Frage an Forumsjuristen

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BaslerBasilisk
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von BaslerBasilisk »

Faniella Diwani hat geschrieben: 27.05.2022, 10:47
Lupinin hat geschrieben: 27.05.2022, 10:31 Der Parkhausverantwortliche meinte ich soll schriftliche Beschwerde einreichen, was ich auch machen werde, habe ja das Foto (Parkordnung von 2017, nicht updated an den Zahlanlagen) + Quittung.

Wenn man die 2017 Ordnung so liest, kann man daraus auch interpretieren, dass man an Feiertage keine Parkgebühr zahlen muss, da dies ja nicht explizit steht, nur dass Sonntags-Tarif nicht für Feiertag gilt. :)  Das habe ich dem Typen auch erzählt und dann wusste er mit seiner Argumentation  nicht mehr weiter...

Mit einem Schtürmi am Telefon würde ich auch die Beschwerde abwarten.
Bitte.... wenn es dein Leben lebenswerter macht dann zieh das durch. Vielleicht lenkt dich das ja von denen Schwiegereltern ab.
Was hesch du eigentlich füre Suure Stei gschluckt dass du do ihne de Max machsch?
Gibm e ahständigi Antwort odr los bliibe.
 
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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

BaslerBasilisk hat geschrieben: 30.05.2022, 07:52
Faniella Diwani hat geschrieben: 27.05.2022, 10:47
Lupinin hat geschrieben: 27.05.2022, 10:31 Der Parkhausverantwortliche meinte ich soll schriftliche Beschwerde einreichen, was ich auch machen werde, habe ja das Foto (Parkordnung von 2017, nicht updated an den Zahlanlagen) + Quittung.

Wenn man die 2017 Ordnung so liest, kann man daraus auch interpretieren, dass man an Feiertage keine Parkgebühr zahlen muss, da dies ja nicht explizit steht, nur dass Sonntags-Tarif nicht für Feiertag gilt. :)  Das habe ich dem Typen auch erzählt und dann wusste er mit seiner Argumentation  nicht mehr weiter...

Mit einem Schtürmi am Telefon würde ich auch die Beschwerde abwarten.
Bitte.... wenn es dein Leben lebenswerter macht dann zieh das durch. Vielleicht lenkt dich das ja von denen Schwiegereltern ab.
Was hesch du eigentlich füre Suure Stei gschluckt dass du do ihne de Max machsch?
Gibm e ahständigi Antwort odr los bliibe.
 

Hier liegt ein "Auszeichnungsproblem" vor. (Klassischer Fall in dem der Preis am Produkt abweichend angegeben ist.)
Ich denke da wird recht schnell ein Korrekturkleber auf dem Automaten sein.


Ich habe beruflich ab und zu mit Schtürmis am Telefon zu tun. So nach dem dritten "aberaber" ohne auf Fakten zu reagieren werde ich im Ton etwas bestimmter wenn ich es zuvor schon 2x erklärt habe und vom Gegenüber keine neuen (belegbaren) Fakten kommen. Neue belegbare Fakten wie z.B. die Information was auf dem Automaten wirklich steht.

Meine persönliche Erfahrung: Das beste im Umgang mit Schtürmis ist am Telefon einfach mal zuzuhören und dann auf den Schriftweg zu verweisen. Natürlich bin ich am Telefon nie derjenige der entscheiden darf. Egal was meine Kompetenz wäre. Und weiterleiten kann ich nicht weil von den Verantwortlichen grad niemand erreichbar ist.
Was man aber ganz sicher nie darf ist "ja sie haben recht" sagen, nicht wenn der Fall anhand der vorliegenden AGB klar scheint und ich nicht weiss was vor Ort am Automaten klebt. Da war der "Parkhausverantwortliche" ja auch sauber als er nicht auf wild zusammeninterpretierte Spitzfindigkeiten einging.

Wie Lupini an einem Brückentag (Auffahrtsfreitag) einen "Verantwortlichen" erreichen konnte ist mir ein echtes Rätsel. Bei uns ist an so einem Tag nie jemand erreichbar der echte Entscheidungskompetenzen hat. Zumindest offiziell nicht. Aber vielleicht funktioniert Basel da anders.

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Nii
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Nii »

Vielleicht erhält Lupinin seine 9 Franken zurück, aber die investierten Stunden kriegt er nie wieder.

