Frage an Forumsjuristen

Der Rest...
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Faniella Diwani
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Beitrag von Faniella Diwani »

Luigi1893 hat geschrieben:Über die Vorgängerin (der Stelle) erfuhr ich dass die Stelle wieder an eine Frau vergeben wurde. Dies weil im Team nun mal die Herren in der Mehrheit sind.
Ist so etwas legitim?
Ja. "Diversity" ist nun mal ein Thema. Kommt dazu das es keinen "Anspruch" auf die Stelle gibt und die Firma dir nicht im kleinen begründen muss warum sie dich nicht genommen hat.

crogoran
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Beitrag von crogoran »

Ich bin momentan nirgendwo angemeldet. Habe zuletzt in Kolumbien gelebt und bin gerade als Tourist zurückgekommen und kriege bald wieder ein Visum.

Ich arbeite aber seit kurzem remote für eine Firma in der Schweiz. Nichts grosses, nur 12 Stunden pro Woche. Jetzt gibt es aber einige kleinere Probleme bezüglich Arbeitsbewilligung. Ich habe einen hinterlegten C-Ausweis in der Gemeinde. Das heisst, ich kann ihn jederzeit wieder abholen.

Meine Frage ist: Gibt es irgendwelche Gesetze, dass man als Freelancer für eine Schweizer Firma arbeiten kann, ohne eine Schweizer Arbeitsbewilligung zu haben? Vielleicht dank einem EU-Pass? Ich bin ja physisch nicht in der Schweiz und erbringe eine Dienstleistung vom Ausland aus. Kennt sich da jemand aus? Kann doch nicht so kompliziert sein? Danke für die Hilfe!

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heisser drnoo
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Beitrag von heisser drnoo »

Kann mir jemand weiterhelfen bei dem Fall?

Für mein Musikstudio habe ich einen Raum gemietet seit 10 Jahren in einem Gebäude mit mehreren Studios und einem Eventlokal. Dieses benutze ich Hauptberuflich.

Ich habe vor 3 Wochen eine Kündigung (6 Monate frist) per Mail erhalten, da mein Studio ab sofort nicht mehr benutzt werden darf aufrgund Brandschutzbestimmungen (fehlender Fluchtweg in der Nähe). Beim anschliessenden Telefonat mit dem Vermieter hat dieser mit klar gemacht, das dies eigentlich schon länger der Fall wäre, er aber jetzt abgemahnt wurde von der Feuerpolizei.

Ich habe nun ASAP eine neue Location gefunden und auch alles gezügelt letztes Wochenende, damit ich keine weiteren Umsatzeinbussen habe.

Gestern habe ich über Ecken mitbekommen das der Vermieter sein Eventlokal vergrössern will und dadurch meine ehemalige Studiofläche in Anspruch nimmt.
Darauf habe ich aus Neugier bei der Feuerpolizei bei der Gebäudeversicherung angerufen. Dabei kam raus, das es nie eine solche Brandschutzbestimmung für meinen Raum im Gebäude gab oder gibt. Sprich das ganze ist frei erfunden :o

Das die Kündigung nicht rechtens ist, ist mir klar. Aber nun bin ich schon an einem neuen Ort. Kann ich den Vermieter auf die entstandenen Umsatzeinbussen und Umzugskosten verklagen?
Fuessball ufem Rase und Emotione uf de Räng isch das wo zellt!

händsche
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Beitrag von händsche »

heisser drnoo hat geschrieben:Kann mir jemand weiterhelfen bei dem Fall?

Für mein Musikstudio habe ich einen Raum gemietet seit 10 Jahren in einem Gebäude mit mehreren Studios und einem Eventlokal. Dieses benutze ich Hauptberuflich.

Ich habe vor 3 Wochen eine Kündigung (6 Monate frist) per Mail erhalten, da mein Studio ab sofort nicht mehr benutzt werden darf aufrgund Brandschutzbestimmungen (fehlender Fluchtweg in der Nähe). Beim anschliessenden Telefonat mit dem Vermieter hat dieser mit klar gemacht, das dies eigentlich schon länger der Fall wäre, er aber jetzt abgemahnt wurde von der Feuerpolizei.

Ich habe nun ASAP eine neue Location gefunden und auch alles gezügelt letztes Wochenende, damit ich keine weiteren Umsatzeinbussen habe.

Gestern habe ich über Ecken mitbekommen das der Vermieter sein Eventlokal vergrössern will und dadurch meine ehemalige Studiofläche in Anspruch nimmt.
Darauf habe ich aus Neugier bei der Feuerpolizei bei der Gebäudeversicherung angerufen. Dabei kam raus, das es nie eine solche Brandschutzbestimmung für meinen Raum im Gebäude gab oder gibt. Sprich das ganze ist frei erfunden :o

Das die Kündigung nicht rechtens ist, ist mir klar. Aber nun bin ich schon an einem neuen Ort. Kann ich den Vermieter auf die entstandenen Umsatzeinbussen und Umzugskosten verklagen?
Ich bi kei jurist, das nur so näbebii...

