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Verfasst: 25.07.2016, 12:59
von macau
Fulehung hat geschrieben:Genau diese Falschinformation sorgt leider häufig für Nachbarschaftstreitigkeiten. Für Bau- und Handwerkerlärm gibt es keine schweizweiten, strikten zeitlichen Grenzen. Jede Gemeinde legt selber fest, ob auf der Baustelle oder im KMU-Betrieb ab 6 Uhr oder ab 7 Uhr gearbeitet werden darf.

Hier zum Beispiel die Gemeindevorordnung von Lausen:
Lärmende gewerbliche, handwerkliche und bauliche Arbeiten sind auf die Zeiten zwischen 06.00 bis 12.00 und 13.00 bis 19.00 Uhr zu beschränken.
Quelle: http://www.lausen.ch/dl.php/de/20070412 ... lement.pdf (§ 16 Zeitliche Beschränkung von Lärm)
Ich verbreite keine Falschinformationen.

Ich habe geschrieben, dass gemäss Lärmschutz-Verordnung Lärm vor 7 Uhr morgens Nachtlärm ist und somit strengere Grenzwerte gelten.

Wenn der Nachtgrenzwert überschritten wird, darf auch in Lausen nicht vor 7 Uhr gearbeitet werden, auch wenn in der Gemeindevorordnung etwas anders steht, weil Bundesrecht vorgeht. Von 6 bis 7 Uhr darf in Lausen nur gearbeitet werden, wenn der Grenzwert für Nachlärm nicht überschritten wird.

Verfasst: 25.07.2016, 15:11
von Fulehung
macau hat geschrieben:Ich verbreite keine Falschinformationen.

Ich habe geschrieben, dass gemäss Lärmschutz-Verordnung Lärm vor 7 Uhr morgens Nachtlärm ist und somit strengere Grenzwerte gelten.

Wenn der Nachtgrenzwert überschritten wird, darf auch in Lausen nicht vor 7 Uhr gearbeitet werden, auch wenn in der Gemeindevorordnung etwas anders steht, weil Bundesrecht vorgeht. Von 6 bis 7 Uhr darf in Lausen nur gearbeitet werden, wenn der Grenzwert für Nachlärm nicht überschritten wird.
Oha, das stimmt tatsächlich. Welcher Bürokrat hat uns denn dieses 7 Uhr-Frühstücksei gelegt? Ich entschuldige mich bei dir.

Verfasst: 25.07.2016, 19:36
von spiderdan
Fulehung hat geschrieben:Oha, das stimmt tatsächlich. Welcher Bürokrat hat uns denn dieses 7 Uhr-Frühstücksei gelegt? Ich entschuldige mich bei dir.
danke Jungs!
Der Lärm ist defintiv beyond nachtlärm.
Hab auf der AUE Website ein Beschwerdeformular ausgefüllt...Jetzt harre ich der Dinge

Verfasst: 26.07.2016, 03:14
von unwichtig
joggeliwurst hat geschrieben:Ich habe kürzlich einen Artikel aus Österreich übers Internet bestellt und erhalten. Den Betrag von 166 Euro hab ich überwiesen und er wurde bei mir abgebucht (entsprechend in CHF)
Nun schickt mir der Typ den Zahlungseingang seiner Bank und da sind nur 151.50 Euro eingegangen. Meine Bank behauptet, sie hätten keine Gebühren erhoben für diese Zahlung. Sein Bank behauptet das ebenfalls.
Meine Bank fühlt sich nicht zuständig. Sie sagt, ich könnte einen Nachforscungsauftrag starten, der kostet dann aber gleich mal 25.-, also mehr als der Fehlbetrag. Hat jemand ne Idee, was man noch tun könnte oder evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht?
Also ich würde dem Österreicher Deinen Belegauszug mit der Belastung zuschicken. Dort wurde ja der korrekte Betrag abgebucht. Es kann nicht sein, dass Du in der Pflicht bist, den fehlenden Betrag der zwischen Zahlungsausgang bei Dir und Zahlungseingang bei der Firma, ausfindig zu machen. Soll deren Bank der Sache nachgehen, nicht Du. Du hast Dich ja bereits so gut als möglich bei Deiner Bank erkundigt und diese schreibt Dir, dass sie keine weiteren Gebühren abgezogen hätten.

Da wird weiter eh nichts geschehen. Die Firma ist im Ausland und wegen einer Lappaliesumme werden die Dir keine Probleme bereiten.

