Frage an Forumsjuristen

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BaslerBasilisk
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von BaslerBasilisk »

händsche hat geschrieben: 03.06.2022, 11:45 https://www.grosserrat.bs.ch/mitglieder ... eric-weber

Do wäre sini Kontaktahgobe. 

Sehr geehrter Herr Grossrat Weber

Als Wir (Pluralis Majestatis) alleine im Parkhaus Elisabethen parkierten haben wir an der Tarifordnung gelesen, dass tagsüber Werktags 3 Fr/Stunde und Sonntag (ohne Feiertag) tagsüber 1 Fr/Stunde kostet. Als wir nach 4.25 Stunden wieder ausparken wollten hat uns das System 13.5 Franken verrechnet.

Wir wurden genötigt dort zu parkieren, da das Linksgrüne Basel die blaue Zone praktisch abgeschafft hat. Dabei wurden wir - wie Sie in der U-Haft - gefoltert. Im Parkhaus mussten wir Autoabgase einatmen. 

Wir bitten Sie diese Schande von Basel vor das Parlament zu bringen. Vielleicht könnte man noch abklären ob Ausländer und Asylanten daran schuld sind. 

Liebe Grüsse

Lupini (jüngstes und schönstes Forumsmitglied von Basel)
Das es Lupini nicht senden wird, überlege ich mir es selber einzusenden.
Top Text :cool:
 
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Aficionado
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »

Ok, dann bin ich wohl zu konservativ. Würde mir jetzt im Traum nicht einfallen.
Kannst auch gleich auf FB oder Insta deine Beziehungskiste öffenlegen. Da fehlt mir jetzt das Mitleid bei allenfalls dummen Sprüchen. Es gibt ja genügend seriöse Alternativen.

Geht für mich in die gleiche Richtung wie das hier:

https://www.google.com/amp/s/www.tagbla ... ld.1591802

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Aficionado
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »



Feanor hat geschrieben:
Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 13:52 Beziehungsdrama? lst da das Forum wirklich der richtige Platz?

hier wird ja über Gott und die Welt geschrieben, warum also nicht?

Ja und auch über Äpfel und Birnen.

händsche
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von händsche »

Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 15:16 Ok, dann bin ich wohl zu konservativ. Würde mir jetzt im Traum nicht einfallen.
Kannst auch gleich auf FB oder Insta deine Beziehungskiste öffenlegen. Da fehlt mir jetzt das Mitleid bei allenfalls dummen Sprüchen. Es gibt ja genügend seriöse Alternativen.

Geht für mich in die gleiche Richtung wie das hier:

https://www.google.com/amp/s/www.tagbla ... ld.1591802
Verzell mol, wo dr Schuhe druggt. Viellicht könne mr hälfe.
 

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Lällekönig
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lällekönig »

Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 15:16 Ok, dann bin ich wohl zu konservativ. Würde mir jetzt im Traum nicht einfallen.
Mir auch nicht. Bespreche solche Dinge lieber von Angesicht zu Angesicht.

Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 15:16Kannst auch gleich auf FB oder Insta deine Beziehungskiste öffenlegen. Da fehlt mir jetzt das Mitleid bei allenfalls dummen Sprüchen. Es gibt ja genügend seriöse Alternativen.
Dass es geeignetere Rahmen gibt, wo diese Erwartungen eher erfüllt werden, stimmt natürlich. Insofern verwundern mich die dummen Sprüche nicht. Ich frage mich lediglich, ob das unkontrollierte Reflexhandlungen sind oder ob eine bewusste Absicht dahinter steckt.

Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 15:16Geht für mich in die gleiche Richtung wie das hier:

https://www.google.com/amp/s/www.tagbla ... ld.1591802
Der Artikel bezieht sich zwar eher auf andere Formen von Sozialen Medien und deren Problematik, als auf Foren. Aber ich kann mir gut vorstellen, worauf du hinaus willst. Wenn du damit meinst, dass die virtuelle soziale Interaktion quasi nur ein ungenügender Ersatz für die reale soziale Interaktionen darstellt, würde ich dir zustimmen.

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Aficionado
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »



händsche hat geschrieben:
Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 15:16 Ok, dann bin ich wohl zu konservativ. Würde mir jetzt im Traum nicht einfallen.
Kannst auch gleich auf FB oder Insta deine Beziehungskiste öffenlegen. Da fehlt mir jetzt das Mitleid bei allenfalls dummen Sprüchen. Es gibt ja genügend seriöse Alternativen.

