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Verfasst: 05.07.2007, 11:13
von C4-Joggeli
panda hat geschrieben:Von mir aus gesehen nicht. Der FCB hat den Protest eingereicht, also hat er auch Kosten verursacht. Wenn das Anliegen abgelehnt wird muss der FCB auch für die Kosten aufkommen die er verursachte.
Im Gegensatz zum FCZ-Forfait handelte es sich bei unserem Xamax-Spiel um einen gänzlich anderen Fall, welcher andere Umstände als Spielerqualifikationen betraf. Von daher war es zu erwarten dass der Xamax-Kulanz-Entscheid vom CAS nicht beachtet werden würde.
Darüber habe ich mich erst auch aufgeregt, aber offenbar hat sogar der FCB diesen Anwalt als Einzelrichter vorgeschlagen, steht so auch in den ersten Ziffern der Urteilsbegründung drin.
Aber aus meiner Sicht wird er abgelehnt und dann wird seine Anklage auch nicht angenommen. Also kann er doch dafür nicht auch noch belastet werden...Naja egal, das dürfte noch das kleinste Problem (kostenmässig) sein...
Man kann doch die ganze Sache so legen wie man will. Kommt es zu einer ähnlichen Situation gegen den FCZ, würden die genauso Anklage einrreichen. und da hört bei mir der gesunde Menschenverstand auf...
Wie auch immer: FCB - sportlicher Schweizer-Meister 2007....
Verfasst: 05.07.2007, 11:13
von tanner
auf
http://www.fcb
ist eine kurzfassung über das urteil nachzulesen
für nicht juristen verständlich
(kann es leider nicht hierhinein kopieren)
Verfasst: 05.07.2007, 11:34
von ZeroZero
tanner hat geschrieben:auf
http://www.fcb
ist eine kurzfassung über das urteil nachzulesen
für nicht juristen verständlich
(kann es leider nicht hierhinein kopieren)
Link funktioniert nicht
edit: tja, Mann kanns halt..
http://www.fcb.ch
Das Urteil des TAS/CAS im „]
http://www.tas-cas.org/fr/juris/frmjur.htm)[/url].
Auf die vom FC Basel 1893 als betroffener, aber nicht beteiligter Klub eingereichte Beschwerde ist inhaltlich nicht eingetreten worden (Rz. 72 ff.). Dieses Risiko war dem FC Basel 1893 bereits bei der Beschwerdeeinreichung bewusst, weshalb es für den FCB wesentlich war, dass der FC St. Gallen, dessen Beschwerderecht unzweifelhaft gegeben war, das Forfait-Urteil der Disziplinarkommission SFL beim Internationalen Schiedsgericht anfechten würde. Dass inzwischen nach dem Ausgang der Saison 2006/2007 festgestellt werden muss, dass neben dem FC Zürich und dem BSC Young Boys auch der FC St. Gallen mit seiner Qualifikation für den UI-Cup als einer der Profiteure des Forfait-Urteils erscheint, gehört zur Ironie der Geschichte dieses Falles.
In der Sache selbst kam das internationale Schiedsgericht zum Schluss, dass der Spieler Philipp Muntwiler aufgrund der Reglemente SFV und SFL am 1. April 2006 nicht spielberechtigt gewesen sei, womit der FC St. Gallen mit dessen Einwechslung im Spiel gegen den FC Zürich gegen das Reglementsrecht verstossen habe (Rz. 99 ff.).
Die Bestrafung des FC St. Gallen mit einer Forfait-Niederlage begründet das Schiedsgericht in Abweichung von der Disziplinarkommission (Rz. 124 ff.). Entgegen der Vorinstanz wird diese Sanktion nicht als Disziplinarmassnahme (die immer verhältnismässig sein müsste) verhängt, sondern sie wird als automatische Rechtsfolge bezeichnet. Diese Diskrepanz erklärt sich darin, dass das Schiedsgericht die reglementarische Grundlage der Sanktion in einer anderen Bestimmung erblickt als die Vorinstanz.
Bezüglich der Anfechtbarkeit des Urteils des TAS/CAS gilt bei innerschweizerischen Streitigkeiten das Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit. Danach wäre eine Nichtigkeitsbeschwerde an ein staatliches Gericht bei Verfahrensfehlern und willkürlichen Entscheidungen zugelassen. Auch der Sicht des FC Basel 1893 liegt kein Beschwerdegrund vor, auf dem man sich vor einem staatlichen Gericht, also bei einer nächsten Instanz, berufen könnte. Und der FC St. Gallen wird aus den eingangs geschilderten Gründen im eigenen Interesse auf eine Anfechtung des Schiedsspruchs verzichten.
Der "Fall Muntwiler" muss somit als juristisch und prozessual abgeschlossen betrachtet werden. Hingegen wird der FC Basel 1893 diesen Fall zum Anlass nehmen, in den Gremien des Verbandes und der Liga zur Verbesserung und Klärung der Reglementsgrundlagen hinarbeiten. Ein erster (erfolgreicher) Vorstoss ist anlässlich der letzten Generalversammlung im vergangenen Juni 2007 getätigt worden.
Verfasst: 05.07.2007, 11:44
von Pro Sportchef bim FCB
ZeroZero hat geschrieben:
Hingegen wird der FC Basel 1893 diesen Fall zum Anlass nehmen, in den Gremien des Verbandes und der Liga zur Verbesserung und Klärung der Reglementsgrundlagen hinarbeiten. Ein erster (erfolgreicher) Vorstoss ist anlässlich der letzten Generalversammlung im vergangenen Juni 2007 getätigt worden.
Okay, die nächste Saison können wir auch vergessen

