darf mich mal selbst zitieren und gleich antwortenbierkurve_sh hat geschrieben:sehr gut, jetzt ist nur noch eine off. Meldung der SFL ausstehend!

Quelle: Brief SFL
1. Im Sinne einer authentischen Interpretation hält das Komitee der SFL fest, dass Art. 7 Abs. 3 des Sicherheitsreglementes wie folgt auszulegen ist: Der in Art. 7 Abs. 3 vorgesehenen Aufzeichnung über den Verkauf von Eintrittskarten für den Gästesektor ist u2013 im Sinne eines Minimums - Genüge getan, wenn sich die Zuschauerin bzw. der Zuschauer bei der Eintrittskontrolle nebst der Vorweisung der Eintrittskarte auf Verlangen mittels gültigen Reisepasses, Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweispapiers ausweist. Eine eigentliche Registrierung (Erstellung von Namenslisten) beim Kauf der Eintrittskarte muss somit nicht erfolgen. Es genügt die Identifikation der Person.
2. Zur Umsetzung der Massnahmen im Sicherheitsbereich und als Beitrag zur Kundenfreundlichkeit gegenüber Ihren treuen Fans ist es ausserdem dringend und zugleich unerlässlich, dass Sie bei jenen Spielen, an welchen Ihr Team auswärts antritt, an
einer Tageskasse respektive bei grossem Fanaufkommen an mehreren Tageskassen beim Stadion des Heimklubs Eintrittskarten für den Gästesektor anbieten. Diese Tageskassen werden schon jetzt von den meisten (aber leider nicht von allen) Klubs geführt]