Abstimmungen 28.2. - Durchsetzungsinitiative/Gotthard/Heiratsstrafe/ Nahrungsmit

Der Rest...

Wie stimmst du am 28. Februar ab?

Umfrage endete am 29.02.2016, 08:30

Durchsetzungsinitiative JA
49
9%
Durchsetzungsinitiative NEIN
103
19%
Gotthard JA
78
14%
Gotthard NEIN
60
11%
Heiratsstrafe JA
43
8%
Heiratsstrafe NEIN
87
16%
Nahrungsmittelspekulation JA
63
11%
Nahrungsmittelspekulation NEIN
64
12%
Die Abstimmungen interessieren mich nicht.
1
0%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 548

Allez Basel!
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Beitrag von Allez Basel! »

BloodMagic hat geschrieben:Was mich persönlich sehr stört ist die Härtefallklausel. es kann nicht sein, dass im Kanton Bern 0.41% von allen kriminellen Ausländern ausgeschafft werden und im Kanton Baselland 4.41% (BS 3.96%) - das heisst, ein straffälliger Ausländer hat eine 10x höhere Chance abgeschoben zu werden wenn er in der Region Basel straffällig wird. Da stimmt doch etwas nicht. Es wird also in Zukunft nach wie vor die harten Richter geben die ausschaffen und die weichen welche die Härtefallklausel regelmässig anwenden. Da habe ich echt ein Problem mit. Es kann doch nicht sein, dass ein Familienvater der schwer Kriminell ist anders behandelt wird als ein junger ohne Familie. Hier darf es niemals so viel Spielraum geben bei den Ausschaffungen. Gerade bei den schweren Delikten (schwere Körpferverletzung, Mord, Vergewaltigungen usw.) darf es keinen Spielraum geben! Genauso bei Ausländer die bei 10. Mal beim Diebstahl/Einbruch erwischt werden.

Ist mir persönlich egal wie hoch die Chance ist ob er rückfällig wird - wer Vergewaltigt und Mordet gehört weg!
Das ist ja indirekt die Argumentation der Befürworter der Durchsetzungsinitiative. Es geht auch um eine gewisse Vereinheitlichung, in dem man eigentlich alles vorgibt. Dass damit auch Bagatellen darunter fallen können, ist ja dann das Problem.

Diese Initiative entwickelt neben viel Populismus der Befürworter und noch mehr Populismus der Gegner auch immer mehr eine Diskussion, wie wir zu unseren Richtern stehen und unserem Rechtssystem.

Eine Gerichtsverhandlung ist halt im Endeffekt halt auch immer ein "sich gut verkaufen können". Wer optimal beraten ist (Stichwort Anwalt) und sich vor Gericht auch richtig verhält und somit die Richter überzeugen kann, dass man nicht rückfällig wird und die Tat nur ein Ausrutscher war, wird automatisch besser davon wegkommen. Mal offenlassend, was man für eine Tag begangen hat.

Im Endeffekt geht es bei deinem Punkt auch um den Föderalismus. Das Ziel der Schweiz ist, dass jeder Kanton möglichst viel selber bestimmen und regeln kann, somit unabhängig bleibt. Da könnte man ja gerade schon über die verschiedenen Schulsysteme, über die Steuergesetze und noch viel mehr reden. Klar ist, ganz "fair" kann es nie sein.

Fulehung
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Beitrag von Fulehung »

BloodMagic hat geschrieben:Was mich persönlich sehr stört ist die Härtefallklausel. es kann nicht sein, dass im Kanton Bern 0.41% von allen kriminellen Ausländern ausgeschafft werden und im Kanton Baselland 4.41% (BS 3.96%) !
Was sind das für Zahlen? Und mit welchen Gesetzesverstössen gilt man in dieser Statistik als krimineller Ausländer?

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BloodMagic
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Beitrag von BloodMagic »

Fulehung hat geschrieben:Was sind das für Zahlen? Und mit welchen Gesetzesverstössen gilt man in dieser Statistik als krimineller Ausländer?
http://www.solothurnerzeitung.ch/schwei ... -130024122

Und ja ich gehe davon aus die DSI wird abgelehnt und ich hoffe es gibt in ein paar Jahren eine Stastik wie diese pro Kanton.