Grundsätzlich: Verklage kaschen (bwz. kasch jede, wied grad luschtig bisch), d Frog isch obs rentiert: Berücksichtige müesstisch vorussichtlichi Prozess & Awaltsköschte (ggf. au die vo dr Gegepartei?), sowie Erfolgsussichte.

Ansunschte eifach mol ä Rächnig schicke, wenn er die nid zahlt betriebe... nützt zwar nüt, stört ihn aber sicherlich no bitz und d Köschte blibe überschaubar ;)

Hesch irgendöbbis unterschriebe und dr Ruum zrugggeh (schlüsselübergab, Abnahmeprotokoll etc...)?

Do er dir nid Kündet het (bzw. Kündigung het e Formfehler) bisch du no Mieter, dr Mieter darf demfall au nüt vergrüssere und Umbaue in dinere Studioflächi.

LordTamtam
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Beitrag von LordTamtam »

Also ergänzung zu Händsche:
...sofern du weiterhin die Miete zahlst
EMBOLO <3
LeTinou hat geschrieben:... Wenn du 100% vor allem geschützt werden willst kannst du dich gleich nach der Geburt in den Sarg legen und auf dem Tod warten.
After BlackFriday Deal. Schwarze Farbe. Kaufe 2 erhalte den dritten und vierten Kessel gratis.
auf jeden Kessel Pure-Black Farbe 90% Rabatt und 25% Cumulus- und 20% Supercardpunkte.

Yazid
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Beitrag von Yazid »

Us aktuellem aalass und ziemlich dringend...

Mi schwöschter schafft im ene call center. Siit e paar wuche/mönet sin alli im home office. Ufgrund vo dr Black Friday wuche het s'gschäft jetz aber beschlosse, dass alli wieder vor ort mien go schaffe.

Do sie risikoperson isch und au e ärztlichi beschiinigung het, wo sait, dass sie im home office sött schaffe, het sie sich bis jetz aber gweigeret, wieder ins gschäft z'goh.

Jetz het's aber vom HR gheisse, sie sölli gfälligscht cho, ihri sicherheit sig gwährleischtet und schutzkonzäpt vom BAG würdi iighalte wärde. Wenn nid, würde sie ihre künde.

Goht so öbbis, trotz beschiinigung vom arzt?

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nobilissa
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Beitrag von nobilissa »

Yazid hat geschrieben:....Mi schwöschter schafft im ene call center. Siit e paar wuche/mönet sin alli im home office. Ufgrund vo dr Black Friday wuche het s'gschäft jetz aber beschlosse, dass alli wieder vor ort mien go schaffe.
Do sie risikoperson isch und au e ärztlichi beschiinigung het, wo sait, dass sie im home office sött schaffe, het sie sich bis jetz aber gweigeret, wieder ins gschäft z'goh.
Jetz het's aber vom HR gheisse, sie sölli gfälligscht cho, ihri sicherheit sig gwährleischtet und schutzkonzäpt vom BAG würdi iighalte wärde. Wenn nid, würde sie ihre künde.
Goht so öbbis, trotz beschiinigung vom arzt?
https://www.mme.ch/de/magazin/faq_coron ... eitsrecht/

Scheint mir eine Sache der Gewichtung der arbeitgeberischen Fürsorgepflicht zu sein / Kräftemessen zwischen der bei vorhandenem Schutzkonzept erlaubten Weisung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer an den Arbeitsort zu zitieren und der ärztlichen Bescheinigung (und dem Grund dazu / Risikoeinschätzung).
Für mich (kein Jurist) sieht es so aus, dass der Arbeitgeber das darf, weil die ärztliche Bescheinigung nur einen Rat erhält - ein Appell an seine Fürsorgepflicht ist vielleicht hilfreich ?

Soweit bist Du sicher schon selber gekommen .... ;-)

ayrton_michael_legends
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Beitrag von ayrton_michael_legends »

Yazid hat geschrieben:Us aktuellem aalass und ziemlich dringend...

Mi schwöschter schafft im ene call center. Siit e paar wuche/mönet sin alli im home office. Ufgrund vo dr Black Friday wuche het s'gschäft jetz aber beschlosse, dass alli wieder vor ort mien go schaffe.

Do sie risikoperson isch und au e ärztlichi beschiinigung het, wo sait, dass sie im home office sött schaffe, het sie sich bis jetz aber gweigeret, wieder ins gschäft z'goh.

Jetz het's aber vom HR gheisse, sie sölli gfälligscht cho, ihri sicherheit sig gwährleischtet und schutzkonzäpt vom BAG würdi iighalte wärde. Wenn nid, würde sie ihre künde.

