Cablecom neue AGB !

Der Rest...
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Kawa
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Cablecom neue AGB !

Beitrag von Kawa »

Habe heute die neuen AGB's der Cablecom (gültig ab Februar) erhalten.
6 Fair Use
Der Kunde darf durch die Nutzung seiner Internetanknüpfung andere Nutzer nicht
beeinträchtigen, hindern oder einschränken. Insbesondere während den Spitzenzeiten
zwischen 16 und 24 Uhr darf der Kunde das IP-Netz durch das andauernde Ausschöpfen
seiner maximalen Übertragungskapazität (excessive usage) für die Peer-to-
Peer Nutzung, das Betreiben von Gameservern, den Download von Foren usw. nicht
in einer Weise belasten, welche die Performance anderer Kunden beeinträchtigen
würde.
Cablecom behält sich vor, bei Vorliegen einer Gefährdung des störungsfreien Betriebs
des Zugangsnetzes eine vorübergehende Reduktion der jeweils vertraglich festgelegten
Werte für den Up- und/oder Downstream zu veranlassen. Eine solche Reduktion
kann unabhängig davon vorgenommen werden, ob der Kunde die Gefährdung
absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführt hat. Ausserdem kann der Internetzugang
gemäss Ziffer 5 dieser Bestimmungen vorübergehend gesperrt werden.
  • Ausschöpfen der gekauften Dienstleistung = excessiv / non fair use ???
  • Ich zahle ja für UNLIMITED traffic, ich zahle ja meinen Speed .....
  • Wie kann ich feststellen, ob ich andere User beeinträchtige ? Eigentlich gar nicht ....
  • Werde ich je benachrichtigt wenn mein Account zusammengestutzt wird oder bezahle ich einfach weiter für etwas, das ich gar nicht erhalte ?
Die ganze Klausel verstehe ich nicht, es war ja schon immer best effort ....
Weiss jemand wie die Bedingungen bei den ADSL-Anbietern sind, überlege mir einen Wechsel ?

Forumsjuristen : Aenderung AGB = Grund für fristlose Kündigung ?

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Snowy
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Beitrag von Snowy »

Extrem Mühsam!

Geht gegen den "Geist" des Internets...

Zum Glück hab ich Cablecom auf Ende Januar gekündigt. Weiss jemand von anderen Anbietern mit ähnlichen Klauseln?
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."

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Tolkien
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Beitrag von Tolkien »

Das ist eine verdammte Frechheit von der Cablecom. :mad:

Bern, 11. Januar 2006
Markante Erhöhung der ADSL-Bandbreiten: Massiv mehr Leistung
Private und Firmen profitieren von noch schnelleren Datenverbindungen: In den kommenden Monaten erhöht Swisscom Fixnet Wholesale die Bandbreiten für ADSL-Anschlüsse je nach Angebot um mehr als das Dreifache. Das ist ein weiterer Meilenstein in der Erfolgsgeschichte der ADSL-Technologie, die in der Schweiz mittlerweile von über einer Million Kunden genutzt wird.
Mit einer massiven Erhöhung der Bandbreiten für ADSL-Anschlüsse mischt Swisscom Fixnet Wholesale den Breitbandmarkt neu auf. Die Initiative des Unternehmens ist eine Antwort auf die weiterhin zunehmende Nachfrage nach höheren Datentransfer-Kapazitäten und ein klares Bekenntnis zu einer weltweit bewährten und weit verbreiteten Technologie.

Mehr Datentransfer-Leistung über rund 30 Internet-Provider

Swisscom Fixnet Wholesale vertreibt ADSL in der Schweiz über ein Netz von rund 30 Internet-Providern. Das Angebot umfasst eine ganze Palette von Breitbandlösungen, welche die spezifischen Bedürfnisse der Privat- und Geschäftskunden abdecken. Jetzt profitieren diese bestehenden wie auch die zukünftigen ADSL-Nutzer von einer massiven Leistungssteigerung. Dadurch ergibt sich auch ein deutlich gesteigertes Preis-/Leistungsverhältnis, das für viele Anwenderinnen und Anwender ein Anreiz sein wird auf ADSL umzustellen.

