FCB-Fansverhaftungen als Übung an der UNI ZH!

Diskussionen rund um den FCB.
Benutzeravatar
SUPPORTERS
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 231
Registriert: 07.12.2004, 21:04

FCB-Fansverhaftungen als Übung an der UNI ZH!

Beitrag von SUPPORTERS »

Heute wurde das Thema als eine Übung im Öffentlichen Recht an der Uni durchgenommen. Ev. werde ich morgen die Lösungen haben und euch mitteilen, was die zukünftigen, "meist" Zürcher Juristen zu sagen hatten!

Benutzeravatar
SUPPORTERS
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 231
Registriert: 07.12.2004, 21:04

Beitrag von SUPPORTERS »

Wie würden die Juristen hier im Forum diesen Fall lösen? Aber bitte vernünftige und juristische Antworten:

ÜBUNGSFALL VOM 17. JANUAR 2005 (FCB)

Am 6. Dezember 2004, um ca. 14.30 Uhr, stoppte die Zürcher Stadtpolizei im Bahnhof Altstet-ten vor dem Match FCB gegen GC einen Extrazug mit FCB-Fans. Die Zugpassagiere wurden von der Polizei eingekesselt. Bereits während dieser Aktion kam es zu Tränengas-Einsätzen, weil einzelne Fans versucht hatten, Polizeisperren zu durchbrechen. Von den rund 650 Passa-gieren wurden insgesamt 427 vorübergehend festgenommen. Ein Grossteil der Festgenomme-nen verpasste das Spiel. Weil die Platzverhältnisse im Bahnhof zu eng waren, wurden die Festgenommenen zu einer Polizeiwache gefahren. Dazu wurden ihnen die Hände mit Kabelbinder auf dem Rücken zu-sammengebunden. Alle Utensilien, auch die Handys, wurden ihnen abgenommen und in einem Plastiksack verstaut um den Hals gehängt. So konnten die Betroffenen niemanden kontaktieren. In der Polizeiwache mussten sie, noch immer mit verbundenen Händen, zum Teil stundenlang auf ihre Befragung warten. Nicht einmal die noch immer tränenden Augen habe man sich dabei auswischen können, erzählte ein FCB-Fan. Viele Betroffene verpassten nach ihrer Entlassung den letzten Zug nach Basel. Die letzten Festgenommenen wurden um ca. 2.15 Uhr nachts ent-lassen. Unter den Festgenommen befanden sich 32 Jugendliche unter 15 Jahren. Eltern blieb nichts anderes übrig, als nach Zürich zu fahren, um ihre Kinder abzuholen. Die Stadtpolizei Zürich informierte die Öffentlichkeit, dass die Mehrzahl der Festgenommenen mit einer Verzeigung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit rechnen müsse. Auf einem der Presse zur Verfügung gestellten Bild sind rund 50 Feuerwerkskörper sichtbar. Die Stadtpo-lizei wertet in einem ersten Communiqué den bereits länger geplanten Einsatz als Erfolg. Am Match FCB - GC vom 6. Dezember 2004 kam es zu keinen Ausschreitungen; dies im Gegen-satz zu einem Spiel des FCB gegen Thun vom 2. Mai 2004 und gegen den FCZ vom 30. Oktober 2004. Bei letzterem Spiel lieferte sich die Stadtpolizei mit FCB-Fans in der Innen-stadt von Zürich eine veritable Strassenschlacht. In den von FCB-Fans benutzten Zügen der SBB kommt es regelmässig zu Sachbeschädigungen. Demgemäss erachtete die Stadtpolizei ein konsequentes Vorgehen als angezeigt. In rechtlicher Hinsicht verweist sie auf Art. 2 der All-gemeinen Polizeiverordnung der Stadt Zürich vom 30. März 1977. Diese Bestimmung hat fol-genden Wortlaut: "Die Polizeiorgane haben die öffentliche Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten. Sie sor-gen für die Sicherheit von Personen und Eigentum, verhindern Verbrechen, Vergehen und Übertretungen, kehren das Nötige vor, um Fehlbare der Bestrafung zuzuführen und erfüllen andere ihnen durch das Gesetz zugewiesene Aufgaben."

