Neues zur lächerlichen Posse des armseligen Sion Präsidenten:
bsn./bir. Wenn Christian Constantin in Rage ist, klingt der Zorn selten über Nacht ab. Der Präsident des FC Sion bestätigte am Montag, er habe den Protest gegen die Wertung des sonntäglichen Spiels Sitten - YB (1:2) eingereicht. Laut Constantin beging der Schiedsrichter einen technischen Fehler, als er den Sittener Vanczak wegen der zweiten gelben Karte nach einer Unsportlichkeit gegen Hochstrasser des Feldes verwies. «Da war nichts», sagt Constantin, «Hochstrasser simulierte.
Unser Team wurde geschwächt u2013 das nahm direkt Einfluss auf das Resultat.» Constantin erinnert daran, dass «sein» Spieler Reset wegen einer Schwalbe am 8. März in Luzern durch den Liga-Disziplinarrichter Urs Studer nachträglich für zwei Spiele suspendiert worden sei. Constantin droht, Vanczak trotz Platzverweis weiterhin einzusetzen, und hofft auf Wiederholung des YB-Spiels u2013 und dürfte sich am Versuch weiden, den Titelkampf zwischen Basel und YB über das Saisonende (10. Mai) hinaus am Leben zu halten.
Das Wettspielreglement des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) besagt zwar, «Proteste gegen Tatsachenentscheide (. . .) des Schiedsrichters sind ausgeschlossen» (Artikel 69, Ziffer 4) u2013 egal, Constantin setzt sich darüber hinweg. Er sagt genüsslich, die Verbandsinstanzen würden den Protest abschlägig beurteilen, doch er werde das Schiedsgericht des Sports in Lausanne (TAS) anrufen und notfalls vor ein Zivilgericht ziehen. Indes: In den SFV-Statuten heisst es seit dem 17. Februar 2007, «der SFV, (. . .) seine Klubs und deren Mitglieder, Spieler und Funktionäre unterstellen sich (. . .) vorbehaltlos der Verbandsgerichtsbarkeit und der Schiedsgerichtsbarkeit des Schiedsgerichts des Sports» (Artikel 7) u2013 egal, Constantin setzt sich auch darüber hinweg.
Er beruft sich auf einen Fall in Frankreich, wo der Bordeaux-Regisseur Micoud gegen Nancy einen Penalty erschwindelte u2013 und von der Liga im Nachhinein für eine Partie gesperrt wurde. Weil der Fehlentscheid im Spiel Konsequenzen hatte (Sieg für Bordeaux), will Nancy einen Forfait-Erfolg erzwingen. Nachdem die Liga-Justiz den Vorstoss abgewiesen hatte, gelangte Nancy an den französischen Fussballverband; dort ist der Fall hängig. «Nancy machte den Fehler, den Protest nicht während des Spiels einzureichen u2013 was ich am Sonntag nicht versäumt habe», sagt Constantin.
Ob er beschwichtigt werden könnte, wenn wie im «Fall Reset» der Disziplinarrichter ins Geschehen eingriffe? Einerlei, denn Studer sieht dazu keinen Anlass. Der Berner Fürsprecher, der bei YB betreffenden Themen freilich in den Ausstand treten müsste, sagt, es gebe keinen «Fall Hochstrasser», weil keine Anzeige vorliege (der Protest ist Angelegenheit der Disziplinarkommission) u2013 zwischen den sprichwörtlichen «Fällen» Resets und Hochstrassers sehe er Unterschiede: «Aus der Schwalbe Resets resultierte ein Penalty, was eine schwerwiegendere Folge ist als eine Verwarnung. Bei Reset war die Unsportlichkeit dank TV-Bildern zweifelsfrei ersichtlich, bei Hochstrasser ist es weniger eindeutig.» Doch, genau, auch darüber setzt sich Constantin hinweg.
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