Die neuen Angebotsprofile sind durch die maximal erreichbare Bandbreite definiert, das heisst, der Kunde erhält die maximal mögliche Datentransfer-Leistung von seinem abonnierten Profil. Die Datentransfer-Leistung ist von der Entfernung zur Swisscom Zentrale sowie von der Qualität der Installation im Hause abhängig. Dies kann dazu führen, dass einzelne Kunden nicht von der vollen Leistungserhöhung profitieren.

Für Neukunden stehen die neuen Leistungsprofile ab Mitte März 2006 zur Verfügung. Seit Dezember 2005 läuft die technische Vorbereitung für die Bandbreitenerhöhung für bestehende Kunden. Für die Profile 1200/200 und 2400/200 sowie die Anschlüsse der Geschäftskunden stehen die neuen hohen Bandbreiten ab Ende März 2006 zur Verfügung. Bis Ende April 2006 wird ein Grossteil des Privatkundenprofils 600/100 migriert sein. Spätestens Ende Juni ist die Migration sämtlicher bestehender Anschlüsse abgeschlossen.

Mit dem neuen Angebotsportfolio für Geschäftskunden kommt Swisscom Fixnet Wholesale den Bedürfnissen der Unternehmen nach schnellen Datenverbindungen entgegen. Das Unternehmen leistet damit auch einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in einem von ständiger Beschleunigung gekennzeichneten Umfeld.

Zukunftstechnologie ADSL weiterhin auf Erfolgskurs

ADSL hat sich weltweit als überlegene Breitbandtechnologie etabliert. In der Schweiz verzeichnet ADSL im europäischen Vergleich das schnellste Wachstum und ist bei über 98 Prozent der gegen vier Millionen Festnetzanschlüsse verfügbar. Im August 2005 wurde in unserem Land die Millionenmarke der ADSL-Anschlüsse überschritten. Im Jahr 2005 verzeichnete ADSL die bisher höchste Zuwachsrate und der positive Trend hält an. Dieser Boom ist nicht allein auf die hohen Bandbreiten zurückzuführen, sondern auch auf die hohe Qualität und den umfassenden Service, der von ADSL-Nutzern sehr geschätzt wird.
[CENTER]Fortuna lächelt - doch sie mag
nur ungern voll beglücken:
Schenkt sie uns einen Sommertag,
schenkt sie uns auch Mücken.

- Wilhelm Busch


Wenn das Spiel vorbei ist, kommen König und Bauer in dieselbe Schachtel zurück. [/CENTER]

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Kawa hat geschrieben: Forumsjuristen : Aenderung AGB = Grund für fristlose Kündigung ?
ja, ausser in den alten AGB stand, AGB-Änderung sei möglich.

Auch wenn dies drin steht, trotzdem Kündigungsgrund, wenn wesentliche Hauptpflichten des Vertrags tangiert werden. Spätestens wenn du tatsächlich downgegradet wirst bzw. der Anschluss gesperrt wird ist für mich der ausserordentliche Kündigungsgrund gegeben, da AGB nicht Hauptpflichten vereiteln dürfen. AGB-Änderung als solches reicht nur evtl. aus, ausprobieren kannst dus natürlich (wohl ohne Erfolg).

Ist gesetzlich aber nicht geregelt, ist mehr Rechtstheorie. Gegenmeinungen also möglich.


ganz davon abgesehen: Sauerei, den Kunden mehr zu verkaufen, als dass sie dann wirklich liefern können! ADSL rules!
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allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Kawa hat geschrieben: Weiss jemand wie die Bedingungen bei den ADSL-Anbietern sind, überlege mir einen Wechsel ?
ADSL-Anbieter haben solche Klauseln (technisch) nicht nötig, da kein Nutzer die Linie mit anderen Nutzern teilt. Jeder Nutzer hat seine garantierte Kapazität, die von anderen Nutzern unabhängig ist. Bei Kabel teilen sich mehrere Nutzer die Kapazität. Je mehr der eine surft, desto weniger können andere.
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Urlauber
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Beitrag von Urlauber »

hö? Böcks voll nit

Dörf ich jetzt zwische 16 - 24:00 eMule und CO nümi benutze??

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Rankhof hat geschrieben:Auch wenn dies drin steht, trotzdem Kündigungsgrund, wenn wesentliche Hauptpflichten des Vertrags tangiert werden.
Denke das ist schon sehr wesentlich, habe ein Abo genommen das als wichtiger Bestandteil unlimited traffic / kein max. Datenvolumen enthielt und das ist jetzt nicht mehr so !
Unter unlimited verstehe ich, dass ich (wenn ich denn so will) 7 * 24 h volle Pulle saugen darf soviel ich will ......

