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Verfasst: 11.12.2005, 10:47
von moulegou
IP-Lotto hat geschrieben:Aber alle Zuschauer. Siehst du die Analogie zu "alle Bahnfahrer"? Oder bezahlen Kutten mehr als Zivile? MK-Gänger mehr als Bahndammfurzer?
Wie genau man die Kostenträger abgrenzt, ist bei der Implementierung jeder Kostenrechnung abzuwägen. Eine grobe Unterteilung ist dabei solidarischer, während eine möglichst präzise Eingrenzung der Kostenträger am ehesten geneigt ist, auch deren Kostenbewusstsein zu fördern. Sowas ist oft auch eine "politische" Entscheidung und manchmal lässt sich ein Produkt mit gutem Deckungsbeitrag gar nicht verkaufen, wenn nebenbei nicht auch eines mit einem geringeren Deckungsbeitrag angeboten wird. Das nennt sich dann Komplementärprodukt.
Das Angebot der SBB wird durch das Vorhandensein von Raucherwagen für Nichtraucher nicht attraktiver. Das Angebot des FCB für die Bahndammsitzer durch das Vorhandensein der MK schon. Deshalb sollte man die Preisstruktur auch belassen, wie sie ist. Oder willst Du im Zusammenhang mit diesem Beispiel wirklich für die volle Umsetzung des Prinzips der Kostenwahrheit mit entsprechender Senkung der Ticketpreise für den Bahndamm und Erhöhung in der MK plädieren? Anbiederung an die Mehrheit der Forumuser könnte man Dir dann jedenfalls nicht vorwerfen.
IP-Lotto hat geschrieben:Mir geht diese Raucherhetze extrem auf den Geist. Wann werden Autos endlich verboten? So herrschte mich vor ein paar Jahren ennet dem Atlantik mal, als ich auf der Gartenmauer einer Post gemütlich eine Zigi rauchte, ein Autist der auf der Post ein paar Geschäfte erledigte an, ich solle das vor einem öffentlichen Gebäude gefälligst bleiben lassen. Es war Sommer und warm. Seine Benzinschleuder lief eine Viertelstunde ohne Insassen, wegen der Klimaanlage.
Das von mir verursachte Problem ist weniger gravierend als das von Anderen verursachte Problem. Deshalb brauche ich mein Verhalten auch nicht zu ändern. Diese Art von Logik gehört zu meinen Favoriten in der Trickkiste der Rhetorik.
Verfasst: 11.12.2005, 10:58
von moulegou
[quote="Gevatter Rhein"]Nicht Alles, was offenbar kein Bedürfnis darstellt, nennt sich bei Nichteinführung Marktversagen werter Moulegou. Oder ist es Marktversagen, dass es kein Bier mit Bananengeschmack oder Cappucino-Sahne gibt? ]
In die gleiche Kategorie könntest Du auch Rindfleisch mit Pfefferminzsauce aufnehmen und sowas wird von einem ganzen Inselvolk gegessen. Legst Du Deine rechte Hand auf ein FCB-Emblem und schwörst Du, dass Du Dir gewisst wärst, rauchfreie Kneipen stellen kein Bedürfnis dar? Beim Anteil der Nichtraucher an der Gesamtbevölkerung müsste Dich dann wohl der Blitz treffen.
Ob etwas ein Bedürfnis darstellt, kann immer nur nach einem grossflächigen und ausreichend dauerhaften Versuch mit Sicherheit gesagt werden. Selbst seriöse und umfassende Marktabklärungen (von denen ich in Bezug auf rauchfreie Beizen noch nichts gehört habe - aber das hatten wir schon mal) erreichen nicht dieselbe Aussagekraft.
Verfasst: 11.12.2005, 11:14
von Tolkien
Das von mir verursachte Problem ist weniger gravierend als das von Anderen verursachte Problem. Deshalb brauche ich mein Verhalten auch nicht zu ändern. Diese Art von Logik gehört zu meinen Favoriten in der Trickkiste der Rhetorik.
