Recht ist keine Sophisterei.macau hat geschrieben: Die Verwendung der Zugriffsdaten für eine Ehrverletzungsklage scheitert deshalb, weil die Daten illegal beschafft wurden und dabei der Persönlichkeitsbereich der Betroffenen (Fernmeldegeheimnis) verletzt wurde.
Amtsmissbrauch und Missbräuchliche Verwendung einer Fernmeldeanlage wurden nur vorgeschoben, um die Urheber ermitteln zu können.
Wenn Du hier im Internet FCB-Forum schreibst, dass XY ein Arschloch ist und XY das liest, hat er selbstverständlich das Recht, Dich auf Ehrverletzung zu verklagen- und wieso soll das etwas mit (ungesetzlicher) Überwachung zu tun haben?
Und wenn dieser XY noch zufällig bei der Stawa ist und/oder es sich um ein Offizialdelikt handelt, wird VON AMTES WEGEN auch noch geschaut (muss geschaut werden), ob (unabhängig von seinem Interesse) gegen den ominösen Artikel 179septies (u.a. Missbrauch des Internets) verstossen wurde (ähnlich, wie wenn z.B. eine Anzeige wegen Körperverletzung ZUSÄTZLICH eine verbindlich von Amtes wegen zu verfolgende Verletzung der Stassenverkehrsordnung beinhalten kann)- so eine Ermittlung ist ja abgesehen davon auch noch keine Gerichtsverhandlung und kann eingestellt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind und/oder der Verdacht sich nicht erhärtet/beweisen lässt.
Du vermischt ständig Erstes mit Zweiterem, diesen spitzfindigen Versuch, eine dem Interesse günstig Verbindung zu konstruieren, kannst Du Dir sparen.
À tout prix schlauer sein zu wollen, ist sowieso meistens ein schlechter Ratgeber (da muss man schon einiges auf dem Kasten haben, traust Du Dir das wirklich schon zu?)- und übrigens ist vor dem Recht gerade derartige Verdreherei (wie Du sie hier anstrengst) unstatthaft, sprich missbräuchlich.