Verfasst: 05.07.2007, 11:47
von Chancellor
na ja, der fcb spricht sich im letzten abschnitt ja dahingehend aus, dass die reglemente eben doch nicht klar sind.
und am ende muss man sich an die aussage von frau oeri im zürcher fernsehen sf erinnern:
ein jahr vorher gegen xamax waren die reglemente klarer. eine forfait niederlage für xamax wäre nicht anfechtbar gewesen, aber der betrugsverband hat seinen ermessenspielraum genutzt und im sinne der sportlichkeit für ein spiel entschieden. ein jahr später nutzt er diesen ermessensspielraum auch, aber er tritt die sportlichkeit. der einzige rote faden ist der, dass immer gegen basel entschieden wird.
ich hoffe nur, dass der sfv dann auch so streng sein wird, wenn ein spieler bei zwei vereinen gleichzeitig unterschreibt. eine sperrung soll ja beantragt werden.
Verfasst: 05.07.2007, 11:56
von tanner
ZeroZero hat geschrieben:Link funktioniert nicht
edit: tja,
Mann kanns halt..
danke Frau kann es nicht
im geschäft ist diese funktion für externes gesperrt
Verfasst: 05.07.2007, 12:37
von MMM
Rankhof hat geschrieben:
(...)
Anwalt und Gerichtsschreiber (die haben oft auch ein grosses Wörtchen mitzureden!) aus Zürich - das stinkt auf den ersten Blick hin gewaltig. Aber offenbar seien beide Personen Rechtsanwälte mit Büro in Zürich, aber keine (gebürtigen) Zürcher
Zu diesem unsäglichen Vorwurf bitte ich doch sehr, RN 27 des Urteils zu beachten, wonach der FCB in seiner Beschwerdeschrift vom 2. Mai den fraglichen Einzelrichter Michele Bernasconi selbst vorgeschlagen hat. Und zwar - logischerweise - vor allfälligen Beschwerdeantworten des FCZ oder des Verbandes.
(und dass der FCB infolge interner Vereinbarung zuvor gedrängt worden wäre, diesen Einzelrichter vorzuschlagen, halte ich für unwahrscheinlich)
Verfasst: 05.07.2007, 13:45
von Siskeye
Magoo hat geschrieben:toll ist auch, dass er anwalt aus zürich kommt...
@ Magoo: Wenns gläse hesch gsehsch, dass dr FCB dä zürcher Awalt vorgschlage het oder statt ihm en andere Awalt us de Schwyz.
D'Pünkt wo die "2" Parteie uffzellt hän schiine zumindest bi de 1. Partei (Olma und FCB) no sinnvoll z'sy, aber im räscht vom FCZ und de SFL/SFV hets widersprüch wo jo hart an dä gränzi zur verwirrig sind
Wohrschiinlich hän die vo de CAS gar nid andersch könne als s'urteil z'bestätige...

Verfasst: 05.07.2007, 14:13
von robotnik
Dr. Dre hat geschrieben:- der FCB hatte gar kein Recht für eine Beschwerde.
Korrekt formuliert heisst es, der FCB, als mittelbar Betroffener, ist nicht legitimiert einen Rekurs über den Verband hinaus zu machen, da die Verbandsregeln diese Rekursmöglichkeit nicht vorsehen.
Dies wird festgehalten mit dem Hinweis auf andere Sportverbände, bei denen die einzelnen Mitglieder unter den gleichen Voraussetzungen als Beschwerdeführer legitimiert wären.
L Ü C K E !
Verfasst: 05.07.2007, 14:15
von Magoo
Siskeye hat geschrieben:@ Magoo: Wenns gläse hesch gsehsch, dass dr FCB dä zürcher Awalt vorgschlage het oder statt ihm en andere Awalt us de Schwyz.
merci, bisch erscht dr viert..