Nun: "Ich tue etwas nicht, das anderen zwar am Herzen (oder auf der Lunge) liegt aber auch stören kann - ergo bin ich für dessen Verbot. Wenn andere Dinge zur Debatte und in der Kritik stehen, die ich auch tue, dann lass ich sie einfach nicht gelten - oder mindestens erst, wenn erste Störung (Rauchen) komplett verbannt ist. Bitte erst bei den anderen verbieten!" gehört zu meinen Lieblingseinstellungen. Du versteckst dich hinter gemässigten Forderungen (Erst mal harte Massnahmen durchsetzen und dann wieder 'Normalisieren' lassen

) kannst aber nicht vertuschen, dass es dir auch ganz recht wäre, wenn Raucher völlig verbannt würden, richtig? Die Sucht der
anderen eben...
Mir will es einfach nicht in den Kopf, wie man Raucher quasi als personifizierte Böse hinstellen kann, während beim Feinstaubfilter* und anderen Themen kaum jemand über die schrecklichen-Diesel-Fahrer herzieht. Vielleicht weil die Zahl der Nicht-Fahrer deutlich geringer als die der Nichtraucher ist?
Das Angebot der SBB wird durch das Vorhandensein von Raucherwagen für Nichtraucher nicht attraktiver.
Würde es umgekehrt unattraktiver, wenn es pro Zug 1-2 Raucherwagen gäbe? Und rechtfertig die Unattraktivität den Ausschluss der Rauchenden? Es geht doch wirklich nur um die nicht aufzuhaltende "Jagd der Anderstsüchtigen" - Philosophie. Mal ordentlich ein Exempel statuieren, das Rauchergesindel endlich los werden und verbannen - als würde es dich im ICE stören, dass im hintersten Wagen geraucht werden kann.

Glaubst du wirklich, dass je wieder ein Raucherwagen zurückkommt? Oder denkst du, dass es in Restaurants je wieder Raucherecken geben wird, wenn ein totales Verbot mal ausgesprochen wurde? Sorry, die "Erst Radikal - dann mässigt sich das schon" - Ausrede glaubst du ja selbst nicht! Abgesehen davon halte ich das Geld-Argument für völlig irrelevant. Ich wüsste ja gerne, wie viel Mehrkosten Raucher der SBB wirklich verursachen. Sollten denn die Tickets für jugendliche (Sie trinken Bier, essen Döner und kleckern) auch verteuert werden? Jugendliche machen die Zugreise für nicht-Jugendliche auch nicht gerade attraktiver
Und ganz dumm gefragt: Soll denn langfristig der Bünder Bauer auch mehr für sein Ticket zahlen, da die Bahnkosten pro Kopf für seine Region eh teurer kommen? Genau, du schüttelst wahrscheinlich mit den Worten "service public" den Kopf...
Sorry deine "Implementierung jeder Kostenrechnung" klingt zwar wahnsinnig professionell, ist in meinen Augen aber nicht haltbar und als Argument in der Raucherfrage schwach - eine Gesellschaft, in der alles nach dem Verursacherprinzip und nichts mehr aus Toleranz oder Solidarität bezahlt wird (ja, der Bauer wohnt auch freiwillig da, der Jugendliche verkleckert den Zug ebenfalls bewusst) ist definitiv ein Gefängniss. Auch wenn du deine Meinung schön verpackst geht sie genau in diese (intolerante) Richtung! Auch du wirst irgendwann auf die Toleranz der Masse angewiesen sein - wisse sie wenigstens zu schätzen!
*Interessant: Vergleiche Krebsursache Passivrauchen vs. Feinstaub...
Edit:
Ob etwas ein Bedürfnis darstellt, kann immer nur nach einem grossflächigen und ausreichend dauerhaften Versuch mit Sicherheit gesagt werden. Selbst seriöse und umfassende Marktabklärungen (von denen ich in Bezug auf rauchfreie Beizen noch nichts gehört habe - aber das hatten wir schon mal) erreichen nicht dieselbe Aussagekraft.