Sie sind gebeten, im Rahmen eines Gutachtens das Vorgehen der Stadtpolizei aus grundrechtli-cher Sicht zu beurteilen.

Benutzeravatar
frikshow
Benutzer
Beiträge: 49
Registriert: 07.12.2004, 08:02

Beitrag von frikshow »

In welchem Semester bist du? Oder, was sind das für Übungen?
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
Albert Einstein

Benutzeravatar
Delgado
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4803
Registriert: 06.12.2004, 21:01

Beitrag von Delgado »

Isch die frog würklig so vomene Jura-Professor formuliert worde? :eek:

Benutzeravatar
Eckfahne
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1300
Registriert: 06.12.2004, 21:30

Beitrag von Eckfahne »

Findi zwar cool dass es behandled wird, jedoch, us wellere Perspektive luegt das dr Profässer a? Ich dänk au dass das bi dr Behandlig resp. dr Benotig bemerkbar wird...

Benutzeravatar
repplyfire
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1906
Registriert: 07.12.2004, 15:20
Wohnort: 44..

Beitrag von repplyfire »

Könnte ein ganz interessanter Thread werden. Nimmt mich wunder wie unsere Forums Juristen diesen Fall lösen würden.

Benutzeravatar
frikshow
Benutzer
Beiträge: 49
Registriert: 07.12.2004, 08:02

Beitrag von frikshow »

Ist das der ganze Sachverhalt?

Keine Angaben zum Stand des Verfahrens?

Nur bundesrechtliche Rechtsmittel oder auch kantonale?

Wahrscheinlich soll hpts. auf die Frage eingegangen werden, ob die allg. Polizeiverordnung eine gesetzliche Grundlage ist für Grundrechtseingriffe...
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
Albert Einstein

Benutzeravatar
SUPPORTERS
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 231
Registriert: 07.12.2004, 21:04

Beitrag von SUPPORTERS »

frikshow hat geschrieben:In welchem Semester bist du? Oder, was sind das für Übungen?
An keinem. Habe es gefunden. Ich denke, wenn die Professoren selbst auf so eine Idee kommen, solche Übungen zu bringen, erwarten sie ebenfalls auch Gesprächsstoff, eine Lösung, die sowohl auf die eine, als auch andere Seite gehen kann. Der Text wurde übrigens 1:1 aus dem NZZ übernommen.

Fachliche Lösungen würden mich gerne interessieren. Ehrliche Antworten und nicht aus unserer Sicht nur!

hugo
Neuer Benutzer
Beiträge: 25
Registriert: 06.12.2004, 19:45

Beitrag von hugo »

SUPPORTERS hat geschrieben: Fachliche Lösungen würden mich gerne interessieren. Ehrliche Antworten und nicht aus unserer Sicht nur!
geht nicht. jeder jurist bildet sich seine eigene meinung und ist also subjektiv. ;)

Benutzeravatar
SUPPORTERS
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 231
Registriert: 07.12.2004, 21:04

Beitrag von SUPPORTERS »

frikshow hat geschrieben: Wahrscheinlich soll hpts. auf die Frage eingegangen werden, ob die allg. Polizeiverordnung eine gesetzliche Grundlage ist für Grundrechtseingriffe...
Rechtsmittel: nur auf die Bundesebene: staatsrechtliche Beschwerde. Einschränkung der Freiheitsrechte

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1654
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

[quote="hugo"]geht nicht. jeder jurist bildet sich seine eigene meinung und ist also subjektiv. ]

es kommt drauf an... :D
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1654
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

frikshow hat geschrieben:Ist das der ganze Sachverhalt?

Keine Angaben zum Stand des Verfahrens?

Nur bundesrechtliche Rechtsmittel oder auch kantonale?

Wahrscheinlich soll hpts. auf die Frage eingegangen werden, ob die allg. Polizeiverordnung eine gesetzliche Grundlage ist für Grundrechtseingriffe...
du solltest ja eigentlich wissen, dass in solchen Übungen nur bundesrechtliche und hpts. materiell-rechtliche Fragen gestellt werden...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

Benutzeravatar
frikshow
Benutzer
Beiträge: 49
Registriert: 07.12.2004, 08:02

Beitrag von frikshow »

Rankhof hat geschrieben:du solltest ja eigentlich wissen, dass in solchen Übungen nur bundesrechtliche und hpts. materiell-rechtliche Fragen gestellt werden...
Schon klar!