Eine willkür wie heute darf es nicht geben die Unterschiede zwischen GE und BS z.B. sind riesig und das sind zwei vergleichbare Kantone

Fulehung
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Beitrag von Fulehung »

BloodMagic hat geschrieben:http://www.solothurnerzeitung.ch/schwei ... -130024122

Und ja ich gehe davon aus die DSI wird abgelehnt und ich hoffe es gibt in ein paar Jahren eine Stastik wie diese pro Kanton.
Danke für den Link. Da hat also die AZ mal wieder eine Statistik gebastelt. Lustig die Nebenbemerkung zum Kanton Bern:
In Bern wird gar nur jeder 244. Kriminelle ausgeschafft – allerdings sind in dieser Statistik die Städte Bern, Biel und Thun nicht enthalten.
Über was spricht dann diese Statistik? Über Hühnerdiebe im Emmental? Ist wohl kein Zufall, dass nicht einmal die SVP mit diesen Zahlen jongliert.

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Beitrag von BloodMagic »

Fulehung hat geschrieben: Über was spricht dann diese Statistik? Über Hühnerdiebe im Emmental? Ist wohl kein Zufall, dass nicht einmal die SVP mit diesen Zahlen jongliert.
Liest du mein Post? Vergleiche doch die beiden Stadtkantone GE und BS und die SVP argumentiert sehr wohl damit - die Statistik habe ich aus der Arena ... die Zahlen kommen direkt von den jeweiligen Migrationsbehörden und wurden nicht "gebastelt"

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Beitrag von Fulehung »

BloodMagic hat geschrieben:Liest du mein Post? Vergleiche doch die beiden Stadtkantone GE und BS und die SVP argumentiert sehr wohl damit - die Statistik habe ich aus der Arena ... die Zahlen kommen direkt von den jeweiligen Migrationsbehörden und wurden nicht "gebastelt"
Wenn 20 Kantone Zahlen liefern, die sie nach eigenen Kritierien erfasst haben, und diese Werte dann verglichen werden, bin ich skeptisch. Aber okay, kann man machen. Aber der Wert für den Kanton Bern ist jetzt definitiv gebastelt, wenn er die 3 grössten Städte nicht beinhaltet. Ein seriöser Journalist hätte geschrieben "Keine Angaben für BE". Aber dann wäre halt seine Story nicht so knackig geworden.

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Beitrag von BloodMagic »

Fulehung hat geschrieben:Wenn 20 Kantone Zahlen liefern, die sie nach eigenen Kritierien erfasst haben, und diese Werte dann verglichen werden, bin ich skeptisch. Aber okay, kann man machen. Aber der Wert für den Kanton Bern ist jetzt definitiv gebastelt, wenn er die 3 grössten Städte nicht beinhaltet. Ein seriöser Journalist hätte geschrieben "Keine Angaben für BE". Aber dann wäre halt seine Story nicht so knackig geworden.
Wieso nicht? Weil prozentual in BS nur 5x so viele abgeschoben werden wie in Genf? Findest du das also in Ordnung diese Willkür?

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Beitrag von SubComandante »

hansy hat geschrieben:so stehts im gesetz geschrieben falls die DSI nicht angenommen wird, egal was hier ein paar leute gegenteiliges behaupten.
SOFERN der richter denkt, der mörder / vergewaltiger machts nie wieder, kann er zum härtefall greifen und ihn eben, theoretisch, nicht des landes verweisen! auch wenn sich der richter irrt, dann wars pech.
Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung
absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen
Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der
Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers
am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen
. Dabei ist der besonde-
ren Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz
geboren oder aufgewachsen sind.


Die öffentlichen Interessen zu einem Verbleib eines Vergewaltigers oder Mörders sollten wohl unmissverständlich klar sein. Daran wird sich ein Richter halten müssen. Das ist Gesetz. Eine klare Richtlinie, wie ein Richter zu entscheiden hat. Da gibts kein Wenn und Aber.

Wichtig ist auch zu erwähnen, dass das Absehen einer Landesverweisung als eine Ausnahme angesehen wird. Eine Ausnahme bei den schlimmstmöglichen Verbrechen anzuwenden dünkt mich doch als sehr abstrus.

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

SubComandante hat geschrieben:Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung
absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen
Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der
Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers
am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen
. Dabei ist der besonde-
ren Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz
geboren oder aufgewachsen sind.


Die öffentlichen Interessen zu einem Verbleib eines Vergewaltigers oder Mörders sollten wohl unmissverständlich klar sein. Daran wird sich ein Richter halten müssen. Das ist Gesetz. Eine klare Richtlinie, wie ein Richter zu entscheiden hat. Da gibts kein Wenn und Aber.