Kommt mir vor wie wenn die SBB plötzlich allen GA-Besitzers mitteilt, sie dürften nur noch 2 Fahrten pro Tag machen .....

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Beitrag von Kawa »

Urlauber hat geschrieben:hö? Böcks voll nit

Dörf ich jetzt zwische 16 - 24:00 eMule und CO nümi benutze??
So stehts geschrieben ..............

Es sei denn du stellst dein emule so ein, dass es nur mit halber Leistung saugt :mad:

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Kawa hat geschrieben:Denke das ist schon sehr wesentlich, habe ein Abo genommen das als wichtiger Bestandteil unlimited traffic / kein max. Datenvolumen enthielt und das ist jetzt nicht mehr so !
Unter unlimited verstehe ich, dass ich (wenn ich denn so will) 7 * 24 h volle Pulle saugen darf soviel ich will ......

Kommt mir vor wie wenn die SBB plötzlich allen GA-Besitzers mitteilt, sie dürften nur noch 2 Fahrten pro Tag machen .....
falls es hart auf hart kommen sollte vor Gericht ist nicht massgebend, was du dachtest, sondern was Cablecom wissen musste, dass es für dich wesentlich ist. Was du im Übrigen auch zu beweisen hast. Denke aber als Poweruser sollte dir das gelingen.

Einfacher und günstiger als Kündigung und Zivilprozess (mit Prozessrisiko) ist es aber - leider - die Faust im Sack zu machen und ordentlich zu kündigen...
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Rankhof hat geschrieben:falls es hart auf hart kommen sollte vor Gericht ist nicht massgebend, was du dachtest, sondern was Cablecom wissen musste, dass es für dich wesentlich ist.
Da Cablecom in ihrer Werbung gross Reklame mit Flatrate / unlimted / keine Volumenbegrenzung etc. macht, muss sie ja wohl wissen, dass das mit ein Entscheidungsgrund für div. Kunden sein kann ;)

Wie ist es denn mit der angedrohten "Reduktion der jeweils vertraglich festgelegten Werte für den Up- und/oder Downstream", wenn die dann trotzdem den vollen Abopreis verlangen ? Betrug ?

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Rankhof hat geschrieben:ADSL-Anbieter haben solche Klauseln (technisch) nicht nötig, da kein Nutzer die Linie mit anderen Nutzern teilt. Jeder Nutzer hat seine garantierte Kapazität, die von anderen Nutzern unabhängig ist. Bei Kabel teilen sich mehrere Nutzer die Kapazität. Je mehr der eine surft, desto weniger können andere.
Dachte ich auch, aber wieso mahnen denn DSL-Anbieter in Deutschland Poweruser ab ?

http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe ... m?id=21158

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Kawa hat geschrieben:Dachte ich auch, aber wieso mahnen denn DSL-Anbieter in Deutschland Poweruser ab ?

http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe ... m?id=21158
Ich nehme an, weil der zuviel Traffic verursacht hat und das kostet. Weiss nicht, wie diesbezügl. die AGBs der ADSL-ISP lauten, meinte aber, sie könnten nur ordentlich künden (nicht sicher)
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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Kawa hat geschrieben: Wie ist es denn mit der angedrohten "Reduktion der jeweils vertraglich festgelegten Werte für den Up- und/oder Downstream", wenn die dann trotzdem den vollen Abopreis verlangen ? Betrug ?
Betrug wohl kaum... Höchstens eine Vertragsverletzung, wobei das drauf ankommt, wie man die AGB auslegt und ob die Änderung auch nicht akzeptiert werden kann. Denke aber schon, dass das dann den wesentlichen Teil des Vertrags (die Geschwindigkeit) so massiv belastet, dass die AGBs das nicht ändern können. Also zumindest Preisnachlass müssten sie dir gewähren.
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Rankhof hat geschrieben:Ich nehme an, weil der zuviel Traffic verursacht hat und das kostet. Weiss nicht, wie diesbezügl. die AGBs der ADSL-ISP lauten, meinte aber, sie könnten nur ordentlich künden (nicht sicher)
Die haben dem Kerl ja 100 u20AC geboten wenn er freiwillig kündet ...

