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Verfasst: 31.12.2018, 15:56
von Schwarzbueb
Taratonga hat geschrieben:Ich wage mich jetzt einmal aufs Glatteis...: ist Pädophilie nicht auch so etwas wie eine Krankheit, bzw eine Neigung, für die der Pädophile selber ja nichts kann? Er ist nun mal pädophil, das sucht sich niemand aus und dennoch ist es (zum Glück!) strafbar, sexuelle Handlungen an Kindern vorzunehmen.
Ein Pädo kann sich vor Gericht auch nicht auf seinen Drang sich Kindern zu nähern etc, berufen. Dasselbe sollte dann auch für Alkoholkranke die im Rausch Gewaltverbrechen begehen, gelten.
Kein Glatteis: Natürlich kann einer Pädophilie Krankheitswert zukommen, genau so wie einer Alkohol- oder Drogensucht. Bei entsprechender Schwere kann beides zu einer reduzierten Schuldfähigkeit (früher: Zurechnungsfähigkeit) führen und damit Anlass sein für eine Strafmilderung. Hingegen führen bei dieser Schwere beide Krankheiten in der Regel zu einer stationären Massnahme, die länger dauert als die ausgesprochene Freiheitsstrafe.

Die ganze Diskussion hier drin dreht sich um eine Grundsatzfrage des Strafrechts: Soll bei der Strafzumessung nur das Resultat einer Straftat (Strafrechtler sprechen dabei vom "Erfolg" der Straftat, was zynisch klingen mag, aber seine Berechtigung hat: Wer einen Mord begehen will und ihm das gelingt, der ist "erfolg"reich) relevant sein?
Zu Recht sind bei uns einerseits der "Erfolg" wesentlich für die Strafzumessung (so wird eine Verletzung eines Menschen härter bestraft als eine Sachbeschädigung und die Tötung härter als die Körperverletzung). Auf der anderen Seite ist auch massgeblich, wie gross das persönlich vorwerfbare Fehlverhalten, oder eben die "Schuld" des Täters, ist: wer beim Linksabbiegen nachts einen (ev. unbeleuchteten) Velofahrer überfährt und so tötet, wird milder bestraft als derjenige, der einen Menschen aus einem Meter Entfernung erschiesst, obwohl der "Erfolg" in beiden Fällen gleich ist, nämlich ein toter Mensch. Im gemachten Beispiel geht es um Vorsatz oder Fahrlässigkeit, beim Vorsatz kann es auch ganz unterschiedliche Schuldformen geben wie bei der Tötung: Totschlag wird mit einem bis 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, vorsätzliche Tötung mit fünf bis 20 Jahren und Mord mit 10 Jahren bis lebenslänglich (was zunehmend auch tatsächlich "lebenslänglich" ist). Dann können noch Strafmilderungsgründe hinzgukommen wie Notwehrexzess, reduzierte Schuldfähigkeit etc. Das kann dann in der Tat zu Strafen führen, wie sie Tatatonga eingangs dieser Diskussion dargelegt hat.

Wesentlich ist, dass man solche Beispiele von Strafen nur kompetent bewerten kann, wenn man die ganzen Akten des betreffenden Falles kennt.

Verfasst: 31.12.2018, 16:15
von SubComandante
Beim Urteil geht es ja auch darum, die Gesellschaft zu schützen. Jemand, der vorsätzlich mordet oder ein krankes Schwein, dass gerne Frauen zerstückelt will man nicht mehr zurück haben. Es gibt Leute, die haben auch keine Reue und Empathie. Jemand, der wegen einer Unachtsamkeit im Strassenverkehr für einen Toten verantwortlich ist sollte auch bestraft werden. Aber er stellt womöglich keine Gefahr für die Allgemeinheit dar und deshalb macht es auch keinen Sinn, den 20 Jahre hinter Gitter zu bringen... Ich sehe im Strafrecht weniger die Bestrafung selber als Wichtigkeit, sondern der Schutz der Bürger. Und nebenbei: jemand, der völlig unbeabsichtigt für einen Toten verantwortlich ist, wird vermutlich auch noch genug sonst mit sich zu kämpfen haben.

