Nei, abr e rächt z erfahre, wieso sy nid ibürgeret wärde. Ich glaub nid, dass es längt z sage: "55% vo dr Stimmbürger sin gege sy gsi".MPH2001 hat geschrieben:ja und,git no kes menscherecht wo da lutet jede het es arecht uf en schwizerpass
[Politik: CH] Für demokratische Einbürgerungen
- nick knatterton
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mal langsam, du verschwörungstheoretiker. das würde ja bedingen, dass die linke über lange zeit die parlamentarische mehrheit inne gehabt haben müsste, was meiner bescheidenen einschätzung nach nicht der fall war.No_IP hat geschrieben:Wohl die einzigste Initiative die es sicher schaffen wird. Ziel der Linken war es schon immer, die Volksmeinung auszuhebeln in Form von Gesetzen und Verträgen. Daher wäre diese wieder eine Rückgabe ans Volk für die eigene Souveränität.

- Brandstifter
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dies probiere ich schon lange beizubringen. Aber die Bürgerlichen sowie die ultrarechten, rassistischen SVPler und SDler ignorieren dies seit Jahren und kaschieren ihre fehlerhafte Politik, indem sie immer alles auf die "Linken" abschieben.nick knatterton hat geschrieben:mal langsam, du verschwörungstheoretiker. das würde ja bedingen, dass die linke über lange zeit die parlamentarische mehrheit inne gehabt haben müsste, was meiner bescheidenen einschätzung nach nicht der fall war.![]()
Würden Wahlen etwas verändern, dann wären sie verboten
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sowie jositsch, da schlumpf parteilos sein muss...DerZensor hat geschrieben:Arena am Freitag über dieses Thema.
Gäste: Blocher, Widmer-Schlumpf, Brunner, Ch.Wasserfallen
Das wird ein Spass.
initiative ist völling hirnverbrennt und in städten sowieso nicht durchführbar.
was aber sinn machen würde wäre eine initative für einheitliches einbürgern schweizweit mit gewissen bedingungen.
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Sie ist aus persönlichen Gründen GEGEN diese Initiative!!!! Hat sie bereits in einem Interview mitgeteilt......Soriak hat geschrieben:Noch besser: Sie muss die Meinung des Bundesrates vertreten und der ist dagegen
Blocher v Widmer... das wird krachen. Finde es hingegen amuesant, dass Blocher persoenlich in der Arena erscheint.
Diese Arena tue ich mir nicht an. Polemik pur und wird im Endeffekt eine riesen Geschrei der SVPler. Da lese ich lieber in einem Buch.
Würden Wahlen etwas verändern, dann wären sie verboten
Lustig ist auch wie Toni und Konsorten immer vom Herrn Bundesrat Blocher redet und alle andern vom Alt- oder Exbundesrat (oder schlicht Herr)Soriak hat geschrieben:Finde es hingegen amuesant, dass Blocher persoenlich in der Arena erscheint.

Die SVP lebt halt schon lange ein wenig in der Vergangenheit ...
- nick knatterton
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Nein, es ist nicht üblich eine Positionsbezeichnung beizubehalten, wenn man dies nicht ist. Du sagst ja auch nicht Herr Bundesrat Stich...Soriak hat geschrieben:Ist es nicht ueblich einem alt-Bundesrat noch "Herr Bundesrat" zu sagen? Mit "alt-Bundesrat" kann man ja niemanden ansprechen... scheint mir eher nur als schriftlicher Ausdruck zu dienen? Wir werden es morgen sehen...
Zur Arena: Was für eine schwache Redaktionsleistung des ZF ist das nun wieder?!? Dass die Gäste (Bundesrat & SVP) entscheiden, unter welchen Umständen sie kommen ist klar. ABER, dass Hr. Amstutz absagt & gleichzeitig ein Ersatzkandidat (Hr. Blocher) gefordert wird ist unverständlich. Hr. Amstutz darf absagen, Hr. Blocher darf sich in Spiel bringen, aber die Redaktion darf sich nicht von jemandem, der sich selbst in Spiel bringt erpressen lassen (auch nicht von einem notorischen politischen Erpresser aka lupenreinem Demokrat...)
