Fall Muntwiler: FCSG rekurriert gegen Entscheid der SFL-Disziplinarkommission
30.04.2007
Der FC St.Gallen wird gegen den Entscheid der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) im Fall Muntwiler beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne rekurrieren.
Zu diesem Entschluss ist der Verwaltungsrat der FC-St.Gallen-AG am Montag gekommen. Nachdem er die Begründung des Entscheids der Disziplinarkommission und die Konsequenzen eines Rekurses von mehreren renommierten externen Juristen in einem Rechtsgutachten prüfen liess, ist der Verwaltungsrat der FC-St.Gallen-AG zuversichtlich, dass das CAS den seiner Ansicht nach falschen Entscheid der Disziplinarkommission korrigieren wird.
Diese hatte das 0:0-Unentschieden vom 1. April gegen den FC Zürich Anfang vergangener Woche in eine 0:3-Forfait-Niederlage zu Ungunsten des FC St.Gallen umgewandelt und dem Klub einen Punkt abgezogen. Laut der Disziplinarkommission war der Spieler Philipp Muntwiler nicht spielberechtigt, weil er am Tag zuvor in einem Spiel mit der 1.-Liga-Mannschaft des FC St.Gallen nach einer gelb-roten Karte des Feldes verwiesen worden war. Die Disziplinarkommission der Swiss Football League kam zu ihrem Entscheid, obschon Verantwortliche des FC St.Gallen sich umgehend bei einem Offiziellen des Verbands erkundigten hatten, ob Philipp Muntwiler gegen den FC Zürich spielen darf und dieser nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten das Okay gab.
Der FC St.Gallen hofft auf ein rasches Urteil des CAS.
http://www.fcsg.ch