Luftüberwachung beim FCZ ....

Der Rest...
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macau
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Mit fliegenden Kameras gegen Hooligans

Beitrag von macau »

Mit fliegenden Kameras gegen Hooligans

http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/855850.html

Sie sind klein und fast geräuschlos: Mikrodrohnen helfen zum Beispiel, Hooligans aufzuspüren und zu identifizieren. Zürichs Stadtpolizei prüft jetzt den Kauf solcher Geräte.

Die Stadtpolizei Zürich wird an der Fussball-EM fünf Meter lange Drohnen der Schweizer Luftwaffe einsetzen. Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP) hat entsprechende Einsätze bewilligt (TA vom 25. März). Dank den Bildern aus der Luft kann die Polizei Menschen- und Verkehrsströme erkennen, ebenso aufkeimende Randale zwischen Fans. Probleme mit dem Datenschutz gebe es keine, versichert die Stadtpolizei. Die Personen seien nicht identifizierbar und Nummernschilder von Fahrzeugen unkenntlich.

So viel ist bekannt. Was die Stadtpolizei nicht öffentlich kommuniziert: Hinter den Kulissen laufen Bestrebungen, mit hochmodernen Mikrodrohnen ein neues Zeitalter in der Überwachung von Zürich einzuläuten. Konkret handelt es sich um die MD4-200: ein bloss 70 Zentimeter breites und 900 Gramm leichtes Gerät, das nahezu geräuschlos fliegt und hochaufgelöste Videobilder von Menschen selbst aus 30 Meter Höhe liefert. Die Stadtpolizei bestätigt diese TA-Recherchen. Die Prüfung der Idee sei allerdings noch nicht sehr weit fortgeschritten, sagt Sprecher Adrian Feubli. «Ein definitiver Entscheid über die Beschaffung und den Einsatz von Mikrodrohnen fällt sicher nicht mehr vor der Euro 08.» Es würden sich wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz stellen. Für die Mikrodrohnen interessieren sich nebst der Stadtpolizei auch die Betreiber des Letzigrundstadions, wie der TA aus zuverlässiger Quelle erfahren hat.

Wie sich im deutschen Bundesland Sachsen zeigt, eignen sich die Mikrodrohnen für Überwachungsaufträge an Fussballspielen. Jürgen Scherf von der Polizeidirektion Sachsen spricht von einer «sauberen Beweissicherung». Die sächsische Polizei musste an Bundesligaspielen zuletzt bis zu 1000 Mann stellen, zusätzlich unterstützt von Polizei-Hubschraubern, deren Einsatzkosten pro Stunde bei umgerechnet 3000 Franken liegen. Zum Vergleich: Bei den Mikrodrohnen belaufen sich die Kosten auf einige Franken, verursacht durch das Aufladen des Akkus. Auch der Kaufpreis ist mit rund 40u2019000 Franken vergleichsweise gering; die Drohnen sind damit selbst für Private erschwinglich geworden.

Vor diesem Hintergrund hebt der kantonale Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl den Warnfinger: Der Einsatz von Mikrodrohnen mit hochauflösenden Bildern zur Identifikation von Personen sei nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben möglich. «Speziell der Einsatz von präventiven Überwachungsflügen braucht klare Rechtsgrundlagen und ist in jedem Einzelfall auf seine Verhältnismässigkeit hin zu prüfen.»

ellesse
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Beitrag von ellesse »

Als nächster Schritt sind bereits Taser-Drohnen in Planung...
Di Zazzo's French company is also developing a mini-flying saucer like drone which could also fire Taser stun rounds on criminal suspects or rioting crowds. He expects it to be launched next year and to be sold internationally by Taser.
http://afp.google.com/article/ALeqM5i_q ... cis4BRjxuw

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alter sack
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Beitrag von alter sack »

die zürcher polizei testet aktuell den nachfolger des wasserwerfers:

Bild
Das größte Problem beim Fussball sind die Spieler.
Wenn wir die abschaffen könnten, wäre alles gut. (Helmut Schulte)

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Nikopol
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Beitrag von Nikopol »

Zusammen mit den biometrisch erfassten Gesichtern
der Bevölkerung (Stichwort: E-Pass) und den hochauf-
lösenden Bilder der Drohnen kann die Polizei nun zack-
zack rausfinden wer da gerade rumpöbelt oder an einer
Demo teilnimmt.
Freu mich schon auf die Datenbanken, wo drinsteht, wer
an welcher Demo teilgenommen hat.