Verfasst: 26.07.2016, 12:38
von joggeliwurst
unwichtig hat geschrieben:Also ich würde dem Österreicher Deinen Belegauszug mit der Belastung zuschicken. Dort wurde ja der korrekte Betrag abgebucht. Es kann nicht sein, dass Du in der Pflicht bist, den fehlenden Betrag der zwischen Zahlungsausgang bei Dir und Zahlungseingang bei der Firma, ausfindig zu machen. Soll deren Bank der Sache nachgehen, nicht Du. Du hast Dich ja bereits so gut als möglich bei Deiner Bank erkundigt und diese schreibt Dir, dass sie keine weiteren Gebühren abgezogen hätten.

Da wird weiter eh nichts geschehen. Die Firma ist im Ausland und wegen einer Lappaliesumme werden die Dir keine Probleme bereiten.
Merci, hat sich jetzt erledigt. Hab mich bei seiner Bank in Austria erkundigt und sie haben mir schwarz auf weiss bestätigt, dass sie die Gebühren erhoben haben. 14.50 Gebühren für 166 Euro Überweisung, happig! (Wir gelten halt als Nicht-EU-Land)

Ansonsten hätt ich deinen Rat befolgt und mich mal eben tot gestellt, mal sehen, wie wichtig's ihnen ist....

Verfasst: 26.07.2016, 15:17
von fixi
Frage bezüglich Arbeitszeugnis.

Ich habe im Juni eine Woche für ein Unternehmen gearbeitet und hatte einen befristeten Ein-Monats-Vertrag. Nun wollte ich ein Arbeitszeugnis verlangen, jedoch meinten sie, dass für diese kurze Dauer es nicht möglich ist, eines auszustellen und bieten mir eine Arbeitsbestätigung Soviel ich rechtlich weiss, muss mir der Arbeitgeber nach Verlangen des Arbeitnehmers ein Arbeitszeugnis ausstellen.

Kann mir das jemand bestätigen? Spielt hier die Anstellungsdauer eine Rolle?

Verfasst: 27.07.2016, 11:55
von teutone
fixi hat geschrieben:Frage bezüglich Arbeitszeugnis.

Ich habe im Juni eine Woche für ein Unternehmen gearbeitet und hatte einen befristeten Ein-Monats-Vertrag. Nun wollte ich ein Arbeitszeugnis verlangen, jedoch meinten sie, dass für diese kurze Dauer es nicht möglich ist, eines auszustellen und bieten mir eine Arbeitsbestätigung Soviel ich rechtlich weiss, muss mir der Arbeitgeber nach Verlangen des Arbeitnehmers ein Arbeitszeugnis ausstellen.

Kann mir das jemand bestätigen? Spielt hier die Anstellungsdauer eine Rolle?
Es ist zumidest Usus bei einem so kurzen Arbeitsverhältnis lediglich eine Bestätigung zu schreiben. Ich denke auch nicht, dass ein Zeugnis dir bei einer Bewerbung mehr hilft als eine Bestätigung.
Rechtlich bin ich allerdings überfragt

Verfasst: 27.07.2016, 12:27
von Asselerade
fixi hat geschrieben:Frage bezüglich Arbeitszeugnis.

Ich habe im Juni eine Woche für ein Unternehmen gearbeitet und hatte einen befristeten Ein-Monats-Vertrag. Nun wollte ich ein Arbeitszeugnis verlangen, jedoch meinten sie, dass für diese kurze Dauer es nicht möglich ist, eines auszustellen und bieten mir eine Arbeitsbestätigung Soviel ich rechtlich weiss, muss mir der Arbeitgeber nach Verlangen des Arbeitnehmers ein Arbeitszeugnis ausstellen.

Kann mir das jemand bestätigen? Spielt hier die Anstellungsdauer eine Rolle?
Grundsätzlich hat jeder arbeitsnehmer bis zu 10 jahre nach der beendigung der stelle immernoch ein anrecht auf ein arbeitszeugnis

nun ist es bei vielen arbeitgebern usus, dass man bei besonders kurzen arbeitsverhältnisse auf ein zeugnis verzichtet und eine bestätigung austellt. dies aus verschiedenen gründen (kosten, zeitaufwand, aber auch zu wenig wissen um ein kompetentes zeugnis schreiben zu können)..rechtlich sieht es jetzt so aus: du kannst dir ein zeugnis erzwingen, aber auf grund der kurzen anstellungsdauer wirst du nicht allzuviel chancen haben gegen ein möglicherweise schlechtes zeugnis mit stichhaltigen gegenargumentationen vorzugehen. mein tipp: belasse es bei der bestätigung; der rote faden im lebenslauf ist somit erklärbar

Verfasst: 27.07.2016, 13:03
von fixi
Hm okay alles klar, danke für eure Antworten.