Also stören Power-User bei Cable wegen der Belastung anderer Kunden, bei DSL wegen den Traffickosten. Ist mir aber eigentlich egal, die ganzen Reklamen mit Flatrate sind eigentlich dann bei beiden Anbieterkategorien schlicht gelogen ....

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rotoloso
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Beitrag von rotoloso »

Bin ich froh dass i Cablecom au gli Künd... Kündigungszytt isch 3 Monet gället?
[CENTER]***************************IN MEMORIAM*************************
*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
******************************************************************
[/CENTER]

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Nikopol
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Beitrag von Nikopol »

cablecom sind eh zürcher und amis. sofort künden.

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Diggi_Eier
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Beitrag von Diggi_Eier »

Kawa hat geschrieben:[*]Wie kann ich feststellen, ob ich andere User beeinträchtige ? Eigentlich gar nicht ....
Schon durch das Besitzen eines ICQ oder MSN "beeinträchtigst" du die User, indem du dich anmeldest (natürlich auf deiner Adressbuchliste= Kawa hat den Status geändert, Kawa hat sich angemeldet etc.) Hier kann allerdings von einer mutmasslichen Einwilligung ausgegangen werden, da diese User dich in ihrem Adressbuch haben.

Bei Kazaa ist das anders. Da ladest du ja von fremden Rechnern dein Zeugs runter auf deinen PC.

Bei der Kündigung seh ich's gleich wie Rankhof und ich denke sogar, dass die Hauptvertragspunkte wirklich verletzt werden, denn sie betreffen das Angebot des Anbieters, welches nun verändert wurde und somit nicht mehr mit deinem gewollten übereinstimmt.
A*schelo hat geschrieben:Ha ha, da beklagt sich jemand der mehrere Pseudos hat. Armselig.

Wem's nicht passt, kann gehen....
Antwort Eierli, wenn der Thread nicht gerade gesperrt worden wäre hat geschrieben:Armselig ist, wer nicht mit gleichen Ellen messen kann. Machs gut, Spaghetti.

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Sieht so aus, als waere der Wechsel zu einer Newsgroup fuer mich nun sowieso obligatorisch... da benutze ich meine Bandbreite immerhin nur fuer ~10min am Stueck und auch nur die fuer den Download. Stoerend fuer Cablecom sind wohl die, die non-stop mit dem Maximum raufladen. (Wie man es eben bei P2P Networks macht)

Finde ich natuerlich trotzdem eine Frechheit... leider nichts neues - wird in Deutschland auch bei DSL gemacht und wuerde hier bestimmt auch kommen, wenn die Poweruser von Cablecom zu Bluewin wechseln wuerden.

Pascilicious
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Beitrag von Pascilicious »

Tja fuck uf cablecom! Wird au künde... das isch jo no s tüpfeli uf em i!
Vorallem hani in letschter Zyt eifach z viel Unterbrüch dine ka... stundelang.
Do zahlsch e Pauschalbetrag und s wird den nit no wenigschten verrächnet...au wenns nur Fr. 10.- oder so wäre (Prinzip).

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Rankhof hat geschrieben:Denke aber schon, dass das dann den wesentlichen Teil des Vertrags (die Geschwindigkeit) so massiv belastet, dass die AGBs das nicht ändern können. Also zumindest Preisnachlass müssten sie dir gewähren.
Heisst das also, dass ich die AGB (einseitige massive Vertragsänderung) gar nicht akzeptieren muss ?
Oder wenn ich künde und denen gleichzeitig mitteile, dass ich die AGB nicht akzeptiere, bleibt dann die alte während der Kündigungsfrist in Kraft ?

@AlleCablecomKünder : Div. DSL-Provider haben (zumindest in Deutschland) schon solche "fair use"-Klauseln eingeführt, also wohin wollt ihr denn wechseln ....

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Snowy
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Beitrag von Snowy »

rotoloso hat geschrieben:Bin ich froh dass i Cablecom au gli Künd... Kündigungszytt isch 3 Monet gället?
Jo, und es MUES schriftlich si....
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."

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Snowy
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Beitrag von Snowy »

Kawa hat geschrieben: @AlleCablecomKünder : Div. DSL-Provider haben (zumindest in Deutschland) schon solche "fair use"-Klauseln eingeführt, also wohin wollt ihr denn wechseln ....
Das isch momentan au bi mir die grossi Frog... ha ebe s Gfühl, dass ADSL und Co au bald werde nochezieh!