@Soriak
Zuerst hatte die Arena die Herren Amstutz & Brunner angefragt - beide haben zugesagt. BR Widmer-Schlumpf hatte dann ebenfalls zugesagt, jedoch unter der Bedingung, dass der Gesamtbundesrat wünscht in Zukunft auch physisch einen andere Position zu kriegen, die sie klar als Instanz und weniger als Partei zeigt. Kleiner Wink an den indirekten Gegenvorschlag zur Maulkorbinitiative... Es soll also explizit nicht nur für diese sondern für alle künftigen Arenas gelten.
Dieser Verpflichtung ist die Arena-Redaktion nachgekommen & schaut wie das ins neue (gibt scheinbar Änderungen - wohl erst nach dem Sommer) Dekor eingebaut werden kann.
Die SVP sendete nun 3 Tage vor der Arena (weiss nicht genau, wann die aufgezeichnet wird, nehme an am Nachmittag - auf jeden Fall kurzfristig) ein Communiqué worin festgehalten wurde, dass Hr. Amstutz nun auf einmal verhindert ist & dafür Ex-Nationalrat/Ex-Bundesrat/einer von vielen Vize-SVP-Präsidenten Blocher teilnehmen werde. Dies wurde als Fakt publiziert & damit die Redaktion unter Druck gesetzt.
Die Redaktion akzeptierte & rechtfertigte sich indem sie sagte, dass sie schliesslich auch der Forderung (physischer Sonderposition des Bundesratmitglieds) nachgegeben hätten. Als ob 2x Nachgeben das ganze wieder in Positive drehen würde...
ps: 1. verurteile ich solch erpresserische Methoden (obwohl scheinbar en vogue...)
2. noch übler finde ich, dass die Redaktion so erbärmlich ist, dass sie sich von einer Partei vereinnahmen lässt. Es ist in der Kernkompetenz der Redaktion zu entscheiden wer kommt. Ich habe nichts Grundsätzliches gegen die Nomination von Herrn Blocher, aber gegen die Art und Weise wie es zustande gekommen ist.
Zuerst hatte die Arena die Herren Amstutz & Brunner angefragt - beide haben zugesagt. BR Widmer-Schlumpf hatte dann ebenfalls zugesagt, jedoch unter der Bedingung, dass der Gesamtbundesrat wünscht in Zukunft auch physisch einen andere Position zu kriegen, die sie klar als Instanz und weniger als Partei zeigt. Kleiner Wink an den indirekten Gegenvorschlag zur Maulkorbinitiative... Es soll also explizit nicht nur für diese sondern für alle künftigen Arenas gelten.
Dieser Verpflichtung ist die Arena-Redaktion nachgekommen & schaut wie das ins neue (gibt scheinbar Änderungen - wohl erst nach dem Sommer) Dekor eingebaut werden kann.
Die SVP sendete nun 3 Tage vor der Arena (weiss nicht genau, wann die aufgezeichnet wird, nehme an am Nachmittag - auf jeden Fall kurzfristig) ein Communiqué worin festgehalten wurde, dass Hr. Amstutz nun auf einmal verhindert ist & dafür Ex-Nationalrat/Ex-Bundesrat/einer von vielen Vize-SVP-Präsidenten Blocher teilnehmen werde. Dies wurde als Fakt publiziert & damit die Redaktion unter Druck gesetzt.
Die Redaktion akzeptierte & rechtfertigte sich indem sie sagte, dass sie schliesslich auch der Forderung (physischer Sonderposition des Bundesratmitglieds) nachgegeben hätten. Als ob 2x Nachgeben das ganze wieder in Positive drehen würde...
ps: 1. verurteile ich solch erpresserische Methoden (obwohl scheinbar en vogue...)
2. noch übler finde ich, dass die Redaktion so erbärmlich ist, dass sie sich von einer Partei vereinnahmen lässt. Es ist in der Kernkompetenz der Redaktion zu entscheiden wer kommt. Ich habe nichts Grundsätzliches gegen die Nomination von Herrn Blocher, aber gegen die Art und Weise wie es zustande gekommen ist.