Wichtig ist auch zu erwähnen, dass das Absehen einer Landesverweisung als eine Ausnahme angesehen wird. Eine Ausnahme bei den schlimmstmöglichen Verbrechen anzuwenden dünkt mich doch als sehr abstrus.
Ich sehe da schonmal folgenden Interpretationsspielraum bzw. Verhandlungsmöglichkeiten:
- dem Täter wird gute Therapierbarkeit bzw Resozialisierungsmöglichkeiten attestiert. Ist er somit noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit?
- Wer definiert das öffentliche Interesse? Jeweils Abstimmung? Pranger am Marktplatz?
- Artikel 3(?) der Menschenrechtsvereinbarung lässt extrem viel Interpretationsspielraum für das persönliche Interesse

Ich zweifle mit diesen Aussagen nicht an den Richtern, aber ich weiss wie Juristen ihr Geld verdienen...
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

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Beitrag von SubComandante »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Ich sehe da schonmal folgenden Interpretationsspielraum bzw. Verhandlungsmöglichkeiten:
- dem Täter wird gute Therapierbarkeit bzw Resozialisierungsmöglichkeiten attestiert. Ist er somit noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit?
- Wer definiert das öffentliche Interesse? Jeweils Abstimmung? Pranger am Marktplatz?
- Artikel 3(?) der Menschenrechtsvereinbarung lässt extrem viel Interpretationsspielraum für das persönliche Interesse

Ich zweifle mit diesen Aussagen nicht an den Richtern, aber ich weiss wie Juristen ihr Geld verdienen...
- Die Therapierbarkeit ist nicht von Relevanz, weil der Richter vor dem evtl. Absitzen im Gefängnis urteilt über den Verbleib im Lande.
- Zum öffentlichen Interesse gehört die öffentliche Sicherheit. Ein Vergewaltiger oder Mörder stellt eine Gefahr für diese dar.
- Artikel 3 dreht sich um das Verbot der Folter. Aber wo in der Vereinbarung schneidet es sich, wenn jemand wegen eines schweren Verbrechens ausgeschafft wird?

Nun, ein Richter hat ein normales Salär und bekommt kein Geld für besondere Milde. Die Unfehlbarkeit von Richter gibt es nicht, einverstanden. Aber im Gegensatz zum pfuschenden Chirurgen, der nach 12 Arbeitsstunden schlichtweg nicht mehr seine Leistung erbringen kann, hat der Richter Gesetze. Keine lebendigen Zellen, sondern totes, beschriftetes Papier.

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hansy
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Beitrag von hansy »

Schwarzbueb hat geschrieben:Das ist wie Du sagst, reichlich theoretisch!
Ein solcher Fall ist mir unter heutigem Recht nicht bekannt (Mörder oder Vergewaltiger, die nicht ausgeschafft wurden), und die neue Härtefallklausel ist viel schärfer formuliert!
ich finde eher die fiktiven beispiele der DSI gegner theoretisch.
fakt ist, die härtefallklausel steht auch bei schweren delikten wie vergewaltigung oder mord etc. zur auswahl!

SubComandante hat geschrieben:Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung
absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen
Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der
Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers
am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen
. Dabei ist der besonde-
ren Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz
geboren oder aufgewachsen sind.


Die öffentlichen Interessen zu einem Verbleib eines Vergewaltigers oder Mörders sollten wohl unmissverständlich klar sein. Daran wird sich ein Richter halten müssen. Das ist Gesetz. Eine klare Richtlinie, wie ein Richter zu entscheiden hat. Da gibts kein Wenn und Aber.

Wichtig ist auch zu erwähnen, dass das Absehen einer Landesverweisung als eine Ausnahme angesehen wird. Eine Ausnahme bei den schlimmstmöglichen Verbrechen anzuwenden dünkt mich doch als sehr abstrus.
wieso hat man dann die schweren straftaten wie zb mord oder vergewaltigung mit einer möglichkeit zur härtefallklausel integriert wenn sie nie greifen würden?

auch wenn es alles ganz theoretisch ist, fakt ist, ein richter könnte, falls die DSI scheitert, bei einem vergewaltiger zur härtefallklausel greifen. er muss dies afaik begründen, aber wenn er in der begründung sagt, er sieht keine rückfallgefahr jemals wieder... somit wäre das öffentliche interesse (strafe gibts ja) und rückfall gemäss richter wird nicht stattfinden, gesichert.