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Lällekönig
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lällekönig »

BaslerBasilisk hat geschrieben: 30.05.2022, 07:52 Was hesch du eigentlich füre Suure Stei gschluckt dass du do ihne de Max machsch?
Gibm e ahständigi Antwort odr los bliibe.
Wenn ich eine lückenhafte oder missverständliche Formulierung in der Kommunikation feststelle, dann lege ich diese nicht in erster Linie zu meinen Gunsten aus, sondern frage erstmal nach. Wenn ich nicht gleich nachfragen kann, bemühe ich empathisches Denken oder konsultiere zB die Website. Ich versuche also herauszufinden, wie das Missverständnis zu Stande kam, respektive was eigentlich gemeint sein könnte.

Wenn mein Gegenüber gleich eine Klage in Erwägung zieht, um seine Auslegung der schwammigen Formulierung durchzusetzen, hielte ich das Einschalten des Gerichts für eine unnötige rechtliche Eskalation. Daher kann ich Faniella Diwanis «säuerliche» Reaktion (emotionale Eskalation), als empathische Stellvertreterreaktion für den mit Anklage Bedrohten verstehen.

Nach dem gleichen Prinzip verstehe ich auch deine empathische Stellvertreterreaktion für Lupinin auf Faniella Diwanis emotionale Eskalation.

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BaslerBasilisk
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von BaslerBasilisk »

Lällekönig hat geschrieben: 30.05.2022, 14:28
BaslerBasilisk hat geschrieben: 30.05.2022, 07:52 Was hesch du eigentlich füre Suure Stei gschluckt dass du do ihne de Max machsch?
Gibm e ahständigi Antwort odr los bliibe.
Wenn ich eine lückenhafte oder missverständliche Formulierung in der Kommunikation feststelle, dann lege ich diese nicht in erster Linie zu meinen Gunsten aus, sondern frage erstmal nach. Wenn ich nicht gleich nachfragen kann, bemühe ich empathisches Denken oder konsultiere zB die Website. Ich versuche also herauszufinden, wie das Missverständnis zu Stande kam, respektive was eigentlich gemeint sein könnte.

Wenn mein Gegenüber gleich eine Klage in Erwägung zieht, um seine Auslegung der schwammigen Formulierung durchzusetzen, hielte ich das Einschalten des Gerichts für eine unnötige rechtliche Eskalation. Daher kann ich Faniella Diwanis «säuerliche» Reaktion (emotionale Eskalation), als empathische Stellvertreterreaktion für den mit Anklage Bedrohten verstehen.

Nach dem gleichen Prinzip verstehe ich auch deine empathische Stellvertreterreaktion für Lupinin auf Faniella Diwanis emotionale Eskalation.
Oh ich weiss schon warum er so regiert haben könnte. Ist es dennoch notwendig so zu reden?
Anyway, where is my "Neuer Ligamodus"
 
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von händsche »

BaslerBasilisk hat geschrieben: 30.05.2022, 14:42 Ist es dennoch notwendig so zu reden?

 

Halt doch die Fräse du Raschloch!






:p

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

händsche hat geschrieben: 30.05.2022, 14:56
BaslerBasilisk hat geschrieben: 30.05.2022, 14:42 Ist es dennoch notwendig so zu reden?

 

Halt doch die Fräse du Raschloch!
:p

Liiiiiieeeeebe!

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lällekönig »

BaslerBasilisk hat geschrieben: 30.05.2022, 14:42 Oh ich weiss schon warum er so regiert haben könnte. Ist es dennoch notwendig so zu reden?
Nö, ist es nicht. Daher habe ich ja auch in einem anständigen Tonfall die Vermessenheit von Lupinins Anspruch beschrieben und gehe mit dir ja auch anständig um.

BaslerBasilisk hat geschrieben: 30.05.2022, 14:42Anyway, where is my "Neuer Ligamodus"
Vermisst du eine Replik auf deinen Rundumschlag und die kindische Internats-Provokation im anderen Faden oder wie soll ich diese Frage zu verstehen?

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lupinin »

War ja ein paar Tage nicht mehr im Forum, will aber trotzdem noch mein Senf dazu geben.
Mir geht es grundsätzlich ums Prinzip. Wenn das Parkhaus "fehlerhaft" seine Parkordnung so angibt, dass man es rechtlich interpretieren kann, wie man will, dann finde ich es zumindest richtig, wenn der Fehler korrigiert wird, wie auch es im Internet auch richtig deklariert wird.

Und vermutlich wären wir nicht 4.5 Stunden im Parkhaus parkiert, wenn vorher ganz klar deklariert gewesen wäre, wie es abgerechnet wird.