Dann lass uns dasselbe doch mal mit dem Bedürfniss nach Dieselfahrzeugfreien Städten und ruhigen - jugendlich-losen Zugwagen klären

Verfasst: 11.12.2005, 11:54
von moulegou
Tolkien hat geschrieben:Nun: "Ich tue etwas nicht, das anderen zwar am Herzen (oder auf der Lunge) liegt aber auch stören kann - ergo bin ich für dessen Verbot. Wenn andere Dinge zur Debatte und in der Kritik stehen, die ich auch tue, dann lass ich sie einfach nicht gelten - oder mindestens erst, wenn erste Störung (Rauchen) komplett verbannt ist. Bitte erst bei den anderen verbieten!" gehört zu meinen Lieblingseinstellungen.
Machen wir nen Thread über die Umweltverschmutzung durch Benzinkutschen und wir können darüber diskutieren. Dann bleiben wir dort auch beim Thema und ich verspreche Ausweichmanöver in Richtung der Raucherfrage zu unterlassen. Solche Vermischungen des Diskussionsgegenstandes mit anderen Themen erschweren die Bemühungen, den Dingen auf den Grund zu gehen, nämlich beträchtlich und machen zudem die Threads unübersichtlicher.
Tolkien hat geschrieben:Du versteckst dich hinter gemässigten Forderungen (Erst mal harte Massnahmen durchsetzen und dann wieder 'Normalisieren' lassen

) kannst aber nicht vertuschen, dass es dir auch ganz recht wäre, wenn Raucher völlig verbannt würden, richtig? Würde es umgekehrt unattraktiver, wenn es pro Zug 1-2 Raucherwagen gäbe? Und rechtfertig die Unattraktivität den Ausschluss der Rauchenden? Es geht doch wirklich nur um die nicht aufzuhaltende "Jagd der Anderstsüchtigen" - Philosophie. Mal ordentlich ein Exempel statuieren, das Rauchergesindel endlich los werden und verbannen - als würde es dich im ICE stören, dass im hintersten Wagen geraucht werden kann.
Wieso sollte mich das Verhalten eines Rauchers interessieren, wenn ich seinen Rauch nicht einatmen muss? Hältst Du mich für missionarisch veranlagt? Leidest Du unter Paranoia?
Tolkien hat geschrieben: Glaubst du wirklich, dass je wieder ein Raucherwagen zurückkommt? Oder denkst du, dass es in Restaurants je wieder Raucherecken geben wird, wenn ein totales Verbot mal ausgesprochen wurde? Sorry, die "Erst Radikal - dann mässigt sich das schon" - Ausrede glaubst du ja selbst nicht!
Weiss nicht, ob ich daran glauben soll oder nicht. Ist mir auch egal. Was wir jetzt in den Beizen haben ist eine Diktatur der Raucher und von dieser Seite ist keine Bereitschaft zur Mässigung ersichtlich. Da wär mir eine Diktatur der Nichtraucher erst mal lieber, weil wir dann nicht genötigt sind, den Qualm der Raucher einzuatmen. Und tatsächlich würde ich im Fall eines einmal ausgesprochenen Rauchverbots auch nicht wünschen, dass dann wieder Raucherecken zugelassen werden. Raucherzimmer wiederum hielte ich für weitgehend unproblematisch.
Tolkien hat geschrieben:Sorry deine "Implementierung jeder Kostenrechnung" klingt zwar wahnsinnig professionell, ist in meinen Augen aber nicht haltbar und als Argument in der Raucherfrage schwach - eine Gesellschaft, in der alles nach dem Verursacherprinzip und nichts mehr aus Toleranz oder Solidarität bezahlt wird (ja, der Bauer wohnt auch freiwillig da, der Jugendliche verkleckert den Zug ebenfalls bewusst) ist definitiv ein Gefängniss. Auch wenn du deine Meinung schön verpackst geht sie genau in diese (intolerante) Richtung! Auch du wirst irgendwann auf die Toleranz der Masse angewiesen sein - wisse sie wenigstens zu schätzen!