Dann ist der Fall aber ziemlich langweilig und einfach...
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
Albert Einstein

Benutzeravatar
SUPPORTERS
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 231
Registriert: 07.12.2004, 21:04

Beitrag von SUPPORTERS »

frikshow hat geschrieben:Schon klar!

Dann ist der Fall aber ziemlich langweilig und einfach...
Freut mich! :D

Benutzeravatar
frikshow
Benutzer
Beiträge: 49
Registriert: 07.12.2004, 08:02

Beitrag von frikshow »

SUPPORTERS hat geschrieben:Freut mich! :D
Ich schreib morgen etwas dazu, jetz kommt nicht mehr viel schlaues raus.
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
Albert Einstein

Benutzeravatar
Mätzli
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2277
Registriert: 08.12.2004, 14:12

Beitrag von Mätzli »

Mögliche Antwort:

"Die geschilderten Tathergänge haben sich am 5.12.04 ereignet. Am 6.12.04 ist nichts derartiges passiert. Aufgrund der ungenauen Beschreibung ist es mir unmöglich auf die Details einzugehen." :D

Im Ernst. Trotz des angewendeten Gummiparagraphen über Ruhe und Ordnung, wurde das Grundprinzip der Verhältnismässigkeit sträflichst ignoriert. Die Verhaftungsaktion (Entzug des Rechtsgutes Freiheit von 427 Menschen) steht in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Straftaten, die zu vereiteln waren, noch zu einer , auch nur annähernd, relevanten Zahl von tatsächlich überführten Gewalttätern.

Die bei der Polizeiaktion begangenen Menschenrechtsverletzungen, Körperverletzungen, Nötigungen und unterlassenen Hilfeleistungen sind hierbei noch gar nicht erfasst, sondern müssen im Einzelfall abgeklärt werden, wobei dort Aussage gegen Aussage stehen wird.
---------------------------
FCB, la raison d'être!

Benutzeravatar
SUPPORTERS
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 231
Registriert: 07.12.2004, 21:04

Beitrag von SUPPORTERS »

Mätzli hat geschrieben: Die bei der Polizeiaktion begangenen Menschenrechtsverletzungen, Körperverletzungen, Nötigungen und unterlassenen Hilfeleistungen sind hierbei noch gar nicht erfasst, sondern müssen im Einzelfall abgeklärt werden, wobei dort Aussage gegen Aussage stehen wird.
Ich gehe davon aus, dass unsere 427 Aussagen (oder mehr) gegen 100 Polizistenaussage mehr zum tragen kommen...

Benutzeravatar
Ayrton
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 619
Registriert: 07.12.2004, 08:45

Beitrag von Ayrton »

es ist ein normaler grundrechtsfall, d.h.

Rechtsgrundlage
Schutzobjekt und Fazit
Träger und Fazit
Adressat und Fazit
Zwischenergebnis Vorprüfung
Gesetzliche Grundlage und Fazit
Öffentliches Interesse und Fazit
Verhältnismässigkeit
Geeignetheit und Fazit
Erforderlichkeit und Fazit
Zumutbarkeit und Fazit
Fazit Verhältnismässigkeit
Kerngehalt und Fazit
nüt für unguet !

Benutzeravatar
Mätzli
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2277
Registriert: 08.12.2004, 14:12

Beitrag von Mätzli »

SUPPORTERS hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass unsere 427 Aussagen (oder mehr) gegen 100 Polizistenaussage mehr zum tragen kommen...
Im Prinzip richtig. Nur haben ja nie ALLE Verhafteten von allen Polizeiverstössen etwas mitbekommen. z.B. können die Schikanebremsungen in den Gefägniswagen nur von deren jeweiligen Passagieren bestätigt werden. Ausserdem: Wer hatte schon die Geistesgegenwart, einen fehlbaren Beamten nach sein em Namen und seiner Dienstnummer zu fragen?
---------------------------
FCB, la raison d'être!