schlussendlich behaupte ich nicht, wie ihr die ganze zeit, dass es so kommen wird bzw nicht, sondern nur, fakt ist, härtefallklausel steht auch da zur auswahl für die richter. nicht mehr, nicht weniger.
“The scientists of today think deeply instead of clearly. One must be sane to think clearly, but one can think deeply and be quite insane.”
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Beitrag von SubComandante »

hansy hat geschrieben:wieso hat man dann die schweren straftaten wie zb mord oder vergewaltigung mit einer möglichkeit zur härtefallklausel integriert wenn sie nie greifen würden?

auch wenn es alles ganz theoretisch ist, fakt ist, ein richter könnte, falls die DSI scheitert, bei einem vergewaltiger zur härtefallklausel greifen. er muss dies afaik begründen, aber wenn er in der begründung sagt, er sieht keine rückfallgefahr jemals wieder... somit wäre das öffentliche interesse (strafe gibts ja) und rückfall gemäss richter wird nicht stattfinden, gesichert.

schlussendlich behaupte ich nicht, wie ihr die ganze zeit, dass es so kommen wird bzw nicht, sondern nur, fakt ist, härtefallklausel steht auch da zur auswahl für die richter. nicht mehr, nicht weniger.
Der Richter kann die Rückfallgefahr gar nicht beurteilen, da er das Urteil vor Absitzen der Strafe aushängt. Der Richter hat übrigens immer sowas wie eine Härtefallklausel. Sie wird halt nun so genannt. Aber ein Richter hat immer einen Ermessensspielraum. Und das ist auch richtig so. Theoretisch kann ein Richter bei einem Mörder keine vorsätzliche Tötung aussprechen. Auch wenn alle Beweise dafür sprechen und klar sind. Macht dies ein Richter? Nein. Es gehört zu unserem Rechtssystem, dass das Aussprechen von Urteilen nach eigenem Ermessen aller Fakten und in Einklang mit den Gesetzen zur Judikative gehört. Die DSI macht dies zunichte.

Man muss immer den Richter vertrauen, dass sie sich an die Gesetze halten. Das gehört zu einem Rechtsstaat. Darum gibt es Gewaltentrennung. Eine Instanz, die für sich steht. Nur gehört es wohl auch zu einem gewissen Selbsterhaltungstrieb, dass ein Richter sich an alles hält. Und als Sicherheit gibt es ja immer noch mehr als eine Instanz ;)

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

SubComandante hat geschrieben:- Die Therapierbarkeit ist nicht von Relevanz, weil der Richter vor dem evtl. Absitzen im Gefängnis urteilt über den Verbleib im Lande.
- Zum öffentlichen Interesse gehört die öffentliche Sicherheit. Ein Vergewaltiger oder Mörder stellt eine Gefahr für diese dar.
- Artikel 3 dreht sich um das Verbot der Folter. Aber wo in der Vereinbarung schneidet es sich, wenn jemand wegen eines schweren Verbrechens ausgeschafft wird?

Nun, ein Richter hat ein normales Salär und bekommt kein Geld für besondere Milde. Die Unfehlbarkeit von Richter gibt es nicht, einverstanden. Aber im Gegensatz zum pfuschenden Chirurgen, der nach 12 Arbeitsstunden schlichtweg nicht mehr seine Leistung erbringen kann, hat der Richter Gesetze. Keine lebendigen Zellen, sondern totes, beschriftetes Papier.
1. wird nicht schon da ein therapeutisches psychisches Gutachten erstellt?
2. einer der nach Absitzen der Strafe therapiert ist nicht zwingend oder?
3. Artikel 8 wars, sorry ;) Hatte ich falsch im Kopf. Folter wäre natürlich ein Grund, dass jemand nicht ausgeschafft werden kann.

Mit deinem Schlusssatz bin ich aber nicht ganz einverstanden. Schonmal Urteile des EGMR gelesen? Was da alles "interpretiert" und beurteilt wird steht auf keinem Papier.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

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SubComandante
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Beitrag von SubComandante »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:1. wird nicht schon da ein therapeutisches psychisches Gutachten erstellt?
2. einer der nach Absitzen der Strafe therapiert ist nicht zwingend oder?
3. Artikel 8 wars, sorry ;) Hatte ich falsch im Kopf. Folter wäre natürlich ein Grund, dass jemand nicht ausgeschafft werden kann.