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Was für Urnen-Einbürgerungen rechtens sind
Was das Bundesgericht zu Einbürgerungen sagt
Das Bundesgericht stützte viele Einbürgerungsentscheide der Gemeinden. Ausser ein Gesuch wurde ganz ohne Begründung abgelehnt oder allein das Tragen des Kopftuchs bemängelt.
Die SVP will mit ihrer Initiative «für demokratische Einbürgerungen» verhindern, dass Einbürgerungswillige einen ablehnenden Entscheid vor Gericht anfechten können. Doch wie entscheidet das Bundesgericht überhaupt im Falle solcher Beschwerden? Es gebe keinen Anspruch auf Einbürgerung, halten die Lausanner Richter immer wieder fest. Sie überprüfen aber, ob die Einbürgerungswilligen eine Begründung erhalten haben und ob sie nicht diskriminiert worden sind.
Es ist wiederholt vorgekommen, dass Gemeindeversammlungen Einbürgerungsgesuche ohne jegliche Diskussion ablehnten, obwohl der Gemeinderat ein Ja beantragt und dieses ausführlich begründet hatte. Weil es in diesen Fällen an einer Begründung fehlte, hiess das Bundesgericht die Beschwerden gut. Für die betroffenen Gemeinden bedeutete dies, dass sie die Gesuche nochmals behandeln und ihre Entscheide begründen mussten (Entscheide 1P.824/2006, 1P.850/2006, 1P.552/2006, 1D8 und 1D-9/2007).
Grundsätzlich als ausreichend beurteilte das Bundesgericht die Begründungen aber in zahlreichen anderen Fällen. Zum Beispiel:
* Die Bürgergemeinde Engelberg wies das Gesuch eines Familienvaters aus Bosnien-Herzegowina ab, da er nicht genügend gut Deutsch konnte (1P.787/2006).
* Die Gemeindeversammlung von Hämikon (LU) lehnte die Einbürgerungsgesuche von zwei 16- und 18-jährigen Kosovaren ab. Am meisten zu reden gab der Status ihrer Eltern. Denn diese hatten ein Asylgesuch eingereicht, über das auch nach Jahren noch nicht entschieden war. Es wurde die Befürchtung geäussert, dass die Einbürgerungsgesuche der Kinder missbraucht werden könnten, um den Eltern den Aufenthalt in der Schweiz zu sichern. Weiter hiess es an der Gemeindeversammlung, die Einbürgerungsgesuche der beiden Jugendlichen seien verfrüht. Diese sollten vorerst einmal etwas leisten und sich eine Lebensgrundlage schaffen. Das Bundesgericht schützte den Beschluss der Gemeindeversammlung (1D-5/2007).
* Die Gemeindeversammlung von Oftringen (AG) hat das Gesuch eines Türken abgelehnt. Dieser machte vor Bundesgericht geltend, er sei diskriminiert worden, da er in der Einladung zur Gemeindeversammlung als IV-Rentner bezeichnet und an der Versammlung der Eindruck der «Scheininvalidität» erweckt worden sei. Das Bundesgericht kam aber zum Schluss, dass ein anderer Grund ausschlaggebend gewesen sei: Der Mann lebte faktisch bei seiner Partnerin in Emmenbrücke (LU) und galt deshalb in Oftringen nicht als integriert (1P-760/2006).
Rückhalt beim Bundesgericht fanden auch Behörden, die Einbürgerungswillige abgewiesen hatten, die in Messerstechereien, Drogendelikte oder Schwarzarbeit verwickelt waren (1P.550/2006, 1D-4/2007).
Kopftuch allein nicht entscheidend
Eine klare Linie verfolgt das Bundesgericht in der «Kopftuch-Frage». Es widerspricht der Ansicht, dass alleine das Tragen des muslimischen Kopftuchs eine Unterwerfung der Frau zum Ausdruck bringe. Im Fall einer Türkin in Buchs (AG) hielt das Bundesgericht fest, es sei diskriminierend, wenn eine Frau nicht eingebürgert werde, weil sie das Kopftuch trage (1D-12/2007).