Geht für mich in die gleiche Richtung wie das hier:

https://www.google.com/amp/s/www.tagbla ... ld.1591802
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Aktuell beim Ring-Zehen.

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »



Lällekönig hat geschrieben:
Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 15:16 Ok, dann bin ich wohl zu konservativ. Würde mir jetzt im Traum nicht einfallen.
Mir auch nicht. Bespreche solche Dinge lieber von Angesicht zu Angesicht.

Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 15:16Kannst auch gleich auf FB oder Insta deine Beziehungskiste öffenlegen. Da fehlt mir jetzt das Mitleid bei allenfalls dummen Sprüchen. Es gibt ja genügend seriöse Alternativen.
Dass es geeignetere Rahmen gibt, wo diese Erwartungen eher erfüllt werden, stimmt natürlich. Insofern verwundern mich die dummen Sprüche nicht. Ich frage mich lediglich, ob das unkontrollierte Reflexhandlungen sind oder ob eine bewusste Absicht dahinter steckt.

Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 15:16Geht für mich in die gleiche Richtung wie das hier:

https://www.google.com/amp/s/www.tagbla ... ld.1591802
Der Artikel bezieht sich zwar eher auf andere Formen von Sozialen Medien und deren Problematik, als auf Foren. Aber ich kann mir gut vorstellen, worauf du hinaus willst. Wenn du damit meinst, dass die virtuelle soziale Interaktion quasi nur ein ungenügender Ersatz für die reale soziale Interaktionen darstellt, würde ich dir zustimmen.

Nicht nur das lieber Lällekönig. Die Gefahr, dass deine empfindlichen Daten missbraucht werden könnten, ist doch rel. hoch, nicht wahr? Dann folgt auch schon bald das erste Föteli, ev. Geburtsdatum usw...
Betrifft ja offensichtlich nicht nur Jugendliche (nein, dich meine ich natúrlich nicht).

Feanor
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Feanor »

Also ich find, du machsch do drus jetzt bitz ä gar grossi Sach. Fühlsch di us irgendeim Grund agriffe? Dä ander User het halt s anonyme Forum als geeignete Ruum empfunde. Villicht hetr dänkt, dass im FCB-Forum plusminus glichgsinnti sind. Villicht öpr, wo öpis ähnlichs erläbt het. Das muess für di oder mi nid stimme. Anderi froge noche wägeme Parkinbillett. Au über das kha mä sich luschtig mache. Isch jo au passiert. Also Internet comme il faut.

Aber dä mit Öpfel und Biire isch natürli sehr guet sälbstironisch gsi, hesch villicht gmerkt, bi dim Verglich Forum vs. Social Media. Nid jedes Zündhölzli fiehrt zum Wältebrand. Aber mängisch isch halt dr Hochbaumstamm im eigene Aug und so. :p

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Lällekönig
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lällekönig »

Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 17:30 Nicht nur das lieber Lällekönig. Die Gefahr, dass deine empfindlichen Daten missbraucht werden könnten, ist doch rel. hoch, nicht wahr? Dann folgt auch schon bald das erste Föteli, ev. Geburtsdatum usw...
Betrifft ja offensichtlich nicht nur Jugendliche (nein, dich meine ich natúrlich nicht).
Das stimmt. Aber ist das nicht eher eine Frage der generellen Konfliktlösungsstrategie, als eine des Mediums? Theoretisch könnte man ja auch öffentlichen Toiletten mit entsprechenden Postern vollkleistern.

Die Gefahr des Datenmissbrauchs ist doch unabhängig davon, ob man nun eine Beziehungskiste, eine Rechtsfrage oder gar ein Fussballthema diskutiert. Es kommt doch in allen Fällen immer darauf an, wieviele persönliche Daten, respektive Rückschlüsse auf die eigene oder andere Person man bewusst oder unbewusst preisgibt. In einem Fussballthema könnte dies beispielsweise die Sitzplatznummer, ein geäussertes Votum an der Mitgliederversammlung oder wasweissich sein.