Verfasst: 05.07.2007, 14:16
von robotnik
Zum Einzelrichter und seinem Wohnsitz:
Sämtliche Parteien (auch der FCB) haben ihn als Richter akzeptiert. Basta.
Verfasst: 05.07.2007, 17:45
von Seraph
Auch noch ein Wort zum Richter:
Ein absoluter Top-Anwalt in einer der Top-3-Anwaltskanzleien der Schweiz.
(Google lässt grüssen)
Edith sagt:
Urteil kurz überflogen; vertretbar...
Verfasst: 05.07.2007, 19:33
von Lukas
Ich denke auch, es ist vertretbar. Doch in meinem Her gilt mein Anzeigebild

Verfasst: 05.07.2007, 20:30
von ultio
Dann können wir uns nun wieder alle lieb haben!
Verfasst: 05.07.2007, 22:11
von Blauderi
Seraph hat geschrieben:Auch noch ein Wort zum Richter:
Ein absoluter Top-Anwalt in einer der Top-3-Anwaltskanzleien der Schweiz.
(Google lässt grüssen)
Wär sin die andere zwai nääbe Bär & Karrer?
Verfasst: 05.07.2007, 22:14
von Seraph
Blauderi hat geschrieben:Wär sin die andere zwai nääbe Bär & Karrer?
Homburger und Lenz&Staehelin
Verfasst: 05.07.2007, 23:37
von Éder de Assis
Rankhof hat geschrieben:viel theoretisches Blabla, das davon ablenken soll, dass die Subsumtion (=die gezogenen Schlüsse aus der Theorie) schlicht und einfach haarsträubend und hanebüchen ist. Es ist zwar juristisch einigermassen lege artis begründet, so dass eine Willkürbeschwerde ans Bundesgericht keine Chance gehabt hätte, aber der gesunde Menschenverstand blieb irgendwo auf der Strecke.
Korrekt sind allerdings die Verfahrenskosten für den FCB. Er hat verloren - zwar auch bezüglich des Forfaits, aber bereits vorher bezüglich seiner Parteistellung. Entsprechend muss er Kosten tragen (dass die Nichtzulassung des FCBs durch den CAS imho falsch ist, tut da dann nix zur Sache).
Anwalt und Gerichtsschreiber (die haben oft auch ein grosses Wörtchen mitzureden!) aus Zürich - das stinkt auf den ersten Blick hin gewaltig. Aber offenbar seien beide Personen Rechtsanwälte mit Büro in Zürich, aber keine (gebürtigen) Zürcher
Thx Rankhof.
Was bleibt anderes übrig, als es trotz aller Vorbehalte, berechtigt oder unberechtigt, zu akzeptieren?
Und ich finde auch nicht, dass der FCB nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft hätte, dafür haben wir einen viel zu gewieften Juristen im Präsidium, der sehr überlegt abgewogen und argumentiert hat und nicht ausser Acht gelassen hat, dass es dem FCB gar nicht soviel genützt hätte, einen langen und aufreibenden Prozess zu führen durch alle Instanzen, auch wenn ich noch heute finde, der FCB ist rein sportlich betrahctet der hauptsächlich Geschädigte, Sänggällä hat sich nur der Lächerlichkeit preisgegeben, doch unser Preis ist sehr hoch und unbezahlbar. Seis drum, hoffen wir, wir können genug Leute mobilisieren, und durch gutes Spiel vermeiden, dass es je wieder zu einer solch unsäglichen Situation wie in den vergangenen zwei Jahren kommt, doch ich zweifle daran, die Lobby ist fast schon zu gross geworden.
Verfasst: 06.07.2007, 09:01
von moulegou
Éder de Assis hat geschrieben:Thx Rankhof.
Was bleibt anderes übrig, als es trotz aller Vorbehalte, berechtigt oder unberechtigt, zu akzeptieren?
Und ich finde auch nicht, dass der FCB nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft hätte, dafür haben wir einen viel zu gewieften Juristen im Präsidium, der sehr überlegt abgewogen und argumentiert hat und nicht ausser Acht gelassen hat, (...)
Dem kann ich absolut zustimmen und damit ist der Fall Muntwiler für mich nun auch abgeschlossen. Diskutiert werden kann er natürlich weiterhin. Schliesslich ist der FCB auch mit dieser Begründung nur gemäss der Verbandsrechtsprechung Zweiter, bei Anwendung des von Rankhof angesprochenen gesunden Menschenverstandes jedoch klarer Meister.
Verfasst: 06.07.2007, 21:14
von DasRasenschacharovding
Éder de Assis hat geschrieben:Thx Rankhof.
Seis drum, hoffen wir, wir können genug Leute mobilisieren, und durch gutes Spiel vermeiden, dass es je wieder zu einer solch unsäglichen Situation wie in den vergangenen zwei Jahren kommt, doch ich zweifle daran, die Lobby ist fast schon zu gross geworden.
Scheint fast so. Entweder mit riesigem Punktepolster Meister werden, oder eben gar nicht. Bin aber zuversichtlich, dass wir den Titel sportlich verteidigen können.
Die Urteilsbegründung vom CAS kam meines Erachtens bisschen spät, natürlich zu einem psychologisch günstigen Zeitpunkt veröffentlicht, während des Sommerlochs, dann muss es die Restschweiz nicht zur Kenntnis nehmen. Der letzte Satz ist natürlich Paranoia eines Baslers.
So Thema für mich abgehakt. Bleibt einem nur die Schadenfreude, dass der FCZ auch dieses Jahr international jämmerlich untergehen wird.