Danke für das "professionell". Beim Thema der Preiskalkulation aufgrund von Kostenrechnungen lässt sich eigentlich jede Position angreiffen und jedes Argument kontern, auch jene, welche Du jetzt vorgebracht hast. Schliesslich besteht in einer Gesellschaft wo nichts nach dem Verbraucherprinzip bezahlt wird kaum Anlass für eigenverantwortliches Handeln. Dennoch, mit dem Vorschlag der Verrechnung der durch die Raucher verursachten Mehrkosten hab ich tatsächlich eine eher ungünstige Position eingenommen, die ich seither verzweifelt zu verteidigen versuche. Lag an dem eigenen Fehler, dass ich in der letzten Antwort an Dich zwar von der Wünschbarkeit einer fairen Diskussion gesprochen habe, aber gleichzeitig der Versuchung nicht widerstehen konnte, diesen verbalen Tiefschlag anzubringen.
Verfasst: 11.12.2005, 13:51
von Kawa
Tolkien hat geschrieben:Glaubst du wirklich, dass je wieder ein Raucherwagen zurückkommt? Oder denkst du, dass es in Restaurants je wieder Raucherecken geben wird, wenn ein totales Verbot mal ausgesprochen wurde?
Das passiert zum Glück auch, der Markt regelt vieles ...
Bsp. : Deutsche ICE, Bar wurde rauchfrei, hat ca. 2 Wochen gehalten und dann wurde wegen Umsatzeinbussen von bis zu 80% das Rauchen erneut erlaubt !
Verfasst: 11.12.2005, 13:58
von moulegou
Kawa hat geschrieben:Bsp. : Deutsche ICE, Bar wurde reichfrei, (...)
Reichfrei wurde die gesamte Reichsbahn. Deshalb heisst sie jetzt auch Deutsche Bahn.
Verfasst: 11.12.2005, 14:03
von Kawa
moulegou hat geschrieben:Reichfrei wurde die gesamte Reichsbahn. Deshalb heisst sie jetzt auch Deutsche Bahn.
Freudscher Versprecher, wenn man halt an die Deutschen denkt

Verfasst: 15.12.2005, 04:53
von Celtic Basel
Intoleranz rules!!!
Britische Bahn richtet husten-freie Abteile ein
London. SDA/baz. Das britische Bahnunternehmen c2c ist so sehr um die Gesundheit seiner Kunden besorgt, dass es künftig "Husten-freie Abteile" anbieten will.
Bereits in der Weihnachtszeit und noch bis April soll in allen Vorortzügen im Osten Londons ein entsprechendes Abteil eingerichtet werden, zu dem sichtlich erkältete Passagiere keinen Zutritt haben. Das berichtete die Abendzeitung "Evening Standard" am Mittwoch.
Ein c2c-Vertreter sagte dem Blatt, er rechne damit, dass die Bakterien-freie Zone auf starken Zuspruch stossen werde: "Wie oft wechseln Passagiere ihre Sitze, wenn ihr Nachbar zu husten anfängt. Und wer kann sie dafür schelten."
Der Sprecher klagte, es gebe "so viele gedankenlose Menschen, die mit ihren Bakterien hausieren gehen, statt zu Hause im Bett zu bleiben und sich auszukurieren."
Verfasst: 16.12.2005, 07:53
von Spirit of St. Jakob
macau hat geschrieben:Der Vergleich mit einem Ladendiebstahl hinkt etwas, da Diebstahl ein strafrechtlich relevantes Vergehen ist, Rauchen hingegen nicht. Wenn Jemand auf ein Rauchverbot aufmerksam gemacht wird, entstehen dadurch auch keine Umtriebe. Ich bezweifle, ob ein Richter in diesem Fall zu Gunsten der SBB entscheiden würde.
Da bin ich nicht ganz einverstanden. Sicher ist Rauchen im Gegensatz zum Ladendiebstahl kein strafrechtliches Vergehen, aber bei der Umtriebsentschädigung geht es auch nicht ums Straf- sondern ums Zivilrecht. Der Ladendieb wird bei einer Anzeige ja auch strafrechtlich bestraft, die Umtriebsentschädigung hat mit dem Strafrecht und einer eventuellen Verurteilung absolut nichts zu tun, die muss der Ladenbesitzer zivilrechtlich einfordern (nach der Betreibung).
Wie Gevatter schon bemerkt hat, entstehen beim Rauchen ganz sicher Umtriebe, sei es auch nur dadurch, dass man wegen den Rauchern ein paar Reinigungs-Mitarbeiter mehr einstellen muss (Pauschalrechung).