Benutzeravatar
frikshow
Benutzer
Beiträge: 49
Registriert: 07.12.2004, 08:02

Beitrag von frikshow »

Bei einem Gutachten scheinen mir folgende Punkte besonders erklärenswert (der Rest mus natürlich auch abgehandelt werden):
  • Im Rahmen der Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers muss erörtert werden, ob noch ein aktuelles Rechtsschutzinteresse besteht. Wir wissen alle, dass die Polizei gesagt hat, dass sie auch in Zukunft solche Einsätze durchführen wird. Nur, davon steht im Sachverhalt nichts, somit kann auch nicht damit argumentiert werden. Vor Bundesgericht würde dies in Wirklichkeit natürlich anders aussehen. Das Bundesgericht würde dies wahrscheinlich bejahen, da solche Einsätze immer wieder vorkommen und es im Einzelfall nie möglich ist, denn Einsatz auf seine verfassungsmässigkeit zu überprüfen, während er noch läuft. Dies hat das Bundesgericht in seinem Entscheid BGE 121 I 279 auf der Seite 282 in der Erwägung 1 festgehalten.
  • Dass Eingriffe in den Schutzbereich von Grundrechten vorliegen ist unstrittig und braucht nicht besonders ausführlich behandelt zu werden. Wichtig ist jedoch, dass man beurteilt, ob die Eingriffe schwer oder eher leicht sind, weil dies Auswirkungen auf die Anforderungen an die gesetzliche Grundlage hat.
  • Da die Eingriffe nach Art. 36 BV gerechtfertigt sein müssen, stellt sich als nächstes die Frage nach der gesetzlichen Grundlage.
    Die Polizei beruft sich auf die allg. Polizeiverordnung. Dies ist natürlich kein Gesetz im formellen Sinn. Schwere Eingriffe in Grundrechte, worunter eine Verhaftung fällt sind aber zwingend in einem Gesetz vorzusehen nach Art. 36 Abs. 1 BV. Die Bundesverfassung sieht aber vor, dass der Rückgriff auf eine polizeiliche Generalklausel in gewissen Notfällen möglich ist. Dies ersetzt dann die gesetzliche Grundlage. Im vorliegenden Fall ist schwierig abzuschätzen, ob das Bundesgericht die gesetzliche Grundlage als gegeben betrachten wird. Man muss dies anhand der gerügten Eingriffe abschätzen, dies kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Eine generelle Annahme oder Ablehnung scheint mir nicht möglich.

    Exkurs: Der Kanton Zürich scheint sich dieser Problematik bewusst zu sein. Gerade im Bereich von Präventivhaft läuft man Gefahr, dass das Bundesgericht die allgemeine Polizeiverordnung nicht gelten lässt, vorallem wenn die Gefahr für Rechtsgüter, die mit dem Polizeieinsatz abgewendet werden soll, nicht unvorhersehbar ist.
    Das Bundesgericht wird dann den Gesetzgeber beauftragen möglichst schnell eine griffige Grundlage in einem Gesetz zu erlassen.
    Der Kanton Zürich ist seit 1981(!!!) beauftragt ein Polizeigesetz zu erlassen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Der Altstetten Fall zeigt, wie wichtig es wäre, dass endlich Klarheit geschaffen wird. Problem bei diesem Polizeigesetz scheint die Kompetenzaufteilung zwischen Kantons- und Stadtpolizei zu sein.
    Zahlreiche andere Kanton, darunter auch BS haben neue Polizeigesetze geschaffen. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes, würde das Bundesgericht wahrscheinlich Druck aufsetzen, dass auch im Kanton Zürich endlich ein neues Gesetz erlassen wird und die der allgemeinen Polizeiverordnung die Anwendung als gesetzliche Grundlage versagen.

    Regierungsratbeschluss POG
  • Auch wenn die allgemeine Polizeiverordnung genügt, muss der Einsatz natürlich trotzdem verhältnismässig sein. Hier muss auch vom Einzelfall ausgehend beurteilt werden, ob der Eingriff geeignet, erforderlich und zumutbar war.
Die Grundrechtsfragen sind staatsrechtlich sicher interessant, für die Betroffenen aber wohl eher sekundär.