Verfasst: 16.01.2019, 08:07
von Schwarzbueb
Gibt es noch Unterschiede zwischen China und Ghaddafi?

https://bazonline.ch/ausland/asien-und- ... y/25567131

Verfasst: 17.01.2019, 19:42
von SubComandante
Schwarzbueb hat geschrieben:Gibt es noch Unterschiede zwischen China und Ghaddafi?

https://bazonline.ch/ausland/asien-und- ... y/25567131
Todesstrafe ist ein no-go. Aber wenn ein wegen Drogenhandels schon vorbestrafter meint, in einem asiatischen Land wie China, Malaysia oder Thailand 200kg Drogen schmuggeln zu müssen, ist er jenseits von Lebensmüde.

Verfasst: 18.01.2019, 13:58
von Schwarzbueb
SubComandante hat geschrieben:Todesstrafe ist ein no-go. Aber wenn ein wegen Drogenhandels schon vorbestrafter meint, in einem asiatischen Land wie China, Malaysia oder Thailand 200kg Drogen schmuggeln zu müssen, ist er jenseits von Lebensmüde.
Es ging mir mehr um den zeitlichen Ablauf: zuerst vergehen vier Jahre (!), bis es am 20.11.2018 zu einem Urteil von 15 Jahren Freiheitsstrafe kommt. Dann wird anfang Dezember 2018 in Kanada die Huawei-Managerin und -Tochter verhaftet. Dann lädt man in China die Auslandsjournalistesn zur kurzfristig einberufenen Berufungsverhandlung ein und verurteilt den Kanadier zum Tod. Von den beiden anderen Kanadiern, die kurz nach der Verhaftung von Huawei in China unter einem Vorwand verhaftet wurden, ganz zu schweigen. Deshalb der Vergleich mit Ghadaffi (und seiner damaligen Geiselnahme von zwei Schweizern).

Verfasst: 18.01.2019, 16:27
von unwichtig
SubComandante hat geschrieben:Todesstrafe ist ein no-go. Aber wenn ein wegen Drogenhandels schon vorbestrafter meint, in einem asiatischen Land wie China, Malaysia oder Thailand 200kg Drogen schmuggeln zu müssen, ist er jenseits von Lebensmüde.
Sicher, aber er bestreitet ja alles.
Aber in der Tat sehr obskur das Ganze... 222 Kg Amphetamine und er sagt „ich war das nicht“. Wie - bitte schön - schmuggelt man eine solch riesige Menge? Im Handgepäck wohl kaum

Verfasst: 18.01.2019, 16:33
von SubComandante
unwichtig hat geschrieben:Sicher, aber er bestreitet ja alles.
Aber in der Tat sehr obskur das Ganze... 222 Kg Amphetamine und er sagt „ich war das nicht“. Wie - bitte schön - schmuggelt man eine solch riesige Menge? Im Handgepäck wohl kaum
222kg sind auch rektal sehr gewagt... Sowas geht am besten wohl in einem Schiffscontainer versteckt in anderem Zeugs.

Verfasst: 29.01.2019, 17:33
von nidganzbache
Ausgangslage:

- Befristete Anstellung 1. September 18 - 28. Februar 19
- nachweislich auf Stellensuche seit November 18
- Stelle per 1. April 19 gefunden

-> Hat man für den Zeitraum vom 1. - 31. März 19 Anspruch auf AL-Taggelder, und muss man sich weiter um eine Stelle bemühen im Februar und März?

Verfasst: 31.01.2019, 00:47
von pan_mundial
Frage zum Arbeitsrecht:

Person X im zweiten Anstellungsjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, Vertrag unbefristet.
Kündigung wird am 1. Februar ausgesprochen (Kulanz um Person X mehr Zeit bei der Stellensuche einzuräumen), gekündet per 31. März unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist.

Wird eine Arbeitsunfähigkeit während der Phase 1. - 28. Februar arbeitsrechtlich als normale Krankheit/Unfall behandelt oder hat sie bereits einen Einfluss auf die folgende Kündigungsfrist? Bei Arbeitsunfähigkeit in der Kündigungsfrist (1. - 31. März) würde eine Sperrzeit eintreten, welche die Kündigungsfrist um die Zeit der Arbeitsunfähigkeit verlängern würde.

