"Gut zum Druck" mit vorhandenen Schreibfehlern?macau hat geschrieben:Der angehängte Unterschriftenbogen erhielt heute Nachmittag das "gut zum Druck" der Bundeskanzlei

"Gut zum Druck" mit vorhandenen Schreibfehlern?macau hat geschrieben:Der angehängte Unterschriftenbogen erhielt heute Nachmittag das "gut zum Druck" der Bundeskanzlei
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Bim datum unde hets en kleine fehler: 15. Junii2006.macau hat geschrieben:Der angehängte Unterschriftenbogen erhielt heute Nachmittag das "gut zum Druck" der Bundeskanzlei
nicht rechtlich, aber wohl motivationstechnisch. Offizielle Sachen mit Flüchtigkeitsfehlern sind bei mir ziemlich schnell "unten durch" - und viele andere werden da nicht anders denkenmacau hat geschrieben:Die letzten Linien sind rechtlich nicht relevant...
Ich werde noch ein paar Tipps zum Sammeln posten
Querdängger hat geschrieben:dä Schuss ka hinte use goh ! Wenns Referändum d' stand kunnt und es
kunnt vors Volk. Denn ka ich euch jetzt scho sage, dass ca 80 % das
Referändum ablähne. Es wird im Volk högschtens heisse,
Domingo hat geschrieben: und das demnächst ein offizielles Communique rausgeht, wenn das Ganze steht!!!
bevor das Ganze wirklich so rüberkommmt, dass die schlimmsten Krawallbrüder die Einzigen sind, die sich wehren![]()
Wie dämlich wollt ihr euch noch anstellen? Es ist eine politische Sache und keine moralische, als lasst das dumme Geschwätz.Rankhof hat geschrieben:so, damit ist die Meinung wohl schon vorgezeichnet: Chaoten aus der Hooliganszene des FCB wollen das Referendum ergreifen...
Prima gemacht...![]()
handschriftllich wie sesap schon gesagt hat (in der Tabelle)macau hat geschrieben:schau den Bogen nochmal an...
Die darin Enthaltenen weiteren Links zum Gesetzesentwurf und zu den Gesetzesartikeln funktionieren aber nicht mehr und im Bundesblatt auf admin.ch hab ich mit dem Suchwort Hooligan auch nichts gefunden. Würde gerne mal den Gesetzestext lesen. Wenns wirklich so krass ist, wie in der Woz beschrieben, dann müssten die entsprechenden Gesetzesauszüge ja eigentlich das beste Argument gegen die Vorlage sein.Rankhof hat geschrieben:ich nehme mal an, dieser Thread ist bereits bekannt...
http://www.blaueblock.ch/dieter/3539.pdfmoulegou hat geschrieben:Die darin Enthaltenen weiteren Links zum Gesetzesentwurf und zu den Gesetzesartikeln funktionieren aber nicht mehr und im Bundesblatt auf admin.ch hab ich mit dem Suchwort Hooligan auch nichts gefunden. Würde gerne mal den Gesetzestext lesen. Wenns wirklich so krass ist, wie in der Woz beschrieben, dann müssten die entsprechenden Gesetzesauszüge ja eigentlich das beste Argument gegen die Vorlage sein.
Also hat jemand gleich nen funktionierenden Link?
Irgendwie komisch, dass die einzige Seite wo ein Gesetz, das dem fakultativen Reverendum untersteht, unter einer Adresse mit den Begriffen blaueblock und dieter zu finden sein soll. Aber vermutlich war Hooligan auch nicht der richtige Suchbegriff. Egal, danke trotzdem.bg_bs hat geschrieben:http://www.blaueblock.ch/dieter/3539.pdf
wurde in diesem thread bereits gepostet...
Gesetzestexte sind kurz, präzise und klar formuliert und trotzdem besteht immer Interpretationsspielraum.moulegou hat geschrieben:So einen richtig knackigen Abstimmungsslogan zuhanden der Gegnerschaft, wie ich mir das aufgrund des Woz-Artikels erhofft hätte, konnte ich leider nicht finden.
Der Freipass liegt im von Dir zitierten Ausschnitt sicherlich in der Formulierung "glaubhaft gemacht werden kann". Glaubhaft ist normalerweise doch, wenns der Richter glaubt, was an sich schon nicht in jedem Fall ganz unbedenklich ist. Aber so wie ich den Gesamtkontext von 24a verstehe, braucht die Notwendigkeit eines potenziell aufgrund der Sanktionen unter 24b - 24e folgenschwereren Eintrags in die Datenbank im Falle dieses Gesetzes nicht mal einem Richter gegenüber glaubhaft gemacht zu werden, sondern muss nur den "Behörden und Amtsstellen", also der Exekutive, so erscheinen.Léon hat geschrieben:Gesetzestexte sind kurz, präzise und klar formuliert und trotzdem besteht immer Interpretationsspielraum.
Bsp.
Art. 24 c) die Massnahme zur Wahrung der Sicherheit Personen oder Sportveranstaltung notwendig ist und glaubhaft gemacht werden kann, dass die Massnahme begründet ist.
auch wenns etwas spät ist: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2006/3539.pdfmoulegou hat geschrieben:Die darin Enthaltenen weiteren Links zum Gesetzesentwurf und zu den Gesetzesartikeln funktionieren aber nicht mehr und im Bundesblatt auf admin.ch hab ich mit dem Suchwort Hooligan auch nichts gefunden. Würde gerne mal den Gesetzestext lesen. Wenns wirklich so krass ist, wie in der Woz beschrieben, dann müssten die entsprechenden Gesetzesauszüge ja eigentlich das beste Argument gegen die Vorlage sein.
Also hat jemand gleich nen funktionierenden Link?
Domingo hat geschrieben:dieser Tagesschaubericht ist eine Katastrophe![]()
http://tagesschau.sf.tv/video/view/20280/4
es gibt doch eine Stelle, wo man sich Beschweren kann (z.Bsp jetzt tendenziöse Berichterstattung), Ombudsmann oder sowas, weiss jmd wohin ich mich da wenden muss?
diesen Bericht lasse ich nicht auf uns sitzen![]()
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen