Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Diskussionen rund um den FCB.
plutokennedy
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 906
Registriert: 08.12.2004, 23:54

Beitrag von plutokennedy »

macau hat geschrieben: Die Verwendung der Zugriffsdaten für eine Ehrverletzungsklage scheitert deshalb, weil die Daten illegal beschafft wurden und dabei der Persönlichkeitsbereich der Betroffenen (Fernmeldegeheimnis) verletzt wurde.
Amtsmissbrauch und Missbräuchliche Verwendung einer Fernmeldeanlage wurden nur vorgeschoben, um die Urheber ermitteln zu können.
Recht ist keine Sophisterei.

Wenn Du hier im Internet FCB-Forum schreibst, dass XY ein Arschloch ist und XY das liest, hat er selbstverständlich das Recht, Dich auf Ehrverletzung zu verklagen- und wieso soll das etwas mit (ungesetzlicher) Überwachung zu tun haben?

Und wenn dieser XY noch zufällig bei der Stawa ist und/oder es sich um ein Offizialdelikt handelt, wird VON AMTES WEGEN auch noch geschaut (muss geschaut werden), ob (unabhängig von seinem Interesse) gegen den ominösen Artikel 179septies (u.a. Missbrauch des Internets) verstossen wurde (ähnlich, wie wenn z.B. eine Anzeige wegen Körperverletzung ZUSÄTZLICH eine verbindlich von Amtes wegen zu verfolgende Verletzung der Stassenverkehrsordnung beinhalten kann)- so eine Ermittlung ist ja abgesehen davon auch noch keine Gerichtsverhandlung und kann eingestellt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind und/oder der Verdacht sich nicht erhärtet/beweisen lässt.

Du vermischt ständig Erstes mit Zweiterem, diesen spitzfindigen Versuch, eine dem Interesse günstig Verbindung zu konstruieren, kannst Du Dir sparen.
À tout prix schlauer sein zu wollen, ist sowieso meistens ein schlechter Ratgeber (da muss man schon einiges auf dem Kasten haben, traust Du Dir das wirklich schon zu?)- und übrigens ist vor dem Recht gerade derartige Verdreherei (wie Du sie hier anstrengst) unstatthaft, sprich missbräuchlich.

Lemieux
Benutzer
Beiträge: 41
Registriert: 18.01.2005, 23:54
Wohnort: Basel

Beitrag von Lemieux »

Meines Erachtens ist die Argumentation von Macau zwar nicht ganz schlüssig, aber so daneben, wie Du sie darstellst, ist sie nicht. Gewisse Punkte machen durchaus Sinn.

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

plutokennedy hat geschrieben:Recht ist keine Sophisterei.

Wenn Du hier im Internet FCB-Forum schreibst, dass XY ein Arschloch ist und XY das liest, hat er selbstverständlich das Recht, Dich auf Ehrverletzung zu verklagen- und wieso soll das etwas mit (ungesetzlicher) Überwachung zu tun haben?
Da hast du Recht, was die Klage bezüglich Ehrverletzung betrifft.


Allerdings ist es so, dass das Fernmeldegeheimnis verfassungsmässig geschützt ist. Das Fernmeldegeheimnis kann zwar aufgehoben werden, aber nicht wegen jedem Hafenkäse. Und des Gesetz sieht nun mal vor, dass Ehrverletzung Hafenkäse ist und deshalb das Fernmeldegeheimnis nicht aufgehoben werden kann:

Art. 3 Voraussetzungen

1 Für die Anordnung einer Überwachung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

a.
Bestimmte Tatsachen begründen den dringenden Verdacht, die zu überwachende Person habe eine in Absatz 2 oder 3 genannte strafbare Handlung begangen oder sei daran beteiligt gewesen.

b.
Die Schwere der strafbaren Handlung rechtfertigt die Überwachung.


c.
Andere Untersuchungshandlungen sind erfolglos geblieben, oder die Ermittlungen wären ohne die Überwachung aussichtslos oder unverhältnismässig erschwert.

2 Eine Überwachung kann zur Verfolgung der folgenden strafbaren Handlungen angeordnet werden:

a.1
Artikel 111u2013113, 115, 118 Ziffer 22, 122, 127, 138, 140, 143, 144bis Ziffer 1 Absatz 2, 146u2013148, 156, 160, 161, 180, 181, 183, 185, 187 Ziffer 1, 188 Ziffer 1, 189 Absätze 1 und 3, 190 Absätze 1 und 3, 191, 192 Absatz 1, 195u2013197, 221 Absätze 1 und 2, 223 Ziffer 1, 224 Absatz 1, 226, 227 Ziffer 1 Absatz 1, 228 Ziffer 1 Absätze 1u20134, 231 Ziffer 1, 232 Ziffer 1, 233 Ziffer 1, 234 Absatz 1, 237 Ziffer 1, 238 Absatz 1, 240 Absatz 1, 241 Absatz 1, 244, 251 Ziffer 1, 258, 259 Absatz 1, 260bisu2013260quinquies, 264u2013266, 277 Ziffer 1, 285, 301, 310, 312, 314, 322ter, 322quater und 322septies des Strafgesetzbuches3 (StGB)]


Wenn nun jemand einen anderen Tatbestand geltend macht als Ehrverletzung, nur um eine Benutzeridentifikation zu ermöglichen, verdreht derjenige das Gesetz und nicht ich.

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1655
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

macau, zum letzten Mal:

1. ist es schlicht und einfach keine Überwachung, wenn AUTOMATISCH VORHANDENE DATEN ausgewertet werden, wie das mit den IPs ist. Ist genau gleich wie mit dem Telefon. Wenn NACH einem Anruf ermittelt wird, woher der kam, ist das auch keine Überwachung (ausser es wurde ein Fangschaltung installiert). Kauf dir doch ein Wörterbuch und schau die Wörter Überwachung einerseits und Beweis, Beweisverfahren und Beweisermittlung mal an...
Übrigens: Wenn einer Kinderpornos runterlädt und er hopps genommen wird, dann wurde er auch nicht überwacht, sondern aufgrund von Beweisen seine Identität geklärt und dann wird seine Festplatte abgegrast...
Und ganz abgesehen davon regelt das Gesetz die Telefonüberwachung, nicht das Internet (ja ich weiss, es gilt auch für das Internet, trotzdem ist die Intention des Gesetzes eine andere). Das Gesetz soll eine nationale Rechtsvereinheitlichung bringen und hat die kantonalen Regelungen (sofern es welche gab) abgelöst. Es dient überhaupt nicht dazu, Beweismöglichkeiten bei gewissen Delikten einzuschränken (bzw. nicht mehr als schon lange der Fall).

2. solltest du auf plutokennedy hören. Es nützt dir nichts, mit Gesetzesartikeln um dich zu werfen und zu sagen, wie du das interpretierst. Du musst das auch stichhaltig begründen. Und das, mein Lieber, tust du nicht.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

plutokennedy
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 906
Registriert: 08.12.2004, 23:54

Beitrag von plutokennedy »

@macau
Ich bewundere Deine Hartnäckigkeit.
Ehrlich.
Meiner Meinung nach bist Du trotzdem auf dem Holzweg. Es ist höchstens im Sinne des Persönlichkeitsschutzes zu überprüfen, ob die
Ermittlung der IP-Adressen unter dem Gesichtspunkt Eignung, Verhältnismässigkeit usw. rechtmässig war.
Dieses allerdings wäre Gegenstand eines anderen
Verfahrens, hat mit dem vorgeworfenen Sachverhalt grundsätzlich nichts zu tun und muss von den Betreffenden, bzw. ihren juristischen Stellvertretern geltend gemacht werden (z. B. kann sich ein in flagranti ertappter Vergewaltiger dagegen wehren, im Zusammenhang mit der Verhaftung von Kameras unberechtigterweise beobachtet worden zu sein , was natürlich aber keinen Einfluss auf die Strafbeurteilung wegen Vergewaltigung hat).
Aber nicht, dass Du jetzt wieder mit 179 kommst: In unserem Fall liegt keine unberechtigte Überwachung vor. Es wurde überhaupt nicht überwacht.

Benutzeravatar
xgate
Neuer Benutzer
Beiträge: 19
Registriert: 09.12.2004, 14:32
Wohnort: Basel

Beitrag von xgate »

Juristen bzw. Laien-Juristen-Streit?

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Bge 126 I 50

Beitrag von macau »

9. Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 5. April 2000 i.S. Swiss
Online AG gegen Bezirksanwaltschaft Dielsdorf und Staatsanwaltschaft des
Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde)



Fernmeldegeheimnis, Überwachung des E-Mail-Verkehrs als strafprozessuale Zwangsmassnahme; Art. 4 aBV/Art. 9 BV, Art. 36 Abs. 4 aBV/Art.
13 Abs. 1 BV, § 103 und 104 ff. StPO/ZH.

Die materielle Grundlage für Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis findet sich
nicht im (eidgenössischen) Fernmeldegesetz, sondern in den einschlägigen
Strafprozessbestimmungen (E. 2).