Als diskriminierend beurteilten die Lausanner Richter auch den Fall eines muslimischen Bosniers, der in Birr (AG) einzig deswegen abgewiesen wurde, weil seine Frau das Kopftuch trug. Hingegen schützte das Bundesgericht den Entscheid der Gemeinde, die Frau selbst nicht einzubürgern, da sie nur mässig Deutsch sprach und Fragen aus der Staatskunde nur teilweise beantworten konnte (1D-11/2007).
© Tamedia AG
Das Bundesgericht stützte viele Einbürgerungsentscheide der Gemeinden. Ausser ein Gesuch wurde ganz ohne Begründung abgelehnt oder allein das Tragen des Kopftuchs bemängelt.
Die SVP will mit ihrer Initiative «für demokratische Einbürgerungen» verhindern, dass Einbürgerungswillige einen ablehnenden Entscheid vor Gericht anfechten können. Doch wie entscheidet das Bundesgericht überhaupt im Falle solcher Beschwerden? Es gebe keinen Anspruch auf Einbürgerung, halten die Lausanner Richter immer wieder fest. Sie überprüfen aber, ob die Einbürgerungswilligen eine Begründung erhalten haben und ob sie nicht diskriminiert worden sind.
Es ist wiederholt vorgekommen, dass Gemeindeversammlungen Einbürgerungsgesuche ohne jegliche Diskussion ablehnten, obwohl der Gemeinderat ein Ja beantragt und dieses ausführlich begründet hatte. Weil es in diesen Fällen an einer Begründung fehlte, hiess das Bundesgericht die Beschwerden gut. Für die betroffenen Gemeinden bedeutete dies, dass sie die Gesuche nochmals behandeln und ihre Entscheide begründen mussten (Entscheide 1P.824/2006, 1P.850/2006, 1P.552/2006, 1D8 und 1D-9/2007).
Grundsätzlich als ausreichend beurteilte das Bundesgericht die Begründungen aber in zahlreichen anderen Fällen. Zum Beispiel:
* Die Bürgergemeinde Engelberg wies das Gesuch eines Familienvaters aus Bosnien-Herzegowina ab, da er nicht genügend gut Deutsch konnte (1P.787/2006).
* Die Gemeindeversammlung von Hämikon (LU) lehnte die Einbürgerungsgesuche von zwei 16- und 18-jährigen Kosovaren ab. Am meisten zu reden gab der Status ihrer Eltern. Denn diese hatten ein Asylgesuch eingereicht, über das auch nach Jahren noch nicht entschieden war. Es wurde die Befürchtung geäussert, dass die Einbürgerungsgesuche der Kinder missbraucht werden könnten, um den Eltern den Aufenthalt in der Schweiz zu sichern. Weiter hiess es an der Gemeindeversammlung, die Einbürgerungsgesuche der beiden Jugendlichen seien verfrüht. Diese sollten vorerst einmal etwas leisten und sich eine Lebensgrundlage schaffen. Das Bundesgericht schützte den Beschluss der Gemeindeversammlung (1D-5/2007).
* Die Gemeindeversammlung von Oftringen (AG) hat das Gesuch eines Türken abgelehnt. Dieser machte vor Bundesgericht geltend, er sei diskriminiert worden, da er in der Einladung zur Gemeindeversammlung als IV-Rentner bezeichnet und an der Versammlung der Eindruck der «Scheininvalidität» erweckt worden sei. Das Bundesgericht kam aber zum Schluss, dass ein anderer Grund ausschlaggebend gewesen sei: Der Mann lebte faktisch bei seiner Partnerin in Emmenbrücke (LU) und galt deshalb in Oftringen nicht als integriert (1P-760/2006).
Rückhalt beim Bundesgericht fanden auch Behörden, die Einbürgerungswillige abgewiesen hatten, die in Messerstechereien, Drogendelikte oder Schwarzarbeit verwickelt waren (1P.550/2006, 1D-4/2007).