Goht so öbbis, trotz beschiinigung vom arzt?
also i weiss nit wies rächtlich genau usgseht, isch glaub nit ganz eifach z beantworte oder sogar gar nit.

was i weiss isch abr dass dr schutz für risikogruppe (au mit attest) wo nit im home office chönne schaffe abr dr abstand bim schaffe nit chönne ihalte syt em august vom bundesrot ufghobe worde isch.
(bi sälbr so e fall und s isch in dr momentane situation vergliche mit wo s e schutz gäh het eifach nur e schlächte witz)

das heisst, wenn sunst alli relevante schutzmassnahme gwährleistet sind, was jo überall offiziell dr fall isch, mues si vor ort go schaffe wenns verlangt wird.
STAYTHEFUCKSAFE!!!

... erkennt die gefährlichkeit des virus aber lasst euch nicht von all den unseriösen prognosen der experten verunsichern...

... eine kurz- oder mittelfristige lösung dieser pandemie und infodemie ist utopisch...

Yazid
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Beitrag von Yazid »

Ok, merci ! Isch wirklich e (schlächte) witz...

LordTamtam
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Beitrag von LordTamtam »

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes/empfehlungen-fuer-die-arbeitswelt.html

"Homeoffice-Empfehlung
Aufgrund der hohen Fallzahlen, sollen Mitarbeitende falls möglich wieder im Homeoffice arbeiten. Dadurch reduzieren sich die Kontakte und somit die Verbreitung des Virus.
Für Arbeitnehmende, die nicht von zu Hause aus arbeiten können, gilt das Arbeitsgesetz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden mit entsprechenden Massnahmen zu schützen."

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20201774/index.html
Art.10
"3 Die Arbeitgeber beachten die Empfehlungen des BAG betreffend die Erfüllung der Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus3.4"

Ich kenne aber nicht die Rechte für Betriebe bzw. ob eine Kündigung möglich/Rechtens wäre.
Aber so wie es klingt, erwarten sie viele Personen in der Stadt/in den Geschäften. Hipphipphurra
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LeTinou hat geschrieben:... Wenn du 100% vor allem geschützt werden willst kannst du dich gleich nach der Geburt in den Sarg legen und auf dem Tod warten.
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Visions
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Beitrag von Visions »

Yazid hat geschrieben:Us aktuellem aalass und ziemlich dringend...

Mi schwöschter schafft im ene call center. Siit e paar wuche/mönet sin alli im home office. Ufgrund vo dr Black Friday wuche het s'gschäft jetz aber beschlosse, dass alli wieder vor ort mien go schaffe.

Do sie risikoperson isch und au e ärztlichi beschiinigung het, wo sait, dass sie im home office sött schaffe, het sie sich bis jetz aber gweigeret, wieder ins gschäft z'goh.

Jetz het's aber vom HR gheisse, sie sölli gfälligscht cho, ihri sicherheit sig gwährleischtet und schutzkonzäpt vom BAG würdi iighalte wärde. Wenn nid, würde sie ihre künde.

Goht so öbbis, trotz beschiinigung vom arzt?
ayrton_michael_legends hat dir das wesentliche schon beantwortet. Wenn die Schutzmassnahmen nicht ausreichend sind soll der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Meine schwangere Frau arbeitet aktuell von zu Hause da sie als Heilpädagogin in der Schule sich nicht schützen konnte und auch immer wieder positive Fälle bei anderen Lehrern und Schülern auftauchten.

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Faniella Diwani
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Beitrag von Faniella Diwani »

Wie wird Überzeit (Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitszeitgesetz) bei Glaz bzw. bei "Vertrauensarbeitszeit" geregelt?
Dies sind beides Regelungen innerhalb eines GAV bzw. EAV, d.h. sie können das Arbeitszeitgesetz nicht übersteuern.

Sind Aussagen wie "Oh, du hast 50h gearbeitet, macht ja nix, du hast ja Glaz. Nein Überzeit buchen wir nicht." zulässig?

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unwichtig
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Beitrag von unwichtig »

Kennt sich jemand in Sachen Schadensersatz aus? Ich habe auf Ricardo einen Kochtopf verkauft. Bei der Lieferung hat dieser offenbar Kratzer abbekommen. Die Käuferin will nun CHF 50.- Schadenersatz haben, das ist ein 1/3 des Kaufpreises. Spinnt die?
Abstinenzler sind Leute, die niemals entdecken, was sie versäumen.

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Domingo
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Beitrag von Domingo »

Wenn es beim Transport kaputt ging, dann muss sie sich an die Post wenden:
https://www.post.ch/de/hilfe-und-kontak ... t%20defekt
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre

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HYPNOS
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Beitrag von HYPNOS »

unwichtig hat geschrieben:Kennt sich jemand in Sachen Schadensersatz aus? Ich habe auf Ricardo einen Kochtopf verkauft. Bei der Lieferung hat dieser offenbar Kratzer abbekommen. Die Käuferin will nun CHF 50.- Schadenersatz haben, das ist ein 1/3 des Kaufpreises. Spinnt die?
"offenbar Kratzer" klingt etwas diffus. Die Käuferin hat keinen Schaden,solange sie den Topf dir zurücksenden kann/darf, was in deiner Entscheidung liegt. Ok, das Porto müsstest du wohl übernehmen, um den "Hausfrieden zu wahren".
Aber es wundert mich nicht, denn Fussball ist zwar ein toller Sport, aber die Protagonisten, die sich darin tummeln, sind oft mühsame Idioten (auf allen Ebenen), von denen man kaum was Gescheites erwarten kann.

