Nur drauf aufmerksam machen ist ja nicht der Punkt, der 25.-- kostet, sondern dann, wenn Einer trotz Aufmerksammachen etc das Gefühl hat, weiterrauchen zu müssen. Dann muss das Abteil gereinigt werden (Sprich ein Putzfritz muss zB die Asche holen kommen oder was weiss ich was), und das hat Kostenfolge. Auf dieser Grundlage wird bei Verschmutzungen schon seit einer Weile vorgegangen, soviel ich weiss hat noch Keiner erfolgreich rekurriert.macau hat geschrieben:Der Vergleich mit einem Ladendiebstahl hinkt etwas, da Diebstahl ein strafrechtlich relevantes Vergehen ist, Rauchen hingegen nicht. Wenn Jemand auf ein Rauchverbot aufmerksam gemacht wird, entstehen dadurch auch keine Umtriebe. Ich bezweifle, ob ein Richter in diesem Fall zu Gunsten der SBB entscheiden würde.
Die "Busse" sollte ja auch nur für Extremfälle vorbehalten sein. Man geht ja davon aus, dass ein denkender Mensch in der Lage ist, ein Nichtrauchen einzuhalten, im Tram klappts ja auch.