Malko hat geschrieben:Doch; Junge!!! Man darf doch für die 3. Säule 6300.- (ungrad) abziehen, und den Bankbeleg beilegen, ist doch richtisch so??
Dieser Betrag wurde in der Schlussabrechnung einfach nicht abgezogen! Nachdem ich MEINEN Sachbearbeiter anrief, hiess es: " Ehm, ja, ehm... da haben Sie recht".
Berufsbezogene Abzüge (hauptsächlich Bücher) mit Quittungen. In der Schlussrechnung NICHT berücksichtigt. SEINE ANWORT: "wird die Weiterbildung nicht von Ihrem Arbeitgeber bezahlt?" NEIN...sonst würde ich diese ja nicht in der Steuererklärung aufführen.
Obwohl MEIN Sachbearbeiter es einsah, musste ich dennoch schriftlich einen Antrag stellen.
Nein, dass ist NICHT gelogen! So arbeiten sie in der Steuerverwaltung Basel-Stadt!
Säule 3a wird direkt (beim Erstellen mit BalTax) vom verteuerbaren Einkommen abgezogen.
Ich sehe dein Problem nicht.