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unwichtig
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Beitrag von unwichtig »

HYPNOS hat geschrieben:"offenbar Kratzer" klingt etwas diffus. Die Käuferin hat keinen Schaden,solange sie den Topf dir zurücksenden kann/darf, was in deiner Entscheidung liegt. Ok, das Porto müsstest du wohl übernehmen, um den "Hausfrieden zu wahren".
Das Porto hatte ich ihr übrigens geschenkt.

Danke für Deine Antwort
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Basilius
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Beitrag von Basilius »

@ unwichtig

War der Kochtopf noch unbeschädigt als Du ihn verpackt und der Post übergeben hast?
Falls ja, haftet gemäss Obligationenrecht das Transportunternehmen (Post). Zitat AVB Ricardo:
Die Gefahr des Untergangs des Produkts geht mit Aufgabe zum Versand bzw. mit der Übergabe an den Käufer über.
Falls der Schaden aber durch Dich verursacht wurde, wärst Du haftbar. Einigen könntet Ihr Euch entweder dadurch, dass die Käuferin Dir die Ware auf Deine Kosten zurücksendet, wie Hypnos es geschrieben hat. Oder Du erlässt der Käuferin einen Teil des Kaufpreises. Aber 50 Franken bzw. 1/3 des Kaufpreises wegen ein paar Kratzern scheint etwas gar hoch zu sein. Die Funktionstüchtigkeit ist davon ja nicht wesentlich eingeschränkt. Die dritte Möglichkeit wäre, ihr einen Ersatz zu schicken, falls Du noch einen weiteren Kochtopf dieser Art hättest. Diese drei Möglichkeiten kämen zum Zug, wenn Du keine Nachbesserung am Produkt vornehmen könntest. -->Vertragsrücktritt (Wandelung) - Wertminderungsersatz (Minderung) - andere gleichwertige Ware (Ersatz)

PS: Immer einen Beleg der Post verlangen und aufbewahren. Bild der Ware sowohl vor dem Versand als auch der verpackten Ware machen, speichern. Excel Liste der Verkäufe führen.

PPS: Manche Käufer sind mit allen Wassern gewaschen und versuchen mit allen Mitteln den Kaufpreis zu drücken. Lass Dir die Ware zeigen, bevor Du irgendwelche Zugeständnisse machst.
♫ ♪ Dem Blau der Treue, der Liebe Rot ♪ ♫
♫ ♪ Sind wir ergeben bis zum Tod ♪ ♫

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unwichtig
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Beitrag von unwichtig »

@ Basilius

Danke für Deine ausführliche Information!
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JackR
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Beitrag von JackR »

Bei uns steht ein Umzug an. Das Umzugsunternehmen braucht bei der neuen Liegenschaft mindestens 10m Platz (breite), was die privaten Parkplätze vor der Liegenschaft betrifft.

Die Verwaltung meint, sie haben die besten Erfahrungen gemacht, wenn man selber einen netten Brief schreibt und nett fragt. Wir sind uns aber unsicher ob das der richtige Weg ist, da wir diese 10m quasi garantiert brauchen.

Nun meine rechtliche Fragen dazu:
- Kann der Verwalter bei privat vermieteten Parkplätzen den Mieter dazu auffordern (bzw. zwingen) am Tag x den Parkplatz freizugeben?
- Falls ja und einer der Parkplatzmieter dem nicht nachkommt, wäre es möglich eventuelle Zusatzkosten diesem Mieter zu verrechnen?


EDIT: Vielleicht als weitere Erklärung zu meinen Fragen. Wenn der Vermieter auch nur "bitten" kann bzw. wir auf Zusatzkosten durch Platzmangel so oder so sitzen bleiben, macht es in meinen Augen keinen Sinn dies Verwaltung zu regeln. Rechtsstand ist übrigens im BL.