Das Parkhaus stellt sich natürlich dumm, nach der schriftlichen Beschwerde und verweist per Email-Antwort heute, dass mit dem "Sonntag (ohne Feiertage) der Tarif für die restlichen Tage klar wäre, obwohl ja in der Parkhaus angeordneten Ordnung nur etwas von Werktagen-Tarif steht, wie man von diesem auf die Feiertage schliessen kann, ist mir schleierhaft.

Es zeigt sich doch wie strohdumm sich unsere Behörden verhalten, sorry für diesen Ausdruck. Ich werde morgen meine Rechtsschutzberatung und den Kassensturz mit dem Fall informieren. Wenn da eine Aussicht auf Weiterbehandlung aufzeigt, dann werde ich das machen. Wenn den BS-Behörden erst mal der Kassensturz bspw in den Nacken sitzt und es sich zeigen würde, dass das Parkhaus in den letzten Jahren falsch die Feiertage abgerechnet hat, dann viel Spass...

Manchmal kann man ja zweifalhafte Fälle challengen, würde vermutllich jeder machen, der bspw eine Busse erhält und findet dass er diese zu Unrecht erhalten hat. Mit dem Parkhaus wunderts mich nur, dass dies von einem Anwalt bspw noch nicht angezweifelt wurde.

Viele oder manche sind vermutlich einfach so dumm, und bezahlen stillschweigend solche zweifelhaften Fälle, ich zumindest rege mich eine Zeit darüber auf und versuche das beste daraus zu machen. Nachfragen darf man ja, aber man sieht wie viele dummen Beamten einfach Vorschrift nach Dienst machen, nichts hinterfragen, Geld verdienen und die Verantwortung einfach woanderst hinschieben.

Der Ton hier drin, von manchen zum Thema überrascht mich auch...

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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Unbedingt noch zum Beobachter. Und Leserbrief in der BaZ nicht vergessen!

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lällekönig »

Lupinin hat geschrieben: 01.06.2022, 21:46 War ja ein paar Tage nicht mehr im Forum, will aber trotzdem noch mein Senf dazu geben.
Mir geht es grundsätzlich ums Prinzip. Wenn das Parkhaus "fehlerhaft" seine Parkordnung so angibt, dass man es rechtlich interpretieren kann, wie man will, dann finde ich es zumindest richtig, wenn der Fehler korrigiert wird, wie auch es im Internet auch richtig deklariert wird.
Die Formulierung ist rechtlich nicht beliebig interpretierbar. Die einzig zulässige Interpretation ist, dass Feiertage in keine der beiden Kategorien passen. Dass der Fehler dieser schwammigen Formulierung korrigiert wird, finde ich auch richtig. Habe dir ja einen Vorschlag gemacht, den du der BS-Behörde unterbreiten könntest.

Lupinin hat geschrieben: 01.06.2022, 21:46Und vermutlich wären wir nicht 4.5 Stunden im Parkhaus parkiert, wenn vorher ganz klar deklariert gewesen wäre, wie es abgerechnet wird.
Es war ganz klar deklariert, dass der Sonntagstarif nicht gelten würde. Da Feiertage keine Werktage sind, steht ihnen keine klare Zuordnung zu. Dein Wunschdenken ging davon aus, dass Feiertage eher wie Sonntage abgerechnet werden müssten (obwohl explizit ausgenommen), als wie ein Werktag. Du hast also angenommen, dass jemand eher versehentlich und ohne Not die Zusatzbemerkung «ohne Feiertage Basel-Stadt» schreibt, als «Montag bis Sammstag» mit «Werktage» zu verwechseln. Kann man machen, nur halte ich das für eine sehr gewagte Annahme. Du hast also die Unklarheit der Formulierung herausgefordert. Einen zweifelhaften Fall ge-challenged. Challenges kann man auch verlieren, sonst wären es keine Challenges.

Lupinin hat geschrieben: 01.06.2022, 21:46Das Parkhaus stellt sich natürlich dumm, nach der schriftlichen Beschwerde und verweist per Email-Antwort heute, dass mit dem "Sonntag (ohne Feiertage) der Tarif für die restlichen Tage klar wäre, obwohl ja in der Parkhaus angeordneten Ordnung nur etwas von Werktagen-Tarif steht, wie man von diesem auf die Feiertage schliessen kann, ist mir schleierhaft.
Du wirfst erstaunlich oft und vielen Leuten Dummheit vor. Vielleicht war dem Parkhaus auch schleierhaft, wie jemand die Intention trotz der lückenhaften Formulierung nicht nur nicht verstehen wollte/konnte, sondern der felsenfesten Überzeugung ist, dass der Zweifelsfall zu seinen Gunsten ausgelegt gehört?

