau ihre Maa vrlore het wird nit erwähnt. Dene ihres Läbe isch au vrsaut und ehrlig gseit haltet sich mi Mitleid fyr die Täterin in Gränze.Phebus hat geschrieben:so ist es. Reue spielt bei den Vollzugsverordnungen keine Rolle. Es geht hier rein nach den Paragraphen, eben dieser Vollzugsordnung. Ob es richtig ist, eine Mörderin vorzeitig freizulassen oder nicht, ist unwesentlich. Das Gesetzt sieht eine vorzeitige Freilassung vor. Ihr Leben ist eh kaputt und ob sie sich nach 24 Jahren wieder zurechtfindet in der Gesellschaft steht auf einem anderen Blatt.
Grundsätzlich ist es in den meisten europäischen Ländern (inkl. der Schweiz) ja so, dass ein Verurteilter, welche seine Strafe abgesessen hat oder dafür gebüsst hat, sein Leben lang den Rucksack tragen muss. Er wird für immer gebrandmarkt sein. Gewisse Berufe kann er nie mehr ausüben und in einige Länder, inkl. der USA, kann er nie mehr reisen. Das nennt man subsidiäre Strafen ohne Verurteilungen, welche oft härter sind, als die eigentliche, vom Gericht ausgesprochene Strafe. Die Charta der Menschenrechte sieht so etwas zwar nicht vor, aber die Realität ist eine andere.
ZANNI RAUS