Mit deinem Schlusssatz bin ich aber nicht ganz einverstanden. Schonmal Urteile des EGMR gelesen? Was da alles "interpretiert" und beurteilt wird steht auf keinem Papier.
1. Weiss nicht. Aber ist ja eigentlich nicht relevant. Das öffentliche Interesse dürfte wohl immer heissen: Adios Vergewaltiger und Mörder.
2. Nach der Strafe ist doch egal. Bei der Strafverlesung wird über die Ausschaffung befunden.
3. Wenn man Berichte von Undercoverjournies liest, die in Schweizer Flüchtlingsheime gingen. Leider nicht so entfernt. Aber gut - mit privaten Sicherheitsdiensten hat der Auswärtsfan des FCB auch schon Erfahrungen sammeln dürfen...

Mit dem EGMR muss man leben. Aber es gibt einige Schweizer, die schon dort recht bekommen haben. Und dies offensichtlich war das sogar in Ordnung.

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Schwarzbueb
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Beitrag von Schwarzbueb »

hansy hat geschrieben:ich finde eher die fiktiven beispiele der DSI gegner theoretisch.
fakt ist, die härtefallklausel steht auch bei schweren delikten wie vergewaltigung oder mord etc. zur auswahl!

Hansy, ich kann dir versichern, dass es weitaus realistischer ist, dass bei Annahme der DSI ein Secondo wegen eines vergleichsweise leichten Einbruchdiebstahls ausgeschafft werden müsste, als dass bei Ablehnung der DSI ein Mörder nicht ausgeschafft würde. Aber das ist ja nur einer der vielen Konstruktionsfehler der DSI, aber für mich der wesentlichste.

Ein Einbruchdiebstahl ist ein absolut alltägliches Delikt und führt auch in leichten Fällen gemäss DSI beim ersten Mal zur zwingenden Ausschaffung. Mein Beispiel dazu (genau so kürzlich vor Bundesgericht, nicht wegen der Ausschaffung) siehe oben: Junge Erwachsene übersteigen in der Nacht den Zaun der Badi, wuchten die Türe des Kiosks auf und bedienen sich grosszügig.


Aber ich kann Dich natürlich nicht dazu zwingen, mir das zu glauben!

rodolfo
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Beitrag von rodolfo »

Krass wie sehr die SVP Propaganda unseren Staat schon unterwandert. Da wird ein ganzer Berufsstand (Richter), als vermeintlich unfähig dargestellt und generell kritisiert, dass Richter recht sprechen :rolleyes: . Unser seit Jahrhunderten gewachsenes Rechtssystem, das einen Grundpfeiler der schweizerischen Kultur und Nation darstellt in den Dreck gezogen von der vermeintlich "schweizerischen" Partei. Und der Pöbel glaubt diese Lügen noch, während viele Journalisten halt nur noch verblödete 20min Copypaster sind und sich ebenfalls darüber ausschweigen. Bei Annahme der Initiative könnte mein Vater, hier geboren seit 60 Jahren in der Schweiz lebend und Steuern zahlend seit 42 Jahren, also ausgeschafft werden wenn er wieder mal nicht Duckmaus spielt bei einem Polizisten oder Kontrolleur.

Quo Vadis Helvetia? Unsere Gründerväter würden sich im Grab umdrehen bei so viel Unfähigkeit selbst zu denken. Ich hab mir schon immer gedacht, dass die kollektive Verdummung einer Gesellschaft mit direkter Demokratie zu Problemen führen kann, hätte aber nicht gedacht, dass der Status Quo bereits so schlimm ist. Leichtfertig wird hier eine populistische Initative nach der anderen vorgebracht - nicht mal abgewartet, wie denn die Umsetzung der Initiative stattfindet (Dass Initiativen angepasst werden, ist schlicht und einfach ein normaler Vorgang im Parlament - Habt ihr DSI Befürworter eigtl. alle in der Schule geschlafen, als der Schweizer Staat und Demokratie usw. durchgenommen wurde?).

Wenn so eine absolut antidemokratische Scheisse im besten System der Welt durchkommt, dann wird es Zeit das sinkende Schiff zu verlassen - an einer Gesellschaft, die die über Jahrhunderte erhaltenen Werte und Rechte aus Dummheit über Bord wirft will ich nicht mitschuldig sein.