Zivilrechtliche Ansprüche auf Genugtuung und ev. Schadenersatz sind wahrscheinlich interessanter.

Schadenersatzansprüche, die nicht auf einer Persönlichkeitsverletzung beruhen, werden schwierig zu begründen sein. Hier gibt es vorallem Probleme, ob überhaupt ein Schaden vorliegt (Beispiel Tickets, reiner Vermögensschaden). Auch die Widerrechtlichkeit ist problematisch, da hier ev. Rechtfertigungsgründe seitens der Polizei vorliegen können.
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
Albert Einstein

RALE BALE
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1414
Registriert: 07.12.2004, 13:24

Beitrag von RALE BALE »

Mätzli hat geschrieben:Im Prinzip richtig. Nur haben ja nie ALLE Verhafteten von allen Polizeiverstössen etwas mitbekommen. z.B. können die Schikanebremsungen in den Gefägniswagen nur von deren jeweiligen Passagieren bestätigt werden. Ausserdem: Wer hatte schon die Geistesgegenwart, einen fehlbaren Beamten nach sein em Namen und seiner Dienstnummer zu fragen?
hanis öbbe 6 mol noch em Name und dr Nummere gfrogt, dBullerei het gseit ich söll klappe halte. Das hani au so dr lieber Esther gschribe (ua) und sie schribt mir (persenlig unterschribe) zrugg dass sie im Hinblick uf dVerfahre etc. kei Briefwächsel me möglig isch...


Man wo söll me sich denn beschwere, wenn keine e Antwort git. MAN BINIS GRAD WIDR STINKIG

dasto
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2833
Registriert: 06.12.2004, 21:26
Wohnort: Brunnen
Kontaktdaten:

Beitrag von dasto »

RALE BALE hat geschrieben:hanis öbbe 6 mol noch em Name und dr Nummere gfrogt, dBullerei het gseit ich söll klappe halte. Das hani au so dr lieber Esther gschribe (ua) und sie schribt mir (persenlig unterschribe) zrugg dass sie im Hinblick uf dVerfahre etc. kei Briefwächsel me möglig isch...


Man wo söll me sich denn beschwere, wenn keine e Antwort git. MAN BINIS GRAD WIDR STINKIG
tleefon, und ned abwimmle loh.. (musch ned mal unbedingt mit de esthi rede, seisch eifach möchtsch mit em verantwortliche für beschwerde rede..)
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

RALE BALE
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1414
Registriert: 07.12.2004, 13:24

Beitrag von RALE BALE »

dasto hat geschrieben:tleefon, und ned abwimmle loh.. (musch ned mal unbedingt mit de esthi rede, seisch eifach möchtsch mit em verantwortliche für beschwerde rede..)
Mmh hanis shco probiert, händ sies gseit ich söll mi schriftlig beschwere, gesagt getan und nix. Und was söllt mir dr Heini vom Beschwerde Center verzelle? Ich will ändlig e Stelligsnahm ha vo dr Verantwortlige Heinis dert beträffend mine Vorwürf. Kanns jo nid sy, dass eifach nume so blabla kunnt

Benutzeravatar
Rule Britannia
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 798
Registriert: 17.12.2004, 12:57

Beitrag von Rule Britannia »

Was meiner Meinung nach ganz klar fehlt, ist die Tatsache, dass alle Fans in den Extrazug gezwungen wurden! Man hatte also keine Moeglichkeit (moeglicherweise voraussehbaren) Problemen aus dem Weg zu gehen.
Dies ist meiner Meinung nach bei der Beurteilung des Falles ein wesentlicher Aspekt...

dasto
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2833
Registriert: 06.12.2004, 21:26
Wohnort: Brunnen
Kontaktdaten:

Beitrag von dasto »

RALE BALE hat geschrieben:Mmh hanis shco probiert, händ sies gseit ich söll mi schriftlig beschwere, gesagt getan und nix. Und was söllt mir dr Heini vom Beschwerde Center verzelle? Ich will ändlig e Stelligsnahm ha vo dr Verantwortlige Heinis dert beträffend mine Vorwürf. Kanns jo nid sy, dass eifach nume so blabla kunnt
hmm das isch allerdings sehr komisch.. wür bi uns ned passiere...
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

Benutzeravatar
alter sack
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1213
Registriert: 06.12.2004, 21:48

Beitrag von alter sack »

Rankhof hat geschrieben:es kommt drauf an... :D
das ist eher aus "MBA in einer stunde"... it depends...

der alte sack
Das größte Problem beim Fussball sind die Spieler.
Wenn wir die abschaffen könnten, wäre alles gut. (Helmut Schulte)

BS-Supporter
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1999
Registriert: 07.12.2004, 08:20

Beitrag von BS-Supporter »

UNTENSTEHEND DER BRIEF VON MIR UND MEINEM KOLLEGEN, DEN WIR AN FRAU MAURER GESCHICKT HABEN. WIR HABEN UNS IN DIESEM BRIEF AUF EIN SCHREIBEN BEZOGEN, DASS EIN DRITTER KOLLEGE VON UNS VON DER POLIZEI ERHALTEN HAT. WEITER BEZOGEN WIR UNS AUF DEN LÜGEN-ARTIKEL IM BEOBACHTER.

UNS HATS WÄHREND DES SCHREIBENS EINFACH "VERDÄTSCHT", SO DASS DER BRIEF SEHR AGGRESSIV, ABER NICHT UNTER DER GÜRTELLINE GESCHRIEBEN WURDE. ABER LEST SELBER.....

P.S. DIES IST NICHT DER BRIEF DER SCHLUSSENDLICH ABGESCHICKT WURDE. WIR HABEN NOCH VERBESSERUNGEN VORGENOMMEN, DENN HIER HAT ES NOCH EINIGE FEHLER DRINN. WENN IHR WELCHE FINDET, DÜRFT IHR DIESE GERNE BEHALTEN :D




Sehr geehrte Frau Maurer,

CC: Schweizer Medien


Wir beziehen uns auf den beiliegenden Brief und die Polizeiaktion vom 5.12.2004 am Bahnhof Altstetten. Zu Ihrer Info, diesen Brief haben wir von einem Kollegen als Kopie erhalten.

Wir wissen ehrlich gesagt gar nicht wo wir anfangen sollen. Dieser Brief spottet jedem menschlichen Verstand. Wie können Sie mit reinem Gewissen einen solch arroganten Brief an unschuldig verhaftete Menschen senden?

Wir wurden, wie 425 andere Leute, Zeuge Ihrer jämmerlichen Polizeiaktion. Anscheinend haben Sie noch immer nicht verstanden um was es eigentlich geht. Nochmals: Niemand hat was gegen gezielte Massnahmen gegen sogenannte Chaoten, aber mein Gott, doch nicht so wie an diesem besagten Sonntag!! Ist es denn unser Job der Polizei zu erklären, wie die wirklichen Chaoten gefasst werden können??

Sie schreiben in Ihrem Brief , dass Sie ein Zeichen setzen wollten, dass die sogenannten u201ESaubannerzügeu201C nicht mehr geduldet werden. Soweit so gut. Sind wir voll mit Ihnen einer Meinung. Aber: Dann verhaftet man halt mal eben 427 Menschen, die an ein Fussballspiel wollen?? Bravo..! Wie vielen dieser 427 Leute können Sie etwas nachweisen? Würde uns wirklich interessieren.

Weiter versuchen Sie diese Aktion zu entschuldigen, indem Sie von u201EFlaschen die es auf die Polizei hagelteu201C, reden. Wir selber haben ca. 5 Flaschen gesehen, die in Richtung Polizei flogen. Nicht das wir dies entschuldigen oder gar gutheissen wollen, jedoch kann JEDER Mensch mit einigermassen gesundem Menschenverstand voraussehen, dass so was bei einer derartigen Provokation, wo man bereits am Bahnhof von aggressiven Beamten empfangen wird, halt leider passieren kann. Bei soviel Naivität die hier vorgetragen wurde und noch immer wird, kann man wirklich nur den Kopf schütteln.