Da sind die Sozialen Medien, in denen man wesentlich mehr Rückschlüsse auf die eigene Person und/oder den Klarnamen veröffentlicht eine deutlich andere Kategorie als Foren. Wobei es natürlich stimmt, dass sich die Aussagen hier im Forum ziemlich eindeutig mit der realen Person verknüpfen liessen, sollte es zu einem Gerichtsfall betreffend der Tarifordnung kommen (Datum, Parkzeit und Korrespondenz mit dem Parkhaus).

boroboro
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von boroboro »

Ein Freund von mir hat folgendes Problem:

Er ist in seinem 3. Arbeitsjahr nach dem Studium als Ingenieur in der Baubranche angestellt. Es handelt sich eher um ein Nichengebiet mit relativ wenig Konkurrenz. Er wird langsam Projektleiter, übt aber keine besonderen Tätigkeiten aus.

Jetzt haben 3 seiner ehemaligen Mitarbeiter in der gleichen Stadt vor ein paar Monaten ein neues Büro eröffnet. Die alte Führung ist natürlich im Panikmodus und hat Angst, dass weitere Arbeiter zur neuen Konkurrenz überlaufen.
Nun wissen die Chefs, dass einer der Abtrüngigen ein guter Frend meines Freundes ist und haben Angst, dass er zur Konkurrenz geht.
Nur hat mein Freund dies nicht vor und plant noch weiter bei seiner alten Firma zu bleiben.

Jetzt wollen seine Chefs, dass er ihnen ein 5-Jähriges Konkurrenzverbot unterschreibt welches ihm explizit verbietet zu dieser neuen (aber nur dieser neunen) Firma zu gehen.

Er hat natürlich keine Lust ein solches Abkommen zu unterschreiben. Schon gar nicht, da er dafür nichts kriegt und einen gültigen Arbeitsvertrag hat. Natürlich kommt langsam die Option auf den Tisch, dass ihm gekündigt wird.

Was würdet ihr tun? Ist ein solches Konkurrenzverbot für einen einzigen Arbeitgeber und einen solchen "low-level" Arbeitnehmer überhaupt rechtens?

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Somnium
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Somnium »

@Boroboro

So rein gefühlsmässig würde ich den drei ins neue Büro folgen. Wenn die am Markt bestehen können, dem aktuellen Arbeitgeber jetzt schon die Muffe saust ...und weil (stärkstes Argument): Der aktuelle Arbeitgeber mir nicht vertraut, Stichwort: Konkurrenzverbot. Man muss sich heute, mit Low-Level-Verantwortung sowieso, nicht mehr alles bieten lassen. Jetzt ist noch Zeit, etwas selber steuern zu können. Langfristig wird er geschasst. Auch mit Unterschrift unter das Konkurrenzverbot. Wieder: Low-Lebel-Verantwortung, aka: schwaches Glied in der Kette.
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Basilius
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Basilius »

@ Boroboro

Da der Arbeitgeber Deines Freundes jetzt erst auf Unterzeichnung eines Konkurrenzverbotes nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses drängt, nehme ich an, dass in seinem aktuellen Arbeitsvertrag keine schriftliche Regelung diesbezüglich festgehalten ist.

Das fünfjährige Konkurrenzverbot würde rechtlich als übermässig angesehen und entsprechend gekürzt werden. Nach Schweizerischem Obligationenrecht darf ein Konkurrenzverbot nur unter besonderen Umständen drei Jahre überschreiten. Nach Deiner Schilderung scheint dies hier nicht gegeben zu sein (wenig Konkurrenz, bezogen auf ein Unternehmen).

Ob für ihn ein solches (zweifelhaftes) Abkommen mit der Option einer Kündigung eine gute Basis für eine weitere Zusammenarbeit ist? Wie Somnium schon schrieb. Vielleicht sollte er sich den anderen anschliessen.

PS: OR Konkurrenzverbot ab Art. 340

Fulehung
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Fulehung »

boroboro hat geschrieben: 17.08.2022, 23:07 Ein Freund von mir hat folgendes Problem:

Er ist in seinem 3. Arbeitsjahr nach dem Studium als Ingenieur in der Baubranche angestellt. Es handelt sich eher um ein Nichengebiet mit relativ wenig Konkurrenz. Er wird langsam Projektleiter, übt aber keine besonderen Tätigkeiten aus.

Jetzt haben 3 seiner ehemaligen Mitarbeiter in der gleichen Stadt vor ein paar Monaten ein neues Büro eröffnet. Die alte Führung ist natürlich im Panikmodus und hat Angst, dass weitere Arbeiter zur neuen Konkurrenz überlaufen.
Nun wissen die Chefs, dass einer der Abtrüngigen ein guter Frend meines Freundes ist und haben Angst, dass er zur Konkurrenz geht.
Nur hat mein Freund dies nicht vor und plant noch weiter bei seiner alten Firma zu bleiben.