Es hält vor dem Willkürverbot nicht stand, vom Provider die Erforschung und
Herausgabe von Angaben über Absender und Sendezeitpunkt eines manipulierten E-Mails gestützt auf § 103 StPO/ZH zu verlangen (E. 4).

Die Teilnehmeridentifikation von Telefongesprächen stellt einen Eingriff in das Telefongeheimnis dar und unterliegt den verfassungs- und gesetzmässigen Voraussetzungen (E. 5b). Das verfassungsmässige Fernmeldegeheimnis gilt auch für den E-Mail-Verkehr über Internet;

Anforderungen an Eingriffe (E. 6a).

Die Erforschung und Herausgabe der Angaben über die Randdaten einer
E-Mail-Mitteilung bedarf einer gesetzlichen Grundlage und einer richterlichen
Genehmigung (E. 6b und 6c).



Dazu ist noch anzumerken, dass dieses Urteil gefällt wurde, bevor SR 780.1 in der derzeitigen Form in Kraft war. Heute gilt SR 780.1, wie in vorherigen Postings schon dargelegt.

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Erläuterungen

Beitrag von macau »

Bei den "Randdaten eines Mails" handelt es sich um AUTOMATISCH VORHANDENE DATEN, wie Rankhof sie anspricht, welche nachträglich ausgewertet werden. Diese Daten müssen übrigens vom Provider 6 Monate lang gespeichert werden.

Wörterbücher sind mir zu teuer, und zudem veralten sie relativ rasch, aber ich denke, dass (relativ neue) Bundesgerichtsentscheide durchaus geeignet sind, meine Aussagen zu belegen.

Zitat Rankhof:

Übrigens: Wenn einer Kinderpornos runterlädt und er hopps genommen wird, dann wurde er auch nicht überwacht, sondern aufgrund von Beweisen seine Identität geklärt und dann wird seine Festplatte abgegrast...

Um die Identität zu klären, braucht es ebenfalls eine richterliche Genehmigung, und Art. 197 StGB (Pornographie) ist in SR 780 Art. 3 aufgeführt, d. H. dieses Vorgehen ist in Ordnung.

Zitat plutokennedy

@macau
Ich bewundere Deine Hartnäckigkeit.


danke fürs Komliment

Lemieux
Benutzer
Beiträge: 41
Registriert: 18.01.2005, 23:54
Wohnort: Basel

Kinderpornos

Beitrag von Lemieux »

Wenn gegen Kinderpornokonsumenten ermittelt wird, so tut sie das in aller Regel nicht aufgrund von Daten, welche gemäss BÜPF erhoben worden sind, sondern aufgrund von Daten, welche (meist rechtshilfeweise aus den USA) von Kreditkartenunternehmen stammen.

Diese führen dann zu einer Hausdurchsuchung und zu einer Beschlagnahmung von Festplatten, welche wiederum durchsucht werden...

Benutzeravatar
Bender
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7852
Registriert: 07.12.2004, 08:29

Beitrag von Bender »

Schon unglaublich, da steht Rupp beim Hardturm vor dem Eingang zum Gästesektor und schaut zu, wie 40 ZH-Hooligans FCB A-Fans angreifen, unternimmt nichts und zeigt nun einen Forumsuser an, weil er ein vermeindliches Passfoto von ihm publiziert.

In was für einer Welt leben wir hier eigentlich? Herr Rupp, machen Sie lieber mal Ihren Job anständig, dann klappt's auch mit dem Selbstbewustsein besser.

p.s. in einem Forum kann man User auch direkt zur Rede stellen. Eine Diskussion suchen ist manchmal besser als gleich jemanden wegen einer Lappalie zu verklagen. *Kopfschüttel*...

Benutzeravatar
Ayrton
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 619
Registriert: 07.12.2004, 08:45

Beitrag von Ayrton »

Bender hat geschrieben:Schon unglaublich, da steht Rupp beim Hardturm vor dem Eingang zum Gästesektor und schaut zu, wie 40 ZH-Hooligans FCB A-Fans angreifen, unternimmt nichts und zeigt nun einen Forumsuser an, weil er ein vermeindliches Passfoto von ihm publiziert.

In was für einer Welt leben wir hier eigentlich? Herr Rupp, machen Sie lieber mal Ihren Job anständig, dann klappt's auch mit dem Selbstbewustsein besser.

p.s. in einem Forum kann man User auch direkt zur Rede stellen. Eine Diskussion suchen ist manchmal besser als gleich jemanden wegen einer Lappalie zu verklagen. *Kopfschüttel*...
welche anmassung, sich persönlich so beleidigt zu fühlen, weil nicht das eigene, sondern das bild einer anderen person mit ihm in verbindung gebracht wurde. also das eigene abbild dermassen über das eines anderen zu stellen, dass er ein vertauschen verzeigungswürdig beleidigend findet. als hätte der mensch auf dem bild keine würde. eine klage von ihm, dass er mit rupp in verbindung gebracht wird, hätte ich ja noch nachvollziehen können.
nüt für unguet !

