Hallo Leute
Eine Bekannte von mir möchte Ausziehen und ich würde gerne in die Wohnung rein. Nun möchte die Verwaltung die Miete von 1600 auf 1800 erhöhen.
Ist das legal? Hab mal was von einem gewissen Prozentsatz gelesen der nicht überschritten werden darf?
Mieterhöhung nach Auszug
nicht legal, wenn du direkter Nachmieter bist, deine Freundin also vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehst und du den Vertrag übernimmst (spätere Mieterhöhung aber zulässig)
grundsätzlich legal, wenn ein neuer Vertrag gemacht wird resp. deine Freundin auf das ordentliche Ende der Mietdauer (Kündigung) auszieht.
Allerdings ist das Mietrecht, v.a. der Mietzins, ein Gebiet mit tausend Fallen. Der Mieterverband beider Basel gibt dir schnell, kompetent und günstig Auskunft.
grundsätzlich legal, wenn ein neuer Vertrag gemacht wird resp. deine Freundin auf das ordentliche Ende der Mietdauer (Kündigung) auszieht.
Allerdings ist das Mietrecht, v.a. der Mietzins, ein Gebiet mit tausend Fallen. Der Mieterverband beider Basel gibt dir schnell, kompetent und günstig Auskunft.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Bin mir nicht sicher, ob das so stimmt. Meine Meinung:Rankhof hat geschrieben:nicht legal, wenn du direkter Nachmieter bist, deine Freundin also vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehst und du den Vertrag übernimmst (spätere Mieterhöhung aber zulässig)
grundsätzlich legal, wenn ein neuer Vertrag gemacht wird resp. deine Freundin auf das ordentliche Ende der Mietdauer (Kündigung) auszieht.
Allerdings ist das Mietrecht, v.a. der Mietzins, ein Gebiet mit tausend Fallen. Der Mieterverband beider Basel gibt dir schnell, kompetent und günstig Auskunft.
1. Der Vermieter ist frei, mit wem er einen neuen Mietvertrag abschliessen will und zu welchen Bedingungen (Missbräuchlichkeit vorbehalten).
2. Der Vermieter kann Dir damit verweigern, den alten MV zu übernehmen.
3. Durch diese Verweigerung wird jedoch Deine Bekannte frei, vorzeitig aus dem Mietverhältnis auszusteigen, denn Du hättest den MV zu den bisherigen Bedingungen übernommen. Damit hat Sie (sofern persönliche Voraussetzungen bei Dir vorhanden sind (Stichwort Zumutbarkeit)) einen tauglichen Nachmieter gestellt. Sie kann damit - sofern Sie das überhaupt will - vorzeitig ausziehen und das Mietverhältnis beenden.
@lemieux: deine Variante trifft zu, wenn der Vermieter auf einem neuen Vertrag besteht.
@ no IP: Sogar wenn ein anderer Mietzins zulässig ist, völlig frei ist der Vermieter garantiert nicht, die Miete darf die ortsüblichen Zinsen nicht übermässig übersteigen und auch die Rendite darf nicht übermässig sein, gibt da detaillierte Vorschriften
@ no IP: Sogar wenn ein anderer Mietzins zulässig ist, völlig frei ist der Vermieter garantiert nicht, die Miete darf die ortsüblichen Zinsen nicht übermässig übersteigen und auch die Rendite darf nicht übermässig sein, gibt da detaillierte Vorschriften
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
So ist es, wie hoch der aber ist weiss ich nicht. Beschäftige mich gerade mit einer Mieterhöhung (s. anderen Thread) und da steht auf der Rückseite bei den off. vorgeschriebenen Rechtshinweisen folgendes :tom84 hat geschrieben:Ist das legal? Hab mal was von einem gewissen Prozentsatz gelesen der nicht überschritten werden darf?
"Die Anfangsmiete ist anfechtbar wenn sie gegenüber dem Vormieter erheblich erhöht wurde."
Was erheblich aber jetzt genau ist



nach Würdigung aller Umstände unangemessen heisst dasKawa hat geschrieben: Was erheblich aber jetzt genau ist![]()
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Ernsthaft: Es gibt Faustregeln mit Prozentwerten, aber die werden dann immer noch durch die Marksituation und die tatsächlichen Mieten relativiert. Also wenn z.B. in einem Gebiet eine 4-Zimmer-Wohnung im Schnitt 2000 kostet, und der Vermieter geht von 1200 auf 1700 rauf ist die Anfechtung deutlich schwieriger (aber nicht unmöglich), wie wenn der Vermieter von 1600 auf 2100 rauf würde (obwohl letzteres prozentual sogar weniger wäre)...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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