Jetzt wollen seine Chefs, dass er ihnen ein 5-Jähriges Konkurrenzverbot unterschreibt welches ihm explizit verbietet zu dieser neuen (aber nur dieser neunen) Firma zu gehen.

Er hat natürlich keine Lust ein solches Abkommen zu unterschreiben. Schon gar nicht, da er dafür nichts kriegt und einen gültigen Arbeitsvertrag hat. Natürlich kommt langsam die Option auf den Tisch, dass ihm gekündigt wird.

Was würdet ihr tun? Ist ein solches Konkurrenzverbot für einen einzigen Arbeitgeber und einen solchen "low-level" Arbeitnehmer überhaupt rechtens?

Auf dem Bau mit den ständigen Marktbereinigungen und Fusionen? Auf keinen Fall unterschreiben. Oder höchstens dann, wenn ihm das Unternehmen für diese 5 Jahre umfassende Weiterbildungen zu 100% finanziert und somit indirekt ein schriftliches Versprechen abgibt, dass er in diesen 5 Jahren absolut unkündbar ist.

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BaslerBasilisk
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von BaslerBasilisk »

Ich glaube es wurde alles gesagt. Gehen scheint hier die beste Option zu sein. Aber definitiv nicht unterschreiben.
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Aficionado
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »

Immer wieder lustig diese Knebelverträge (auch nach teilbezahlten ext. Weiterbildungen). Aber wenn die Bude nicht läuft, darfst den Schreibtisch vor der Sperrfrist räumen.
Solange er noch jung ist, unbedingt wechseln.

Frag doch sonst bei Espresso SRF1 nach
(vielleicht findest du dort auf der Website Infos. Glaube diese Frage wurde dort auch schon mehrfach behandelt).
Unia kann dir auch helfen.

boroboro
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von boroboro »

Danke für die Rückmeldungen. Hört sich vernünftig an. Mal schauen was passiert. Ohne Gegenleistung würde ich sowieso nie einen solchen Vertrag unterschreiben. Vorallem wenn der Lohn knapp durchschnittlich (für die Branche) ist.

Appendix
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Appendix »

Meinem besten Kumpel wurde per 31.1.2024 gekündigt. Er arbeitet im Stundenlohn und darf jetzt im Januar offenbar nicht mehr arbeiten. Beim RAV anmelden kann er sich ja erst ab 1. Februar 2024. Da er im Jan nicht arbeiten darf und auch noch nicht beim RAV angemeldet ist, hat er ja 1 Monat ohne Einkommen.

Frage: darf der Arbeitgeber ihm verwehren, dass er im Monat der Kündigungsfrist noch arbeitet? Es ist keine fristlose Entlassung und er würde diesen einen Monat im Januar gerne noch arbeiten bis zur def. Kündigungsfrist.

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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Appendix hat geschrieben: 21.12.2023, 14:03 Meinem besten Kumpel wurde per 31.1.2024 gekündigt. Er arbeitet im Stundenlohn und darf jetzt im Januar offenbar nicht mehr arbeiten. Beim RAV anmelden kann er sich ja erst ab 1. Februar 2024. Da er im Jan nicht arbeiten darf und auch noch nicht beim RAV angemeldet ist, hat er ja 1 Monat ohne Einkommen.

Frage: darf der Arbeitgeber ihm verwehren, dass er im Monat der Kündigungsfrist noch arbeitet? Es ist keine fristlose Entlassung und er würde diesen einen Monat im Januar gerne noch arbeiten bis zur def. Kündigungsfrist.

Die UNIA meint hierzu:

Wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt haben, müssen Sie sich sofort bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) Ihrer Region als arbeitslos anmelden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie Entschädigungen, die 70% oder 80% Ihres Durchschnittslohns der letzten sechs oder zwölf Monate Ihrer Berufstätigkeit entsprechen. Wenn Sie eine Arbeitslosenkasse brauchen, wenden Sie sich an die Unia-Arbeitslosenkasse.

Während der Kündigungsfrist muss Ihr Arbeitgeber Ihnen weiterhin Arbeit geben. Umgekehrt sind Sie verpflichtet, ihm Ihre Dienste zu offerieren. Wenn er Sie von der Arbeitspflicht befreit oder Ihnen einfach keine Arbeit mehr gibt, ist er trotzdem verpflichtet, Ihnen den Lohn zu bezahlen, der Ihrem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate entspricht.