Lupinin hat geschrieben: 01.06.2022, 21:46Es zeigt sich doch wie strohdumm sich unsere Behörden verhalten, sorry für diesen Ausdruck. Ich werde morgen meine Rechtsschutzberatung und den Kassensturz mit dem Fall informieren. Wenn da eine Aussicht auf Weiterbehandlung aufzeigt, dann werde ich das machen. Wenn den BS-Behörden erst mal der Kassensturz bspw in den Nacken sitzt und es sich zeigen würde, dass das Parkhaus in den letzten Jahren falsch die Feiertage abgerechnet hat, dann viel Spass...
Fakt ist nur, dass der BS-Behörde jahrelang eine lückenhaften Formulierung nicht auffiel und sie daran festhielt. Gemäss der lückenhaften Formulierung, welche den Feiertagen keinen Tarif zuweist, würde gar keine Abrechnung richtig sein können. Die Intention hinter der Formulierung scheint mir aber sehr klar zu sein und davon ausgehend kann ich den lückenhaften Wortlaut deuten, wonach die Abrechnung dann korrekt und nicht falsch wäre.

Lupinin hat geschrieben: 01.06.2022, 21:46Manchmal kann man ja zweifalhafte Fälle challengen, würde vermutllich jeder machen, der bspw eine Busse erhält und findet dass er diese zu Unrecht erhalten hat. Mit dem Parkhaus wunderts mich nur, dass dies von einem Anwalt bspw noch nicht angezweifelt wurde.
Schon mal die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass die meisten Leute die Intention trotz der lückenhaften Formulierung verstehen? Das wäre eine relativ einfache Erklärung dafür, dass sich noch keine Heerscharen von Anwälten der Sache angenommen haben. Ich hielte dies jedenfalls für wahrscheinlicher, als dass du hier gerade einen jahrelangen Abzockerskandal aufgedeckt hast.

Lupinin hat geschrieben: 01.06.2022, 21:46Viele oder manche sind vermutlich einfach so dumm, und bezahlen stillschweigend solche zweifelhaften Fälle, ich zumindest rege mich eine Zeit darüber auf und versuche das beste daraus zu machen. Nachfragen darf man ja, aber man sieht wie viele dummen Beamten einfach Vorschrift nach Dienst machen, nichts hinterfragen, Geld verdienen und die Verantwortung einfach woanderst hinschieben.
Ich würde jetzt die Leute, welche den Fehler entweder nicht bemerkt haben oder die Intention des Schreibers trotz fehlerhafter Formulierung erkannt haben, jetzt nicht unbedingt für dumm erklären. Dumm wäre meiner Meinung nach jemand, der eine zweifelhafte Formulierung «challenged» und sich dann wunderte, dass eine «Challenge» auch verloren werden könnte. Aber du schliesst ja immerhin die Möglichkeit ein, dass die Rechtschutzberatung und der Kassensturz diesen Fall nicht weiter behandeln werden.

Lupinin hat geschrieben: 01.06.2022, 21:46 Der Ton hier drin, von manchen zum Thema überrascht mich auch...
Was überrascht dich am Tonfall einiger? Kannst du dir vorstellen, dass du in den Augen einiger wie jemand wirkst, der behauptet sich im Kampf mit Riesen zu befinden, während er gerade dabei ist, Windmühlen anzugreifen? Wie würdest du so jemandem begegnen?


Ich glaube, du hättest mehr erreicht, wenn du sie freundlich auf ihre lückenhafte Formulierung hingewiesen und zu verstehen gegeben hättest, dass du sie leider missverstanden hast. Vielleicht hätte man Nachsicht mit dir gehabt, dir wegen des freundlichen Hinweises und auf Grund der Verantwortlichkeit für die lückenhaften Formulierung die 9 Franken zurückerstattet? Denn dass die lückenhafte Formulierung missverstanden werden kann, schleckt keine Geiss weg und dafür verantwortlich sind deren Verfasser. Aber mit dem Anspruch, dass deine Interpretation der «Lücke» stimmt und dir das Parkhaus folglich Unrecht angetan hat, wirst du einen schweren Stand haben.

händsche
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von händsche »

Das mol so generell zu dine Ussage:
Also du hesch jetzt do in vo einige e Rückmäldig bekoh und allne isches klar gsi, was gmeint isch und wies z verstoh isch. Also viellicht und nur viellicht miesstisch dr eventuell mol Gedangge mache ob ächt die kleini Möglichkeit bestoh könnti, dass du - ich will jetzt nid sage falsch - aber weniger richtig liggsch?