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macau
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Beitrag von macau »

Nikopol hat geschrieben:Zusammen mit den biometrisch erfassten Gesichtern der Bevölkerung (Stichwort: E-Pass) und den hochauflösenden Bilder der Drohnen kann die Polizei nun zack-zack rausfinden wer da gerade rumpöbelt oder an einer Demo teilnimmt.
Die Bilder aus der Ausweis-Datenbaknk sollen angeblich nicht für derartige Zwecke benurzt werden dürfen. Aber so ähnlich tönt es immer im Vorfeld von Neuerungen (DNA-Profile waren vor weniger als 20 Jahren nur zur Aufklärung von Kapitalverbrechen vorgesehen, heute werden damit Ladendiebe überführt.)
Nikopol hat geschrieben:Freu mich schon auf die Datenbanken, wo drinsteht, wer an welcher Demo teilgenommen hat.
Diese Datenbanken gibt es schon.

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Nikopol
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Beitrag von Nikopol »

macau hat geschrieben:Die Bilder aus der Ausweis-Datenbaknk sollen angeblich nicht für derartige Zwecke benurzt werden dürfen. Aber so ähnlich tönt es immer im Vorfeld von Neuerungen (DNA-Profile waren vor weniger als 20 Jahren nur zur Aufklärung von Kapitalverbrechen vorgesehen, heute werden damit Ladendiebe überführt.)
Weiss ich. Ich glaube der Politik in dieser Beziehung
kein einziges Wort mehr.
macau hat geschrieben: Diese Datenbanken gibt es schon.
Weiss ich nicht. Auf welche Weise füllen die Herren
diese Datenbank? Und unter welchem Vorwand?

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macau
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Beitrag von macau »

Nikopol hat geschrieben:Weiss ich nicht. Auf welche Weise füllen die Herren diese Datenbank? Und unter welchem Vorwand?
u. a. mit "Personenkontrollen" (Leute werden verhaftet und stundenlang festgehalten)
Landquart, jede Menge Anti-Wef-Demos (zuletzt im Januar in Bern und Basel).

EDIT: Die Datenbank wird von Staatsschutz (DAP) geführt

Aus der Botschaft des Bundesrats zum Hooligangesetz:

Eine Ausweitung der Bestimmung für die Aufnahme der Daten von Personen, die an gewalttätigen Demonstrationen teilnehmen oder an Publikumsveranstaltungen gewalttätig werden, wie es in einigen Stellungnahmen gewünscht wurde ist nicht nötig, da hierfür bereits entsprechende Datenbanken bestehen

http://www.referendum-bwis.ch/5613.pdf ,Seite 526, unterster Abschnitt

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Nikopol
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Beitrag von Nikopol »

Danke.

Aber trotzdem schön, dass man die Leute bald
nicht mehr verhaften muss um die Datenbank
zu füttern.

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hanfueli
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Beitrag von hanfueli »

gseht me die dinger am himmel?


ha mol e ziitigsartikel gläse dass irgend e kantonspolizei so dinger aagschafft het (oder isches in D gsi:confused :) hän es paar millione koschtet und dr gröschti Erfolg isch gsi dass me zwei Männer im Wald bim kiffe verwütscht het *Glückwunsch*
Vor so Dinger hanni uf jede Fall kei Angscht. funktioniert eh nid :D
...reden Sie nur weiter, es wird schon noch etwas intelligentes dabei sein.

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Firefrog
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Beitrag von Firefrog »

Sötte die Drohne denn mol fliege, müesste mr an d Uswärtsspiel eifach unseri eigeni Fliegerabwehr-Truppe mitneh. Für das sind jo gnueg Lüt im Militär usbildet worde :p

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

macau hat geschrieben:Aber so ähnlich tönt es immer im Vorfeld von Neuerungen (DNA-Profile waren vor weniger als 20 Jahren nur zur Aufklärung von Kapitalverbrechen vorgesehen, heute werden damit Ladendiebe überführt.)
So viel ich weiss nimmt man von Ladendieben keine DNA-Probe, aber wenn ein Ladendieb vorher mal ein Schwerverbrechen begangen hat sind seine Daten halt erfasst ...

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macau
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Beitrag von macau »

Kawa hat geschrieben:So viel ich weiss nimmt man von Ladendieben keine DNA-Probe
Das ist kantonal geregelt. In einigen Kantonen werden sogar bei noch geringeren Delikten DNA-Proben genommen.