Quelle: https://www.unia.ch/de/arbeitswelt/von-a-z/stundenlohn

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BaslerBasilisk
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von BaslerBasilisk »

Appendix hat geschrieben: 21.12.2023, 14:03 Meinem besten Kumpel wurde per 31.1.2024 gekündigt. Er arbeitet im Stundenlohn und darf jetzt im Januar offenbar nicht mehr arbeiten. Beim RAV anmelden kann er sich ja erst ab 1. Februar 2024. Da er im Jan nicht arbeiten darf und auch noch nicht beim RAV angemeldet ist, hat er ja 1 Monat ohne Einkommen.

Frage: darf der Arbeitgeber ihm verwehren, dass er im Monat der Kündigungsfrist noch arbeitet? Es ist keine fristlose Entlassung und er würde diesen einen Monat im Januar gerne noch arbeiten bis zur def. Kündigungsfrist.
Wieso hat er kein Einkommen mehr?
Was du beschreibst ist eine Freistellung und die ist bezahlt bis zum letzten Arbeitstag.
 
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Appendix »

Danke für den prompten Service!!👍

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Appendix »

BaslerBasilisk hat geschrieben: 21.12.2023, 14:14
Appendix hat geschrieben: 21.12.2023, 14:03 Meinem besten Kumpel wurde per 31.1.2024 gekündigt. Er arbeitet im Stundenlohn und darf jetzt im Januar offenbar nicht mehr arbeiten. Beim RAV anmelden kann er sich ja erst ab 1. Februar 2024. Da er im Jan nicht arbeiten darf und auch noch nicht beim RAV angemeldet ist, hat er ja 1 Monat ohne Einkommen.

Frage: darf der Arbeitgeber ihm verwehren, dass er im Monat der Kündigungsfrist noch arbeitet? Es ist keine fristlose Entlassung und er würde diesen einen Monat im Januar gerne noch arbeiten bis zur def. Kündigungsfrist.
Wieso hat er kein Einkommen mehr?
Was du beschreibst ist eine Freistellung und die ist bezahlt bis zum letzten Arbeitstag.
 

Weil ihm verwehrt wird im Januar zur Arbeitzu erscheinen, obwohl er noch 1 Mt Kündigungsfrist hat.

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von BaslerBasilisk »

Appendix hat geschrieben: 21.12.2023, 14:15
BaslerBasilisk hat geschrieben: 21.12.2023, 14:14
Appendix hat geschrieben: 21.12.2023, 14:03 Meinem besten Kumpel wurde per 31.1.2024 gekündigt. Er arbeitet im Stundenlohn und darf jetzt im Januar offenbar nicht mehr arbeiten. Beim RAV anmelden kann er sich ja erst ab 1. Februar 2024. Da er im Jan nicht arbeiten darf und auch noch nicht beim RAV angemeldet ist, hat er ja 1 Monat ohne Einkommen.

Frage: darf der Arbeitgeber ihm verwehren, dass er im Monat der Kündigungsfrist noch arbeitet? Es ist keine fristlose Entlassung und er würde diesen einen Monat im Januar gerne noch arbeiten bis zur def. Kündigungsfrist.
Wieso hat er kein Einkommen mehr?
Was du beschreibst ist eine Freistellung und die ist bezahlt bis zum letzten Arbeitstag.


Weil ihm verwehrt wird im Januar zur Arbeitzu erscheinen, obwohl er noch 1 Mt Kündigungsfrist hat.
Habe ich verstanden. Heisst aber nicht, dass er kein Lohn bekommt.
 
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Appendix hat geschrieben: 21.12.2023, 14:15
BaslerBasilisk hat geschrieben: 21.12.2023, 14:14
Appendix hat geschrieben: 21.12.2023, 14:03 Meinem besten Kumpel wurde per 31.1.2024 gekündigt. Er arbeitet im Stundenlohn und darf jetzt im Januar offenbar nicht mehr arbeiten. Beim RAV anmelden kann er sich ja erst ab 1. Februar 2024. Da er im Jan nicht arbeiten darf und auch noch nicht beim RAV angemeldet ist, hat er ja 1 Monat ohne Einkommen.