Denn verzellsch öbbis vo wäge du heigsch nid parkiert wennd gwüsst hätsch wie tüür s isch. Aber anderersits seisch, dr Ahang im Parkhuus sig verschiide interpretierbar, also hätsch zumindescht drmit miesse rächne, dasses tüürer könnt si. 

 
Lupinin hat geschrieben: 01.06.2022, 21:46 Es zeigt sich doch wie strohdumm sich unsere Behörden verhalten, sorry für diesen Ausdruck. Ich werde morgen meine Rechtsschutzberatung und den Kassensturz mit dem Fall informieren.

Dini Rächtschutzversicherig? ärnschthaft? Ich bi viellicht zums ini dine Wort z sage: Strohdumm und würd stillschwiigend zahle (bzw. so dekadänt, dassi gar nid erscht lueg wie tüür s Parkiere nisch). Aber ich ha verstande was e Rächtschutz isch. Wennd das denä verzellsch überwiises dr im beschte Fall die 4 Stutz und lache di us und im schlächtischte Fall lache si di nur us.

Schiggs bitte no im Bligg und 20 Minute. Viellicht het dr Köppel oder dr Somm no interässe dra. Oder mr maches grad richtig gross. Ab uf Strassbourg drmit...

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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

händsche hat geschrieben: 02.06.2022, 10:30 Schiggs bitte no im Bligg und 20 Minute. Viellicht het dr Köppel oder dr Somm no interässe dra. Oder mr maches grad richtig gross. Ab uf Strassbourg drmit...

Es ist ein klarer Fall von "falschem Preisschild" was die "Gegenseitige Willenserklärung" nach OR 1 schon mal verunmöglicht. Lupini hätte dem Wochentagspreis nicht zugestimmt. Dazu mal OR 7, Absatz 3. Ein Vorbehalt (Absatz 1) gibts ja nicht.

Art. 7
1 Der Antragsteller wird nicht gebunden, wenn er dem Antrage eine die Behaftung ablehnende Erklärung beifügt, oder wenn ein solcher Vorbehalt sich aus der Natur des Geschäftes oder aus den Umständen ergibt.
2 Die Versendung von Tarifen, Preislisten u. dgl. bedeutet an sich kei­nen Antrag.
3 Dagegen gilt die Auslage von Waren mit Angabe des Preises in der Regel als Antrag.

Was auf dem Automaten steht kann man als "verbindliche Offerte" betrachten. Also auf gehts! Einklagen! Wie in den USA! Und vergiss den verursachten psychischen Schmerz nicht, der muss unbedingt auch in Rechnung gestellt sein!
Also, vor dem Bundesgericht würde ich nicht aufhören. Und ich bin sicher das ist eine Verschwörung.

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Lällekönig
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lällekönig »

Faniella Diwani hat geschrieben: 02.06.2022, 11:19 Es ist ein klarer Fall von "falschem Preisschild" was die "Gegenseitige Willenserklärung" nach OR 1 schon mal verunmöglicht. Lupini hätte dem Wochentagspreis nicht zugestimmt. Dazu mal OR 7, Absatz 3. Ein Vorbehalt (Absatz 1) gibts ja nicht.

Art. 7
1 Der Antragsteller wird nicht gebunden, wenn er dem Antrage eine die Behaftung ablehnende Erklärung beifügt, oder wenn ein solcher Vorbehalt sich aus der Natur des Geschäftes oder aus den Umständen ergibt.
2 Die Versendung von Tarifen, Preislisten u. dgl. bedeutet an sich kei­nen Antrag.
3 Dagegen gilt die Auslage von Waren mit Angabe des Preises in der Regel als Antrag.

Was auf dem Automaten steht kann man als "verbindliche Offerte" betrachten. Also auf gehts! Einklagen! Wie in den USA! Und vergiss den verursachten psychischen Schmerz nicht, der muss unbedingt auch in Rechnung gestellt sein!
Also, vor dem Bundesgericht würde ich nicht aufhören. Und ich bin sicher das ist eine Verschwörung.
Ich würde dir da nicht vollumfänglich zustimmen. Im vermeintlichen Antrag wurde kein Preis für Feiertage angegeben.