Verfasst: 18.05.2019, 12:13
von kogokg
Intrum aus Schwerzenbach sind auch ganz lustige Brüder. Schicken eine Rechnung per eMail, dermassen schäbig formatiert, dass man nicht lesen kann, worum es geht. Man fragt nach und kriegt nach 4 Tagen eine Antwort, ich soll einfach diesen Betrag bezahlen. Habe dann wie gewohnt bei diesen Abzocker den Grundbetrag + Zinsen bezahlt, nun kommt doch noch was Schriftliches, ich hätte zu spät bezahlt und müsse noch 50.- überweisen :rolleyes: Irgendwann fange ich damit an, IHNEN eine Rechnung zu stellen. Schon das Dritte mal, dass ich mich damit rumschlagen muss, nur weil der Gläubige nicht fähig ist, ein automatisches Rechnungssystem auf die Beine zu stellen, welches funktioniert.

Verfasst: 22.05.2019, 08:02
von erlebnisorientierter
Ich habe eine Frau kennengelernt, welche behauptet hat dass sie misshandelt (spitalreif geprügelt etc.) wurde von Ihrem Ex. Diese Behauptungen, so habe ich nun erfahren sind frei erfunden.

Eigentlich würde ich mich da raus halten, jedoch hat diese Frau mit meinen Gefühlen über Monate gespielt und ich wäre an der Stelle des Ex auch froh würde mir jemand helfen, wenn solche Unwahrheiten verbreitet würden.

Meine Frage: Bekomme ich Probleme, wenn ich die Screenshots mit diesen Vorwürfen/Lügen ihrem Ex zu Verfügung stelle ?

Verfasst: 22.05.2019, 11:28
von Idealist
erlebnisorientierter hat geschrieben:Ich habe eine Frau kennengelernt, welche behauptet hat dass sie misshandelt (spitalreif geprügelt etc.) wurde von Ihrem Ex. Diese Behauptungen, so habe ich nun erfahren sind frei erfunden.

Eigentlich würde ich mich da raus halten, jedoch hat diese Frau mit meinen Gefühlen über Monate gespielt und ich wäre an der Stelle des Ex auch froh würde mir jemand helfen, wenn solche Unwahrheiten verbreitet würden.

Meine Frage: Bekomme ich Probleme, wenn ich die Screenshots mit diesen Vorwürfen/Lügen ihrem Ex zu Verfügung stelle ?
Ich bin kein Jurist, könnte mir aber folgendes Vorgehen vorstellen:
Schicke diese Screenshots nicht digital, sondern stelle es diesem Ex zur Verfügung, indem er es z.B. mit seinem eigenen Handy ab deinem Display photographien kann. Ich an seiner Stelle würde mir dann eine Anzeige wegen Verleumdung überlegen....
Solche kranken Weiber müssen meiner Meinung nach zur Rechenschaft gezogen werden!

Verfasst: 22.05.2019, 12:57
von erlebnisorientierter
Idealist hat geschrieben:Ich bin kein Jurist, könnte mir aber folgendes Vorgehen vorstellen:
Schicke diese Screenshots nicht digital, sondern stelle es diesem Ex zur Verfügung, indem er es z.B. mit seinem eigenen Handy ab deinem Display photographien kann. Ich an seiner Stelle würde mir dann eine Anzeige wegen Verleumdung überlegen....
Solche kranken Weiber müssen meiner Meinung nach zur Rechenschaft gezogen werden!
Danke für Deine Antwort.. ist in der Tat eine Variante.

Ja es ist echt übel und ich überlege mir Schritte gegen Sie einzuleiten. Zumal sie noch einen kleinen Sohn hat.
Die gute Frau hat mich rund 1000.- gekostet mit Zugtickets, Ausgehen etc. für dass sie mich bereits beim 1. Date grundlos brutal angelogen hat

Verfasst: 24.05.2019, 16:30
von unwichtig

Verfasst: 24.05.2019, 16:53
von Faniella Diwani
unwichtig hat geschrieben:Was blüht der Killerin? ;)

https://m.bild.de/news/ausland/news-aus ... obile.html
Reittherapie

Verfasst: 24.05.2019, 20:23
von joggeliwurst
SubComandante hat geschrieben:222kg sind auch rektal sehr gewagt... Sowas geht am besten wohl in einem Schiffscontainer versteckt in anderem Zeugs.
Ich lach grad Tränen.... made my day!!! :)

Verfasst: 26.05.2019, 11:00
von badcop
hat jemand schonmal mit der inkassofirma intrum zutun gehabt. oder besser gesagt: muss ich 231.00 verzugsschaden bezahlen bei einem preis von 699.00 für einen tv bei melectronics ?

