Der Vermieter kann den Mietzins grundsätzlich erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöhen. Der nächstmögliche Kündigungstermin ergibt sich aus dem Mietverhältnis. Anpassung an Hypothekarzinse wären also erst auf den Kündigungstermin möglich! Wie lange ist die vertragliche Kündigungsfrist?
Gibt es einen Mietzinsvorbehalt im Vertrag?
Falls es sich aber um einen indexierten Mietzins handelt, gilt das allerdings nicht. Dann ist die Erhöhung unter Umständen zulässig! Fraglich ist für mich eigentlich nur, ob der Mietzins vorliegend richtig indexiert wäre, das heisst, an den Landesindex der Konsumentenpreise. Eine Indexierung an andere Anpassungsgründe (Hypothekarzinssatz) ist nämlich nicht erlaubt...
Alle Angaben ohne Gewähr!
