ich mag die svp nicht, aber messerli stellt sich hier auf die seite des rechtsstaats.
grundsätzlich sind sektorensperrungen trotz abgelehntem konkordat möglich, aber nur unter folgenden auflagen:
- wenn eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht --> die besteht eigentlich seltenst und schon gar nicht gegen yverdon
- bei verhältnismässigkeit (muss ein gericht entscheiden, aber gleich mit kaskadenstufe 3 von 4 einzusteigen würde ich vom schiff aus mal nicht als verhältnismässig erachten. insbesondere, da ja nichts gravierendes vorgefallen ist)
- sie im rahmen der polizeihohheit erfolgt (zB verfügung in zusammenarbeit mit dem veranstalter). das ist auch nicht der fall, da der fcb die massnahme abgelehnt hat.
- nicht erlaubt sind ERWÄHNTERWEISE pauschale massnahmen ohne aktute gefärdungslage
gerne nachzulesen im polizeigesetz basel-stadt, paragraph 2, abs.1 ziff. 1 und paragraph 9
https://www.lexfind.ch/tolv/14316/de
--> leider nutzt das alles jetzt nichts mehr. aber nun, da eymann leider gottes knapp wieder gewählt wurde un bis 2028 fest im sattel sitzt, wird sie weiter an ihrem politischen profil und karriere basteln. trump-style.