Deine Argumentation einer «verbindlichen Offerte» gemäss Art. 7 geht insofern nicht auf, weil das Parkhaus in seiner angetragenen Preisliste Feiertage explizit nicht zum Sonntagstarif angeboten (offeriert) hat. Also erwächst daraus auch keine Obligation, diese so abzurechnen.

Es liesse sich auch nicht argumentieren, dass Feiertage zum Nulltarif in der Auslage standen, weil ihnen keiner der beiden vorhandenen Tarife zugeschrieben wurde, denn es besteht keine Verpflichtung Angebote für Feiertage anzutragen. Kein angetragenes Angebot – keine Obligation.

Es müsste also erst geklärt sein, ob Feiertage laut angetragenem Angebot überhaupt in der Auslage standen. Dass schriftlich kein Tarif, auch nicht der Nulltarif genannt wurde, kann als Argument gegen ein ausgelegtes Angebot gewertet werden. Dass sich die Schranke geöffnet hat und ein Ticket ausgegeben wurde, kann als Argument für ein ausgelegtes Angebot gewertet werden.

Sicher ist aber, dass man sich auf Irrtum (Art. 23, Art. 24) berufen und die fehlende gegenseitige Willensäusserung (Art 1) geltend machen könnte, um aus dem Vertrag zurückzutreten. Mögliche Fallstricke beim Irrtum liegen dann aber in der Auslegung der Verträge (Art. 18) und im Treu und Glauben (Art. 25).

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Lällekönig hat geschrieben: 02.06.2022, 16:56 Ich würde dir da nicht vollumfänglich zustimmen. Im vermeintlichen Antrag wurde kein Preis für Feiertage angegeben.

Deine Argumentation einer «verbindlichen Offerte» gemäss Art. 7 geht insofern nicht auf, weil das Parkhaus in seiner angetragenen Preisliste Feiertage explizit nicht zum Sonntagstarif angeboten (offeriert) hat. Also erwächst daraus auch keine Obligation, diese so abzurechnen.

Pssst..... du verdirbst mir die Popcornsession....

Lupini, hast du schon Eric W. darauf aufmerksam gemacht? Der macht sicher gerne eine Anfrage im GR deswegen.

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von händsche »

Lällekönig hat geschrieben: 02.06.2022, 16:56 Sicher ist aber, dass man sich auf Irrtum (Art. 23, Art. 24) berufen und die fehlende gegenseitige Willensäusserung (Art 1) geltend machen könnte, um aus dem Vertrag zurückzutreten. Mögliche Fallstricke beim Irrtum liegen dann aber in der Auslegung der Verträge (Art. 18) und im Treu und Glauben (Art. 25).

 Ich find me könnt witter vorne ahfoh und uf unzuerächnigsfähigkeit plädiere. Anhand vo dä Fäde do im Forum stönd d chance nid mol so schlächt, dass mr ihm d Urteilsfähigkeit abspricht.

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

händsche hat geschrieben: 03.06.2022, 10:23
Lällekönig hat geschrieben: 02.06.2022, 16:56 Sicher ist aber, dass man sich auf Irrtum (Art. 23, Art. 24) berufen und die fehlende gegenseitige Willensäusserung (Art 1) geltend machen könnte, um aus dem Vertrag zurückzutreten. Mögliche Fallstricke beim Irrtum liegen dann aber in der Auslegung der Verträge (Art. 18) und im Treu und Glauben (Art. 25).

 Ich find me könnt witter vorne ahfoh und uf unzuerächnigsfähigkeit plädiere. Anhand vo dä Fäde do im Forum stönd d chance nid mol so schlächt, dass mr ihm d Urteilsfähigkeit abspricht.

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/2 ... _A/lvl_I_I
Fehlende Handlungsfähigkeit wegen eingeschränkter Urteilsfähigkeit. Das wäre natürlich auch ein guter Grund warum kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Allerdings müsste dann das nicht von Lupini selbst eingeklagt werden weil das wäre ja dann ein Widerspruch. Das müsste sein Vormund machen.

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Bierathlet »

Dürfte ein Handlungsunfähiger überhaupt ein Auto lenken?

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Bierathlet hat geschrieben: 03.06.2022, 10:40 Dürfte ein Handlungsunfähiger überhaupt ein Auto lenken?

