Aenderungen im Gesetz sind meiner Meinung nach unabdingbar:
Wenn ein Auto vorsaetzlich (ie Strassenrennen) oder fahrlaessig (nach jetztigem Punkt bei Trunkenheit...) zu einem Verbrechen oder Vergehen verwendet wird, und dies die Gefaehrdung der Oeffentlichkeit, eine schwere Koerperverletzung oder den Tod einer Person zur Folge hat, soll eine Gefaengnissstrafe von nicht unter 3 Monaten
ohne Bewaehrung gegen den Taeter verhaenkt werden.
Ein Raser kommt also nicht mehr mit einer Busse davon, sondern muss 3 Monate absitzen.
Zu den harten Strafen: Natuerlich haben diese einen Einfluss bis zu einem gewissen Punkt. Der Unterschied zwischen 20 und 30 Jahren ist nicht gross, aber zwischen Busse und unbedingter Haft?
Wenn der Papi die 1,000.- dann schon bezahlt, who cares? Aber wenn du die naechste Zeit hinter Gittern verbringst... da kann dich niemand frei kaufen.
Die Aufklaerungsquote zu steigern ist meiner Meinung nach nicht gut moeglich. Viel eher wuerde man die Verurteilungsquote steigern und das erreicht man in dem man weniger Anforderungen an die Beweise stellt. => mehr Unschuldige, die zur Kasse kommen.
Es ist auch nicht die Automarke bzw das "tunen", das die Leute zu ruecksichtslosen Fahrern macht. Viel eher sind es eben schon ruecksichtslose Fahrer, die bei erster Gelegenheit einen "geilen" Wagen kaufen und den richtig aufmotzen.
Nebenbei haette ich das Auslaendergesetz schon lange so abgeaendert, dass jedes Verbrechen einen lebenslangen Landesverweis zur Folge haette. Jeder kann entschuldigen, wenn man mal falsch parkiert oder eine Busse vergisst zu bezahlen - das sind auch keine Verbrechen. Wenn man aber jemandem die Fresse einschlaegt, dann sollte Rehabilitation nicht unser Problem sein.
Ja, ich wuerde auch gerne jeden gewalttaetigen Schweizer ausschaffen, nur ist das leider nicht moeglich. Das soll uns aber nicht verunmoeglichen in anderen Faellen die richtige Wahl zu treffen.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich (wobei es bis vor kurzem ja "alle Schweizer" war...) - das bedeutet nicht, dass man gegen eine bestimmte Gruppe (ie Auslaender) keine zusaetzliche Strafe (Ausschaffung) verteilen darf. Erfinden wir also nicht Huerden wo es ausnahmsweise mal keine gibt