Lupinin
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lupinin »

Ich habe eine Frage zu einem aus meiner Sicht unverhältnismässigen Polizei-Einsatz in unserer STrasse diese Woche:

Und zwar wurde meine Frau, ich und unser Baby am letzten Sonntag/Montag NAcht um 00:10 aus dem Bett geklingelt. Ueber die Fernmelde-Sprechanlage beim Briefkasten unten hat ein Baselbieter Polizist uns aufgefordert ihm Zugang zu unserer Liegenschaftsgarage zu geben. Ich habe ihm aus dem Schlaf heraus geantwortet, dass ich mich nicht bemächtigt fühle darauf einzugehen und habe die Sprechanlage abgeschaltet. Es hat noch 2 mal geklingelt , danach wars aber ruhig.
Am nächsten TAg habe ich die Verwaltungs, Aussschusskomissionsverantwortliche in unserer Liegenschaft ganz unten angerufen und gefragt ob etwas los war. Sie meinte, dass die Polizei auch bei ihr geklingelt hat, sie durch ihren Sohn diese Polizisten auch gekannt hat und auf das Anliegen der Polizei eingegangen ist, bzw unsere Garage die Autos gezeigt hat.
Gemäss ihrer Aussage, bzw was sie von der Polizei mitbekommen hat, ist anscheinend ein Auto-Fahrer am Beginn unserer Strasse in eine Maurer gefahren und hätte danach Fahrerflucht begannen. Was der Grund der Polizei war anscheinend unsere ganze Strasse die Autos, auch in privaten Liegenschaften abzuklappern nach Mitternacht, ob ein demoliertes Auto auffindbar wäre.

Jetzt meine Einschätzug zu diesem FAll, wo ich gerne RAt von Leuten hätte. Ich bin mächtig sauer und angepisst auf diesen Polizisten, dass er uns wegen so einem Bagatell-Einsatz nach Mitternacht aus dem Bett klingelt. Ich hätte richtig Lust, mich bei der BL-Polizei ofiziell über diese Schwachsinn zu beschweren. Bei der Nachbarin unten, die aufs Klingeln reagiert hat, war zumindest noch Licht, sodass ein kluger Polizist auf die Idee hätte kommen können zuerst dort zu klingeln, anstatt vermutlich wahlweise einfach auf irgendwelche Klingeln gedrückt hat.
Meine Frage dazu ist, meine Frau hat mir dazu abgeraten, nicht dass es negativ noch auf mich, uns zurück fällt. Muss ich diese Aktion wie durchgeführt, einfach ohne meine Meinung gegenüber der BL-Polzei hinnehmen? Meine Begründung, dass ich die Sprechanlage abgestellt habe ist, der Polizist konnte sich von unten nicht ausweisen. Man klingelt nicht wegen so etwas über die Fernmeldeanlage mitten in der Nacht. Es hätte auch ein Verbrecher sein können, der sich als Polizist ausgibt und wenn ich nach unten gegangen wäre mich ausgeraubt hätte. Desweiteren hatte dieser Polizist null Recht meiner Meinung nach, eine Privat-Garagen-Durchsuchung jemandem aufzuzwingen wegen einem solchen Fall. Ich hätte die Aktion noch ansatzweise verstanden, wenn Menschen bei diesem Unfall zu Schaden gekommen wären. Habe gestern die Mauer beim durchlaufen gesehen und musste fast lachen, da ist ein Eckstück angebrochen.

Meine Frau und ich konnten jedoch in der betrefenden Nacht wegen diesem idiotischen Aufruf, Klingeln dieses Schuggers sicher für 1-2 Stunden nicht mehr einschlafen. Desweiteren schlafen wir wegen unserem 8 monatigen Sohn eh am Limit derzeit, sodass ich eine solche Frechheit der Polizei nicht akzeptieren kann.

Basierend auf den Beschreibungen hier, fände es jemand angemessen sich bei der Polizei zu beschweren oder könnte das weitere negative Aktionen von deren Seite bedeuten, bspw unterlassene Hilfestellung, Untersuchungen, etc wo wir privat reingezogen werden können? Ich bin immer noch der Ansicht, dass dieser Polizist ohne richterlichen Entscheid keine Recthsgrundlage hat in unser Liegenschaftsgarage zu gelangen, und ich fühle mich nicht nur für unser Auto dort verantwortlich, sondern auch der anderen Liegenschaftsbesitzer,  dem ich nicht einer x-beliebiegen Person ohne Berechtigung Zugang gewähren will.

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Tsunami
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Tsunami »

Lupinin hat geschrieben: 18.08.2021, 09:49 Ich habe eine Frage zu einem aus meiner Sicht unverhältnismässigen Polizei-Einsatz in unserer STrasse diese Woche:
Bin nicht Jurist. Aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass dieser Einsatz tatsächlich überrissen war. Wie du richtig schreibst wäre es sicher angemessen gewesen, wenn es Verletzte oder sogar Tote gegeben hätte. Aber hier ging es wohl dem Polizisten eher darum herauszufinden, ob der fehlbare Fahrer im angetrunkenem Zustand gefahren sei um ihn zu büssen. Vordergründig wird die Polizei sagen, man müsse den Fahrer eruieren um den, gemäss deiner Aussage, kleinen Schaden zu bezahlen.

Ich würde mich nicht bei der Polizei beschweren. Bringt wahrscheinlich nichts. Versuche es direkt bei Frau RR Kathrin Schweizer. Bin gespannt, was da die Antwort ist. Aber bitte sende beim Beschwerdebrief unbedingt auch das Foto der Mauer(-ecke)!
 