Lupinin hat geschrieben: 26.05.2022, 17:42 Im Elisabethen-Parking als wir heute an Auffahrt einparkten habe ich gelesen an der Tarifordnung tagsüber Werktags 3 Fr/Stunde.
Sonntag (ohne Feiertag) tagsüber 1 Fr/Stunde.

Als wir nach 4.25 Stunden wieder ausparken wollten hat uns das System 13.5 Franken verrechnet.

Schwierig zu sagen. Entweder ist er nicht selbst gefahren oder er verwendet den Majestätsplural.

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Bierathlet »

Vielleicht sind die dominanten Schwiegereltern gefahren?

Ha, gutes Stichwort. Wie läufts eigentlich an dieser Front Lupinin?

händsche
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von händsche »

Faniella Diwani hat geschrieben: 03.06.2022, 10:30
händsche hat geschrieben: 03.06.2022, 10:23
Lällekönig hat geschrieben: 02.06.2022, 16:56 Sicher ist aber, dass man sich auf Irrtum (Art. 23, Art. 24) berufen und die fehlende gegenseitige Willensäusserung (Art 1) geltend machen könnte, um aus dem Vertrag zurückzutreten. Mögliche Fallstricke beim Irrtum liegen dann aber in der Auslegung der Verträge (Art. 18) und im Treu und Glauben (Art. 25).

 Ich find me könnt witter vorne ahfoh und uf unzuerächnigsfähigkeit plädiere. Anhand vo dä Fäde do im Forum stönd d chance nid mol so schlächt, dass mr ihm d Urteilsfähigkeit abspricht.

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/2 ... _A/lvl_I_I
Fehlende Handlungsfähigkeit wegen eingeschränkter Urteilsfähigkeit. Das wäre natürlich auch ein guter Grund warum kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Allerdings müsste dann das nicht von Lupini selbst eingeklagt werden weil das wäre ja dann ein Widerspruch. Das müsste sein Vormund machen.
Stimmt und denn und denn könnt mr regress uf e Vormund neh und s Parkhuus wär wiedr duss. Aber immerhin hätter denn die 4 Stutz wiedr.

 

Evtl. könnt mr au uf Nötigung us goh und d Stadt verklage. Schliesslich gits praktisch keini blaui Zone me und mr wird zwunge s Auto in e übertüürts Parkhuus z stelle. Wenn er do erfolg hät, gits nid nur die 4 Stutz zrugg, sondern je nach däm sogar alles. 


Oder viellicht klappt dr Reichsbürger move. Basel-Stadt isch e Firma. Si isch jo au im Handelsregister ihdreit🤹‍♀️. Als Privatunternähme händ si gar kei Rächt e Gebühreordnig z erloh, die Parkgebühre sind somit Widerrächtlich und nid gschuldet. 
 
Faniella Diwani hat geschrieben: 03.06.2022, 10:53
Bierathlet hat geschrieben: 03.06.2022, 10:40 Dürfte ein Handlungsunfähiger überhaupt ein Auto lenken?
 
Lupinin hat geschrieben: 26.05.2022, 17:42 Im Elisabethen-Parking als wir heute an Auffahrt einparkten habe ich gelesen an der Tarifordnung tagsüber Werktags 3 Fr/Stunde.
Sonntag (ohne Feiertag) tagsüber 1 Fr/Stunde.

Als wir nach 4.25 Stunden wieder ausparken wollten hat uns das System 13.5 Franken verrechnet.

Schwierig zu sagen. Entweder ist er nicht selbst gefahren oder er verwendet den Majestätsplural.
AHA. Fall erledigt. Dr Lupinin isch gar nid Länker gsi vom Fahrzüg ergo au kei Vertrag ihgange und somit nid Schuldner vo dr Leischtig. Also kanner sich dr ganz Betrag vo dr Fahrzüüglänkende Person zrugg hole. 

Keine weiteren Fragen euer Ehren. *dropped das Mic*
 

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Aficionado
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »


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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 11:08 S'Gabi frooge

https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... chtsfragen

Unbedingt. Aber ich fände es trotzdem besser das Ganze über eine Anfrage von E.W. im Grossen Rat zu behandeln.
Unter Umständen könnte E.W. auch noch die von Händsche erwähnte Nötigung (Beseitigung von Gratisparkmöglichkeiten) ansprechen.

händsche
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von händsche »

https://www.grosserrat.bs.ch/mitglieder ... eric-weber

Do wäre sini Kontaktahgobe. 