Frage: darf der Arbeitgeber ihm verwehren, dass er im Monat der Kündigungsfrist noch arbeitet? Es ist keine fristlose Entlassung und er würde diesen einen Monat im Januar gerne noch arbeiten bis zur def. Kündigungsfrist.
Wieso hat er kein Einkommen mehr?
Was du beschreibst ist eine Freistellung und die ist bezahlt bis zum letzten Arbeitstag.
 

Weil ihm verwehrt wird im Januar zur Arbeitzu erscheinen, obwohl er noch 1 Mt Kündigungsfrist hat.

Kriegt er wirklich keinen Lohn mehr für den Januar?

Ist er organisiert?
Wenn ja: Sofort mit dem Rechtsdienst der Gewerkschaft Kontakt aufnehmen. Genau dafür bezahlt man Beiträge.

Hat er eine Rechsschutzversicherung?
Wenn ja: Sofort Anwalt suchen.

So Zeug darf nicht einreissen... wir sind hier nicht in den USA!

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Aficionado
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »

Es bezahlen nicht alle einen Beitrag. Es sind auch nicht alle dem GAV unterstellt.

Aber das hier Geschriebene ist selbstverständlich korrekt. Während Kündigungsfrist muss so oder so bezahlt werden. Viele Arbeitgeber stellen dann die Gekündigten frei aus Angst vor
Rache-Aktionen (Datenklau,...).


Aber Betrüger versuchen die Lohnfortzahlung zu umgehen und hoffen auf das Unwissen des Arbeitnehmers.


Zuletzt geändert von Aficionado am 21.12.2023, 14:25, insgesamt 2-mal geändert.

Waldfest
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Waldfest »

Es gibt viele Gründe, weshalb eine Freistellung Sinn macht.

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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Waldfest hat geschrieben: 21.12.2023, 14:27 Es gibt viele Gründe, weshalb eine Freistellung Sinn macht.

Das ist Diskussionslos.
Ebenso Diskussionslos ist das eine Freistellung nicht von den Pflichten befreit.

Appendix
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Appendix »

Danke den Inputs. Scheinbar hat er die Schlichtungsbehörde kontaktiert, diese haben den betr. Betrieb angerufen und der dortige Chef wusste von dem.Vorgehen scheinbar gar nichts und mein Kumpel darf bis Ende Januar normal arbeiten bei normalem Gehalt.

Trotzdem traurig und übel, dass es Betriebe gibt, die solche Methoden überhaupt versuchen! This is not America

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »

In den USA wird sogar hin und wieder gestreikt. Nicht nur bei Entlassungen sondern auch bei Gehaltsforderungen:
In der Schweiz undenkbar ausser beim Staatspersonal.

Streik bei GM:

https://amp2.handelsblatt.com/politik/i ... 13684.html

In der Schweiz hast du innerhalb Europas eines der miesesten Arbeitsrecht.
Jüngstes prominentes Beispiel:

«Muss ich bei jeder Migräne zum Arzt und ein Zeugnis verlangen?»

https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... -verlangen

Wischiwaschi, es sollen sich alle Parteien aussprechen und nach einer Lösung suchen.
Und doch heisst es, es genüge auch ein anderes Beweismittel. Wat denn nun???


Noch lange nicht alle Betriebe sind dem GAV unterstellt.


Kogokg313
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Kogokg313 »

Meine neue Hausärztin verrechnet mir ein Telefonat:

Erste 5 Minuten, CHF 16.-
Weitere 5 Minuten CHF 32.-
Letzte 5 Minuten CHF 8.-

Die Dauer des Telefonates war rund 4.5 Minuten. Muss ich das jetzt wiedermal unter "sie war an der Uni und ich nicht" abbuchen, oder darf ich die Rechnung anfechten?

Gempenstollen
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Gempenstollen »

Kogokg313 hat geschrieben: 08.01.2024, 11:02 Meine neue Hausärztin verrechnet mir ein Telefonat:

Erste 5 Minuten, CHF 16.-
Weitere 5 Minuten CHF 32.-
Letzte 5 Minuten CHF 8.-

Die Dauer des Telefonates war rund 4.5 Minuten. Muss ich das jetzt wiedermal unter "sie war an der Uni und ich nicht" abbuchen, oder darf ich die Rechnung anfechten?

Anfechten via KK  ;) aber möglicherweise brauchst dann einen Arztwechsel (sollte eine direkte Kommunikation Usus oder mindestens möglich sein: gütige Beilegung versuchen)

auch berücksichtigen: manchmal ist es "nur" die Praxisassistebtin die die Rechnungen erstellt

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