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Shantaram
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Shantaram »

- Der Polizist hatte sicher keine richterliche Verfügung, zwecks Durchsuchung deines privaten Raumes auf Mann.

- Es war keine Gefahr in Verzug.

- Es lag, was deine Person betrifft, kein begründeter Straftatbestandsverdacht vor.

Somit ist keine erforderliche rechtliche Voraussetzung gegeben, damit man der Polizei Zugang zu privaten Räumlichkeiten gewähren muss.

Und nein - ich würde mich nicht beschweren. Sich in den Fokus eines übereifrigen, in meine Augen sogar fehlbaren Polizisten (Befehlsempfänger) zu stellen, ist keine gute Idee.

PS: Ich mache immer wieder mal erfolgreich einen auf Jurist. Wenn dich zum Beispiel der Chefarzt als erstes fragt, ob du Jurist wärst, hast du alles richtig gemacht. ;)

 
Schlecht gelaunt online gehen, war nie, ist nicht, und wird auch nie eine gute Idee sein. :cool:

Lupinin
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lupinin »

Ok, Vielen DAnk für Eure beiden Antworten.

Meine Hoffnung, Absicht war eigentlich einem fehlbaren, übereifrigen Polizisten seine Grenzen aufzuzeigen, damit sich solche Schlamassel in Zukunft auch nicht bei anderen Bürgern wiederholt.
Und bezüglich der RR zu schreiben, gemäss den Nachrichten scheint die schon bei anderen Fällen wie Spielgeld Märkli, Polizeiaktionen in Liestal (Covid Demo nicht eingreifen,  Hausbesetzung von letzter Woche und übertriebener Polizeigewalt) überfordert zu sein. Deshalb verzichte ich auf eine Reklamation dort, da es vermutlich eh zu nichts bringt.
Am Besten wäre es noch "anonym" den FAll einer Zeitung (BaZ, BZ oder 20min) zu melden, mit Foto der Mauer, zumindest 20min online ist doch immer scharf aus solche Bürger-Nachrichten und falls publiziert dann müsste sich die Polizei sogar öffentlich dazu äussern, wie sie mit ungescholtenen Bürgern (grundsätzlich verdächtig und zur Mitarbeit gezwungen) umgehen würde, wir leben ja zumindest noch nicht in einem Polizeistaat, was ich aber mit den angegebenen Beispielen in BL aber langsam, sicher das Gefühl habe, zumindest Willkür pur.

Drigger
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Drigger »

Wie geht es den Dominaten Schwiegerneltern? :p

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BaslerBasilisk
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von BaslerBasilisk »

Lupinin hat geschrieben: 18.08.2021, 14:39 Ok, Vielen DAnk für Eure beiden Antworten.

Meine Hoffnung, Absicht war eigentlich einem fehlbaren, übereifrigen Polizisten seine Grenzen aufzuzeigen, damit sich solche Schlamassel in Zukunft auch nicht bei anderen Bürgern wiederholt.
Und bezüglich der RR zu schreiben, gemäss den Nachrichten scheint die schon bei anderen Fällen wie Spielgeld Märkli, Polizeiaktionen in Liestal (Covid Demo nicht eingreifen,  Hausbesetzung von letzter Woche und übertriebener Polizeigewalt) überfordert zu sein. Deshalb verzichte ich auf eine Reklamation dort, da es vermutlich eh zu nichts bringt.
Am Besten wäre es noch "anonym" den FAll einer Zeitung (BaZ, BZ oder 20min) zu melden, mit Foto der Mauer, zumindest 20min online ist doch immer scharf aus solche Bürger-Nachrichten und falls publiziert dann müsste sich die Polizei sogar öffentlich dazu äussern, wie sie mit ungescholtenen Bürgern (grundsätzlich verdächtig und zur Mitarbeit gezwungen) umgehen würde, wir leben ja zumindest noch nicht in einem Polizeistaat, was ich aber mit den angegebenen Beispielen in BL aber langsam, sicher das Gefühl habe, zumindest Willkür pur.
Genau weil Leute solche Sachen melden, sind 20Min und so geil drauf.
Ich verstehe dein Ärger (selber Vater von einem Baby). Eine Reklamation bringt nichts, gar nichts. Die werden es abtun und mit der Schulter zucken, den Grundsätzlich war es nicht falsch an der Tür zu klingeln und zu fragen. Illegal wäre es gewesen, hätten sie die Türe aufgebrochen. Da ihnen ein Anlieger Zugang gewährte, erfolgte dies auf Zustimmung eines Bewohners. Da du abgelehnt hast, hast du nichts falsch gemacht. Wie du auch richtig schreibst, hätte es ein Einbrecher sein *können*. Man könnte aber auch nach unten laufen und durch das Glas der Haustüre schauen ob es ein Polizist ist oder nicht.