Verfasst: 16.12.2005, 08:00
von Gevatter Rhein
Ich denke, die Nichtraucher-Durchsetzungs-Möglichkeit hat viel mehr mit Hausrecht als mit Strafrecht zu tun. Sprich, der Hausherr bestimmt die Regeln.
Verfasst: 16.12.2005, 10:37
von Ludwig van
also bis jetzt het mich das rauchverbot nonid gross devo abghalte, im zug z rauche... dr vorderscht regionalzug-wage isch immer no fescht in raucher-händ... euri erfahrige?
Verfasst: 16.12.2005, 10:52
von Spirit of St. Jakob
Gevatter Rhein hat geschrieben:Ich denke, die Nichtraucher-Durchsetzungs-Möglichkeit hat viel mehr mit Hausrecht als mit Strafrecht zu tun. Sprich, der Hausherr bestimmt die Regeln.
Sorry Bruder (ääh Gevatter), du bringst diesmal etwas durcheinander. Das Hausrecht (Hausfriedensbruch) ist im Strafrecht enthalten.
Verfasst: 16.12.2005, 15:07
von Rankhof
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Sorry Bruder (ääh Gevatter), du bringst diesmal etwas durcheinander. Das Hausrecht (Hausfriedensbruch) ist im Strafrecht enthalten.
Hausfriedensbruch kann dennoch auch zivilrechtlich verfolgt werden.
Machst du mir meine Vase kaputt und wanderst dafür in den Knast (Strafrecht), so habe ich den Schaden noch immer nicht ersetzt bekommen (Zivilrecht). Gaaanz einfach ausgedrückt

Verfasst: 16.12.2005, 15:17
von macau
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Da bin ich nicht ganz einverstanden. Sicher ist Rauchen im Gegensatz zum Ladendiebstahl kein strafrechtliches Vergehen, aber bei der Umtriebsentschädigung geht es auch nicht ums Straf- sondern ums Zivilrecht. Der Ladendieb wird bei einer Anzeige ja auch strafrechtlich bestraft, die Umtriebsentschädigung hat mit dem Strafrecht und einer eventuellen Verurteilung absolut nichts zu tun, die muss der Ladenbesitzer zivilrechtlich einfordern (nach der Betreibung).
Wie Gevatter schon bemerkt hat, entstehen beim Rauchen ganz sicher Umtriebe, sei es auch nur dadurch, dass man wegen den Rauchern ein paar Reinigungs-Mitarbeiter mehr einstellen muss (Pauschalrechung).
Wer etwas zivilrechtlich einklagen will, muss die Forderung beweisen (z. B. Schludanerkennung). Eine Verurteilung wegen Ladendiebstal erstezt diese Schuldanerkennung, folglich können auch Kosten zivilrechtlich eingefordert werden.
Um beim Rauchen im Abteil in der vergleichbaren Situation zu sein, müsste Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet werden; nach einer Verurteilung könnten Kosten eingetrieben werden.
Allerdings begeht keinen Hausfriedensbruch, wer den Anordnungen des Hausherrs Folge leistet. Wenn also ein Raucher bei Aufforderung seine Zigarette auslöscht, liegt kein Hausfriedensbruch vor.
ist aber meine ganz persönliche Ansicht...
Verfasst: 16.12.2005, 15:33
von Rankhof
macau hat geschrieben:
Allerdings begeht keinen Hausfriedensbruch, wer den Anordnungen des Hausherrs Folge leistet. Wenn also ein Raucher bei Aufforderung seine Zigarette auslöscht, liegt kein Hausfriedensbruch vor.
Durch Anbringen des Schildes rauchen verboten bzw. die Durchsage rauchen verboten hat der Hausherr - per Stellvertreter - aufgefordert, das Rauchen zu unterlassen. Nur unter dieser Bedingung, die idR schon beim Einstieg in den Zug klar ersichtlich war, gestattete der Hausherr überhaupt den Zugang.
