Ich bin noch nicht fertig, das ziehe ich weiter.ultio hat geschrieben:Die Bülacher sind aber schnell.

Nun ja, die staatlichen Organe haben die Pflicht jeder Anzeige nachzugehen. Das ist auch gut so, die FCB-Jungs von Alstetten hätten wohl auch kein Freude, wenn ihre Anzeige einfach nicht behandelt würde (obwohl es manchmal diesen Anschein macht dass sie nicht behandelt wird !?!).Gevatter Rhein hat geschrieben:Was gibts dazu noch zu sagen. Selbstdisqualifikation in Perfektion. Dass gewisse Leute zur Befriedigung ihrer Komplexe bestimmte Berufsgattungen wählen, ist ja nix Neues, aber dass sich ein Statthalteramt dieses Landes (und nicht etwa in Burkina Faso, Takatukaland oder Kolumbien) nicht zu blöde ist, solche Neurosen-Bomber wider besseres Wissen noch zu unterstützen, zeigt ein ziemlich beschissenes Bild von staatlichen Institutionen, deren Prioritätensetzung, Logik und meiner persönlichen Meinung nach vor Allem deren kaum vorhandener Intelligenz.
Wer gegen eine solche Verfügung nicht vorgeht, ist selber schuld.
wie ich obe erwähnt ha: s ganze isch mir vomene awalt (unter anderem au jurist gnennt ) erklärt worde.MMM hat geschrieben:Da wäre ich mir aber nicht allzu sicher... Die Ehrverletzungstatbestände des StGB decken nicht nur unwahre Tatsachenbehauptungen (Art. 173, 174, 177), sondern auch reine (ehrverletzende) Werturteile ab (Art. 177). Und ob man denen ein "ich finde..." voransetzt, kann nicht wirklich einen Unterschied machen. Eine derartige Praxis würde mich doch seeeehr überraschen.
Kann das jemand, der in der Strafrechtspraxis tätig ist, bestätigen? Ansonsten wäre ich mit solchen "Selbstversuchen" eher vorsichtig...
Meiner Meinung nach ist Rupp ein blödes Arschloch! Hmmm muss ich jetzt Angst haben weil diese Aussage der Wahrheit entsprichtMindl hat geschrieben:giz: hesch mi zweits post nid gläse?
ha mol e stundelangi diskussion mit eme jurist drüber ghaisch no rächt uffschlussriech gsi, wenn eppis e üserig vo persönlicher meinig isch (wo klar ersichtlich isch) den cha mr gar nüt mache.
wird jedoch seit es währi e tatsach das dä tatbestand e festi tatsach isch wird mr ahklagt (triff zue wenn nid klar ersichtlich isch das es e persönlichi meinig isch)...
sind halt juriste wo so sache bringet...
Noch lange nicht jeder Jurist/Anwalt kennt die Strafrechtspraxis... Eigentlich tun das die wenigsten.Mindl hat geschrieben:wie ich obe erwähnt ha: s ganze isch mir vomene awalt (unter anderem au jurist gnennt ) erklärt worde.
dodrbi währi e werturteil wenn ich irgend ere person würd sage sie sind e arschloch, wills e wertig vo däre person im allgemeine isch.
binere ussag: noch minere meinig oder ich finde, isch das e rein persönlichi ussag vo mir zu däre bestimmte person und nid e werturteil gäge über däre person.
(...)..)
Deine Frage wurde schon im ursprünglichen Rupp-Thread beantwortet... Was die STAWA will, das bekommt sie auch... ist leider so in einem "Rechtsstaat"...Rotblau hat geschrieben:Ich frage mich, wie die Polizei den bürgerlichen Namen von Richturd in Erfahrung gebracht hat.
Haben die Moderatoren ihn bei Mario Rupp gemeldet?
Haben die Bullen eine Möglichkeit, per Computer an die Daten zu gelangen?
Fragen über Fragen.
server ist in der schweiz, magnet.chRotblau hat geschrieben:Ich frage mich, wie die Polizei den bürgerlichen Namen von Richturd in Erfahrung gebracht hat.