Kopftuch allein nicht entscheidend
Eine klare Linie verfolgt das Bundesgericht in der «Kopftuch-Frage». Es widerspricht der Ansicht, dass alleine das Tragen des muslimischen Kopftuchs eine Unterwerfung der Frau zum Ausdruck bringe. Im Fall einer Türkin in Buchs (AG) hielt das Bundesgericht fest, es sei diskriminierend, wenn eine Frau nicht eingebürgert werde, weil sie das Kopftuch trage (1D-12/2007).
Als diskriminierend beurteilten die Lausanner Richter auch den Fall eines muslimischen Bosniers, der in Birr (AG) einzig deswegen abgewiesen wurde, weil seine Frau das Kopftuch trug. Hingegen schützte das Bundesgericht den Entscheid der Gemeinde, die Frau selbst nicht einzubürgern, da sie nur mässig Deutsch sprach und Fragen aus der Staatskunde nur teilweise beantworten konnte (1D-11/2007).
© Tamedia AG
guckst du hier: http://www.bk.admin.ch/aktuell/abstimmu ... ml?lang=deHank Hoover hat geschrieben:racsh ne frage, weiss jemand wo man sich ein bild von pro und kontra zu den abstimmungen machen kann, irgendwelche links, die die abstimmungsparolen der parteien zeigen
finde nichts![]()
Alles da, inkl. Link zu den Parolen (auf der Seite rechts)
Das Opfer
Geopfert - das zuzugeben sind heute freilich weder Medien noch Classe politique bereit - würde mit solchem Medien-Sieg über Blocher die direkte Demokratie, das Recht auf das letzte Wort der Bürgerinnen und Bürger zu allen wichtigen Sachentscheiden im Land. Irgend welche als «weitsichtig» etikettierte Experten würden die Bürger als Souverän, als unanfechtbar oberste Instanz im Staat dann ablösen. Es ist die direkte Demokratie, welche die Schweiz zum weltweit einzigartigen Sonderfall gemacht und ihren Bürgern weltweit am meisten Freiheitsrechte garantiert hat. Wer die Errungenschaft der direkten Demokratie - zunächst bei Einbürgerungsentscheiden, bald darauf dann auch zu aussenpolitischen Verpflichtungen und Bindungen - aushebelt, tötet den Sonderfall Schweiz. Weil die direkte Demokratie dann nicht mehr den Sonderfall jenes Landes begründen kann, dessen Bürger mehr Freiheit besitzen als die Bürger jedes anderen Landes. Die direkte Demokratie wäre dann bestenfalls noch eine Fussnote, die den Charakter einer bestimmten, dann allerdings der Vergangenheit angehörenden Epoche der Geschichte unseres Landes präzisiert.
Quelle: Internet
Geopfert - das zuzugeben sind heute freilich weder Medien noch Classe politique bereit - würde mit solchem Medien-Sieg über Blocher die direkte Demokratie, das Recht auf das letzte Wort der Bürgerinnen und Bürger zu allen wichtigen Sachentscheiden im Land. Irgend welche als «weitsichtig» etikettierte Experten würden die Bürger als Souverän, als unanfechtbar oberste Instanz im Staat dann ablösen. Es ist die direkte Demokratie, welche die Schweiz zum weltweit einzigartigen Sonderfall gemacht und ihren Bürgern weltweit am meisten Freiheitsrechte garantiert hat. Wer die Errungenschaft der direkten Demokratie - zunächst bei Einbürgerungsentscheiden, bald darauf dann auch zu aussenpolitischen Verpflichtungen und Bindungen - aushebelt, tötet den Sonderfall Schweiz. Weil die direkte Demokratie dann nicht mehr den Sonderfall jenes Landes begründen kann, dessen Bürger mehr Freiheit besitzen als die Bürger jedes anderen Landes. Die direkte Demokratie wäre dann bestenfalls noch eine Fussnote, die den Charakter einer bestimmten, dann allerdings der Vergangenheit angehörenden Epoche der Geschichte unseres Landes präzisiert.