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hansy
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Beitrag von hansy »

SubComandante hat geschrieben:1. Weiss nicht. Aber ist ja eigentlich nicht relevant. Das öffentliche Interesse dürfte wohl immer heissen: Adios Vergewaltiger und Mörder.
jetzt relativierst du schon selber. ;)
Schwarzbueb hat geschrieben:Hansy, ich kann dir versichern, dass es weitaus realistischer ist, dass bei Annahme der DSI ein Secondo wegen eines vergleichsweise leichten Einbruchdiebstahls ausgeschafft werden müsste, als dass bei Ablehnung der DSI ein Mörder nicht ausgeschafft würde. Aber das ist ja nur einer der vielen Konstruktionsfehler der DSI, aber für mich der wesentlichste.
wie immer, siehe auch unten, nehmt ihr wieder dinge an über mich an, die gar nicht so sind. ja die DSI hat auch weniger schlimme dinge, die direkt zur ausschaffung führen. darum ging es mir nicht, sondern weil behauptet wurde bzw meine interpretation so war, dass bei schweren delikten garantiert eine ausschaffung auch ohne DSI stattfindet. fakt ist aber, und darum schrieb ich dass, die härtefallklausel kann der richter, gemäss text (und begründung gemäss spler?) bei schweren verbrechen greifen.

worauf will ich hinaus, ganz einfach, für alle (nicht auf dich schwarzbueb bezogen):
das vorgaukeln, es findet bei schweren verbrechen ohne DSI, ein automatismus oder garantierte ausschaffung, ist gemäss gesetzestext nicht gegeben.
heisst dass, ich erwarte dass die richter vergewaltiger mir nichts dir nichts laufen lassen (als ein fiktives bsp), nein, sicher nicht en masse. andererseits hätte man bei schweren verbrechen eben diese härtefallklausel gar nicht erst reinstellen sollen.
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Schwarzbueb
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Beitrag von Schwarzbueb »

hansy hat geschrieben:jetzt relativierst du schon selber. ;)


wie immer, siehe auch unten, nehmt ihr wieder dinge an über mich an, die gar nicht so sind. ja die DSI hat auch weniger schlimme dinge, die direkt zur ausschaffung führen. darum ging es mir nicht, sondern weil behauptet wurde bzw meine interpretation so war, dass bei schweren delikten garantiert eine ausschaffung auch ohne DSI stattfindet. fakt ist aber, und darum schrieb ich dass, die härtefallklausel kann der richter, gemäss text (und begründung gemäss spler?) bei schweren verbrechen greifen.

worauf will ich hinaus, ganz einfach, für alle (nicht auf dich schwarzbueb bezogen):
das vorgaukeln, es findet bei schweren verbrechen ohne DSI, ein automatismus oder garantierte ausschaffung, ist gemäss gesetzestext nicht gegeben.
heisst dass, ich erwarte dass die richter vergewaltiger mir nichts dir nichts laufen lassen (als ein fiktives bsp), nein, sicher nicht en masse. andererseits hätte man bei schweren verbrechen eben diese härtefallklausel gar nicht erst reinstellen sollen.
Was du schreibst, ist absolut richtig, das habe ich nie angezweifelt! Man hätte durchaus einen automatismus für ganz schwere delikte in das gesetz schreiben können und ev. sogar müssen, um dich und andere zu beruhigen!
Aber das rechtfertigt keineswegs die DSI, die fehlerhaft ist und völlig übers ziel hinausschiesst!

Und das gesetz liesse sich einfacher ändern als die verfassung!

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Schwarzbueb hat geschrieben:Was du schreibst, ist absolut richtig, das habe ich nie angezweifelt! Man hätte durchaus einen automatismus für ganz schwere delikte in das gesetz schreiben können und ev. sogar müssen, um dich und andere zu beruhigen!
Aber das rechtfertigt keineswegs die DSI, die fehlerhaft ist und völlig übers ziel hinausschiesst!

Und das gesetz liesse sich einfacher ändern als die verfassung!
Genau, man müsste differenzieren.

Bei schweren Straftaten dürfte man die Ausnahmen gerne klein halten, nicht mit persönlichem Interesse oder so (Natürlich unter Einhaltung der Menschenrechtskonventionen) und dies auch entsprechend im Gesetz festhalten.