Verfasst: 26.05.2019, 11:09
von unwichtig
Intrum ist die grösste Hurensohnbande die es gibt! Zahl einfach die 699.- und gut ist! Ich bin mir sicher, dass diese Forderung rechtlich nicht haltbar ist

Geh mal googeln -> arbeiten mit miese Machenschaften

Verfasst: 26.05.2019, 11:30
von Gascht
badcop hat geschrieben:hat jemand schonmal mit der inkassofirma intrum zutun gehabt. oder besser gesagt: muss ich 231.00 verzugsschaden bezahlen bei einem preis von 699.00 für einen tv bei melectronics ?
Höre hier ab 6:03:
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... bkassieren

Was dort nicht erwähnt wird:
https://www.srf.ch/news/schweiz/inkasso ... ittel-wird

Verfasst: 26.05.2019, 11:31
von Rey2
badcop hat geschrieben:hat jemand schonmal mit der inkassofirma intrum zutun gehabt. oder besser gesagt: muss ich 231.00 verzugsschaden bezahlen bei einem preis von 699.00 für einen tv bei melectronics ?
Der Verzugsschaden nach Art. 106 OR ist rechtlich NICHT haltbar. Bei Verzugsschaden liegt es am Gläubiger der Grundforderung, nachzuweisen, dass dieser effektiv entstanden ist, was er in 99% der Fälle nicht kann. Nur die Verzugszinsen nach Art. 104 OR sind legitim. Auf der Rechnung der Intrum müssten die Beträge jeweils ersichtlich sein. Den ursprünglichen Betrag plus die Verzugszinsen und Mahngebühren zahlen und ein Schreiben aufsetzen, dass du den Verzugsschaden nicht zahlst.

Die SKS hat sogar ein Musterbrief dazu aufgeschaltet, den du einfach mit deinen Daten editieren kannst. Die parasitären Inkassofirmen akzeptieren das Schreiben soviel ich weiss bislang ausnahmslos, versuchen es aber trotzdem immer. Da sich die meisten Leute eben sagen "besser zahlen".

Verfasst: 26.05.2019, 12:11
von Faniella Diwani
badcop hat geschrieben:hat jemand schonmal mit der inkassofirma intrum zutun gehabt. oder besser gesagt: muss ich 231.00 verzugsschaden bezahlen bei einem preis von 699.00 für einen tv bei melectronics ?
Mal eine andere Frage: Warum gönnst du dir einen TV wenn du ihn dir nicht leisten kannst? Wenn ich du wäre würde ich, unabhängig vom Ausgang der Diskussion mit Intrum, zur Budgetberatung.

http://caritas-beider-basel.ch/caritasb ... enberatung
https://www.fabe.ch/beratungsangebot/fi ... ldung.html
https://sozialberatung.heilsarmee-basel ... /finanzen/
etcetcetc....

Verfasst: 26.05.2019, 12:12
von badcop
vielen dank. habe den musterbrief & alles andere gefunden. natürlich habe ich es in erster linie verpeilt die rechnung ordnungsgemäss zu bezahlen, aber das ist komplette abzocke !!

Verfasst: 26.05.2019, 12:17
von badcop
Faniella Diwani hat geschrieben:Mal eine andere Frage: Warum gönnst du dir einen TV wenn du ihn dir nicht leisten kannst? Wenn ich du wäre würde ich, unabhängig vom Ausgang der Diskussion mit Intrum, zur Budgetberatung.

habe im frühjahr ein neues auto gekauft, die steuern bezahlt, ferie bezahlt etc. da fällt halt ein peanut betrag von 699.00 nicht auf.

Verfasst: 26.05.2019, 12:20
von Faniella Diwani
badcop hat geschrieben:vielen dank. habe den musterbrief & alles andere gefunden. natürlich habe ich es in erster linie verpeilt die rechnung ordnungsgemäss zu bezahlen, aber das ist komplette abzocke !!
Nix gutt! Wenn du es tatsächlich fertigbringst Zahlungserinnerungen und Mahnungen mehrfach zu ignorieren, dann läufst du über kurz oder lang mal in einen fetten Hammer. Überleg dir ernsthaft einen Termin bei der Budgetberatung wenn dir das ab und zu passiert.