(Aber wir können auch darüber streiten, ob für bewegliche Wagen Hausfriedensbruch gilt oder nicht und vor allem auch über die Rechtsnatur der SBB; ist sie nämlich öffentlich-rechtlich, so handelt es sich um eine Anstalt und es gilt Anstaltsrecht, was nochmals was anderes ist. Dann muss man sich aber noch fragen, ob das Benutzungsverhältnis öffentlich- oder privatrechtlich ist und was für Auswirkungen das hat. Alles nicht ganz einfach

).
Verfasst: 16.12.2005, 15:36
von sesap
[quote="macau"]
Um beim Rauchen im Abteil in der vergleichbaren Situation zu sein, müsste Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet werden]
besteht die aufforderung nicht schon darin, dass am wagen bei jeder türe nichtraucher-schilder angebracht sind?

Verfasst: 16.12.2005, 15:53
von macau
[quote="sesap"]besteht die aufforderung nicht schon darin, dass am wagen bei jeder türe nichtraucher-schilder angebracht sind? ]
Das ist eine Information, aber keine Aufforderung des Hausherrn. Ein Gast ist übrigens nicht verpflichtet, die Hausordnung zu lesen, aber er muss Anordnungen des Hausherrn Folge leisten.
Verfasst: 16.12.2005, 16:12
von Rankhof
macau hat geschrieben:Das ist eine Information, aber keine Aufforderung des Hausherrn. Ein Gast ist übrigens nicht verpflichtet, die Hausordnung zu lesen, aber er muss Anordnungen des Hausherrn Folge leisten.
Das widerspricht deutlich der einschlägigen Lehre (z.B. Stratenwerth, Rehberg, Trechsel, Noll) und Rechtsprechung zum Hausfriedensbruch. Der Wille muss nicht ausdrücklich kommuniziert werden, die Umstände genügen (BGE 90 IV 77), z.B. verschlossene Tür, Hausglocke, Verbotstafel.
Bei Räumlichkeiten, die dem Publikum nur für bestimmte Zwecke offenstehen und deren Zweckbestimmung für jeden klar ersichtlich zutage tritt, begeht Hausfriedensbruch, wer diese nicht gemäss dem erlaubten Zweck benutzt / aufsucht (BGE 108 IV 39).
zurück zum Rauchen
Verfasst: 17.12.2005, 14:26
von macau
Rankhof hat geschrieben:Das widerspricht deutlich der einschlägigen Lehre (z.B. Stratenwerth, Rehberg, Trechsel, Noll) und Rechtsprechung zum Hausfriedensbruch. Der Wille muss nicht ausdrücklich kommuniziert werden, die Umstände genügen (BGE 90 IV 77), z.B. verschlossene Tür, Hausglocke, Verbotstafel.
Bei Räumlichkeiten, die dem Publikum nur für bestimmte Zwecke offenstehen und deren Zweckbestimmung für jeden klar ersichtlich zutage tritt, begeht Hausfriedensbruch, wer diese nicht gemäss dem erlaubten Zweck benutzt / aufsucht (BGE 108 IV 39).
Wir sollten nicht zuviel über Hausfriedensbruch diskutieren]
http://www.fcbforum.ch/showpost.php?p=3 ... tcount=166[/url]
(ich habe noch keine Antwort bekommen)
Und solange keine Strafnorm da ist, kann auch niemand gebüsst werden (meine Meinung)
Verfasst: 17.12.2005, 15:17
von Rankhof
macau hat geschrieben:
Wir wären also wieder beim Problem, eine Strafnorm zu finden, mit der man den Rauchern an den Kragen gehen könnte:
http://www.fcbforum.ch/showpost.php?p=3 ... tcount=166
(ich habe noch keine Antwort bekommen)
Und solange keine Strafnorm da ist, kann auch niemand gebüsst werden (meine Meinung)
im letzten Satz sind wir uns einig (wobei kann durch darf ersetzt werden sollte, die Zürcher Polizei kann auch FCB-Fans verhaften, obwohl sie nicht darf...)