Benutzeravatar
Bender
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7852
Registriert: 07.12.2004, 08:29

Beitrag von Bender »

Ayrton hat geschrieben:(...) als hätte der mensch auf dem bild keine würde. eine klage von ihm, dass er mit rupp in verbindung gebracht wird, hätte ich ja noch nachvollziehen können.
:D







........................

plutokennedy
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 906
Registriert: 08.12.2004, 23:54

Beitrag von plutokennedy »

@macau
(ich habe übrigens Recht studiert und jetzt kommt das längst Vergessene alles wieder hoch, ich habe gehofft, dieser langweilige Albtraum sei vorbei)

'Überwachung' meint IMO etwas Heimliches gegen den (mutmasslichen) Willen des Überwachten. So bei e-mail, Telefongesprächen usw.
Ein Forum (=Marktplatz) dagegen ist per definitionem öffentlich, wenn ich hier schreibe, will ich ja geradezu, dass es möglichst viele andere lesen. Oder kann etwa ein Leserbrief überwacht werden?

Wenn schon ist die Erforschung des Verfassers problematisch, bzw. vom Provider die Herausgabe der Adresse zu verlangen.
Wieso der ermittelnden Behörde allerdings (vergleichbar) zum Beispiel verboten sein sollte, meinen Absender zu ermitteln, wenn ich Dir einen anonymen Brief mit Drohungen und Verunglimpfungen schreibe, bzw. welches Persönlichkeitsrecht ein solches Vorgehen decken soll, musst Du mir mal erklären.

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

plutokennedy hat geschrieben:@macau
(ich habe übrigens Recht studiert und jetzt kommt das längst Vergessene alles wieder hoch, ich habe gehofft, dieser langweilige Albtraum sei vorbei)

'Überwachung' meint IMO etwas Heimliches gegen den (mutmasslichen) Willen des Überwachten. So bei e-mail, Telefongesprächen usw.
Ein Forum (=Marktplatz) dagegen ist per definitionem öffentlich, wenn ich hier schreibe, will ich ja geradezu, dass es möglichst viele andere lesen. Oder kann etwa ein Leserbrief überwacht werden?

Wenn schon ist die Erforschung des Verfassers problematisch, bzw. vom Provider die Herausgabe der Adresse zu verlangen.
Wieso der ermittelnden Behörde allerdings (vergleichbar) zum Beispiel verboten sein sollte, meinen Absender zu ermitteln, wenn ich Dir einen anonymen Brief mit Drohungen und Verunglimpfungen schreibe, bzw. welches Persönlichkeitsrecht ein solches Vorgehen decken soll, musst Du mir mal erklären.
Da du mir sowieso nich glaubst, habe ich das entsprechende Urteil im Wortlaut als gezipptes RTF (Rich Text Format, mit jedem Textverarbeitungsprogramm lesbar) hochgeladen. Das Bundesgericht nimmt in aller Tiefe zu den Punkten, welche hier diskutiert wurden, Stellung.

Zur Ehrenrettung von dir und Rankhof sei erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft Zürich genau wie ihr argumentiert hat, aber vollumfänglich abgeblitzt ist.

Dass du Recht studiert hast, sieht man daran, dass du irgend einen alten Kommentar zum Strafrecht aus dem letzten Jahrtausend zitierst (gewöhnlich Sterbliche haben sowas nicht im Schlafzimmer stehen).

Nun zum Urteil: In den ersten 4 Erwägungen geht es vor allem um die Frage, ob die Strafprozessordnung ZH zur Anwendung kommt oder nicht. Diese Frage ist aber mit dem neuen Gesetz überholt und nicht mehr sehr interessant, obwohl in den ersten 4 Erwägungen auch darauf hingewiesen wird, dass das Bundesgericht schon mehrfach klargestellt habe, dass auch nachträgliche Benutzeridentifikatin eines Anrufers unter das Telefongeheimnis falle.

Sehr aufschlussreich sind Erwägungen 5 und 6, wo untersucht wird, inwiefern das Telefongeheimnis mit dem Fernmeldegeheimnis verglichen werden kann.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Fernmeldegeheimnis viel umfassender ist als das Telefongeheimnis und den ganzen Fernmeldeverkehr (ausser Radio und Fernsehen) abdeckt, also auch das gesamte Internet. Das BG stellt auch klar, dass diese Doktrin im neuen Gesetz so vorgesehen ist und nicht ändert.