Was ich dir raten würde, bei der Polizeiwache anrufen und nach Auskunft fragen. Im Normalfall wird der Betroffene Polizist dich zurückrufen (wenn er noch nicht im Dienst ist), insofern es ein offizieller Einsatz war. Dann könnte man sein Anliegen direkt dem Polizisten Mitteilen und Höflich auf deine Unzufriedenheit Hinweisen. Bringt auf jeden Fall mehr als eine Reklamation oder ein annonymes Schreiben an die Sensationszeitung 20min.

Ich persönlich würde letzteres oder nichts tun.
 
#Erfolg isch nit alles im Läbe
#bi Sunneshiin und Räge

Lupinin
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lupinin »

Ich werde es bei einmaligem Vorkommen so belassen. Nur denke ich, würden 3-4 unserer Strasse mit ähnlichem Erlebnis sich bei der Polizei beschweren, dass sich da schon ein gewisses Gewicht aufbauen und der Polizist zumindest intern massgeregelt werden würde, bzw Instruktionen belassen, wie man sich in einer solchen Situation enstprechend zu verhalten hat.
Die Polizeiwache kenne ich ehrlich gesagt nicht, denke es wäre mal Liestal. Und wenn ich diesem Hobby-Detektiv kennen würde, dann würde ich genüsslich mal an seiner Adresse während seiner Schichtpause klingeln gehen, damit er merkt, weiss, was er den Leuten damit antut.

Die Schwiegereltern (off topic) werden ja älter und somit weniger mobil, mit einem Anfahrtsweg von gut 200 km wird dies auch nicht mit der Zeit einfacher. Derzeit beschäftigt mich eher wieder die zuzwinkernde Italienierin vom Geschäft, glaub habe ich auch mal in diesem Forum angesprochen, um Rat gefragt. Nach meinem Vaterschaftsurlaub hat sie mich per messenger mit Herzchen kontaktiert und gefragt ob wir was abmachen wollen, aber nur Mittagslunch. Seither bin ich fast wöchentlich mit ihr in Kontakt, nicht nur Geschäftsthemen, da wir nich mehr im gleichen Team arbeiten. Ich glaub beide hegen Sympathien füreinanjeder, nur wir beide haben Familie und je ein Kind, da möchte man die Famililenharmonie, Ehe + Kind  nicht leichtfertig aufs Spiel setzen..., dennoch geht sie mir nicht aus dem Kopf.

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Pro Sportchef bim FCB
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Lupinin hat geschrieben: 18.08.2021, 17:24 Ich werde es bei einmaligem Vorkommen so belassen. Nur denke ich, würden 3-4 unserer Strasse mit ähnlichem Erlebnis sich bei der Polizei beschweren, dass sich da schon ein gewisses Gewicht aufbauen und der Polizist zumindest intern massgeregelt werden würde, bzw Instruktionen belassen, wie man sich in einer solchen Situation enstprechend zu verhalten hat.
Die Polizeiwache kenne ich ehrlich gesagt nicht, denke es wäre mal Liestal. Und wenn ich diesem Hobby-Detektiv kennen würde, dann würde ich genüsslich mal an seiner Adresse während seiner Schichtpause klingeln gehen, damit er merkt, weiss, was er den Leuten damit antut.

Die Schwiegereltern (off topic) werden ja älter und somit weniger mobil, mit einem Anfahrtsweg von gut 200 km wird dies auch nicht mit der Zeit einfacher. Derzeit beschäftigt mich eher wieder die zuzwinkernde Italienierin vom Geschäft, glaub habe ich auch mal in diesem Forum angesprochen, um Rat gefragt. Nach meinem Vaterschaftsurlaub hat sie mich per messenger mit Herzchen kontaktiert und gefragt ob wir was abmachen wollen, aber nur Mittagslunch. Seither bin ich fast wöchentlich mit ihr in Kontakt, nicht nur Geschäftsthemen, da wir nich mehr im gleichen Team arbeiten. Ich glaub beide hegen Sympathien füreinanjeder, nur wir beide haben Familie und je ein Kind, da möchte man die Famililenharmonie, Ehe + Kind  nicht leichtfertig aufs Spiel setzen..., dennoch geht sie mir nicht aus dem Kopf.
Wäre eigentlich eine Beschwerde über Klingeln um Mitternacht nicht etwa gleich übertrieben einzustufen wie das Klingeln um Mitternacht?

Man kanns ja auch übertreiben...

Wäre der Täter nur durch die Lappen gegangen weil man nicht Nachts gesucht hätte, wärs vermutlich auch nicht Recht gewesene und die Polizei wäre als faul betitelt worden. Jetzt nicht ein Vorwurf an dich, aber ich glaube man kann es einfach nie allen Recht machen...