Bei kleinen Straftaten soll natürlich keine Ausweisunf erfolgen, höchstens nach einer deutlichen Wiederholungszahl (5?10?) und da darf dann das persönliche Interesse auch ein wenig eine Rolle spielen. Müsste man halt abwägen wie genau...
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Tsunami
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Beitrag von Tsunami »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Die Frage ist halt, wie gross ist die Verschärfung wirklich im Vergleich AI vs. vorher. Das muss man wohl austesten, ein paar Jahre beobachten, Statistiken ansehen, ansehen wann/wie oft/warum die Härtefallklausel angewandt wurde und wie viele schwere Täter / massive Wiederholungstäter hier bleiben durften.
Vielen Dank. Genau das ist für mich der Knackpunkt. Ich finde es sehr schade, dass diese Abstimmung nicht in 3 Jahren statt findet. Ich denke, dass das Resultat klarer ausfallen würde und zwar je nachdem wie die Härtefallklausel eben angewendet wird.
Die Abstimmung kommt für mich einfach zur Unzeit.

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Beitrag von SubComandante »

hansy hat geschrieben:jetzt relativierst du schon selber. ;)
Wenn Du leicht überzogene Nuancen nicht erkennen kannst, kann ich auch nichts dafür. Darfst das "dürfte wohl immer heissen" mit "heisst" ersetzen, damit Du es auch richtig verstehst. ;)

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hansy
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Beitrag von hansy »

Schwarzbueb hat geschrieben:Was du schreibst, ist absolut richtig, das habe ich nie angezweifelt!
ich habe nie angezweifelt, dass du es angezweifelt hast. meine äusserung hier war als erstes nicht auf dich bezogen, sondern allgemein für die DSI gegner, die so geschrieben haben, als wäre es garantiert, was es nicht ist. das war der einzige punkt den ich mal bereinigt haben wollte. wenn man unsachliches der svp vorwirft, sollte man dann wenigstens die fakten ganz genau im auge haben (wieder allgemein).
Schwarzbueb hat geschrieben:Aber das rechtfertigt keineswegs die DSI, die fehlerhaft ist und völlig übers ziel hinausschiesst!
habe nie das behauptet, mir gings nur um die obige feststellung. das eine muss nicht zwangsläufig mit dem anderen zutun haben.
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Beitrag von Schwarzbueb »

hansy hat geschrieben:ich habe nie angezweifelt, dass du es angezweifelt hast. meine äusserung hier war als erstes nicht auf dich bezogen, sondern allgemein für die DSI gegner, die so geschrieben haben, als wäre es garantiert, was es nicht ist. das war der einzige punkt den ich mal bereinigt haben wollte. wenn man unsachliches der svp vorwirft, sollte man dann wenigstens die fakten ganz genau im auge haben (wieder allgemein).


habe nie das behauptet, mir gings nur um die obige feststellung. das eine muss nicht zwangsläufig mit dem anderen zutun haben.
Auch das habe ich dir nie vorgehalten! Aber das eine hat sehr wohl mit dem anderen etwas zu tun: es sind nämlich genau diese zwei alternativen, die uns nächsten sonntag offen stehen!

Und dass die härtefallklausel auf leichtere delikte beschränkt ist, hat hier niemand behauptet, wohl aber, dass sie bei mördern kaum zum tragen kommen wird. Aber das habe ich ja alles schon geschrieben...

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Beitrag von SubComandante »

Watson das Hipstermagazin, ich weiss. Aber dieser Italo hat wohl sicher 1% Neinstimmen gebracht. Er hat einer Sendung, die man eigentlich vergessen konnte, die emotionale Note gegeben, die sie verändert hat. http://www.watson.ch/Schweiz/Gesellschaft%20&%20Politik/132019157-Das-Waterloo-der-SVP--Hier-bringt-Secondo-Valdettaro-in-zwei-Minuten-die-DSI-zu-Fall

Das mühsame Auftreten von Gut hat wohl auch noch ein paar Stimmen Nein mehr gebracht. Das nächste mal Blocher bringen; der hätte das irgendwie noch umbügeln können, weil er nicht nur die aggressive Rhetorik beherscht. Aber mir solls recht sein...

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Die Arena kommt leider etwas zu spaet: bis jetzt haben die meisten Leute doch schon brieflich abgestummen...

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Beitrag von SubComandante »

Soriak hat geschrieben:Die Arena kommt leider etwas zu spaet: bis jetzt haben die meisten Leute doch schon brieflich abgestummen...
Die Entschlossenen, ja. Die andern nicht. Und einige gehen noch in ein Wahlbüro.