Offizielle Grundlage ist "Verschmutzung von Zügen ohne Sachbeschädigung". Wo sich diese Norm befindet, weiss ich nicht, ist mir auch egal. Raucher sollten eh alle wegen versuchten eventualvorsätzlichen Mordes an allen Nichtrauchern weggesperrt werden

Die SBB haben keinen Dunst
Verfasst: 30.01.2006, 09:48
von macau
SonntagsBlick vom 29. Januar 2006
Das Rauchverbot in den SBB-Zügen steht juristisch auf wackligen Beinen. Bussen fürs Rauchen gibt es keine.
Seit knapp zwei Monaten herrscht im gesamten öffentlichen Verkehr der Schweiz ein Rauchverbot. Es stösst bei den Bahnkunden auf steigende Akzeptanz. «Wir zählten in den ersten Wochen rund zwanzig Fälle, wo wir eingreifen mussten», sagt Hans Kaspar Schiesser (58), Geschäftsleitungsmitglied beim Verband öffentlicher Verkehr (VöV). In letzter Zeit tendierten die Verstösse «gegen null».
Dass die Raucher ihre Zigaretten ohne Murren unangezündet lassen, ist für die Bahnen ein Glücksfall. Die Rechtsgrundlage für das Verbot vom 11. Dezember ist nämlich unklar. Im Transportgesetz wird die Möglichkeit zur Busse wegen verbotenen Rauchens nicht ausdrücklich erwähnt u2013 anders als beispielsweise das Schwarzfahren. Kein Wunder, geben sich SBB und andere Transportunternehmen gegenüber erwischten Rauchern bisher kulant. Das Bahnpersonal forderte sie auf, den Glimmstängel auszumachen u2013 einige besonders Renitente mussten den Zug verlassen. Eine Strafe musste dagegen niemand berappen. «Wir verzichteten vorläufig darauf, aufgrund des Transportgesetzes mögliche Bussen auszusprechen», bestätigt Schiesser.
Auch bei der Bahnpolizei ist man sich der delikaten Situation bewusst. Securitrans-Chef Martin Graf (41): «Wir gehen zurückhaltend vor.» Grund: Die Bahnen haben das Rauchverbot im Dezember überhastet eingeführt und die Rechtslage nicht restlos abgeklärt.
Die Zürcher Verkehrsbetriebe (ZVV) sind da weiter. Die ZVV spielten beim Rauchverbot eine Pionierrolle. Sie gehen rigoros gegen unverbesserliche Raucher vor. Der Verkehrsverbund spricht dabei Bussen ebenfalls auf Basis des Transportgesetzes aus. Sie beruhen auf Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen des Personals. Die Zürcher Gerichte haben das Vorgehen der ZVV bisher gedeckt. Es ist aber offen, ob die Justiz in anderen Kantonen gleich urteilen würde.
Die Nulltoleranz-Politik der ZVV gegen Raucher hat für die Betroffenen zuweilen drastische Konsequenzen. Vor einigen Wochen erlebte eine junge Frau wieder eine Überraschung. Mit brennender Zigarette stieg sie in Sihlbrugg ZG in den Zug der Sihltalbahn Richtung Zürich. Angestellte der Bahnpolizei verzeigten die 27-Jährige. Kostenpunkt der Busse: 390 Franken.
Verfasst: 01.02.2006, 11:01
von macau
macau hat geschrieben:Da ich im Forum keine Antwort bekam, hab ich beim BAV nachgefragt:
Ich habe folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Macau
Besten Dank für Ihre Mail vom 7. Dezember 2005. Das BAV wird den Sachverhalt prüfen und die rechtlichen Abklärungen vornehmen. Die Abklärungen werden jedoch eine gewisse Zeit beanspruchen. Wir bitten Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
Karin Feuz-Ramseyer
Sektion Recht
Bundesamt für Verkehr
3003 Bern
Telefon +41 031 322 59 35
Fax +41 031 324 12 48
Ich habe heute folgende Antwort (datiert vom 25. 01. 2005) erhalten:
BUNDESAMT FÜR VERKEHR
OFFICE FEDERAL DES TRANSPORTS
UFFICIO FEDERALE DEI TRASPORTI
FEDERAL OFFICE OF TRANSPORT
Herrn
Macau
Rauchfreie Züge bei der SBB: Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2005
Sehr geehrter Herr Macau
Wir beziehen uns auf Ihre eingangs erwähnte Anfrage, in welcher Sie uns bitten, Ihnen mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage das Büssen von Rauchern in Zügen und Bahnhöfen mit 25 Franken basiert.