Das Bundesgericht äussert sich auch allgemein über die Rechte der Strafverfolgungsbehörden und kommt zum Schluss, das zur Strafverfolgung alles benutzt werden darf, was JEDEM Internetbenutzer zugänglich ist, also z. B. der Inhalt eines Postings, nicht aber die IP-Adresse oder die E-Mail Adresse, falls der Benutzer diese nicht freigibt. Diese Informationen gehören zum Geheimbereich des Users, und zu dessen Ausforschung bedarf es einer gesetzlichen Grundlage und einer richterlichen Genehmigung.

Dieses Urteil war vor 5 Jahren ählich berühmt wie das "Staubsaugerurteil", und ich nahm an, dass es allgemein bekannt sei, weshalb ich nicht explizit darauf hinwies. Es war nicht meine Absicht, dich oder Rankhof ins Messer laufen zu lassen, und meine "Feinde" sind übrigens auch nich die User des FC Basel Forums.

plutokennedy
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 906
Registriert: 08.12.2004, 23:54

Beitrag von plutokennedy »

"In diesem Sinne gilt das verfassungsmässige Fernmeldegeheimnis auch für den E-Mail Verkehr über Internet. Daraus folgt, dass EINGRIFFE in die VERTRAULICHKEIT DES E-MAIL-VERKEHRS nur bei Vorliegen der verfassungsmässigen Grundlagen des überwiegenden öffentlichen Interesses, der Verhältnismässigkeit sowie der Wahrung des Kerngehaltes zulässig sind..."

Hier geht es doch aber um unsere Ergüsse im FCB-Forum (oder hab ich den Sachverhalt falsch verststanden?), und das hat nichts mit zitiertem Urteil, sprich dem Persönlichkeitsschutz garantiert durch das Fernmeldegeheimnis (=GEHEIME Kommunikation mit fremden Mitteln wie Post, Telefon, Telegrafie, E-Mail) zu tun.

Hab übrigens nichts zitiert aus einem alten Schmöker, habe alle Rechtsbücher schon lange im Brocki abgegeben.
Hätte gerne Dein Selbstbewusstsein, dann würde ich heute vielleicht im Jet um die Welt fliegen und was für Frauen würden einem dann aus der Hand fressen...

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

plutokennedy hat geschrieben:"In diesem Sinne gilt das verfassungsmässige Fernmeldegeheimnis auch für den E-Mail Verkehr über Internet. Daraus folgt, dass EINGRIFFE in die VERTRAULICHKEIT DES E-MAIL-VERKEHRS nur bei Vorliegen der verfassungsmässigen Grundlagen des überwiegenden öffentlichen Interesses, der Verhältnismässigkeit sowie der Wahrung des Kerngehaltes zulässig sind..."

Hier geht es doch aber um unsere Ergüsse im FCB-Forum (oder hab ich den Sachverhalt falsch verststanden?), und das hat nichts mit zitiertem Urteil, sprich dem Persönlichkeitsschutz garantiert durch das Fernmeldegeheimnis (=GEHEIME Kommunikation mit fremden Mitteln wie Post, Telefon, Telegrafie, E-Mail) zu tun.

Hab übrigens nichts zitiert aus einem alten Schmöker, habe alle Rechtsbücher schon lange im Brocki abgegeben.
Hätte gerne Dein Selbstbewusstsein, dann würde ich heute vielleicht im Jet um die Welt fliegen und was für Frauen würden einem dann aus der Hand fressen...
Das ist eben nicht so. Das Fernmeldegeheimnis gilt für den GESAMTEN Fernmeldeverkehr, also auch das FCB-Forum. Lies den BGE nochmals durch.

und der Satz, welcher vor deinem Zitat steht, lautet:

Wie es sich mit dieser technischen Frage verhält, braucht nicht näher geprüft zu werden. Dieser Umstand würde nichts daran ändern, dass im Rahmen des technisch Möglichen die Geheimsphäre der E-Mail-Benützer dennoch verfassungsmässig zu wahren ist und die Strafverfolgungsbehörden über die normale Verwendung des Internet hinaus keinen besondern Zugriff zum E-Mail-Verkehr haben sollen und keine entsprechende Informationen gegen Private sollen verwenden dürfen


Da weiter vorne schon festgestellt wurde, dass das Fernmeldegeheimnis nicht nur für E-Mail, sondern für den gesamten Fernmeldeverkehr gilt, kann abgeleitet werden, dass diese Aussage nicht ausschliesslich für E-Mail-Daten, sondern für alle Benutzerdaten, welche den Geheimbereich betreffen, gilt.