Quelle: Internet
Die direkte Demokratie ist bereits heute eingeschraenkt, sonst haetten wir einen Mob. Es gibt keine Volksabstimmung, ob jemand in einem Strafverfahren schuldig gesprochen werden soll. Es gibt keine demokratische Abstimmung, ob jemand Sozialhilfe erhalten soll. Und es gibt keine demokratische Abstimmung, ob jemand eine Arbeitsbewilligung erhalten soll.
Durch die direkte Demokratie kann man hingegen die Gesetze bestimmen (halt etwas indirekt ueber die Verfassung...), man entscheidet ueber die Sozialwerke und man bestimmt (in den Gemeinden!) welche Anforderungen fuer eine Einbuergerung noetig sind.
Einbuergerungen sollen nebenbei auch nur an der Urne verboten werden. Das schliesst eine Abstimmung nicht aus, sie muss halt einfach in einem Saal stattfinden, damit sich jemand eine Begruendung ausdenken kann.
Gemacht wurde das Abstimmen an der Urne sowieso nur in zwei oder drei Gemeinden - vom Ende der direkten Demokratie kann man bei dieser Einschraenkung wohl kaum reden.
Durch die direkte Demokratie kann man hingegen die Gesetze bestimmen (halt etwas indirekt ueber die Verfassung...), man entscheidet ueber die Sozialwerke und man bestimmt (in den Gemeinden!) welche Anforderungen fuer eine Einbuergerung noetig sind.
Einbuergerungen sollen nebenbei auch nur an der Urne verboten werden. Das schliesst eine Abstimmung nicht aus, sie muss halt einfach in einem Saal stattfinden, damit sich jemand eine Begruendung ausdenken kann.
Gemacht wurde das Abstimmen an der Urne sowieso nur in zwei oder drei Gemeinden - vom Ende der direkten Demokratie kann man bei dieser Einschraenkung wohl kaum reden.
Du wirst es wohl wissen, gratuliere.Soriak hat geschrieben:Gemacht wurde das Abstimmen an der Urne sowieso nur in zwei oder drei Gemeinden - vom Ende der direkten Demokratie kann man bei dieser Einschraenkung wohl kaum reden.
Edit: Die Zukunft zeigt immer das die meisten Leute falsch liegen. Aber die Ursache dafür zu finden sind sie schlichtweg zu dumm. Leider ist eso so das sich politische Abstimmungen erst in 5-10Jahren auswirken. Nur dann sitzt man schon in der Scheisse.
Übrigens: Nicht alle Texte sind von mir, dafür gibt es genug Gescheitere und Experten auf diesem Fach, so intelligent und fundiert schätze ich dich nicht ein, dass du einfach diese Kommentare widerlegen kannst. Aber ein interessierter Bürger gibst du sicher ab. Wie die meisten.
Ich könnte wetten, dass dieses wabernde Elaborat von Roger Köppel ist. Der gute Köppel macht halt leider einen Denkfehler: Nicht bei einem JA sondern bei einem NEIN zur Einbürgerungsinitiative wird der Volkswillen gestärkt. In der Verfassung steht etwas von Willkür- und Diskriminierungsverbot. Dieses Verbot wurde durch den schweizerischen Souverän legitimiert. So wie alles, was in der Verfassung steht.No_IP hat geschrieben:Das Opfer
Geopfert - das zuzugeben sind heute freilich weder Medien noch Classe politique bereit - würde mit solchem Medien-Sieg über Blocher die direkte Demokratie, das Recht auf das letzte Wort der Bürgerinnen und Bürger zu allen wichtigen Sachentscheiden im Land. Irgend welche als «weitsichtig» etikettierte Experten würden die Bürger als Souverän, als unanfechtbar oberste Instanz im Staat dann ablösen. Es ist die direkte Demokratie, welche die Schweiz zum weltweit einzigartigen Sonderfall gemacht und ihren Bürgern weltweit am meisten Freiheitsrechte garantiert hat. Wer die Errungenschaft der direkten Demokratie - zunächst bei Einbürgerungsentscheiden, bald darauf dann auch zu aussenpolitischen Verpflichtungen und Bindungen - aushebelt, tötet den Sonderfall Schweiz. Weil die direkte Demokratie dann nicht mehr den Sonderfall jenes Landes begründen kann, dessen Bürger mehr Freiheit besitzen als die Bürger jedes anderen Landes. Die direkte Demokratie wäre dann bestenfalls noch eine Fussnote, die den Charakter einer bestimmten, dann allerdings der Vergangenheit angehörenden Epoche der Geschichte unseres Landes präzisiert.