Verfasst: 28.07.2016, 09:07
von Fulehung
Darf man in der Schweiz ein Internetforum eigentlich völlig anonym führen? Und nein, ich will nicht unseren Admin verklagen (besten Dank für all die Arbeit!), sondern ärgere mich über jemanden in meinem Quartier. Der hat anonym einen virtuellen Nachbarschaftspranger in Form eines Forums eingerichtet - wobei er vorsorglich mal jeder Hausnummer einen eigenen Thread zugeteilt hat. Erfahren habe ich es durch ein ebenso anonymes Flugblatt.

Verfasst: 28.07.2016, 09:12
von kogokg
Fulehung hat geschrieben:Darf man in der Schweiz ein Internetforum eigentlich völlig anonym führen? Und nein, ich will nicht unseren Admin verklagen (besten Dank für all die Arbeit!), sondern ärgere mich über jemanden in meinem Quartier. Der hat anonym einen virtuellen Nachbarschaftspranger in Form eines Forums eingerichtet - wobei er vorsorglich mal jeder Hausnummer einen eigenen Thread zugeteilt hat. Erfahren habe ich es durch ein ebenso anonymes Flugblatt.
Diese Antwort dient zwar juristisch in kleinster Weise, aber dein Nachbar muss ja ein himmeltrauriges Arschloch sein.

Verfasst: 28.07.2016, 09:14
von Kurtinator
kogokg hat geschrieben:Diese Antwort dient zwar juristisch in kleinster Weise, aber dein Nachbar muss ja ein himmeltrauriges Arschloch sein.
+1

First-World-Problems :rolleyes:

Verfasst: 28.07.2016, 09:31
von heisser drnoo
Kündigung infolge Umstrukturierung rechtens, wenn genau meine Stelle (gleicher Stellenbeschreib, gleiche Anforderungen) paar Tage später ausgeschrieben wird?

Verfasst: 28.07.2016, 10:01
von Bierathlet
Fulehung hat geschrieben:Darf man in der Schweiz ein Internetforum eigentlich völlig anonym führen? Und nein, ich will nicht unseren Admin verklagen (besten Dank für all die Arbeit!), sondern ärgere mich über jemanden in meinem Quartier. Der hat anonym einen virtuellen Nachbarschaftspranger in Form eines Forums eingerichtet - wobei er vorsorglich mal jeder Hausnummer einen eigenen Thread zugeteilt hat. Erfahren habe ich es durch ein ebenso anonymes Flugblatt.
Aus Impressumspflicht ab Frühling auch in der Schhweiz

«Unlauter handelt insbesondere, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen.»

Ich glaube, dass ein Forum nicht darunter fällt.

Und ja, auch ich denke, dass dein Nachbar ein dummes Arschloch ist.

Verfasst: 28.07.2016, 10:27
von Fulehung
Bierathlet hat geschrieben:Aus Impressumspflicht ab Frühling auch in der Schhweiz

«Unlauter handelt insbesondere, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen.»

Ich glaube, dass ein Forum nicht darunter fällt.

Und ja, auch ich denke, dass dein Nachbar ein dummes Arschloch ist.
Schade. Ach deshalb betont er, dass hinter dem Forum ein Verein stehe, der "Gemäss ZGB Artikel 60 ff nicht gewinnorientiert" ist. Und nein, weder zu seinem (angeblichen) Namen noch zum angeblichen Verein bekommt man bei Google irgendwelche Resultate.

Verfasst: 28.07.2016, 10:42
von Delgado
heisser drnoo hat geschrieben:Kündigung infolge Umstrukturierung rechtens, wenn genau meine Stelle (gleicher Stellenbeschreib, gleiche Anforderungen) paar Tage später ausgeschrieben wird?
In der Schweiz braucht es (im Gegensatz zu einigen anderen Ländern) gar keine Begründung, um jemanden auf die Strasse zu stellen, solange die geltenden Fristen eingehalten sind.

Die Mitgabe eines Grundes ist oft auch für den geschassten eine Hilfe für eine Neuanstellung bzw. fürs RAV. Oder willst du dem neuen Arbeitgeber als Grund angeben, dass du deinem inkompetenten Chef der sowieso nichts kann, wegen Provisionsersatz auf die Pelle gerückt bist?