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starshine
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Beitrag von starshine »

Art. 11 Aufnahme in das Informationssystem

1 In das Informationssystem werden die DNA-Profile aufgenommen von:
a. Personen, die als Täter oder Teilnehmer eines Verbrechens oder Vergehens
verdächtigt werden
(Art. 3);
b. verurteilten Personen (Art. 5);
c. Spuren und toten Personen (Art. 4)
2 In das Informationssystem aufgenommen werden zudem die DNA-Profile von:
a. nicht identifizierten lebenden und toten Personen (Art. 6 Abs. 1);
b. biologischen Materialien, die vermissten Personen zugeordnet werden können
(Art. 6 Abs. 3);
c. Verwandten von toten oder vermissten Personen, die ausserhalb des Strafverfahrens
zu identfizieren sind (Art. 6 Abs. 4).
[...]
4 Nicht in das Informationssystem aufgenommen werden die DNA-Profile von:
a. identifizierten Opfern (Art. 3 Abs. 1 Bst. b);
b. tatortberechtigten Personen, deren Spuren von Täterspuren unterschieden
werden müssen (Art. 3 Abs. 1 Bst. b);
c. Personen, die in einer Massenuntersuchung als Täter ausgeschlossen worden
sind (Art. 3 Abs. 2);
d. verdächtigten Personen, bei denen sich herausgestellt hat, dass sie als Täter
des in Frage stehenden Verbrechens oder Vergehens ausgeschlossen werden
können;
e. Personen, die in ein Verfahren verwickelt waren, das eingestellt worden ist.

x
reach out and touch faith; your own personal jesus

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

macau hat geschrieben:Das ist kantonal geregelt. In einigen Kantonen werden sogar bei noch geringeren Delikten DNA-Proben genommen.
Aha :mad:

In meiner Wohnung wurde vor etwa 3 Jahren eingebrochen, die Kripo hat nicht mal Fingerabdrücke gesucht geschweige denn DNA gesammelt, wenige Fotos von der kaputten Türe, dem Durcheinander und nach 30 Min. war die "Untersuchung" vorbei.

PS : Und noch eine knappe Mitteilung, "das waren sicher Zigeunerbengel aus dem Elsass und die erwischen wir eh nie und wenn können wir nix machen" ...

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macau
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Beitrag von macau »

dominique hat geschrieben:Art. 11 Aufnahme in das Informationssystem

1 In das Informationssystem werden die DNA-Profile aufgenommen von:
a. Personen, die als Täter oder Teilnehmer eines Verbrechens oder Vergehens
verdächtigt werden
(Art. 3);
[/URL]
Es ist richtig, es gibt ein Bundesgesetz. In Art. 3 wird aber nicht definiert, für welche Vergehen DNA-Proben zulässig sind (grundsätzlich für alle):

http://www.admin.ch/ch/d/sr/363/a3.html

Wann eine DNA-Probe genommen wird und wann nicht, ist kantonal geregelt.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

macau hat geschrieben:Es ist richtig, es gibt ein Bundesgesetz. In Art. 3 wird aber nicht definiert, für welche Vergehen DNA-Proben zulässig sind (grundsätzlich für alle)
Wieder mal die Differenz zw. Theorie und Praxis ...........

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macau
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Beitrag von macau »

Kawa hat geschrieben:Wieder mal die Differenz zw. Theorie und Praxis ...........
Im Moment noch. Erkennungsdienstliche Massnahmen werden in den kantonalen Strafprozessordnungen geregelt, und die unterscheiden sich stark.

Mit der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung kommt eine Vereinheitlichung, d. h. dann werden in allen Kantonen möglichst breit DNA-Profile gesammelt.

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macau
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Beitrag von macau »

Kawa hat geschrieben:So viel ich weiss nimmt man von Ladendieben keine DNA-Probe, aber wenn ein Ladendieb vorher mal ein Schwerverbrechen begangen hat sind seine Daten halt erfasst ...
Der Hauptdarsteller in der folgenden Story ist höchstens ein Kleinkrimineller, allenfalls ein Hobby-Krimineller (pro Einbruch 250 Franken Beute), aber seine DNA ist erfasst:

http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/864436.html

Zürich

24. April 2008, 15:13

DNA-Spur führte zum Serieneinbrecher

Die Stadtpolizei verhaftete einen Ganoven, der innerhalb von zwei Monaten 20 Einbrüche verübte und dabei rund 5000 Franken mitgehen liess. Überführt wurde er wegen DNA-Spuren, die er hinterlassen hatte.