Quelle: Internet
Das Bundesgericht hat sich bei ihrem Entscheid auf ebendiese Verfassung berufen, auf nichts anderes. Man muss wohl Roschee Köppel oder Chrigi Blocher heissen, um ausgerechnet hier eine Aushebelung des Volkswillens durch die pöhsen richterlichen Eliten zu orten.....
Einbürgerungs-Initiative mit lahmen Flügeln
Stimmungswandel in der zweiten Umfrage des Instituts gfs.bern im Auftrag der SRG SSR idée suisse zu den Abstimmungen vom 1. Juni 2008. Die Einbürgerungs-Initiative findet keine Mehrheit mehr, der Krankenversicherungs-Artikel verliert an Zustimmung.
Die Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen" der Schweizerischen Volkspartei (SVP) wird von 56% der Befragten abgelehnt, 33% sind dafür. 11% wissen noch nicht, wie sie stimmen sollen.
Die Situation hat sich seit der letzten Befragung Mitte April also radikal verändert.
Vor einem Monat hatten noch 48% ihre Unterstützung zugesichert, während 37% das Volksbegehren abgelehnt hatten.
--------------------------------------------------------------
In einem Monat Zustimmung von 48 auf 33% gesunken, Ablehnung von 37 auf 56% gestiegen, das ist wirklich sehr happig
Kein Wunder, die SVP macht ja politisch wirklich nicht mehr von sich reden, es geht nur noch um Schlumpfine, mögliche Abspaltungen von Kantonalparteien, Streit innerhalb der Partei etc.
Die Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen" der Schweizerischen Volkspartei (SVP) wird von 56% der Befragten abgelehnt, 33% sind dafür. 11% wissen noch nicht, wie sie stimmen sollen.
Die Situation hat sich seit der letzten Befragung Mitte April also radikal verändert.
Vor einem Monat hatten noch 48% ihre Unterstützung zugesichert, während 37% das Volksbegehren abgelehnt hatten.
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In einem Monat Zustimmung von 48 auf 33% gesunken, Ablehnung von 37 auf 56% gestiegen, das ist wirklich sehr happig

Kein Wunder, die SVP macht ja politisch wirklich nicht mehr von sich reden, es geht nur noch um Schlumpfine, mögliche Abspaltungen von Kantonalparteien, Streit innerhalb der Partei etc.
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das einbürgerungsteil:Lupinin hat geschrieben:Bin überrascht über die vielen Nein-Stimmen, wär das Forum repräsentativ würde die Vorlage hochaus bachab gehen![]()
forum lehnt mit 74% ab
BS lehnt mit 72% ab
BL lehnt mit 65% ab
in bs war es einigermassen repräsentativ

gewonnen hat JU (83%) vor VD und NE (je 82%)
FOOTBALL'S LIFE!
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Finde ich nicht unbedingt ueberraschend. Gibt halt nur eine wirklich konservative Partei in der Schweiz, waehrend sich links und in der Mitte gleich mehrere Parteien finden lassen. Die muessen sich die Stimmen halt teilen und die SVP kann sich als "groesste Partei" bruesten. Zaehlt man FDP + CVP zusammen und nimmt Gruene + SP, sieht es auch wieder anders aus.FCB Fan hat geschrieben:Irgendwie ists doch komisch, dass das Volk so viele SVP Vertreter ins Parlament wählt, deren Initiativen aber praktisch alle abgelehnt werden.![]()
Die SVP hat bei den Wahlen ca 27% gewonnen - damit gewinnt man eben noch keine Abstimmungen.