Es ist vorauszuschicken, dass der Entscheid, dass Züge und gewisse Bahnhöfe ab dem 11. Dezember 2005 rauchfrei sein sollen, kein SBB Entscheid war, sondern im Rahmen des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV) getroffen wurde. Dieser hat sich nach dem Umstellungsentscheid im Sommer 2005 mit den Sanktionierungsmassnahmen befasst. Es stand dabei ein Antrag um einen entsprechenden Erlass beim Bundesrat und eine Integration in die bestehende tarifarische Regelung "Verunreinigung ohne Schadensfall" zur Diskussion. In der Folge verzichtete der VöV auf eine strafrechtliche Durchsetzung des Rauchverbotes (z.B. mit entsprechender Änderung der Transportverordnung). Es wurde die Auffassung geteilt, dass die tariflichen Bestimmungen genügten, sie könnten allenfalls verschärft werden. Der VöV beschloss daraufhin, die "Checkliste für die Fahrausweiskontrolle" für das Zugpersonal mit einem Abschnitt "Rauchen in rauchfreien Zügen" zu ergänzen. Dort ist jetzt festgehalten:
Die meisten Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs sind seit 11.12.2005 rauchfrei. In rauchfreien Zügen gilt:
Reisende, welche während dem Rauchen ertappt werden, sind auf die rauchfreie Zone aufmerksam zu machen und aufzufordern, das Rauchen unverzüglich einzustellen.
Je nach Verunreinigung kann der vorgesehene Betrag "Verunreinigung ohne Schäden" einkassiert werden (zurzeit CHF 25.--).
Aus unserer Sicht besteht auch nach der Ergänzung dieser "Checkliste" für den "Tatbestand" des Rauchens keine rechtliche Grundlage für eine Entschädigungsforderung.
Zudem besteht zum heutigen Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage, Rauchern, welche gegen das Rauchverbot verstossen, zu büssen bzw. gerichtlich büssen zu lassen. Durch das Rauchen werden keine Vollzugsvorschriften über die Zulassung von Personen zum Transport verletzt, daher verletzt das Rauchen auch keine Strafnorm. Das Heranziehen von Art. 51 Abs. 2 Bst. d Transportgesetz, welcher das Verunreinigen von Anlagen und Fahrzeugen verbietet, ist ebenfalls nicht möglich, weil kaum von einer substantiellen Verunreinigung durch Rauchen gesprochen werden kann.
Mit freundlichen Grüssen
BUNDESAMT FÜR VERKEHR Sektion Recht
Ueli Stückelberger, Leiter Rechtsdienst
Beilagen:
- fu/zom, re/aa (2)
ORT/DATUM Bern, 25.01.2006 POSTADRESSE: Bollwerk 27, CH-3003 Bern TELEFON +41313225935 FAX: +41313241248 INTERNET
http://www.bav.admin.ch
SBB: Züge dürfen rauchen...
Verfasst: 30.12.2007, 03:36
von macau
http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/arc ... ercity_zug
Rauchender Intercity-Zug
200 Reisende eine Stunde verspätet
Bei einem Intercity-Zug Bern-Zürich-Romanshorn ist es am Abend kurz vor Rothrist AG zu einer Rauchentwicklung beim Drehgestell eines Wagens gekommen. Der Zug hielt darum in Rothrist an. Die rund 200 Passagiere mussten in einen Ersatzzug steigen.
Der Zug war um 19.02 Uhr in Bern gestartet. Kurz vor 19.30 Uhr wurde die Rauchentwicklung bemerkt, wie eine SBB-Sprecherin mitteilte. Die Ursache der Rauchentwicklung werde noch abgeklärt.
Die Reisenden wurden mit einem Ersatzzug nach Olten befördert, wo sie dann einen regulären Zug besteigen konnten. Sie mussten eine Verspätung von rund einer Stunde in Kauf nehmen. Fünf nachfolgende Züge erhielten jeweils fünf Minuten Verspätung.