Zum Verhängnis wurde dem Serieneinbrecher die Nacht auf den 16. November 2007, als er im Zürcher Stadtkreis 9 in Büroräumlichkeiten eindrang. Am Tatort sicherten die Ermittler der Stadtpolizei unter anderem DNA-Spuren. Die anschliessende Analyse ergab einen Treffer und am 28. Januar verhaftete die Polizei den Tatverdächtigen, einen 63-jährigen Schweizer.

Der Verhaftete war sofort geständig und gab zu, dass er im November und Dezember des vergangenen Jahres noch weitere Einbrüche begangen hatte. Bei der Hausdurchsuchung in seiner Wohnung wurden elektronische Geräte sowie Einbruchwerkzeuge sichergestellt.

Finanzielle Gründe geltend gemacht

Die inzwischen abgeschlossenen Ermittlungen haben ergeben, dass der Täter 19 Einbrüche, davon acht versuchte, und einen Diebstahl begangen hat. Er suchte sich seine Einbruchobjekte vorwiegend in den Quartieren Altstetten, Albisrieden und Wiedikon aus. Insgesamt hat der Einbrecher Geräte und Bargeld für 5000 Franken mitgehen lassen und einen Sachschaden von 13'000 Franken angerichtet. Der Einbrecher gab an, er habe mit den Einbrüchen seine finanziellen Verhältnisse aufbessern wollen.

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Nikopol
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Beitrag von Nikopol »

Hallo Macau

Weisst Du was passiert, wenn man die DNA-"Abgabe"
verweigert?

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macau
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Beitrag von macau »

Nikopol hat geschrieben:Hallo Macau

Weisst Du was passiert, wenn man die DNA-"Abgabe" verweigert?
Das kommt darauf an.

Einige StPOs sehen vor, dass Massen-DNA-Tests durchgeführt werdrn können, um theoretisch mögliche Täter auszuschliessen. Diese Probeentnahmen sind freiwillig und können abgelehnt werden, allerdings auf das Risiko hin, dass ein Tatverdacht konstruiert wird.

Ist eine Erkennungsdienstliche Erfassung gemäss StPO oder anderem Gesetz (z. B. im Asylbereich) zulässig, wird die DNA-Probe zwangsweise entnommen.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

macau hat geschrieben:Einige StPOs sehen vor, dass Massen-DNA-Tests durchgeführt werdrn können, um theoretisch mögliche Täter auszuschliessen. Diese Probeentnahmen sind freiwillig und können abgelehnt werden, allerdings auf das Risiko hin, dass ein Tatverdacht konstruiert wird.
Da sie das aber nur bei wirklich schlimmen Verbrechen (Morde, Kinderficker) tun würde ich die Probe nicht ablehnen ...

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Nikopol
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Beitrag von Nikopol »

Kawa hat geschrieben:Da sie das aber nur bei wirklich schlimmen Verbrechen (Morde, Kinderficker) tun würde ich die Probe nicht ablehnen ...
Hab schon anderes gehört, da reichte schon
Ladendiebstahl oder Schlägerei.
Macau hat geschrieben:...allerdings auf das Risiko hin, dass ein Tatverdacht konstruiert wird.
Mir egal. Ich werde nie freiwillig ne DNA-Probe
abgeben.

Danke für die Antwort.

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Alge
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Beitrag von Alge »

Nikopol hat geschrieben:Hab schon anderes gehört, da reichte schon
Ladendiebstahl oder Schlägerei.
Für die DNA-Probe bei einem Beschuldigten, Ja.
Für Massen-DNA-Tests, Nein.

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Nikopol
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Beitrag von Nikopol »

Alge hat geschrieben:Für die DNA-Probe bei einem Beschuldigten, Ja.
Für Massen-DNA-Tests, Nein.
Ah, falsch verstanden. Ich würde die DNA-Probe
aber nicht abgegen, die kommt todsicher in eine
Datenbank rein.

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Alge
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Beitrag von Alge »

Nikopol hat geschrieben:Ah, falsch verstanden. Ich würde die DNA-Probe
aber nicht abgegen, die kommt todsicher in eine
Datenbank rein.
Damit muss man wohl rechnen. In spätestens 10 Jahren wird eine DNA-Verweigerung wohl eh ein eigener Straftatbestand sein... im Zeichen der allgegenwärtigen abstrakten terroristischen Eventualbedrohung oder so :rolleyes:

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