Verfasst: 07.07.2007, 16:56
von Kawa
DasRasenschacharovding hat geschrieben:Bin aber zuversichtlich, dass wir den Titel sportlich verteidigen können.
Titel erobern meinst wohl (oder outest dich als Stricher) ....
Verfasst: 07.07.2007, 17:12
von Pro Sportchef bim FCB
Kawa hat geschrieben:Titel erobern meinst wohl (oder outest dich als Stricher) ....
neinnein, verteidigen ist schon richtig
Kann mir jemand Auskunft geben?
Verfasst: 08.07.2007, 20:39
von lätschi
In dem ganzen Fall Muntwyler kann es ja für den FCB um x Millionen gehen.
Wenn man als Meister von einer Campion Leauge Qualifikation ausgeht.
Die nächst höhere Instanz nach dem CAS wäre ja meines Wissens auf dem Zivilrechtlichen Wege das Bundesgericht.
Kann mich jemand aufklären, wieso man diese Chance nicht genutzt hat?
Oder liege ich da völlig falsch?
Verfasst: 08.07.2007, 20:56
von DasRasenschacharovding
lätschi hat geschrieben:In dem ganzen Fall Muntwyler kann es ja für den FCB um x Millionen gehen.
Wenn man als Meister von einer Campion Leauge Qualifikation ausgeht.
Die nächst höhere Instanz nach dem CAS wäre ja meines Wissens auf dem Zivilrechtlichen Wege das Bundesgericht.
Kann mich jemand aufklären, wieso man diese Chance nicht genutzt hat?
Oder liege ich da völlig falsch?
Hm, bis das Bundesgericht entschieden hätte, wären die CL-Qualispiele eh vorbei.
Verfasst: 08.07.2007, 21:29
von schnauz
lätschi hat geschrieben:In dem ganzen Fall Muntwyler kann es ja für den FCB um x Millionen gehen.
Wenn man als Meister von einer Campion Leauge Qualifikation ausgeht.
Die nächst höhere Instanz nach dem CAS wäre ja meines Wissens auf dem Zivilrechtlichen Wege das Bundesgericht.
Kann mich jemand aufklären, wieso man diese Chance nicht genutzt hat?
Oder liege ich da völlig falsch?
die involvierten mannschaften haben sich vorgängig geeinigt das nach dem cas urteil schluss ist und sie das urteil so hinnehmen.
damit ist wohl der fall muntwyler endgültig ad acta !!!!
.
Verfasst: 08.07.2007, 21:42
von Cuore Matto
schnauz hat geschrieben:die involvierten mannschaften haben sich vorgängig geeinigt das nach dem cas urteil schluss ist und sie das urteil so hinnehmen.
damit ist wohl der fall muntwyler endgültig ad acta !!!!
.
Schöner Schluss... ..und nun den Thread bitte schliessen!
Re: Der Fall Muntwiler ist nicht abgeschlossen, ...
Verfasst: 15.12.2023, 22:33
von Schambbediss
Philipp Muntwiler beendete heute seine Karriere.

Re: Der Fall Muntwiler ist nicht abgeschlossen, ...
Verfasst: 15.12.2023, 23:19
von Hauenstein
Schambbediss hat geschrieben: 15.12.2023, 22:33
Philipp Muntwiler beendete heute seine Karriere.
Alles Gute! ps. Wo sind all die User?
Re: Der Fall Muntwiler ist nicht abgeschlossen, ...
Verfasst: 16.12.2023, 09:07
von Chrisixx
Ist der Fall damit abgeschlossen?

Re: Der Fall Muntwiler ist nicht abgeschlossen, ...
Verfasst: 16.12.2023, 10:38
von Hauenstein
Chrisixx hat geschrieben: 16.12.2023, 09:07
Ist der Fall damit abgeschlossen?
Für einige wird das NIE der Fall sein!