Verfasst: 26.05.2019, 14:08
von Rey2
Faniella Diwani hat geschrieben:Mal eine andere Frage: Warum gönnst du dir einen TV wenn du ihn dir nicht leisten kannst? Wenn ich du wäre würde ich, unabhängig vom Ausgang der Diskussion mit Intrum, zur Budgetberatung.

Nix gutt! Wenn du es tatsächlich fertigbringst Zahlungserinnerungen und Mahnungen mehrfach zu ignorieren, dann läufst du über kurz oder lang mal in einen fetten Hammer. Überleg dir ernsthaft einen Termin bei der Budgetberatung wenn dir das ab und zu passiert.
Bitz übertriebe ihm do grad quasi e Zahligsunfähigkeit etc. z unterstelle oder? :D Passiert doch jedem mol.... Zuedäm isch es ebbe NID so, dass dr Gläubiger x Mahnige muess verschigge. Theoretisch ka me eifach am Tag noch dr Zahligsfrischt d Betribig iileite. Mängi mahne 3x, anderi mahne genau 1x und übergän denn and Inkassofirmene oder leite sogar d Betriibig i.

Verfasst: 26.05.2019, 16:10
von Faniella Diwani
Rey2 hat geschrieben:Bitz übertriebe ihm do grad quasi e Zahligsunfähigkeit etc. z unterstelle oder? :D Passiert doch jedem mol.... Zuedäm isch es ebbe NID so, dass dr Gläubiger x Mahnige muess verschigge. Theoretisch ka me eifach am Tag noch dr Zahligsfrischt d Betribig iileite. Mängi mahne 3x, anderi mahne genau 1x und übergän denn and Inkassofirmene oder leite sogar d Betriibig i.
Das weiss i. Er het dä Färnseh im Migros kauft. S Migros knallt nit grad e Betriibig, die mahne zerscht.
Zudäm hanem nit Zahligsunfähigkeit unterschtellt. I hanem numme underschtellt das er (offesichtlich) sini Finanze nit ganz so im Griff het. Budgetberootig isch kei Schand, Schulde ha isch kei Schand. Aber bi 699.- vo "Peanuts" z reede und gliichzittig wäge 231.- jommere? Hmmm.... do degge sich d Ussage nit ganz.

Verfasst: 27.05.2019, 10:35
von canon
Faniella Diwani hat geschrieben:Das weiss i. Er het dä Färnseh im Migros kauft. S Migros knallt nit grad e Betriibig, die mahne zerscht.
Zudäm hanem nit Zahligsunfähigkeit unterschtellt. I hanem numme underschtellt das er (offesichtlich) sini Finanze nit ganz so im Griff het. Budgetberootig isch kei Schand, Schulde ha isch kei Schand. Aber bi 699.- vo "Peanuts" z reede und gliichzittig wäge 231.- jommere? Hmmm.... do degge sich d Ussage nit ganz.
In dr hütige Zit, wo Rächnige per eMail verschickt wärde, hani au scho mehrmols erscht zahlt, woni in dr Briefpost e Mahnig gha ha. Die Mails sin im Spamordner glandet und i ha die überseh. do wär e outlook/gmail Kurs wohrschinlich hilfricher als e budgetberotig...

Verfasst: 27.05.2019, 11:13
von kogokg
Muss der Brief eigentlich eingeschrieben geschickt werden, wenn Intrum selber voll schäbig per Mail kommuniziert?

Verfasst: 27.05.2019, 11:50
von Faniella Diwani
kogokg hat geschrieben:Muss der Brief eigentlich eingeschrieben geschickt werden, wenn Intrum selber voll schäbig per Mail kommuniziert?
Wenn du etwas durchsetzen willst, kommst du um ein Einschreiben nicht rum.

Verfasst: 27.05.2019, 11:55
von kogokg
Faniella Diwani hat geschrieben:Wenn du etwas durchsetzen willst, kommst du um ein Einschreiben nicht rum.
Habe ich auch sicherheitshalber gemacht. Aber müssten die Inkassopenner die letzte Drohung vor der Beitreibung (angenommen, sie würden das wirklich tun) nicht auch eingeschrieben schicken? Dass ich beim Gläubigen selber schuld bin, nie eine Email erhalten zu haben wäre ja das Eine, aber wenn der Gläubige meine Email weitergibt, wäre das ja nicht mein Problem.