Verfasst: 28.07.2016, 11:34
von teutone
Fulehung hat geschrieben:Darf man in der Schweiz ein Internetforum eigentlich völlig anonym führen? Und nein, ich will nicht unseren Admin verklagen (besten Dank für all die Arbeit!), sondern ärgere mich über jemanden in meinem Quartier. Der hat anonym einen virtuellen Nachbarschaftspranger in Form eines Forums eingerichtet - wobei er vorsorglich mal jeder Hausnummer einen eigenen Thread zugeteilt hat. Erfahren habe ich es durch ein ebenso anonymes Flugblatt.
Da weiss man echt nicht ob man lachen oder heulen soll :confused: - was für eine arme Sau.....

Verfasst: 28.07.2016, 11:48
von kogokg
Eigentlich müsste so einer auffallen, selbst untern normalen Arschlöchern. Wie viele Users gibt's eigentlich?

Verfasst: 28.07.2016, 11:57
von Pro Sportchef bim FCB
Sobald da was ruf- oder datenschutzschädigendes gepostet wird, kann man sich dann eh wehren.

Und die Polizei wird dann bestimmt herausfinden, wem das Forum gehört. Oder es vom Netz nehmen.

Verfasst: 28.07.2016, 13:59
von Fulehung
kogokg hat geschrieben:Eigentlich müsste so einer auffallen, selbst untern normalen Arschlöchern. Wie viele Users gibt's eigentlich?
Von rund 1000 Leuten im Quartier haben sich innerhalb eines Monats 25 angemeldet. Ist das jetzt viel oder wenig? Interessiert sich wirklich jemand für Beiträge wie "Die Schritte aus der Wohnung über mir hört man so gut"? Habe jetzt noch kurz mit meinem Vermieter gesprochen, der natürlich schon angeschwärzt worden ist im Forum. Der hat von nichts gewusst und will jetzt mal die Sache im Auge behalten.

Verfasst: 28.07.2016, 14:17
von Nakata
Such mal sonst hier seine Formusdomain wenn er eine eigene hat:

https://www.nic.ch/reg/en/ds03/whois

Verfasst: 28.07.2016, 14:40
von Russe
DAS PARLAMENT ERWARTET DEN LINK - ABER PLÖTZLICH!!

*die Trolle sind in den Startlöchern*

Verfasst: 28.07.2016, 14:44
von fog
erbittet den link.

Verfasst: 28.07.2016, 14:45
von Fulehung
Nakata hat geschrieben:Such mal sonst hier seine Formusdomain wenn er eine eigene hat:

https://www.nic.ch/reg/en/ds03/whois
Danke. Leider lande ich auch so wieder bei jenem "Vornamen Nachnamen", für den es mit den Suchmaschinen im Internet ansonsten keinen einzigen Treffer gibt. Finde ich für jemanden, der sich gemäss Flugblatt "auf die vielen Begegnungen und neuen Kontakte" freut, irgendwie sehr dubios.

Verfasst: 28.07.2016, 14:54
von SubComandante
Der Link muss her! Danke!

Verfasst: 28.07.2016, 14:56
von Kurtinator
Wir sind in den Startlöchern. LOS! :D

Verfasst: 28.07.2016, 15:02
von Goldust
LOOOOOOOS, Rück die URL RAUS!!! Das Forum wird innert Minuten unbenutzbar sein!!!

Verfasst: 28.07.2016, 15:03
von Nakata
Fulehung hat geschrieben:Danke. Leider lande ich auch so wieder bei jenem "Vornamen Nachnamen", für den es mit den Suchmaschinen im Internet ansonsten keinen einzigen Treffer gibt. Finde ich für jemanden, der sich gemäss Flugblatt "auf die vielen Begegnungen und neuen Kontakte" freut, irgendwie sehr dubios.
Da steckt sicher der Eric Weber dahinter :D

Verfasst: 28.07.2016, 15:10
von dasto
Mein Tipp: Gib den Parlamentariern hier drin den Link zum Forum und der macht das Forum nach ein paar Stunden dicht :D

Verfasst: 28.07.2016, 15:12
von Russe
dasto hat geschrieben:mein tipp: Gib den parlamentariern hier drin den link zum forum und der macht das forum nach ein paar stunden dicht :d
jeden tag eine meldung über ihn!!