Weiter schreiben Sie von einem Ausbruchversuch am Bahnhof Altstetten: Wir wiederholen, einen AUSBRUCHVERSUCH! Ja sind wir denn im Gefängnis???? Wie kann man einen Ausbruchversuch machen, indem man einfach aus dem EXTRA - Zug aussteigt, an ein Fussballspiel gehen will und mit Gewalt daran gehindert und bedroht wird den Bahnhof zu verlassen? Das soll ein AUSBRUCHVERSUCH sein??? Übrigens waren auch wir bereits in Besitz des Ticket fürs Spiel.

Jetzt passen Sie mal auf:

Tatsache ist, dass es in Basel keine Andere Möglichkeit gab, als diesen Zug zu nehmen.
Tatsache ist, dass wir über eine Stunde mit kriegsähnlichen Methoden am Bahnhof Altstetten festgehalten wurden, Gummischrot u2013 und -Pfefferspray-Einsatz, über uns ergehen lassen mussten. Tatsache ist, dass wir als freie, unschuldige Schweizer Bürger die einfach an ein Fussballspiel wollten, gefangengenommen, gefesselt und unter skandalösen Bedingungen, während Stunden zuerst in der Kälte und später in einer überfüllten Zelle auf engsten Raum festgehalten wurden. Tatsache ist, dass uns während dieser ganzen Zeit jeglichen Kontakt mit Verwandten/Bekannten untersagt wurde. Tatsache ist, dass uns in dieser Periode (bis wir in die Zelle gebracht wurden) weder der Gang aufs Klo gewährt wurde, noch haben wir irgendwas zu essen, geschweige denn zu trinken bekommen. Tatsache ist auch, dass wir Zeuge von Gewaltanwendung (= Gummischroteinsatz gegen jegwelche Fans) wurden, und einem von einem uns sein Asthma-Spray, trotz verbaler Gegenwehr, von vermummten Beamten entwendet wurde.

Weiter wurden wir erst nach Mitternacht mitten in Zürich vor die Tür gestellt. Das zu dieser Zeit keine Züge mehr nach Basel fahren, sollte wohl klar sein!

Das alles, weil wir und viele andere nur an ein Fussballspiel gehen wollten!!

Ach ja, Sie schreiben in ihrem Brief ja auch, dass eine u201EAussortierungu201C stattgefunden habe, wobei Leute die nicht als u201Eproblematischu201C eingestuft wurden, durchgelassen wurden. Vielen Dank, dass wir in diesem Fall ein Problem also in Ihrem Fall Chaoten sind.

Wir haben auch den Artikel im u201EBeobachteru201C gelesen (siehe Beilage), wo sich Herr Hansruedi Vogel über u201Eein u201EDamm der Bricht, und furios losschlagende FCB-Fansu201C geäussert hat. Dieser Bericht ist schlicht erfunden und erlogen. Keiner sagt, dass aus dem Zug nur brave Engelchen aussteigen. Trotzdem: Es waren WIR FANS die beschossen wurden und fast unter die Räder anderer Züge gekommen sind aufgrund der Einkesselung der Polizei! Wir FANS standen ja mit dem Rücken zum Zug bzw. der Geleise, die Polizei stand ja auf der anderen Seite!!! WIR FANS haben versucht die extrem aggressiven Beamten zu beruhigen, da Kinder aufgrund der Gummischrot-Geschosse und des Pfefferspray-Einsatz zu weinen begannen.

Wie kann man nur dermassen lügen??

Jetzt ist einfach Schluss! Wir haben nun endgültig die Nase gestrichen voll von Ihren Lügengeschichten und Verharmlosungen in den Medien. Wir kochen innerlich dermassen vor Wut und Frustration! Was Sie sich an diesem Sonntag geleistet haben, ist ein schlicht ein VERBRECHEN gegen die Menschlichkeit. Was Sie hier veranstaltet haben ist ein Versuch ein Verbrechen (Sachbeschädigung) zu bekämpfen, indem Sie ein viel grösseres Verbrechen an der Menschheit begehen (siehe o.e. Tatsachen). Ist das der Job der Polizei?? Haben Sie schonmal was von der Genfer Konvention gehört, die die Schweiz unterschrieben hat?? Anscheinend nicht...

