Mwst abgabe

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Baslerbueb
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Mwst abgabe

Beitrag von Baslerbueb »

Hallo

Ich bin daran eine enzelfirma zu gründen und frage mich nun ab wann ich mwst dem staat abgeben muss?

Ich meinte mal gehört zu haben das es einen gewissen umsatz braucht!
Stimmt das? oder wo gibts infos?

gruess

Dizp
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Beitrag von Dizp »

Abrechnungspflichtig sind Unternehmen sowie natürliche Personen mit einem gewerbsmässeigen Umsatz von mehr als 75'000 Fr. Liegt der Umsatz in einem Jahr zwischen 75'001 und 250'000 Franken, ist die Umsatzsteuerpflicht nur gegeben, wenn die Steuerzahllast (Umsatzsteuer - Vorsteuer) 4'000 Franken übersteigt.

Zemdil
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Beitrag von Zemdil »

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aber nid dr Josef

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Ein Freund der Familie
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Beitrag von Ein Freund der Familie »

zuerst die buchhaltungssoftware und jetzt die mwst.... sehe ich das richtig das du dein unternehmen auf infos aus dem forum aufbaust?

ich empfehle dir einen termin bei baselarea http://www.baselarea.org. dort wird dir als jungunternehmer jede frage beantwortet! zudem empfehle ich dir einen externen treuhänder für deine buchhaltung einzustellen. kostet dich je nach arbeitsaufwand (debi/kredi/lohn/abschlüsse) zwischen chf 200 und chf 600 im monat.

grüsse efdf

ps. zudem noch einmal der tip mit http://www.blickpunktkmu.ch. dort findest du alle wichtigen links und genug informationen für einen guten firmenstart!
Earthquake1356-s`beebe goot wyter

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Grga Mali
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Beitrag von Grga Mali »

Was machsch denn fyr e Firma?
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moulegou
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Beitrag von moulegou »

Dizp hat geschrieben:Abrechnungspflichtig sind Unternehmen sowie natürliche Personen mit einem gewerbsmässeigen Umsatz von mehr als 75'000 Fr. Liegt der Umsatz in einem Jahr zwischen 75'001 und 250'000 Franken, ist die Umsatzsteuerpflicht nur gegeben, wenn die Steuerzahllast (Umsatzsteuer - Vorsteuer) 4'000 Franken übersteigt.
Ist soweit richtig, mit der Ergänzung, dass es sich für die Erfüllung der obligatorischen Steuerpflicht um einen steuerbaren Umsatz handeln muss. Ausnahmen gemäss Art. 18 oder gewisse Dienstleistungen gemäss Art. 14 MWSTG, deren Ort oder Empfänger im Ausland liegen, sind keine steuerbaren Umsätze.

Im übrigen bleibt anzumerken, dass die Steuerpflicht oftmals im Interesse der Unternehmung selbst liegt, weil nur ein steuerpflichtiges Unternehmen die selbst bezahlte Mehrwertsteuer ganz oder teilweise zurückfordern kann.

http://www.estv.admin.ch/data/mwst/d/mwstg/druckpdf/530-02-d.pdf

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basilea2002
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Beitrag von basilea2002 »

Nur so ein kleiner Tipp, damit du zukünftig mit der ESTV nicht in Schwierigkeiten kommst: Respektiere und setze konsequent Art. 37 des MWSTG um. Mehrwertsteuerkonformität, viele Firmen mussten schon deswegen Rückstellungen vornehmen.
PS: Natürlich gilt das nur, wenn du steuerpflichtig sein solltest
Viel Glück

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Baslerbueb
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Beitrag von Baslerbueb »

Ein Freund der Familie hat geschrieben:zuerst die buchhaltungssoftware und jetzt die mwst.... sehe ich das richtig das du dein unternehmen auf infos aus dem forum aufbaust?
Was soll ich dazu sagen, in einem solchen forum ist ein imenses wissen vorhanden und warum nicht erste infos hier holen?
Ich finde das nicht so verkehrt!

Ich werde nicht die grosse firma gründen, dass ist eigentlich "nur" ein nebenerwerb. Möchte aber nicht irgendwann auf die schnauze fallen und darum möchte ich mich informieren.

Eine einfache software suche ich, damit ich den steuerbehörden was ordentliches abgeben kann! Wie gesagt ich möchte nicht auf die schnauze fallen und darum werde ich auch den steuern schön alles angeben! :o

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