Da es in diesem Urteil nicht um das FCB-Forum geht, ist es natürlich nicht explizit erwähnt.


Zusatz: Es geht eigentlich nicht um den Inhalt der Postings, sondern es geht darum, ob Daten aus dem Geheimbereich wie IP oder Emailadresse verwendet werden dürfen, um die Urheber zu identifizieren. Und da wegen Ehrverletzung eine Überwachung nicht zulässig ist (Tatbestand nicht schwerwiegend genug und deshalb in SR 780.1 Art. 3 auch nicht aufgeführt), darf die Benutzeridentifizierung (welche eine Überwachung darstellt, siehe BGE) nicht verwendet werden, um Ehrverletzung zu verfolgen.

Benutzeravatar
kopfwee
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 409
Registriert: 07.12.2004, 14:24

Beitrag von kopfwee »

macau hat geschrieben: ... darf die Benutzeridentifizierung nicht verwendet werden ....
gseen y au soo .... usser s gsuech um uusegoob wär richterlig abgsägnet worde? was aber wäge dr mangelnde schweeri vom vergee eener unwoorschyynlig dörft syy.

uff dr andere syte; was me jetz no könnt/miesst machen, wär uff dää loos goo wo die daten wiiderrächtlig uusegää het?

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1655
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

eigentlich habe ich mir ja geschworen, da nichts mehr reinzuschreiben

Also dein E-Mail-Urteil ist spannend, nur ist leider E-Mail mit dem Telefon sehr gut zu vergleichen, ein Forum aber nicht. Wieso? Ein E-Mail ist persönlich zwischen zwei (oder mehreren) Parteien, aber nie an alle. Genauso ein Telefongespräch. In casu (BGE) wurde jemand per E-Mail belästigt, also direkt. Wer via TV, Radio, Zeitungen und andere Medien belästigt wird, wird auf eine ganz andere Art angegriffen. Und da ein Internet-Forum öffentlich ist und der Betreiber der Website und die Autoren für den Inhalt gerade stehen müssen gelten hier eben die Regeln, wie sie auch für Medien gelten - und nicht wie für das Telefon! Der Unterschied ist privat und direkt gegen öffentlich und abstrakt.

So... und was öffentlich ist oder sich automatisch ansammelt kann man per definitionem nicht überwachen. Und dann kann man auch keine Teilnehmeridentifikation machen.

Richtig, damit ein Provider IP herausgibt, benötigt man eine richterliche Genehmigung. Das hat aber nichts, aber auch gar nichts, mit dem BÜPF zu tun sondern sind ganz normale Vorkehrungen bei Ermittlungen. Oder willst du mir etwa sagen, eine Hausdurchsuchung sei auch nur nach vorheriger Überwachung des Hauses und "Teilnehmeridentifikation" möglich? ;)
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

No_IP
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 384
Registriert: 08.06.2005, 16:25

Beitrag von No_IP »

Rankhof hat geschrieben:eigentlich habe ich mir ja geschworen, da nichts mehr reinzuschreiben
Ohne mich gross einzumischen wäre dies sicher gescheiter.

Leute die ihren Senf abgeben, kritisieren aber selber nichts dafür tun hat es genug. Ich denke wenn du macau an der Karren fahren willst, dann bist sehr wohl auf der falschen Spur. Anwälte die Gesetze verteidigen taugen einen Scheiss, ausser man wird Staatsanwalt.

Das macau nicht nur dummes Geschwätz rauslässt, zeigt das er auch bereit ist, einen Streit (SBB/BLT) anzugehen. Wovon hier schon viele den Schwanz einziehen würden.

Das Theater wenn einer Judas bezeichnet ist, ist peinlich, wie stellvertretend für die Polizeiarbeit an Fussballspielen.

Benutzeravatar
boldis
Neuer Benutzer
Beiträge: 12
Registriert: 06.12.2004, 20:38
Wohnort: wohne wieder in einem Haus

Beitrag von boldis »

Bender hat geschrieben:Schon unglaublich, da steht Rupp beim Hardturm vor dem Eingang zum Gästesektor und schaut zu, wie 40 ZH-Hooligans FCB A-Fans angreifen, unternimmt nichts und zeigt nun einen Forumsuser an, weil er ein vermeindliches Passfoto von ihm publiziert.