Verdammte scheiss!
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Pascilicious hat geschrieben:Tja fuck uf cablecom! Wird au künde... das isch jo no s tüpfeli uf em i!
Vorallem hani in letschter Zyt eifach z viel Unterbrüch dine ka... stundelang.
Do zahlsch e Pauschalbetrag und s wird den nit no wenigschten verrächnet...au wenns nur Fr. 10.- oder so wäre (Prinzip).
Hast schon mal reklamiert ? Ohne gehts halt nicht :p
Hatte das mal bei Balcab vor Jahren, hab denen die Rechnung fürs zwischenzeitliche Dial-in geschickt und das wurde beglichen (resp. aufs nächste Abo angerechnet).
Gleicht natürlich den Aerger mit dem kotzlahmen Modem nicht aus, aber immerhin .....

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Snowy hat geschrieben:Das isch momentan au bi mir die grossi Frog... ha ebe s Gfühl, dass ADSL und Co au bald werde nochezieh!

Verdammte scheiss!
Bei einem sauteuren Business-Abo werden sie solche Klauseln nicht einführen :mad: :mad: :mad:

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Beitrag von Kawa »

rotoloso hat geschrieben:Bin ich froh dass i Cablecom au gli Künd... Kündigungszytt isch 3 Monet gället?
Auf Ende Januar möglich :D :D :D
10 Vertragsänderung
Cablecom behält sich das Recht vor, ihre Dienstleistungen, Preise, Besonderen
Bestimmungen, die vorliegenden AGB wie auch jedes andere Vertragsdokument
jederzeit zu ändern. Über materiell wesentliche Änderungen der AGB
wird der Kunde in geeigneter Form informiert. Im Falle von Änderungen eines
Vertragsdokuments zum Nachteil des Kunden
ist der Kunde berechtigt, den
Vertrag ausserordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der neuen
Vertragsbedingungen schriftlich zu kündigen.
Ohne Kündigung gelten die neuen
Bedingungen ohne weiteres als akzeptiert. Nicht zum Nachteil des Kunden
gilt eine Vertragsänderung, welche aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen
oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen von cablecom vorgenommen
werden muss.

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rotoloso
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Beitrag von rotoloso »

Kawa hat geschrieben:Auf Ende Januar möglich :D :D :D
I ka doch z.B. im März künde mit 3 Monet Kündigungsfrischt oder?
[CENTER]***************************IN MEMORIAM*************************
*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
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[/CENTER]

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Diggi_Eier
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Beitrag von Diggi_Eier »

Kawa hat geschrieben:Auf Ende Januar möglich :D :D :D
Momänt, das sin no die alte AGB, odr?
A*schelo hat geschrieben:Ha ha, da beklagt sich jemand der mehrere Pseudos hat. Armselig.

Wem's nicht passt, kann gehen....
Antwort Eierli, wenn der Thread nicht gerade gesperrt worden wäre hat geschrieben:Armselig ist, wer nicht mit gleichen Ellen messen kann. Machs gut, Spaghetti.

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Beitrag von Kawa »

rotoloso hat geschrieben:I ka doch z.B. im März künde mit 3 Monet Kündigungsfrischt oder?
Vielleicht ....
Mindestvertragsdauer ist 12 Monate, danach 3 Monate Kündigungsfrist. Also kannst du das wenn du es schon ein Jahr hast ...

Auf Ende Januar geht aber immer, wenn du mit den neuen AGB's nicht einverstanden bist :D

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Beitrag von Kawa »

Diggi_Eier hat geschrieben:Momänt, das sin no die alte AGB, odr?
Und ??? Die sind JETZT immer noch rechtsgültig ....
Abgesehen davon stehts auch in den neuen, nehme schwer an das ist Gesetz !

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rotoloso
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Beitrag von rotoloso »

Kawa hat geschrieben:Vielleicht ....
Mindestvertragsdauer ist 12 Monate, danach 3 Monate Kündigungsfrist. Also kannst du das wenn du es schon ein Jahr hast ...

Auf Ende Januar geht aber immer, wenn du mit den neuen AGB's nicht einverstanden bist :D
Ich duemer d'Cablecom (Balcab) scho sytt Johre aa...
[CENTER]***************************IN MEMORIAM*************************
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