Haben die Moderatoren ihn bei Mario Rupp gemeldet?
Haben die Bullen eine Möglichkeit, per Computer an die Daten zu gelangen?
Fragen über Fragen.
A*schelo hat geschrieben:Ha ha, da beklagt sich jemand der mehrere Pseudos hat. Armselig.
Wem's nicht passt, kann gehen....
Antwort Eierli, wenn der Thread nicht gerade gesperrt worden wäre hat geschrieben:Armselig ist, wer nicht mit gleichen Ellen messen kann. Machs gut, Spaghetti.
Dann sollte nun aber jeder hier drin kapieren, dass er sich mit seinen Beiträgen im Zaume halten muss, um nicht negative Überraschungen finanzieller Art zu erleben.Mindl hat geschrieben:server ist in der schweiz, magnet.ch
macht die stawa eine anfrage bei magnet muss sie die ip rausrücken (speicherpflicht auf eine gewisse zeit hat diese auch)
der provider ist wiederum verpflichtet die ip zur zeit X dem benützer Y zuzuweisen.
du lesen alles:Heaven Underground hat geschrieben:Bald werde ich Euch verlassen, denn die stecken mich wegen den behämmerten Threads von mir sicher in die Mühle. Ich sage dan MR wenigstens einen lieben Gruss von euch.
Was mich noch Wunder nimmt, wie kommen Die an die Adresse des Users??? Seltsam oder!
könnte Murat oder einer seiner Beraterkollegen und Brüder lesen, würde wohl das Forum zwangsgeräumtDiggi_Eier hat geschrieben:Hier in diesem Forum könnte es, ja morgen sogar mich treffen, wenn ich wieder mal über unseren Döner-Boy ablästere![]()
würde mich also auch noch wunder nehmen....Mindl hat geschrieben:@MMM: bin mir 99% sicher, aber mit 1% chance kann man auch im lotto gewinnen, des weiteren hab ich einen recht guten rechtsbeistand und würde sicherlich bis zum bundesgericht geführt...
weiter denk ich nicht das herr rupp sich in dieser beziehung noch weiter aus dem fenster lehnen wird...
Richturd wird das ganze weiter ziehen und ich glaube nicht das herr rupp auf höherer instanz, noch durchkommen wird (brauchte ja hier schon 8 monate...) und einen zweiten, dritten, vierten anlauf würde sicher zur negativen presse führen und bilder wie das besagte HF angriff bild würden sicherlich im blick publik gemacht...
würde mich also auch noch wunder nehmen....MMM hat geschrieben:Noch lange nicht jeder Jurist/Anwalt kennt die Strafrechtspraxis... Eigentlich tun das die wenigsten.
Ein Werturteil ist übrigens schon fast per defitionem eine persönliche Meinungsäusserung. Ich sehe beim besten Willen keinen Unterschied zwischen "rein persönlicher Aussage" und "Werturteil generell".
Wenn ich jemandem "A-loch" anhänge, empfinde ich ihn logischerweise als solches, dies also meine Meinung (und zwar auch dann, wenn ich nicht "ich finde.." voranstelle) - und trotzdem ein Werturteil im Sinne des Strafgesetzbuches.
Daher fällt es mir schwer zu glauben, dass die Praxis in der Auslegung von Art. 177 StGB einen solchen Unterschied macht (ein kleines bisschen kenne ich mich in der Materie auch aus...). Wenn dem so ist: Ich lasse mich (ungerne belehren, daher würde ich gerne von einer Drittperson diese Praxis bestätigt erhalten, bevor aufgrund Deines Eintrages das halbe Forum mit als persönliche Aussagen "getarnten" Beleidigungen um sich wirft und dann wegen des möglicherweise etwas schwach geratenen Selbstwertgefühls gewisser Personen plötzlich strafrechtliche Konsequenzen zu vergegenwätrigen hat.
Einverstanden?