In was für einer Welt leben wir hier eigentlich? Herr Rupp, machen Sie lieber mal Ihren Job anständig, dann klappt's auch mit dem Selbstbewustsein besser.

p.s. in einem Forum kann man User auch direkt zur Rede stellen. Eine Diskussion suchen ist manchmal besser als gleich jemanden wegen einer Lappalie zu verklagen. *Kopfschüttel*...
und hier der Link wo er so gross von miteinander Reden plaudert

zuerst Werbung abwarten, die Sendung Pur kommt dann anschliessend

22 Minuten bla bla bla

http://www.telebasel.ch/php/videoarchiv ... ut&id=3860
[CENTER]Meinungsfreiheit ade ole[/CENTER]

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1655
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

No_IP hat geschrieben:Ohne mich gross einzumischen wäre dies sicher gescheiter.

Leute die ihren Senf abgeben, kritisieren aber selber nichts dafür tun hat es genug. Ich denke wenn du macau an der Karren fahren willst, dann bist sehr wohl auf der falschen Spur. Anwälte die Gesetze verteidigen taugen einen Scheiss, ausser man wird Staatsanwalt.

Das macau nicht nur dummes Geschwätz rauslässt, zeigt das er auch bereit ist, einen Streit (SBB/BLT) anzugehen. Wovon hier schon viele den Schwanz einziehen würden.

Das Theater wenn einer Judas bezeichnet ist, ist peinlich, wie stellvertretend für die Polizeiarbeit an Fussballspielen.
ich habe nicht vor, macau an den Karren zu fahren - ich bin bloss mit seiner Interpretation nicht einverstanden

und ich habe auch nicht vor, Gesetze zu verteidigen - denn darum gehts in unserer Diskussion auch überhaupt nicht. Es geht einzig und allein darum, wieso die Ermittlungen wegen Missbrauch einer Fernmeldeanlage laufen und nicht wegen anderer Delikte.

Macau hat mich noch nicht überzeugt, wieso hier eine Überwachung vorliegen soll - that's it.

Und sogar wenn ich Gesetze verteidigen würde: Damit schule ich nur macaus Diskussionsfähigkeit (und er meine) und vergrössere seine Chancen, in real life durchzukommen

(und übrigens, spätestens wenn dir einer dein Auto klaut pochst auch du die Gesetze und suchst Leute, die das Gesetz verteidigen ;) )

Ach ja, nochwas: Denkt man meine Argumentation mit der Überwachung (die keine ist) und ob der Straftatbestand überhaupt so wie hier ausgedehnt werden kann zu Ende ist im Endeffekt der Tatbestand Missbrauch einer Fernmeldeanlage gar nicht erfüllt (aus diesen und anderen Gründen). Ich verteidige das Gesetz also nicht sondern im Gegenteil, halte es hier für nicht anwendbar! (macau ist übrigens auch der Meinung, der Tatbestand sei nicht anwendbar, aber aus anderen Gründen)
Wir führen hier eine akademische Diskussion!

Und entweder hast du zuwenig gründlich gelesen oder schlicht nicht die Fähigkeit, zu erkennen, worüber macau und ich uns streiten - da ist es dann einfach, beleidigend zu werden.


@ macau:
Du hast mich übrigens schon mehrmals fast überzeugt - aber dann habe ich eben nochmal sinniert...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

Benutzeravatar
Goofy
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4204
Registriert: 06.12.2004, 18:38
Kontaktdaten:

Beitrag von Goofy »

boldis hat geschrieben:und hier der Link wo er so gross von miteinander Reden plaudert

zuerst Werbung abwarten, die Sendung Pur kommt dann anschliessend

22 Minuten bla bla bla

http://www.telebasel.ch/php/videoarchiv ... ut&id=3860
Und als die wichtigste Frage auftaucht, wirds vom Dani abgewürgt...
Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/

Benutzeravatar
Schranz
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 790
Registriert: 06.12.2004, 19:49
Wohnort: Gundeli
Kontaktdaten:

Beitrag von Schranz »

boldis hat geschrieben:und hier der Link wo er so gross von miteinander Reden plaudert

zuerst Werbung abwarten, die Sendung Pur kommt dann anschliessend

22 Minuten bla bla bla

http://www.telebasel.ch/php/videoarchiv ... ut&id=3860
toter link?
erlebnisorientierter Netzwerkkriminalist :eek:

plutokennedy
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 906
Registriert: 08.12.2004, 23:54

Beitrag von plutokennedy »

@macau
Jedenfalls scheinst Du ein spannender, engagierter Mensch zu sein mit einem Bedürfnis, Dein Recht vor Gericht zu erstreiten.
IMO argumentierst Du hier mit untauglichen Mitteln.
Trotzdem viel Glück und sorry, wenn ich im Ton nicht immer korrekt war.

sergipe
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7383
Registriert: 07.12.2004, 08:09

Beitrag von sergipe »

boldis hat geschrieben:und hier der Link wo er so gross von miteinander Reden plaudert

zuerst Werbung abwarten, die Sendung Pur kommt dann anschliessend

22 Minuten bla bla bla

http://www.telebasel.ch/php/videoarchiv ... ut&id=3860
Het dr von Wattenwyl droge gfrässe???