Lupinin
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Lupinin »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 18.08.2021, 23:54
Lupinin hat geschrieben: 18.08.2021, 17:24 Ich werde es bei einmaligem Vorkommen so belassen. Nur denke ich, würden 3-4 unserer Strasse mit ähnlichem Erlebnis sich bei der Polizei beschweren, dass sich da schon ein gewisses Gewicht aufbauen und der Polizist zumindest intern massgeregelt werden würde, bzw Instruktionen belassen, wie man sich in einer solchen Situation enstprechend zu verhalten hat.
Die Polizeiwache kenne ich ehrlich gesagt nicht, denke es wäre mal Liestal. Und wenn ich diesem Hobby-Detektiv kennen würde, dann würde ich genüsslich mal an seiner Adresse während seiner Schichtpause klingeln gehen, damit er merkt, weiss, was er den Leuten damit antut.

Die Schwiegereltern (off topic) werden ja älter und somit weniger mobil, mit einem Anfahrtsweg von gut 200 km wird dies auch nicht mit der Zeit einfacher. Derzeit beschäftigt mich eher wieder die zuzwinkernde Italienierin vom Geschäft, glaub habe ich auch mal in diesem Forum angesprochen, um Rat gefragt. Nach meinem Vaterschaftsurlaub hat sie mich per messenger mit Herzchen kontaktiert und gefragt ob wir was abmachen wollen, aber nur Mittagslunch. Seither bin ich fast wöchentlich mit ihr in Kontakt, nicht nur Geschäftsthemen, da wir nich mehr im gleichen Team arbeiten. Ich glaub beide hegen Sympathien füreinanjeder, nur wir beide haben Familie und je ein Kind, da möchte man die Famililenharmonie, Ehe + Kind  nicht leichtfertig aufs Spiel setzen..., dennoch geht sie mir nicht aus dem Kopf.
Wäre eigentlich eine Beschwerde über Klingeln um Mitternacht nicht etwa gleich übertrieben einzustufen wie das Klingeln um Mitternacht?

Man kanns ja auch übertreiben...

Wäre der Täter nur durch die Lappen gegangen weil man nicht Nachts gesucht hätte, wärs vermutlich auch nicht Recht gewesene und die Polizei wäre als faul betitelt worden. Jetzt nicht ein Vorwurf an dich, aber ich glaube man kann es einfach nie allen Recht machen...

Nochmals, es geht ums Hirn einschalten. Wenn der Polizist nur halbewegs klug gewesen wäre, dann hätte er in einer 20 wohungsfassigen Liegenschaft, bei dem alle Wohnungen von der Strasse unten gut sichtbar sind zuerst geschaut nach Mitternacht und dort geklingelt wo noch Licht ist, anstatt hyperventilierend blind auf irgendwelchen Klingeln herumzudrücken und zu meinen jemand schlafendes wird ihm die Privatgarage mit Herzenslust und einem Lächeln öffnen. 

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BaslerBasilisk
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von BaslerBasilisk »

So jetzt komm ich mal mit einer Frage und zwar betreffend Wohnungsübergabe bzw. Schlussabrechnung.

Ende Juli zogen wir aus einer 3.5ZiWo (wir wohnten im EG) aus und hatten die Übergabe zusammen mit der Verwalterin, der Malerin und dem Reinigungsdienst. Mängel wurden notiert und schlussendlich auch von mir unterzeichnet. Nun habe ich die Schlussabrechnung erhalten und musste erstaunt die Stirn runzeln.
Grundsätzlich bin ich mit einem Gross der gelisteten Dinge einverstanden. Nun aber haben sie mir für die Nachreinigung 1'400 CHF verrechnet obwohl die Wohnung bis auf einige Dinge sauber war. 
Betitelt wurde die Position mit "Nachreinigung" und mit 21h Arbeitsaufwand (zu je 55.-CHF) verrechnet.
Darunter fallen Fenster & Lamellen Reinigung (z.T. einverstanden); Küche nachreinigen (z.T. einverstanden); Böden saugen und feucht wischen (nicht einverstanden); Plattenböden nass wischen (nicht einverstanden).

Im Vertrag stand "sauber" also mehr als nur besenreine Abgabe.
Ich dachte daran, die Arbeitsstunden der Reinigungsfirma genauer aufgeschlüsselt zu bekommen.
Es ist doch sehr erstaunlich, dass ich für eine Nachreinigung so viel zahlen soll, wie wenn ich von Anfang an ein Reinigungsunternehmen beauftragt hätte und das obwohl die Wohnung (bis auf wenige Ausnahmen) sauber war.

Wie gehe ich dies nun sauber an? (pun intended) Irgendwelche Tipps?
Den Auftrag zur Freigabe der Mietkaution kann ich sowieso nicht einreichen da die Deppen der Verwaltung es tatsächlich fertigbrachten den Namen meiner Partnerin falsch zu schreiben.
 
#Erfolg isch nit alles im Läbe
#bi Sunneshiin und Räge

händsche
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von händsche »

Was stoht im Abnahmeprotokoll wäge dr Reinigung?

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrec ... kgabe.html

Bisch bim Mieterverband (würdi mache, zahlsch nid mol 100 Stutz im Johr)? Dört würdsch gratis rächtlichi Uskünft erhalte.

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