Wenn Sie glauben, wir lassen uns so was gefallen und das ganze würde sich irgendwann u201Everlaufenu201C, dann täuschen Sie sich gewaltig.

Wir haben uns nun der Sammelklage angeschlossen und werden uns massiv dafür einsetzen, dass Sie für diesen Skandal büssen werden. Und zwar in Form von hohem Schadenersatz an die Verhafteten. Falls diese Sammelklage kein Erfolg hat, werden wir persönlich gegen Sie vorgehen.

Des weiteren ist nun weit mehr als 1 Monat seit der Aktion verstrichen und wir habe von Ihnen weder einen Entschuldigungsbrief, noch sonst irgendeine Mitteilung erhalten, was uns nun eigentlich definitiv vorgeworfen wird. Haben wir nun eine Anzeige am Hals? Wenn ja, wegen was?

Wieso um alles in der Welt werden wir über nichts informiert? Wieso werden die Eltern der minderjährigen, die verhaftet wurden, nach Zürich eingeladen und wir nicht?? WIR wurden doch genauso verhaftet und schikaniert obwohl wir halt etwas älter sind als 16!

Weiter fragen wir uns, wie die Europameisterschaft in Zürich abgehalten werden soll. Werden dann auch mal kurz 500 Fussballfans verhaftet aufgrund des Verdachtes in der Stadt zu randalieren? Wie wäre wohl die Reaktion aus England wenn mal 500 englische Fans verhaftet und schikaniert würden??

Wahrscheinlich werden Sie auch diesen Brief nicht ernst nehmen, uns entweder als Lügner oder gar Chaot abstempeln. Aber das ist uns sch...egal, wir werden für Gerechtigkeit kämpfen und weitermachen bis wir und andere Verhaftete entsprechend entschädigt wurden.

In der Zwischenzeit verbleiben wir,

Z306
Z307
:D

art-of-football
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 217
Registriert: 06.12.2004, 21:34
Wohnort: 4054

Beitrag von art-of-football »

Habe auch noch eine Frage/ Überlegung bezüglich Altstetten:

Es hiess, zumindest bei mir, ich hätte an einer "unerlaubten Massendemonstration" teilgenommen.

Jetzt meine Definition von Demonstration:
Menschenansammlung, die zusammen für etwas oder gegen etwas einstehen. Dabei ist zu beachten, dass sich bei einer Demonstration jeder freiwillig entfernen oder sich anschliessen kann.

Jetzt meine Überlegung:
Ich konnte mich am Bahnhof weder freiwillig entfernen noch anschliessen und zudem haben wir theoretisch für nichts demonstriert (ausser "fanen" ist eine Demonstration). Deshalb würde ich diese Ansammlung eher als unfreiwillige Versammlung ansehen und haben wir in der Schweiz nicht eine Art von Versammlungsfreiheit... :confused:

Ich habe nicht viel Ahnung von Recht oder genauen Definitionen also bitte korrigiert mich (Schreibfehler zählen zur Abwechslung nicht).

Benutzeravatar
Platini
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 891
Registriert: 06.12.2004, 22:18

Beitrag von Platini »

die formelli priefig vo der staatsrächtliche beschwerde miesst meh aber genau priefe well in däm fall numme e verganges rächtschutzinträsse vorligt.

was isch verlangt ? e priefig nach art 36. bv wie scho obe beschriibe oder s ganze brimborium nach art. 84.ff og ?

Benutzeravatar
frikshow
Benutzer
Beiträge: 49
Registriert: 07.12.2004, 08:02

Beitrag von frikshow »

Platini hat geschrieben:die formelli priefig vo der staatsrächtliche beschwerde miesst meh aber genau priefe well in däm fall numme e verganges rächtschutzinträsse vorligt.

was isch verlangt ? e priefig nach art 36. bv wie scho obe beschriibe oder s ganze brimborium nach art. 84.ff og ?
Die Fragestellung verlangt ein Gutachten, und nicht nur eine Prüfung der materiellen Punkte.

Dann muss man sicher auch auf die formellen Voraussetzungen eingehen.

Hab ich ja erwähnt, dass bei der Legitimation nicht alles sonnenklar ist.

;)
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
Albert Einstein

Antworten