Rotblau
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Beitrag von Rotblau »

Aufgrund der Umfragen sieht es so aus, dass die ausländischen Kriminellen nicht mehr ausgeschafft werden. Ein schwarzer Tag für die Sicherheit in der Schweiz. Nun können die Kriminellen von überall her in die Schweiz kommen und die Bevölkerung terrorisieren.

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Käppelijoch
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Beitrag von Käppelijoch »

Rotblau hat geschrieben:Aufgrund der Umfragen sieht es so aus, dass die ausländischen Kriminellen nicht mehr ausgeschafft werden. Ein schwarzer Tag für die Sicherheit in der Schweiz. Nun können die Kriminellen von überall her in die Schweiz kommen und die Bevölkerung terrorisieren.
Gell, Du hast das Gesetz zur Ausschaffungsinitiative nicht gelesen?

Und Du weisst schon, dass mit der DSI Pädokriminelle NICHT ausgeschafft werden?

Weniger dem Führer nachrennen.

Aber Hauptsache Errungenschaften wie Gleiches gesetz für alle, Gewaltentrennung, unabhängige Justiz untergraben und abschaffen wollen. So sieht das Ideal der SVP aus. Eine von ihr gelenkte und bestimmte Justiz- und Medienlandschaft à la Ungarn, Berlusconi mit einem Schuss Apartheit.

Ein Ja wäre ein rabenschwarzer Tag für unser Land, für den demokratischen Rechtsstaat.
Heusler.

Alla sätt är bra utom de dåliga.

"Zürich ist doppelt so gross wie der Wiener Zentralfriedhof - aber nur halb so lustig."

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Frau Ti
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Beitrag von Frau Ti »

rodolfo hat geschrieben:Krass wie sehr die SVP Propaganda unseren Staat schon unterwandert. Da wird ein ganzer Berufsstand (Richter), als vermeintlich unfähig dargestellt und generell kritisiert, dass Richter recht sprechen :rolleyes: . Unser seit Jahrhunderten gewachsenes Rechtssystem, das einen Grundpfeiler der schweizerischen Kultur und Nation darstellt in den Dreck gezogen von der vermeintlich "schweizerischen" Partei. Und der Pöbel glaubt diese Lügen noch, während viele Journalisten halt nur noch verblödete 20min Copypaster sind und sich ebenfalls darüber ausschweigen. Bei Annahme der Initiative könnte mein Vater, hier geboren seit 60 Jahren in der Schweiz lebend und Steuern zahlend seit 42 Jahren, also ausgeschafft werden wenn er wieder mal nicht Duckmaus spielt bei einem Polizisten oder Kontrolleur.
Quo Vadis Helvetia? Unsere Gründerväter würden sich im Grab umdrehen bei so viel Unfähigkeit selbst zu denken. Ich hab mir schon immer gedacht, dass die kollektive Verdummung einer Gesellschaft mit direkter Demokratie zu Problemen führen kann, hätte aber nicht gedacht, dass der Status Quo bereits so schlimm ist. Leichtfertig wird hier eine populistische Initative nach der anderen vorgebracht - nicht mal abgewartet, wie denn die Umsetzung der Initiative stattfindet (Dass Initiativen angepasst werden, ist schlicht und einfach ein normaler Vorgang im Parlament - Habt ihr DSI Befürworter eigtl. alle in der Schule geschlafen, als der Schweizer Staat und Demokratie usw. durchgenommen wurde?).

Wenn so eine absolut antidemokratische Scheisse im besten System der Welt durchkommt, dann wird es Zeit das sinkende Schiff zu verlassen - an einer Gesellschaft, die die über Jahrhunderte erhaltenen Werte und Rechte aus Dummheit über Bord wirft will ich nicht mitschuldig sein.
Sehr schön gschriebe danke..
Mir händ abgstumme, alles usser Gotthardröhre abglehnt..
Über cvp Initiative und Dsi muess me nüt meh sage, isch alles gseit worde. Ich bi froh wenn abstimmige dore sind, do fühlt me sich langsam fremd im eigene Land..
Der Ball ist rund!

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Schwarzbueb
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Beitrag von Schwarzbueb »

Rotblau hat geschrieben:Aufgrund der Umfragen sieht es so aus, dass die ausländischen Kriminellen nicht mehr ausgeschafft werden. Ein schwarzer Tag für die Sicherheit in der Schweiz. Nun können die Kriminellen von überall her in die Schweiz kommen und die Bevölkerung terrorisieren.
Dümmer geht's wohl nümmer!

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