Sehr geehrter Herr Grossrat Weber

Als Wir (Pluralis Majestatis) alleine im Parkhaus Elisabethen parkierten haben wir an der Tarifordnung gelesen, dass tagsüber Werktags 3 Fr/Stunde und Sonntag (ohne Feiertag) tagsüber 1 Fr/Stunde kostet. Als wir nach 4.25 Stunden wieder ausparken wollten hat uns das System 13.5 Franken verrechnet.

Wir wurden genötigt dort zu parkieren, da das Linksgrüne Basel die blaue Zone praktisch abgeschafft hat. Dabei wurden wir - wie Sie in der U-Haft - gefoltert. Im Parkhaus mussten wir Autoabgase einatmen. 

Wir bitten Sie diese Schande von Basel vor das Parlament zu bringen. Vielleicht könnte man noch abklären ob Ausländer und Asylanten daran schuld sind. 

Liebe Grüsse

Lupini (jüngstes und schönstes Forumsmitglied von Basel)
Zuletzt geändert von händsche am 03.06.2022, 13:47, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »

Ich meine allgemein. Wenn der Fall relativ klar ist und die Betrüger nicht spulen wollen, ist die Wahracheinlichkeit schon gross, dass du es in die Sendung schaffst.

Das Leute voreilig mit dem KS drohen ist mir fremd. Auch die Gegenpartei kann ja dann deine Erfolgsaussichten in etwa abschätzen. Glaube kaum, dass die bei jedem Brunz auf den Bluff reinfallen.

Die Parkhausgeschichte von Lupinin habe ich jetzt nicht vollständig gelesen.
Vetmutlich sind die Gebühren online exakt abrufbar...?


Nachtrag:

Ach so. Hab seinen Eróffnungsthread gelesen. Kann sein Problem jetzt auch nicht ganz nvz. Steht ja eindeutig ohne Feiertage.
Könnte sich noch zu einem Kultthread à la ShAtT enrwickeln...
Zuletzt geändert von Aficionado am 03.06.2022, 13:17, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lällekönig »

Ich finde die schon beinahe genüssliche und selbstgefällige Erwähnung von Lupinins Schwiegereltern ziemlich daneben. Warum Bezug auf einen sechs Jahre alter Thread nehmen, der von grosser Offenheit und Ehrlichkeit bezüglich eines Beziehungsproblems handelte, bevor er von einigen Sprücheklopfern gekapert und entgleist wurde? 
 
Im Vergleich zum eher sturen und beinahe verständnislosen Auftreten in diesem Thread, fand ich Lupinin bei der Schilderung seines Dilemmas menschlicher, mutiger und offener.
 
Einen ernsthaften Bezug zwischen dem damaligen Beziehungsthema und diesem Rechtsthema versuchte nur Faniella Diwani herzustellen. Was versprechen sich die anderen davon, Lupinin in einer an Schadenfreude grenzender Manier an dieses bestimmt schwierige Thema zu erinnern? Eine Ermutigung zur Rückbesinnung würde man ja anders formulieren …
 

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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »

Beziehungsdrama? lst da das Forum wirklich der richtige Platz?



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Faniella Diwani
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Faniella Diwani »

Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 13:52 Beziehungsdrama? lst da das Forum wirklich der richtige Platz?

Nein. Nicht für eine ernsthafte Behandlung solcher Themen.
Wenn es aber um den Popcornmoment geht: Nur zu!

Feanor
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Feanor »

Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 13:52 Beziehungsdrama? lst da das Forum wirklich der richtige Platz?

hier wird ja über Gott und die Welt geschrieben, warum also nicht?

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Lällekönig
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lällekönig »

Aficionado hat geschrieben: 03.06.2022, 13:52 Beziehungsdrama? lst da das Forum wirklich der richtige Platz?
Orte sind in dieser Hinsicht weder richtig noch falsch, da die individuellen Teilnehmer unterschiedlich gut auf solche Themen einzugehen vermögen. Viele Teilnehmer des Forums behandelten das durchaus ungewohnte Thema ernsthaft und sehr respektvoll. Daher halte ich das Forum auch nicht für den «falschen» Ort.

Stattdessen würde ich eher sagen, dass die Erwartung überdurchschnittlich, vielleicht zu hoch angesetzt war und ein Teil der davon Überforderten sich herausgefordert sah, dies mit einem fetten Spruch zu quittieren, statt einfach nur zu schweigen. Und vielleicht wurde das anfänglich öffentliche Thema auch auf PN Basis im «privateren» Kreis weiter vertieft?

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