Richturd

Beitrag von Richturd »

boldis hat geschrieben:und hier der Link wo er so gross von miteinander Reden plaudert

zuerst Werbung abwarten, die Sendung Pur kommt dann anschliessend

22 Minuten bla bla bla

http://www.telebasel.ch/php/videoarchiv ... ut&id=3860
Höre mir soeben den Radio Bericht an. Das ist pure Heuchlerei! Der so verständnisvolle, der so liebevoll den Kontakt und den Umgang sucht..... mir wird schlecht! Und das ist ein Beamter.... mir wird noch schlechter! Anzeigen stellen, das passt doch überhaupt nicht. *Kopfschüttel* Überhaupt empfinde ich das ganze Interview als eine Läckerlifabrik

Was mich aber ärgert ist die ständige Telefonwerbung obwohl ich "wünscht keine Werbung" eintragen liess. Das ist für mich Missbrauch einer Fernmeldeanlage!

Benutzeravatar
Gevatter Rhein
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 661
Registriert: 13.12.2004, 07:39
Kontaktdaten:

Beitrag von Gevatter Rhein »

sergipe hat geschrieben:Het dr von Wattenwyl droge gfrässe???
Wie sonst könnte er solche Gäste ertragen?
[CENTER](c) by Gevatter R.- alle Rechte vorbehalten
Dieser Beitrag richtet sich kostenfrei und ausschliesslich an die Leser dieser Webseite. Jegliche Verwendung ausserhalb dieses Forums ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Autors gestattet. Zitate nur mit Quellenangabe.

Dieses Posting ist ungeschützt und könnte während der Übermittlung oder nachträglich
von Dritten verändert werden. Ich schliesse deshalb jede Haftung oder rechtliche
Verbindlichkeit für elektronisch versandte Nachrichten aus.
[/CENTER]

Richturd

Beitrag von Richturd »

sergipe hat geschrieben:Het dr von Wattenwyl droge gfrässe???
Ein überflüssiges Interview! Der Watty liess nur Fragen zu die den Beiden passten und anderes wurde totgeschnurrt und abgewürgt. Und zum Dezembermatch wollte sich Rupp auch nicht äussern, da hofft er auf Verständnis von allen??? Einfach geil. Wie lange dauert es noch bis er endlich geht?

tanner
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 15083
Registriert: 19.03.2005, 18:24

Beitrag von tanner »

wieso soll er gehen?? und dann noch freiwillig???

er kann reisen, andere leute schikanieren und meint er isch e grosse derbi ischs doch nur e möchtegärn


und die kleben auf ihrem posten (sonst sind sie ja nur ein nichts)

Benutzeravatar
Gevatter Rhein
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 661
Registriert: 13.12.2004, 07:39
Kontaktdaten:

Beitrag von Gevatter Rhein »

tanner hat geschrieben:wieso soll er gehen?? und dann noch freiwillig???
Wäre die Führungsschwäche bei dem Verein nicht so eklatant, hätte schon lange ein Vorgesetzter (oder als letztlich verantwortlicher oberster Chef der allseits so super beliebte Jögge Schild) reagiert. Aber offenbar spielt's keine Rolle, wenn ein "im Hinblick auf 2008" so wichtiger Bereich mit Clowns besetzt ist. Wiexeit, ich freue mich auf England-Türkei, Holland-Polen oder Deutschland-England in Basel... Einen Vorgeschmack auf die Führungsqualität und Taktik der Herren "Szenekenner" und "mir wüsse denn scho wo's abgoht wenns abgoht" haben wir ja anlässlich des Feyenoord-Besuchs schon erhalten. Gute Nacht.
[CENTER](c) by Gevatter R.- alle Rechte vorbehalten
Dieser Beitrag richtet sich kostenfrei und ausschliesslich an die Leser dieser Webseite. Jegliche Verwendung ausserhalb dieses Forums ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Autors gestattet. Zitate nur mit Quellenangabe.

Dieses Posting ist ungeschützt und könnte während der Übermittlung oder nachträglich
von Dritten verändert werden. Ich schliesse deshalb jede Haftung oder rechtliche
Verbindlichkeit für elektronisch versandte Nachrichten aus.
[/CENTER]

Antworten